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      Vormerkungen

      Relevanz:

      Vormerkungen Wenn ein von Ihnen gewünschtes Medium entliehen ist, können Sie dieses vorbestellen. Vorbestellen können Sie: • per Internet im Online-Katalog • per E-Mail an stadtbuecherei@badoeynhausen.de • telefonisch unter der Nummer +49 (0) 5731 14 - 3450 • persönlich unter Vorlage des Büchereiausweises Sobald das vorbestellte Medium für Sie zur Ausleihe bereit liegt, werden Sie von uns telefonisch oder auf Wunsch auch per E-Mail benachrichtigt. Ab diesem Zeitpunkt liegt es 1 Woche für Sie an der Verbuchungstheke bereit.

      Leseförderungsprogramm Kreativclub #sommerbande2026 startet

      Relevanz:

      Ab kommendem Montag (13.07.2026) können sich Schulkinder ab der zweiten Klasse in der Stadtbücherei zum Kreativclub #sommerbande2026 anmelden. Im Mittelpunkt stehen Leseförderung, Lesemotivation und die Freude am Entdecken neuer Bücher. Der Kreativclub ist das Leseförderprojekt der Stadtbücherei Bad Oeynhausen und findet vom 20. Juli bis zum 1. September 2026 statt. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, die bereits lesen können und nach den Ferien mindestens die zweite Klasse besuchen. Nach der Anmeldung erhalten die Schülerinnen und Schüler das Begleitheft und können ab dem Ferienstart immer samstags zwischen 10 und 13 Uhr ihre Bücher vorstellen. Für die Teilnahme am Kreativclub können sich die SchülerInnen (ggf. mit erwachsenen Familienmitgliedern) auch als Team zusammenschließen. Zum Team muss mindestens ein schulpflichtiges Kind ab der zweiten Klasse gehören. Neu in diesem Jahr ist die Klassenteilnahme: Neben der regulären Einzelteilnahme zählen die Buchvorstellungen der Kinder für eine gemeinsame Klassenwertung. Die Klasse mit den meisten vorgestellten Büchern darf sich auf einen spannenden Projektvormittag in der Bücherei freuen. Den Termin und weiteren Ablauf werden wir dann mit der Gewinnerklasse abstimmen. Feierliche Gewinnerverkündung mit Bürgermeister Lars Bökenkröger ist am 12. September 2026 im Rahmen des großen Familienfestes der Stadtbcherei. Die Anmeldung für Klassen erfolgt durch die Lehrerinnen oder Lehrer – entweder per mail oder vor Ort in der Bücherei. Anmeldeschluss für Klassen ist der 15. Juli 2026. Für die Buchvorstellung gelten niedrigschwellige Erwartungen: Erforderlich ist kein referatähnlicher Vortrag, sondern eine ungezwungene Inhaltsangabe aus der erkennbar wird, dass das Buch tatsächlich gelesen worden ist. Das entspricht zum Beispiel dem Erwartungshorizont beim Leseförderungsprogramm Antolin. Erwachsene in Teams stellen altersentsprechend Erwachsenenromane vor. Die Wahl der Bücher ist frei und liegt bei den Kindern beziehungsweise den Erwachsenen. Für jedes vorgestellte Buch erhalten sie abschließend einen Stempel im Begleitheft. Dieses sollte spätestens am 5. September 2026 in der Bücherei abgegeben werden. Es warten tolle Gewinne und ein spannendes Veranstaltungsangebot auf alle Teilnehmer und eine Schnitzeljagd durch Bad Oeynhausen! Möglich ist der Kreativclub jedes Jahr aufs Neue vor allem durch Sponsoren, die die Aktion jedes Jahr wieder unterstützen. Neben dem Förderverein der Stadtbücherei Bad Oeynhausen e.V. zählen dazu die Volksbank in Ostwestfalen und die Sparkasse Bad Oeynhausen – Porta Westfalica.

      Straßensperrungen

      Relevanz:

      Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt. In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel der ausführenden Baufirma) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan benennen, Verkehrszeichenplan) beizufügen. Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Grundsätzlich ist nur die Straßenverkehrsbehörde für Verkehrsregelungen zuständig. Zuständige Stellen können jedoch hiervon abweichend auch die verschiedenen Baulastträger sein (zum Beispiel Landesbetrieb Strassen NW), nämlich dann, wenn sie Baumaßnahmen an eigenen Straßen durchführen. Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro. Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird. Es ist ein Antrag zu stellen. Beizufügen sind ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne angepasste Verkehrszeichenpläne eine Stellungnahme des betroffenen Baulastträgers (Gemeinde, Stadt, Kreis oder Straßen.NRW und die Polizei) ein Lageplan Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen). Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang. § 45 Straßenverkehrsordnung

      Wirtschaft & Wirtschaftsförderung

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      Starke Wirtschaft - Starke Stadt Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Oeynhausen ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Wirtschaftsstandort Bad Oeynhausen. Wir arbeiten dienstleistungsorientiert für unsere Unternehmen, Existenzgründer und Investoren. Wir setzen uns für Ihr Anliegen ein und stellen die richtigen Kontakte für Sie her. Das gut funktionierende Netzwerk ist für alle Beteiligten eine wirkungsvolle Hilfestellung. Auf unseren Qualitätsanspruch und die Erfahrungen erfolgreicher Wirtschaftsförderung können Sie sich verlassen. Das Leistungsangebot umfasst: Betreuung ansässiger und ansiedlungsinteressierter Firmen Erstberatung von Existenzgründer/innen Hilfestellung im Kontakt mit Behörden Veräußerung und Vermittlung von Immobilien Fördermittelberatung Breitbandkoordination Wirtschaftsstandort Bad Oeynhausen Zahlen und Daten Breitbandausbau Informationen zum kreisweiten Ausbau Flächen & Immobilien Angebot in Bad Oeynhausen Service- und Beratungsangebote Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung Veranstaltungen Unternehmerfrühstück, Treff X, Ausbildungsmesse STEPone Netzwerke & Kooperationen Interessengemeinschaften in Bad Oeynhausen und Umgebung Serviceadressen Kontakte und mehr #DeinKurstadtladen Attraktive Ladenlokale in bester Innenstadtlage Baulandbörse Vermarktung Weiterlesen Öffnungszeiten Rathaus I Bad Oeynhausen klimaengagiert! Baustelleninfos Stadtplan

      Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan gestartet

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      Die Stadt Bad Oeynhausen erarbeitet zurzeit die Fortschreibung ihres Lärmaktionsplanung. Durch Vorgaben der Europäischen Union müssen die Kommunen in der EU Lärmaktionspläne aufstellen und regelmäßig aktualisieren. Die Lärmaktionsplanung ist ein Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm für die Bürgerinnen und Bürger langfristig zu senken. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist in die Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Dazu ist der Entwurf im Internet einsehbar. Bürgerinnen und Bürger können bis zum 3. Mai 2024 Hinweise zu konkreten lokalen Lärmproblemen geben oder sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen. Sie können auch konkret Stellung auf den Entwurf des Lärmaktionsplans nehmen. Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Endberichts berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe dem Rat zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss auf der Homepage der Stadt Bad Oeynhausen öffentlich bekannt gegeben. Die Stellungnahmen und Beiträge zum Lärmaktionsplan nimmt Herr Martin Flohre im Bereich Strukturmanagement entgegen. Dazu reicht eine E-Mail mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ an m.flohre@badoeynhausen.de. Für Rückfragen steht Herr Flohre unter der Telefonnummer 05731 14-2121 zur Verfügung. Den Entwurf des Lärmaktionsplanes finden Sie hier

      Vormundschaften/Pflegschaften

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      Vormundschaften Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann, den Eltern das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wird, die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird. Tod der Eltern Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten. Pflegschaften Für ein minderjähriges Kind kann eine bestellte Pflegschaft eingerichtet werden. Dies geschieht durch einen Antrag an das Familiengericht (Amtsgericht). Sie ist dann erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) aus verschiedenen Gründen, z. B. Interessenkollision, das Kind nicht vertreten können oder Teile des Sorgerechts entzogen werden. Beispiele dafür sind: Ehelichkeitsanfechtungen, Erbangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge. Das Gericht bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben einen Pfleger. Dieser vertritt dann die Interessen des Kindes in dem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereich. Vorrangig sind Privatpersonen zu bestellen, wenn geeignete zur Verfügung stehen. Es kann auch das Jugendamt als Amtspfleger bestellt werden. § 1773 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

      Siedlungsflächenentwicklung

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      Siedlungsflächen- entwicklung Die Ansprüche an unseren Siedlungsraum nehmen zu. Es ist deshalb um so wichtiger, zukunftsorientiert und nachhaltig zu planen. Hierfür benötigt die Stadt Bad Oeynhausen detaillierte Kenntnisse über gegenwärtige räumliche Strukturen und Entwicklungen. Handlungskonzept Wohnen Im Rahmen der Siedlungsflächenentwicklung hat die Stadt Bad Oeynhausen ein "Handlungskonzept Wohnen" für Bad Oeynhausen erstellen lassen. Das Handlungskonzept umfasst eine detaillierte Analyse der Nachfrage- und Angebotsseite des Wohnungsmarktes in der Stadt Bad Oeynhausen und der Region. Es zeigt auf Basis von Prognosen die zukünftig zu erwartende Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und daraus entstehende Bedarfe auf. Auf der Basis der Analysen werden im Konzept Handlungsfelder definiert und für diese strategische Ziele abgeleitet. Im Anschluss wurden Handlungsoptionen und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele dargestellt. Das Handlungskonzept dient als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und für die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) in der Stadt. Methodik und Handlungsfelder Mit der Erarbeitung des Konzepts wurde das Institut empirica ag beauftragt. Seit Mai 2017 hat das Institut den Wohnungsmarkt und die sozioökonomischen sowie demografischen Entwicklungen der Stadt Bad Oeynhausen näher untersucht. Durch die Betrachtung der demografischen Daten, des Wohnungsmarktes und der Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet, sind unter Einbeziehung verschiedener Prognosemodelle Handlungsfelder erfasst worden. Diese Handlungsfelder können zielgruppenspezifisch sowie räumlich-sektoral zusammengefasst werden. Zielgruppenspezifische Handlungsfelder sind: Altersgerechtes Wohnen Preiswertes Wohnen Familiengerechtes Wohnen Sektorale und räumliche Handlungsfelder sind: Strategisches Flächenmanagement Wohnungsbestandsentwicklung Demografisch überalterte Wohnquartiere Schrumpfende und / oder benachteiligte Quartiere Wohnungspolitisches Leitbild Folgendes wohnungspolitisches Leitbild für die Stadt Bad Oeynhausen wurde formuliert: „Leitbild der Stadt Bad Oeynhausen ist die Sicherstellung und Steigerung der Attraktivität des Wohnstandortes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse aller Bevölkerung- und Zielgruppen. Dazu zählen die angemessene und preisgünstige Wohnraumversorgung von Haushalten mit geringem Einkommen genauso wie familien- und seniorengerechte Wohnraumangebote durch Neubau und Weiterentwicklung der Bestände.“ (Punkt 4.1, S.61 des HKW) Gemäß der im Handlungskonzept aufgezeigten Prognosen der Bevölkerungsentwicklung, ist es sinnvoll sich auf eine Entwicklung mit Bevölkerungszuwachs (obere Variante) bzw. auf ein langfristiges Halten der Einwohnerzahl (konstante Variante) einzustellen. Um die Einwohnerzahl langfristig auf dem heutigen Niveau zu halten, ist es notwendig eine bestimmte Anzahl von Wohneinheiten pro Jahr bereitzustellen. Zudem ist die sich stetig verändernde Größe der einzelnen Haushalte (Ø m² pro Pers.) ein weiterer Faktor, der die Bedarfe auf dem Wohnungsmarkt beeinflusst. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Herstellung von 80-100 Wohneinheiten im Jahr notwendig. Dabei ist eine Verteilung auf unterschiedliche Segmente anzustreben. Konkrete Maßnahmen Zur Steuerung und Kontrolle dieser Zielstellung wird ein „Strategisches Flächenmanagement“ mit konkreten Maßnahmen zur Flächenaktivierung und Flächenentwicklung empfohlen. Nach Möglichkeit sollen neue „entwickelbare“ Wohnbauflächen ausgewiesen und im Umkehrschluss nicht-entwickelbare in ihrer Nutzungsausweisung geändert werden. Übersicht Handlungsfelder und Maßnahmen Politischer Beschluss Die vom Institut empirica ag für die Stadt Bad Oeynhausen (S. 63 des HKW) vorgeschlagenen weiteren zielgruppenspezifischen sowie räumlich-sektoralen Maßnahmen wurden vom Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen am 26.04.2018 entsprechend einvernehmlich beschlossen: Das Handlungskonzept Wohnen (Stand Jan. 2018) wird zur Kenntnis genommen und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Gemäß des im Konzept vorgeschlagenen Leitbildes „Langfristige Stabilisierung der Einwohnerzahl auf heutigem Niveau“ (konstante Variante) wird beschlossen, die Einwohnerzahl der Stadt Bad Oeynhausen möglichst auf dem Niveau von 50.200 EW (Stand 2017) zu halten . Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Voraussetzungen für die Fertigstellung von mindestens 125 Wohneinheiten pro Jahr (Ø der letzten 10 Jahre) bis zum Jahr 2035 in verschiedenen Zielgruppensegmenten geschaffen werden. Zur Zielerreichung sollen die im Konzept empfohlenen Instrumente zur Anwendung kommen. Um den Strategieprozess zu unterstützen, wird beschlossen, verstärkt die Aktivierung von Wohnbaupotenzialflächen im Innenbereich (gem. § 34 BauGB) sowie arrondierend an Siedlungsrändern (gem. § 35 Abs. 2 BauGB) zu fokussieren . Über die Wohnflächenentwicklung soll jährlich im Ausschuss für Stadtentwicklung berichtet werden. Gesamtkonzept Handlungskonzept Wohnen Weitergehende Informationen zum Thema "Wohnbauflächen" Aktivierung unbebauter Wohnbauflächenreserven

      Genehmigungsfreistellungsverfahren

      Relevanz:

      Bei einem Bauvorhaben braucht es im Normalfall auch immer eine Baugenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauvorhaben ohne Baugenehmigung umgesetzt werden. Das ist zum Beispiel bei kleineren oder mittleren Bauvorhaben der Fall. Verantwortlich dafür, dass diese Vorrausetzungen wirklich vorliegen ist der Bauherr zusammen mit denen am Bau Beteiligten. Falls die Stadt innerhalb von einem Monat feststellt, dass das Vorhaben nicht Genehmigungsfrei ist, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Falls in dieser Zeit keine solche Feststellung der Stadt erfolgt bleibt das Vorhaben Genehmigungsfrei. Den Antrag können sie bei der Abteilung der Bauordnung einreichen. Wichtige Dokumente dabei sind der Bebauungsplan Beim Fragen zu dem Verfahren können sie sich gerne von uns beraten lassen.

      Vollsperrung der Sielwehrbrücke am 19.04.2023

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      Die Sielwehrbrücke wird am kommenden Mittwoch, den 19. April 2023, aufgrund des Einhubs des Brückenmittelteils vollständig gesperrt sein. Die Arbeiten beginnen um 7 Uhr und werden voraussichtlich um 12 Uhr abgeschlossen sein. Als Umleitungsstrecke weist die Straßenverkehrsbehörde auf die Brücke am Reitplatz hin. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Umleitung zu nutzen und die Beschilderung zu beachten. Die Stadtverwaltung arbeitet eng mit den ausführenden Unternehmen zusammen, um die Einhubarbeiten so schnell wie möglich abzuschließen und die Sielwehrbrücke wieder für den Verkehr freizugeben. Ausführliche Informationen zum Neubau der Nahmobilitätsbrücke im Sielpark finden Sie auch im Baustellenmanagement der Stadt Bad Oeynhausen unter https://baustellen-badoeynhausen.de/

      Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen

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      Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltung müssen Sie folgendes beachten - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird: Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte. Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen. Als Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss. Für den Ordnungsdienst haben Sie als Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen. Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung, ob die Strecke tatsächlich frei ist. Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen je nach Art und Umfang der Genehmigung Gebühren in Höhe von 10,20 Euro bis 767,00 Euro an. Bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand fallen Gebühren bis zu 2.301,00 Euro an. Es sind folgende Unterlagen einzureichen: schriftlicher Antrag Freistellungserklärung Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Angaben zur Wegstrecke/Lageplan §§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung § 21 Straßen- und Wegegesetz in Nordrhein-Westfalen

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