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      Landré & Bartels

      Relevanz:

      Handel und Wandel an der Weser – „Landré & Bartels – Holzimport und Hobelwerk“ Günstig über die Weser transportiertes Holz begünstigte die Möbelfabrikation in ganz Ostwestfalen. Die hiesige Möbelbranche im Blick, fällt die Wahl auf Bad Oeynhausen, als die renommierte Bremer Holzimportfirma Landré & Bartels – durch Inflation und Wirtschaftskrise während der Weimarer Republik in wirtschaftliche Bedrängnis geraten – nach einem neuen Standort sucht. Mit dem Verkauf des Firmengeländes 2020 enden 144 Jahre Firmengeschichte, davon 92 Jahre in Bad Oeynhausen/Rehme. 100 Jahre Landré & Bartels Weseraufwärts: Aus Bremen nach Bad Oeynhausen Bremen hatte für die hiesige Holzverarbeitung seit jeher große Bedeutung, befand sich doch im dortigen Hafen einer der großen Umschlagplätze für Holz. Die räumliche Annäherung von Anbieter und Abnehmern brachte Vorteile für beide Seiten. Im Jahr 1928 entsteht auf dem Werksgelände der ehemaligen Tonwarenfabrik Brandt an der Weserstraße 36 eine Sperrholzhandlung. Die Firma mit Namen Landré & Bartels entwickelt sich zum Holzumschlagplatz für Möbeltischlereien, Zimmereibetriebe und Baugeschäfte des gesamten Umlandes. Weserfrachtschiffe gewährleisten den Nachschub an Holzrohmaterial. Die betriebseigene Krananlage zum Löschen der Weserschiffe befindet sich am Fährweg 5 in Rehme, direkt am Flussufer. Bei dem Bad Oeynhausener Werk handelt es sich zunächst um eine Filiale der bedeutenden seit 1876 bestehenden Bremer Holzimportfirma Landré & Bartels. Importiert werden vor allem Hölzer aus den skandinavischen Ländern und Russland. Die renommierte Firma verfügt über große Lagerflächen und ein Hobelwerk im Bremer Freihafen, ist aber durch den 1. Weltkrieg und die Inflation von 1923 wirtschaftlich angeschlagen. Boomende Möbelindustrie: Chancen und Hindernisse Firmenchef Hermann Borchers entscheidet sich für die Verlegung der industriellen Fertigung von Sperrhölzern weseraufwärts ins Zentrum eines stark wachsenden Absatzmarktes. An der Weserstraße kann er ein günstiges Werksgelände erwerben. Bereits Anfang der 30er Jahre plant er mit dem „Holzimport- und Hobelwerk Landré & Bartels“ ganz nach Bad Oeynhausen überzusiedeln unter der Voraussetzung, seinen Betrieb um ein Sperrholzwerk direkt an der Weser zu erweitern zu können. Das dafür geeignete Gelände beiderseits des Fährwegs grenzt an die bereits bestehende provisorische Ladestelle der Firma in Höhe des nördlich gelegenen der beiden Derrickkräne an der Weser . Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern gestalten sich zäh. Die Einigung mit dem Rehmer Fährmann zieht sich über Jahre. Wilhelm Diekmann gehört der größte Teil der anvisierten Fläche, aber auch die anderen Anlieger wissen, dass Hermann Borchers und seine Söhne die Ländereien an der Weser aus Gründen der Wirtschaftlichkeit benötigen. Die aus dem Ausland kommenden Hölzer werden auf der Unterweser vom Seeschiff direkt auf ein Flussschiff umgeladen und bis nach Rehme transportiert. Die Verladung der ankommenden Hölzer mittels eines Krans vom Schiff direkt in den Bearbeitungsbetrieb wäre von unschätzbarem Vorteil. Durch die in Aussicht gestellte Schaffung 80 neuer Arbeitsplätze sieht sich die Amtsverwaltung Rehme zur Vermittlung zwischen den Verhandlungspartnern sowie zuständigen Genehmigungsbehörden verpflichtet. Auch das Wasserbauamt in Minden unterstützt das Bauvorhaben, weil es sich durch die Ansiedlung von Industrie eine Aufwertung des Schifffahrtsverkehrs auf der Weser insgesamt verspricht. Als schließlich alle Hindernisse überwunden sind, werden Werksgebäude und Lagerschuppen in Bremen auseinandergenommen, auf Weserkähne verladen, fussaufwärts gebracht und in Rehme wiederaufgebaut. Zugleich wird der Betrieb an der Weserstraße um ein eigenes Hobelwerk erweitert. Das Fährhaus an der Weser, in dem der Rehmer Fährmann Diekmann und seine Familie wohnen, wird seitdem inmitten beiderseitiger Lagerschuppen wie auf einer Insel liegen. Heute ist das Haus ein beliebtes Ausflugslokal unter dem Namen „Altes Fährhaus“. Unternehmergeist: Vom Zweiten Weltkrieg bis heute Familiär und wirtschaftlich folgen für Landré & Bartels schwere Schicksalsschläge: Der Seniorchef Hermann Borchers verstirbt 1942 plötzlich. Seine bereits in die Firma mit eingestiegenen beiden ältesten Söhne kommen im 2. Weltkrieg um. Der jüngste Sohn ist gerade 23 Jahre alt und ohne Fachausbildung als er 1945 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wird. Dazu kommt der Bombenangriff auf Bad Oeynhausen im März 1945, der das Hobelwerk an der Weserstraße mitsamt der Holzvorräte zerstört. Als dann die Briten nur wenige Wochen später ihr Hauptquartier in Bad Oeynhausen einrichten, gerät das Betriebsgelände an der Weserstraße in die Sperrzone und das noch in den Schuppen am Rehmer Fährweg lagernde Holz wird von den Soldaten beschlagnahmt. Der junge Chef und eine kleine treue Mitarbeiterschaft beginnen bei null. Wiederaufbau und Behauptung in der Holzbranche gelingen, so dass in den 70er Jahren ein florierendes Unternehmen an die inzwischen vierte Generation übergeben werden kann. Die Landré & Bartels-Grundstücke an der Weser werden 2020 verkauft, die Lagerhallen beiderseits des Fährwegs abgerissen. Erhalten bleiben die beiden unter Denkmalschutz stehenden Derrick-Kräne. Sie erinnern an die Weserschifffahrt und die florierende Holzindustrie im Allgemeinen sowie an die Holzimportfirma Landré & Bartels im Besonderen. Zeitreise in Bildern Weserstraße 36 um 1924 Lageplan Holzschuppen 1930 Lageplan der Lagerhalle und der Kräne 1936 Lageplan Zapfsäule 1938 Derrickkran um 1960 (Quelle: Götz) Fährhaus und südlicher Derrickkran um 1960 Frachtkran um 1960 (Quelle: Götz) Frachtkräne auf der Weser um 1960 (Quelle: Götz) Weser-Hochwasser 1960 (Quelle: Götz) Fährweg und Altes Fährhaus um 1965 Luftaufnahme Vlothoer Straße 1965 Abbruch Weserstraße 36 1970 1976: 100 Jahre Landré & Bartels Lageplan der Weserkräne um 1981 Holzhandlung Landré & Bartels 1984 Abriss der Lagerhallen 2021 (Quelle: Jörg Stuke / NW) Quellen 100 Jahre Landré & Bartels. Holzimport-Hobelwerk Bad Oeynhausen, hg. zum 100-jährigen Bestehen der Firma, Bad Oeynhausen, 1976, Stadtarchiv Bad Oeynhausen / B Oeyn Jubi 100/8.

      Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe

      Relevanz:

      Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf gemäß § 34 Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist. Pflichten des Pfandleihers Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen. Der Pfandleiher hat über jedes Pfandleihergeschäft und dessen Abwicklung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Aufzeichnungen zu machen sowie Unterlagen und Belege zu sammeln. Die Aufbewahrungspflicht beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen zu machen, die Unterlagen oder Belege zu sammeln waren. Aus den Aufzeichnungen, Unterlagen und Belegen müssen die Angaben nach § 3 Abs. 2 der Pfandleiherverordnung ersichtlich sein. Der Pfandleiher hat das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung zu versichern. Der Pfandleiher hat den Beauftragten der zuständigen Behörden die für die Überwachung des Geschäftsbetriebes erforderliche mündliche oder schriftliche Auskunft innerhalb der gesetzlichen Frist und unentgeltlich zu erteilen. Der Pfandleiher hat dem Verpfänder unverzüglich nach Abschluss des Pfandleihvertrages einen Pfandschein auszuhändigen, der von Pfandleiher oder einem Bevollmächtigten unterschrieben ist. Jedes Pfand ist mit der auf dem Pfandschein angegebenen Nummer des Pfandleihvertrages zu versehen. Der Pfandleiher hat bezüglich der Entgegennahme des Pfandes, der Ablauf des Pfandgeschäftes, der Fälligkeit des Darlehen, der Verwertung des Pfandes sowie der Vergütung die Vorgaben der Pfandleiherverordnung einzuhalten. Die Festlegung der Gebühr findet durch die örtliche Ordnungsbehörde nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung statt. Für die Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb eines Pfandleih- und Pfandvermittlungsgeschäfts fallen 100,00 bis 1.000,00 Euro an. Die Verlängerung der Pfandverwertungs- und Abführungsfrist für die Überschüsse kostet 10,00 bis 100,00 Euro. gültiger Personalausweis Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde Auszug aus dem Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) Skizze der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume Nachweis der erforderlichen Betriebsmittel ggf. Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen ggf. Abschrift des Gesellschaftsvertrags § 34 Gewerbeordnung Pfandleiherverordnung

      Stadt würdigt ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern

      Relevanz:

      Zum Ende des Schuljahres hat Bürgermeister Lars Bökenkröger Schülerinnen und Schüler für ihr ehrenamtliches Engagement in der Schule geehrt. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben sich in den weiterführenden Schulen im Schulsanitätsdienst, als Streitschlichter oder in der Schülervertretung als Klassen- oder Schülersprecher ehrenamtlich eingebracht. „Das war ein wertvolles Engagement, dass Sie über den normalen Schulalltag hinaus geleistet haben. Von diesem ehrenamtlichen Engagement lebt unsere Gesellschaft“, sagte der Bürgermeister im Rahmen der kleinen Feierstunde im großen Sitzungssaal des Rathauses. Durch den besonderen Einsatz der Schülerinnen und Schüler seien manche Dinge in den Schulen in der Form vielleicht gar nicht möglich. „Sie haben bei der Organisation von Schulveranstaltungen in der Technik AG wichtige Hilfe geleistet, waren im Schulsanitätsdienst aktiv oder haben sich in die SV-Arbeit eingebracht.“ Neben einer Urkunde gab es als Geschenk einen Buchgutschein. „Das ist wirklich nur ein kleines Zeichen, weil Sie sich über Jahre nachhaltig engagiert haben.“ Geehrt wurden im Einzelnen: Beyda Karahan als stellvertretende Schülersprecherin der Schule am Weserbogen. Hannah Elisabeth Schulte und Maram Alkhalil wurden ausgezeichnet, weil sie sich im Schulsanitätsdienst am Immanuel-Kant-Gymnasium engagiert haben. Für ihren Einsatz in der Schülervertretung des IKG wurden Anton Konstantin Ferdinand Overlack, Max Louis Holzkamp und Elias Thies geehrt. Von der Realschule Süd wurde Lara Dabic und Marten Pohlmann für das Projekt Schule ohne Rassismus geehrt, in dem sie sich in den vergangenen Jahren eingebracht haben. Lissa Wunderlich hat sich in der Schülervertretung engagiert und Frederik Huß bekam eine Auszeichnung für sein Wirken in der Technik AG. Für ihr offenherziges Wirken für das Schulleben wurde Nejlja Kjemalji ausgezeichnet, die 2019 ohne Deutschkenntnisse an die Realschule Süd kam, die sie nun mit dem Q-Vermerk verlässt. Von der Realschule Nord wurde Schülersprecher Justin Vogt geehrt, der auch privat ehrenamtlich in der Jugendfeuerwehr engagiert ist. Carla Luise Müller und Laura Denker erhielten eine Urkunde unter anderem für die Organisation des Schulsanitätsdienstes. Weil sie ein freiwilliges Praktikum an der Schule am Weserbogen gemacht hat, wurde Mareike Onischke ausgezeichnet. Aus dem Team der Streitschlichter der Realschule Nord wurden Laura Denker und Christoph Otto Markus geehrt. Aus dem Jahrgang 10 der Europaschule wurden Joèl Gröper, Mustafa Raed Joudah Khammas, Dinal Magomadov, und Lea Müller für die Organisation der Spieleausleihe-AG ausgezeichnet. Für ihren Einsatz in der Schülervertretung, ebenfalls an der Europaschule wurden die Abiturientinnen Olivia Melanie Allen, Ida Marleen Almendinger sowie Anna-Sophia und Marie-Luise Rother ausgezeichnet.

      Wochenmarkt

      Relevanz:

      Die Wochenmärkte haben einen festen Platz bei den Verbrauchern. Gerade, wer keine Lust mehr auf Schlange stehen im Supermarkt hat und seine Lebensmittel gerne frisch vom Markt kaufen möchte, ist hier genau richtig. Ob Fleisch, Wurst, Fisch, Geflügel, Gemüse, Oliven, Backwaren, Grillhähnchen, Käse und Milchprodukte - das Angebot ist bunt und reichhaltig. Regelmäßig stellen saisonale Produkte, z. B. frischer Spargel und Erdbeeren direkt vom Erzeuger eine schöne Ergänzung dar. In Bad Oeynhausen finden folgende Wochenmärkte statt: Standort Wochentag 01.04. - 31.10. d. J. 01.01. - 31.03. & 01.11. - 31.12. d. J. Kaiser Wilhelm Platz Samstag 07.00-13.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr Wear-Valley-Platz Mittwoch 07.00-13.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr Inowroclaw-Platz Mittwoch 14.00-18.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf einen Mittwoch oder Samstag, findet der Wochenmarkt am vorherigen Tage statt. Ist auch dieser ein Feiertag, fällt der Markt aus. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ebenfalls aus. Interesse an einem Standplatz? Hier geht es zum Online-Bewerbungsformular Marktstandgebühren Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen muss derjenige, wer auf Wochenmärkten Waren feilhält, eine Gebühr für die Überlassung des Standplatzes zahlen. Nach § 3 der Satzung beträgt die Wochenmarktgebühr je Tag für jeden angefangenen Quadratmeter Standfläche 0,40 Euro. Als Standfläche gelten hier bei die Grundflächen der Verkaufswagen oder -anhänger des Verkaufsstandes einschließlich der durch Überstände in Anspruch genommenen Flächen. Die Mindestgebühr beträgt 4,00 Euro. Für saisonale bzw. einmalige oder Kurzzeitbeschicker wird ein Aufschlag von 20 % berechnet ( § 3 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung). Eine Barzahlung auf dem Markt erfolgt nicht; jeder Markthändler erhält einen Gebührenbescheid , nachdem er die Gebühr zu entrichten hat. Für unsere Stammbeschicker ergeht dieser ein halbes Jahr im Voraus. Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Bad Oeynhausen Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände der Wochenmärkte

      Forum zum Rahmenplan Quartier Südstadt/Albert-Rusch-Straße

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      Das Quartier Südstadt/Albert-Rusch-Straße soll städtebaulich weiterentwickelt werden. Für ein lebenswertes Quartier Südstadt setzt die Stadt Bad Oeynhausen auf die Mithilfe von Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Am 23. Oktober ab 17:30 Uhr im Bürgerhaus Rehme, Hermann-Löns-Straße 28, lädt die Stadt Bad Oeynhausen daher zu einem Forum für Bürgerinnen und Bürger ein, um gemeinsam Ideen für die Neugestaltung des Quartiers zu entwickeln und diskutieren. Mit der Weiterentwicklung des Quartiers sieht die Verwaltung der Stadt Bad Oeynhausen die Chance, ein zusätzliches Angebot an Wohnraum zu bieten, eine funktionierende Infrastruktur für Mobilität, städtisches Grün, soziale Infrastruktur sowie für Ver- und Entsorgung bereitzustellen und dabei die Herausforderung des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Um die räumlichen Potenziale des Quartiers identifizieren und gestalten zu können, hat die Stadt Bad Oeynhausen das Büro „bjp | bläser jansen partner GbR“ beauftragt, den Prozess zu steuern und die Beteiligungsformate zu moderieren. Dabei sollen auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, da sie als „lokale Expertinnen und Experten“ über besonderes Wissen verfügen, das im weiteren Prozessverlauf berücksichtigt werden soll. Alle Interessierten haben somit die Möglichkeit, sich über den Rahmenplan zu informieren und die Zukunft des Quartiers Südstadt aktiv mitzugestalten. Das Forum dient dazu, über den bisherigen Stand des Projektes zu informieren und gemeinsam Ideen für die zukünftige Quartiersentwicklung zu finden. Es fungiert somit in erster Linie als Ideenwerkstatt, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die heutige Situation bewerten und eigene Ideen zu den wichtigen Fragen für die Zukunft des Quartiers entwickeln können: Welchen Charakter soll das Quartier in Zukunft haben? Wie sollen die öffentlichen Grünflächen gestaltet werden? Welche Nutzungen braucht das Quartier in Zukunft? Und wie bewegt man sich zukünftig durch das Quartier? Zur besseren Planung der Veranstaltung ist eine Anmeldung erwünscht - telefonisch bei Frau Melanie Boenisch unter 05731 14-2128 oder per E-Mail: m.boenisch@badoeynhausen.de. Ergänzend zur Präsenzveranstaltung besteht vom 23. Oktober bis zum 13. November 2023 die Möglichkeit, sich digital am Prozess zu beteiligen. In diesem Zeitraum können alle Interessierten ihre Vorschläge, Anregungen und Ideen an einer Digitalen Pinnwand einbringen. Über diesen Link gelangen Sie zur Beteiligungsplattform miro.com: https://miro.com/app/board/uXjVM2UMR7Y=/?share_link_id=380260530305

      Bibliothek

      Relevanz:

      Bibliothek Die Präsenzbibliothek umfasst rund 16.000 Bände. Besonders interessant ist die Fachbibliothek durch das Nebeneinander von Literatur zu unterschiedlichen Arten der Volkserzählung auf der einen und Literatur zur Kunst- und Kulturgeschichte auf der anderen Seite. Gesammelt werden Volksmärchen aus aller Welt in deutschsprachigen Ausgaben sowie Kunstmärchen von bekannten und unbekannten Autoren. Illustrierte Ausgaben von Märchenbüchern des 19. Jahrhunderts gehören ebenso dazu wie aktuelle Märchenbilderbücher oder Bearbeitungen von Märchentexten. Bei den Sagen beschränken sich die Bestände auf den deutschsprachigen Raum. Gesammelt werden Bände mit lokalen und regionalen Sagen sowie themenbezogene Ausgaben von Rittersagen, Sagen des klassischen Altertums usw. Zudem sammelt das Museum auch andere Arten der Volkserzählung wie Fabeln, Legenden, Schwänke oder zum Beispiel Welterschaffungsmythen in ausgewählten Ausgaben. Ergänzend dazu findet sich in der Bibliothek Sekundärliteratur, das heißt Publikationen über Entstehung, Sammlung, Hintergründe und Interpretationen von Märchen und Sagen. Auch finden sich Biographien zu den wichtigsten Sammlern und Autoren und weitere Forschungsliteratur zum Thema. Fachzeitschriften, Nachschlagewerke wie Literatur zur Landes-, Kunst-, Kultur- und Literaturgeschichte vervollständigen die Fachbibliothek und machen damit einen vielseitigen Blick auf das umfangreiche Thema der Volkserzählung möglich. OPAC-Katalog Erschlossen ist die Museumsbibliothek über einen alphabetischen Katalog. Schlagwort- und Illustratorenkatalog befinden sich im Aufbau. Die Altbestände werden nach und nach in den OPAC-Katalog der Bibliotheken in NRW eingegeben. Alle dort bereits verzeichneten Bände sind somit auch auffindbar über: www.bibliotheken-in-owl.de Bestände im Überblick Sachgebiete Märchensammlungen in unterschiedlichen Ausgaben Volksmärchen aus aller Welt in deutsch-sprachigen Ausgaben Kunstmärchen von Andersen bis Wiechert Märchenbilderbücher Zeitgenössische Bearbeitungen von Märchen und Märchenmotiven Regionale Sagen überwiegend aus Europa Fabeln Schwänke Legenden Mythologie Hexenwesen Märchen in Pädagogik und Psychologie Interpretationen von Märchen Biografien von Märchensammlern und Autoren von Märchen Literatur zur Erzählforschung Buchwesen und Illustration Museumswesen Museumspädagogik Regionalgeschichte Kulturgeschichte Nordwestdeutschland Mühlenwesen Kunstgeschichte und Architektur Nachschlagewerke Allgemeine Lexika und Wörterbücher Speziallexika zur Erzählforschung u.a.m. Fachzeitschriften zur Kultur- und Landesgeschichte zur Erzählforschung zur Illustrationsgeschichte Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum Am Kurpark 3 32545 Bad Oeynhausen Stadtplan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 3410 E-Mail: museum@badoeynhausen.de Öffnungszeiten Mittwoch - Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Links Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback

      Fördergebiet Mindener Straße - Nordbahn - Innenstadt

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      Fördergebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt Im Rahmen der politischen Beschlussfassung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Rat im Jahr 2014 erfolgte auch die Beschlussfassung der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebietes (§ 171 b Abs. 1 BauGB). Das Stadtumbaugebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt bildet die Fördergebietskulisse der Städtebaufördermaßnahmen in Bad Oeynhausen ab. Im Zuge der ISEK-Fortschreibung und der Neuausrichtung des Städtebauförderprozesses in Bad Oeynhausen erfolgte auch die Erweiterung der festgelegten Fördergebietskulisse „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“. Mit Beschluss vom Rat am 24.06.2020 vergrößerte sich das Fördergebiet von ursprünglich 119 ha auf 296 ha. Mit der Erweiterung des Stadtumbaugebietes erfolgte die Aufnahme des Sielparks inkl. der Werreaue, der Bad Oeynhausener Schweiz, des gesamten Kurparks und des östlichen Abschnittes der Mindener Straße. Dies bildet die Grundlage zur Realisierung der dortigen geplanten Maßnahmen innerhalb des Stadterneuerungsprogrammes. Innerhalb des Stadtumbaugebietes sind zwei Sanierungsgebiete, das Sanierungsgebiet Mindener Straße - Nordbahn und das Sanierungsgebiet Innenstadt Bad Oeynhausen , gemäß § 142 BauGB durch Satzung förmlich festgelegt. Im Geltungsbereich der Sanierungssatzungen können Eigentümer von Objekten bei Sanierungsmaßnahmen von erhöhten steuerlichen Begünstigungen profitieren . Gleichzeitig können seitens der Stadt durch den Einsatz von Genehmigungsvorbehalten gemäß § 144 BauGB tatsächliche und rechtliche Veränderungen innerhalb der Sanierungsgebiete unterbunden werden, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken könnten. Übersichtskarten und Satzungen der Stadtumbau- und Sanierungsgebiete Stadtumbaugebiet Mindener Straße - Nordbahn - Innenstadt Sanierungsgebiete: Sanierungssatzung Mindener Straße - Nordbahn Sanierungsgebiet Mindener Straße - Nordbahn Sanierungsgebiet und -satzung Innenstadt Bad Oeynhausen Service: Informationsblatt zur Genehmigungspflicht gemäß § 144 BauGB Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung bequem online bei uns einreichen: Online-Antrag sanierungsrechtliche Genehmigung Zusätzlich zu unserem Online-Angebot können Sie den Antrag auch im Rahmen Ihres Bauantrags einreichen. Das entsprechende Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung . Weiterlesen Fördermöglichkeiten für Private Attraktiven Fördermöglichkeiten ISEK-Prozess Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK-Maßnahmen Aufwertung und nachhaltigen Entwicklung der Innenstadtbereiche Pflege- und Entwicklungskonzept für den Sielpark Langfristige Sicherung und Aufwertung der innenstadtnahen Parkanlage

      Wälder PEFC-zertifiziert

      Relevanz:

      Städtische Wälder in Bad Oeynhausen sind PEFC-zertifiziert Der Ursprungsgedanke des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder auch des FSC (Forest Stewardship Council) ist es, Wälder weltweit vor Raubbau und Zerstörung zu schützen und durch Bewirtschaftungsstandards langfristig zu erhalten. Die Stadt Bad Oeynhausen hat in den letzten 25 Jahre ca. 30 ha Wald aufgeforstet. Zunächst wurden solche Aufforstungen durch Aufforstungsprogramme gefördert. Mit Einführung der gesetzlichen Eingriffsregelung wurden dann eingenommene Mittel u.a. für Aufforstungen mit heimischen Laubgehölzen eingesetzt. Standards in Bad Oeynhausen Bei den Aufforstungen der städtischen Wälder wurde schon immer hohe Standards angelegt. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Fachwelt sind mittlerweile zur Freude Vieler kleine Waldoasen entstanden, die es vorher so im Stadtgebiet nicht gab. Außer dem aus Hainbuchen und Rotbuchen bestehenden Wiehengebirgshangwald gibt es jetzt auch einen Waldkomplex von immerhin ca. 14 ha im Ortsteil Lohe. Durch den sich abzeichnenden Klimawandel und dem damit einhergehenden stärkeren Bewusstsein für unsere natürlichen Ressourcen ist hier ein Anfang gemacht, u.a. für mehr Trinkwasserschutz und für mehr Co² -Bindung. Die PEFC-Standards erfüllen hohe Ansprüche und müssen den Anforderungen der europäischen Forstminister zum Schutz der Wälder gerecht werden. Die deutschen PEFC-Standards verlangen beispielsweise den Verzicht auf Kahlschläge und auf den Einsatz von Pestiziden, die Begründung von standortgerechten Mischbeständen und den Erhalt von Biotopholz. Vollbaumnutzung Auf nährstoffarmen Böden wird auf eine Vollbaumnutzung (= Nutzung oberirdischer Baumteile auch unter der Derbholzgrenze) verzichtet. Baumartenwahl Ziel sind Mischbestände mit standortgerechten Baumarten. Fremdländische Baumarten können beteiligt werden, solange dadurch nicht die Regenerationsfähigkeit anderer Baumarten beeinträchtigt wird. Rückgassenabstände Der RG-Abstand beträgt grundsätzlich mindestens 20 Meter. Polterspritzung Der Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel zur Verhinderung der Holzentwertung durch den Nutzholzborkenkäfer ist zulässig. Zertifizierung von Forstunternehmern Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber müssen ein anerkanntes Zertifikat besitzen (DFSZ, KFP, KUQS oder RAL). Motorsägenkurse Private Selbstwerber müssen die Teilnahme an einem MS-Kurs nachweisen. Geprüftes Vermehrungsgut Die Überprüfbarkeit der Herkunft von Saat- und Pflanzgut wird ist durch das ZÜF- oder FFVVerfahren sicherzustellen. Bodenbearbeitung Zum Schutz des Bodens wird auf eine flächige, in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung und Vollumbruch verzichtet. Düngung Düngung zur Steigerung des Holzertrages wird unterlassen. Bodenschutzkalkungen werden nur auf Grundlage eines boden- und/oder waldernährungskundlichen Gutachtens bzw. fundierter Standorterkundung durchgeführt und dokumentiert.

      Solarenergie

      Relevanz:

      Solarenergie Der Einsatz erneuerbarer Energien ist sehr wichtig, um Treibhausgase verringern und bis 2045 Deutschland in die Klimaneutralität zu führen. Unter erneuerbaren Energien versteht man Wasserkraft, Windkraft, Geothermie (Erdwäme), die Nutzung von Biomasse und Solarenergie. Die Möglichkeiten, in Bad Oeynhausen Wasserkraft und Windenergie nutzen zu können, sind sehr beschränkt. Alternativ lässt sich hier allerdings die Sonnenenergie bzw. Solarenergie sehr gut nutzen. Solarwärme und Solarstrom Zwei Technologien kommen bei dem Thema Solarenergie zum Einsatz: Solarwärme (auch als Solarthermie bezeichnet) - diese Anlagen wandeln die Kraft der Sonne in Wärme um. Das funktioniert so ähnlich wie ein Gartenschlauch, der in der Sonne liegt, nur wesentlich effizienter. Solarthermie-Anlagen können sehr groß sein und einige tausend Quadratmeter umfassen. Sie lassen sich aber auch auf dem eigenen Hausdach oder an der Hauswand installieren und liefern dann Wärme für die Heizung und das Wasser. Solarstrom bzw. Photovoltaik - diese Anlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom, der nun schon seit einigen Jahren direkt im eigenen Haus zu nutzen ist. Überschüsse lassen sich in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich garantierte Vergütung. Sowohl Solarwärme als auch Solarstrom lassen sich auf oder an nahezu jedem Gebäude installieren. Beide Technologien werden auch gefördert. Bei den Solarwärmeanlagen gibt es derzeit Zuschüsse vom Bund und vom Land NRW . Diese erleichtern die Investition. In der Regel sind die Anlagen wartungsarm und laufen über Jahrzehnte. Für Photovoltaikanlagen gibt es keine direkten Zuschüsse. Sie sind allerdings sehr wirtschaftlich. Denn sie produzieren den Strom deutlich unter den Preisen, die man an den Energieversorger zu zahlen hat. Außerdem muss der Netzbetreiber den überschüssigen Strom vergüten und dies in einer garantierten Höhe. Geregelt ist dies im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Bei Fragen zu Solarthermie und Photovoltaik wenden Sie sich gern an die Koordinierungsstelle Klimaschutz . Außerdem gibt es auch von der Verbraucherzentrale spezielle Beratungsangebote zu Thema Solarenergie. Aktivitäten der Stadt Bad Oeynhausen Auch die Stadt Bad Oeynhausen produziert schon seit einigen Jahren Strom vom eigenen Dach. Inzwischen beträgt die installierte Leistung ca. 500 kWp. Weitere Anlagen sind in Planung. Auf folgenden Gebäuden wurde u.a. bereits eine Photovoltaikanlage installiert: Schulzentrum Süd, IKG Schulzentrum Nord, 3-fach Sporthalle Grundschule Wichern, Sporthalle Grundschule Eidinghausen Grundschule Rehme/Oberbecksen Grundschule Volmerdingsen Grundschule Altstadt Kindergarten Dehme und Wulferdingsen Feuerwehrgerätehaus Süd Radparkhaus Wohncontainer Jugendcafè Sozialamt Photovoltaikanlage auf städtischen Gebäuden PV-Anlage Grundschule Eidinghausen PV-Anlage Grundschule Altstadt PV-Anlage Grundschule Wichern

      Förderprogramme

      Relevanz:

      Förderprogramme Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und auch die Stadt Bad Oeynhausen unterstützen Sie bei Maßnahmen zu Klimaschutz. Die Reduktion von Treibhausgasen nutzt uns allen – Sie werden bei Ihren Aktivitäten nicht allein gelassen! ProKlima – das Förderprogramm der Stadt Bad Oeynhausen Mit ProKlima hat die Stadt Bad Oeynhausen ein breites Programm beschlossen, das Sie in vielen Bereichen finanziell unterstützt. Dabei gibt es eine Förderung für folgende Maßnahmen: Heizen mit erneuerbaren Energien Gebäudesanierung Lastenräder Regenwasseranlagen Aktivitäten und bauliche Maßnahmen von Vereinen Konzepte für gemeinschaftliche Wärmeversorgung Neue Effizienzhäuser Flyer ProKlima Richtlinien und Antragsformulare zum Förderprogramm ProKlima Förderrichtlinie der Stadt Bad Oeynhausen zum Programm ProKlima für Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung 2025/2026 Jetzt beantragen! Ein Blick auf die Förderampel zeigt Interessenten sofort, ob noch ausreichend Haushaltsmittel zur Förderung verfügbar sind. Förderprogramme von Bund und Land Vor allem können Haus- und Wohnungseigentümer/innen von sehr guten Förderprogrammen profitieren. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de ) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( www.kfw.de ). Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund in den kommenden Jahren die Anforderungen an Gebäude erhöht. Denn hierzu sind die staatlichen Organe sogar durch die deutsche Verfassung verpflichtet. Ein weiteres Element ist die CO2-Bepreisung. Jedes Gramm Treibhausgas ist mit einen Preis ausgestattet, den die Verursachenden zu tragen haben. Dies wird direkt auf Öl und Gas aufgeschlagen. So zahlen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für jeden eingekauften Liter Öl einige Cent mehr, die allerdings wieder in den Klimaschutz fließen sollen. Es steht schon fest, dass dieser Preis in den kommenden Jahren steigt. Auch das Land NRW bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten im Programm progres.nrw . Einen Überblick über alle Fördermittel des Bundes sowie des Landes NRW gibt das Fördernavi der NRW.Energy4Climate. Zuschuss zur Energieberatung Der Staat lässt Hauseigentümer/innen nicht allein, wenn sie ihr Gebäude besser machen möchten. Neben den erwähnten Förderprogrammen für Sanierungsmaßnahmen – wie neue Fenster, Türen, Heizung, Dämmung - gibt es auch einen hohen Zuschuss für die Energieberatung. 50 Prozent des Honorars übernimmt der Bund - Informationen dazu ebenfalls auf www.bafa.de . Es lohnt sich, diese Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Bei Fragen können Sie gern unsere Koordinierungsstelle Klimaschutz kontaktieren.

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