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Haushaltsplanentwurf 2025/2026

Der Haushaltsplanentwurf wird in der Regel jeweils im Herbst eines Jahres für das Folgejahr in die politischen Beratungen eingebracht.

Im Haushaltsplanentwurf werden die prognostizierten Einnahmen dargestellt und aufgeführt, wofür das Geld ausgegeben werden soll und welche Projekte damit verwirklicht werden sollen. Außerdem wirft auch der Entwurf des Haushaltsplanes einen Blick auf die mittelfristige Entwicklung der Finanzlage in den Folgejahren. Nach dem Einbringen des Haushaltes in die Beratungen wird er in der Regel im Dezember eines Jahres verabschiedet.

Haushaltsplanentwurf 2025/2026

Der Haushaltsplanentwurf wurde in der Ratssitzung am 07.11.2024 eingebracht und enthält Festsetzungen für die Jahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt). Der Entwurf schließt für das Jahr 2025 mit einem Fehlbetrag von -21,0 Mio. € ab; im Jahr 2026 beträgt der Fehlbetrag -17,0 Mio. €. Der Fehlbetrag kann im Jahr 2025 durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Im Folgejahr ist geplant den Fehlbetrag in einer Größenordnung von 7,4 Mio. € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen; der verbleibende Verlust von 9,6 Mio. € wird vorgetragen.

Es ist beabsichtigt über den Haushalt 2025/2026 in der Ratssitzung am 18.12.2024 zu beschließen.

Haushaltsplanentwurf 2025/2026 Band 1 (Hauptteil)

Haushaltsplanentwurf 2025/2026 Band 2 (Anlagen)