Kontakt
Stadt Bad Oeynhausen
Finanzen und Beteiligungen
Bahnhofstraße 45
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1218
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten | ||
---|---|---|
Montag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Steuern & Gebühren
Damit die Stadt Bad Oeynhausen ihre zahlreichen kommunalen Aufgaben finanzieren kann, werden im Rahmen der Haushaltsplanungen Einnahmen festgesetzt.
Die wichtigsten Steuern, die von der Stadt erhoben werden, sind hierbei die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Beide werden auch als Realsteuern bezeichnet. Unter Grundsteuer versteht man die Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Die Gewerbesteuer wird dagegen als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben.
Steuerart | Hebesatz |
Grundsteuer A | 276 % |
Grundsteuer B | 552 % |
Gewerbesteuer | 432 % |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Anzahl | Steuersatz | |
1 Hund | jährlich | 74 € |
2 Hunde | jährlich je Hund | 91 € |
3 und mehr Hunde | jährlich je Hund | 105 € |
Gefährliche Hunde:
Anzahl | Steuersatz | |
1 Hund | jährlich | 288 € |
2 oder mehr Hunde | jährlich je Hund | 480 € |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Für Automaten
Steuermaßstab | Steuersatz |
mit Gewinnmöglichkeit | 4,3 % des Spieleinsatzes |
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen | 36 € monatlich pro Gerät |
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten | 27 € monatlich pro Gerät |
Warenspielautomat | 30 € monatlich pro Gerät |
Für Tanzveranstaltungen
Steuermaßstab | Steuersatz |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen) | 1,50 € |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen) | 0,80 € |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.
Weitere Infos finden Sie hier.
Weitere Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
Es fallen zusätzliche Gebühren für unterschiedliche städtische Leistungen an, deren Höhe Sie bitte den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen entnehmen.
Alternativ finden Sie hierzu auch Informationen in der Rubrik