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Stadt Bad Oeynhausen

Finanzen und Beteiligungen

Bahnhofstraße 45
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1218

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Steuern & Gebühren

Damit die Stadt Bad Oeynhausen ihre zahlreichen kommunalen Aufgaben finanzieren kann, werden im Rahmen der Haushaltsplanungen Einnahmen festgesetzt.

Die wichtigsten Steuern, die von der Stadt erhoben werden, sind hierbei die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Beide werden auch als Realsteuern bezeichnet. Unter Grundsteuer versteht man die Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Die Gewerbesteuer wird dagegen als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben.

Steuerart            Hebesatz
Grundsteuer A           276 %
Grundsteuer B            552 %
Gewerbesteuer           432 %

 

Diese Steuersätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Anzahl             Steuersatz
1 Hund           jährlich          74 €
2 Hunde           jährlich je Hund          91 €
3 und mehr Hunde           jährlich je Hund          105 €

 

Gefährliche Hunde:

Anzahl             Steuersatz
1 Hund           jährlich          288 €
2 oder mehr Hunde           jährlich je Hund          480 €

 

 Diese Steuersätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

 

Weitere Infos zum Thema Hundesteuer finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Hundehaltung finden Sie hier.

Für Automaten

Steuermaßstab             Steuersatz
mit Gewinnmöglichkeit            4,3 % des Spieleinsatzes
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen            36 € monatlich pro Gerät
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten            27 € monatlich pro Gerät
Warenspielautomat            30 € monatlich pro Gerät

 

Für Tanzveranstaltungen 

Steuermaßstab            Steuersatz
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen)           1,50 €
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen)           0,80 €

 

Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.

Weitere Infos finden Sie hier.

 

Weitere Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

Es fallen zusätzliche Gebühren für unterschiedliche städtische Leistungen an, deren Höhe Sie bitte den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen entnehmen. 

Dienstleistungen A-Z

Alternativ finden Sie hierzu auch Informationen in der Rubrik

Ortsrecht & Satzungen