Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen" wie beispielsweise gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielautomaten.

Für Automaten:

Steuermaßstab            Steuersatz
mit Gewinnmöglichkeit           4,3 % des Spieleinsatzes
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen           36 € monatlich pro Gerät
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten           27 € monatlich pro Gerät
Warenspielautomat           30 € monatlich pro Gerät

 

Für Tanzveranstaltungen :

Steuermaßstab           Steuersatz
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen)          1,50 €
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen)          0,80 €

 

Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.

Kontakt

Frau Nagel

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1217