Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen" wie beispielsweise gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielautomaten.
Für Automaten:
Steuermaßstab | Steuersatz |
mit Gewinnmöglichkeit | 4,3 % des Spieleinsatzes |
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen | 36 € monatlich pro Gerät |
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten | 27 € monatlich pro Gerät |
Warenspielautomat | 30 € monatlich pro Gerät |
Für Tanzveranstaltungen :
Steuermaßstab | Steuersatz |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen) | 1,50 € |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen) | 0,80 € |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.
Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen" wie beispielsweise gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielautomaten.
Für Automaten:
Steuermaßstab | Steuersatz |
mit Gewinnmöglichkeit | 4,3 % des Spieleinsatzes |
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen | 36 € monatlich pro Gerät |
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten | 27 € monatlich pro Gerät |
Warenspielautomat | 30 € monatlich pro Gerät |
Für Tanzveranstaltungen :
Steuermaßstab | Steuersatz |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen) | 1,50 € |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen) | 0,80 € |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.
Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen" wie beispielsweise gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielautomaten.
Für Automaten:
Steuermaßstab | Steuersatz |
mit Gewinnmöglichkeit | 4,3 % des Spieleinsatzes |
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen | 36 € monatlich pro Gerät |
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten | 27 € monatlich pro Gerät |
Warenspielautomat | 30 € monatlich pro Gerät |
Für Tanzveranstaltungen :
Steuermaßstab | Steuersatz |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen) | 1,50 € |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen) | 0,80 € |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 4532545Bad Oeynhausen
Sina
Nagel
- steuern@badoeynhausen.de
Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen" wie beispielsweise gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielautomaten.
Für Automaten:
Steuermaßstab | Steuersatz |
mit Gewinnmöglichkeit | 4,3 % des Spieleinsatzes |
ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen | 36 € monatlich pro Gerät |
ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten | 27 € monatlich pro Gerät |
Warenspielautomat | 30 € monatlich pro Gerät |
Für Tanzveranstaltungen :
Steuermaßstab | Steuersatz |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (innen) | 1,50 € |
pro angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche (außen) | 0,80 € |
Diese Steuersätze gelten seit dem 1. April 2016. Weiterere Details finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung.