Bei einem Bauvorhaben braucht es im Normalfall auch immer eine Baugenehmigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauvorhaben ohne Baugenehmigung umgesetzt werden. Das ist zum Beispiel bei kleineren oder mittleren Bauvorhaben der Fall. Verantwortlich dafür, dass diese Vorrausetzungen wirklich vorliegen ist der Bauherr zusammen mit denen am Bau Beteiligten.
Falls die Stadt innerhalb von einem Monat feststellt, dass das Vorhaben nicht Genehmigungsfrei ist, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Falls in dieser Zeit keine solche Feststellung der Stadt erfolgt bleibt das Vorhaben Genehmigungsfrei.
Den Antrag können sie bei der Abteilung der Bauordnung einreichen. Wichtige Dokumente dabei sind der Bebauungsplan
Beim Fragen zu dem Verfahren können sie sich gerne von uns beraten lassen.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Sina
Prawitt
- s.prawitt@badoeynhausen.de
Sandra
Bramkamp
- s.bramkamp@badoeynhausen.de
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bei einem Bauvorhaben braucht es im Normalfall auch immer eine Baugenehmigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauvorhaben ohne Baugenehmigung umgesetzt werden. Das ist zum Beispiel bei kleineren oder mittleren Bauvorhaben der Fall. Verantwortlich dafür, dass diese Vorrausetzungen wirklich vorliegen ist der Bauherr zusammen mit denen am Bau Beteiligten.
Falls die Stadt innerhalb von einem Monat feststellt, dass das Vorhaben nicht Genehmigungsfrei ist, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Falls in dieser Zeit keine solche Feststellung der Stadt erfolgt bleibt das Vorhaben Genehmigungsfrei.
Den Antrag können sie bei der Abteilung der Bauordnung einreichen. Wichtige Dokumente dabei sind der Bebauungsplan
Beim Fragen zu dem Verfahren können sie sich gerne von uns beraten lassen.