Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine der ältesten sog. Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, Hundehaltung im Stadtgebiet zu beschränken.

Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.

Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.

An- und Abmeldungen sind möglich beim Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.

Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.

Weiterführende Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren
Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 74,00 Euro;
b) zwei Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund;
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund;
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 288,00 Euro;
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 Euro je Hund.

 

Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen sind insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

  • Anmeldung Hundesteuer
  • Abmeldung Hundesteuer
  • Antrag auf Hundesteuerermäßigung/-befreiung

Kontakt

Frau Diekmann

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1216

Frau Nagel

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1217