Die Hundesteuer ist eine der ältesten sog. Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, Hundehaltung im Stadtgebiet zu beschränken.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
An- und Abmeldungen sind möglich beim Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.
Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Weiterführende Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier
- Anmeldung Hundesteuer
- Abmeldung Hundesteuer
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung/-befreiung
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren
Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 74,00 Euro;
b) zwei Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund;
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund;
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 288,00 Euro;
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 Euro je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen sind insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Die Hundesteuer ist eine der ältesten sog. Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, Hundehaltung im Stadtgebiet zu beschränken.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
An- und Abmeldungen sind möglich beim Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.
Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Weiterführende Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier
- Anmeldung Hundesteuer
- Abmeldung Hundesteuer
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung/-befreiung
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren
Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 74,00 Euro;
b) zwei Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund;
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund;
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 288,00 Euro;
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 Euro je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen sind insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Die Hundesteuer ist eine der ältesten sog. Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, Hundehaltung im Stadtgebiet zu beschränken.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
An- und Abmeldungen sind möglich beim Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.
Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Weiterführende Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier
- Anmeldung Hundesteuer
- Abmeldung Hundesteuer
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung/-befreiung
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren
Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 74,00 Euro;
b) zwei Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund;
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund;
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 288,00 Euro;
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 Euro je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen sind insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 4532545Bad Oeynhausen
Anna Sophie
Diekmann
- steuern@badoeynhausen.de
Sina
Nagel
- steuern@badoeynhausen.de
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine der ältesten sog. Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, Hundehaltung im Stadtgebiet zu beschränken.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
An- und Abmeldungen sind möglich beim Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.
Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Weiterführende Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren
Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 74,00 Euro;
b) zwei Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund;
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund;
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 288,00 Euro;
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 Euro je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen sind insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
- Anmeldung Hundesteuer
- Abmeldung Hundesteuer
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung/-befreiung
- Hundesteuer - Anmeldung
Anmeldung eines oder mehrerer Hunde zur Hundesteuer
- Hundesteuer - Abmeldung
Abmeldung eines oder mehrere Hunde von der Hundesteuer
- Hundesteuer - Ermäßigung/Befreiung
Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer (z.B. für Blindenhunde, bei Bezug von Sozialleistungen, etc.)
- SEPA‐Lastschriftmandat
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug städtischer Forderungen