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Stadt Bad Oeynhausen

Grünflächenmanagement

Josef Brinker
Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Städtische Wälder in Bad Oeynhausen sind PEFC-zertifiziert

Der Ursprungsgedanke des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder auch des FSC (Forest Stewardship Council) ist es, Wälder weltweit vor Raubbau und Zerstörung zu schützen und durch Bewirtschaftungsstandards langfristig zu erhalten.

Die Stadt Bad Oeynhausen hat in den letzten 25 Jahre ca. 30 ha Wald aufgeforstet. Zunächst wurden solche Aufforstungen durch Aufforstungsprogramme gefördert. Mit Einführung der gesetzlichen Eingriffsregelung wurden dann eingenommene Mittel u.a. für Aufforstungen mit heimischen Laubgehölzen eingesetzt.

Standards in Bad Oeynhausen

Bei den Aufforstungen der städtischen Wälder wurde schon immer hohe Standards angelegt. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Fachwelt sind mittlerweile zur Freude Vieler kleine Waldoasen entstanden, die es vorher so im Stadtgebiet nicht gab. Außer dem aus Hainbuchen und Rotbuchen bestehenden Wiehengebirgshangwald gibt es jetzt auch einen Waldkomplex von immerhin ca. 14 ha im Ortsteil Lohe. Durch den sich abzeichnenden Klimawandel und dem damit einhergehenden stärkeren Bewusstsein für unsere natürlichen Ressourcen ist hier ein Anfang gemacht, u.a. für mehr Trinkwasserschutz und für mehr Co² -Bindung.

Die PEFC-Standards erfüllen hohe Ansprüche und müssen den Anforderungen der europäischen Forstminister zum Schutz der Wälder gerecht werden. Die deutschen PEFC-Standards verlangen beispielsweise den Verzicht auf Kahlschläge und auf den Einsatz von Pestiziden, die Begründung von standortgerechten Mischbeständen und den Erhalt von Biotopholz.

Auf nährstoffarmen Böden wird auf eine Vollbaumnutzung (= Nutzung oberirdischer Baumteile auch unter der Derbholzgrenze) verzichtet.

Ziel sind Mischbestände mit standortgerechten Baumarten. Fremdländische Baumarten können beteiligt werden, solange dadurch nicht die Regenerationsfähigkeit anderer Baumarten beeinträchtigt wird.

Der RG-Abstand beträgt grundsätzlich mindestens 20 Meter. 

Der Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel zur Verhinderung der Holzentwertung durch den Nutzholzborkenkäfer ist zulässig.

Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber müssen ein anerkanntes Zertifikat besitzen (DFSZ, KFP, KUQS oder RAL).

Private Selbstwerber müssen die Teilnahme an einem MS-Kurs nachweisen. 

Die Überprüfbarkeit der Herkunft von Saat- und Pflanzgut wird ist durch das ZÜF- oder FFVVerfahren sicherzustellen.

Zum Schutz des Bodens wird auf eine flächige, in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung und Vollumbruch verzichtet. 

Düngung zur Steigerung des Holzertrages wird unterlassen. Bodenschutzkalkungen werden nur auf Grundlage eines boden- und/oder waldernährungskundlichen Gutachtens bzw. fundierter Standorterkundung durchgeführt und dokumentiert.