Auch wenn es nach Pfingsten noch sieben Wochen bis zu den Sommerferien sind, lohnt sich jetzt schon ein Blick in den Reisepass oder den Personalausweis. Damit es zum Reiseantritt im Sommer keine bösen Überraschungen gibt, sollten Familien jetzt die Gültigkeit ihrer Ausweise überprüfen. Aktuell betragen die Lieferzeiten für neue Ausweise etwa vier bis fünf Wochen beim Reisepass und etwa drei Wochen beim Personalausweis. Sollte einer der Ausweise im Sommer ablaufen oder schon abgelaufen sein, wäre eine Bestellung jetzt in der Regel noch rechtzeitig. Der Besuch im Bürgerbüro ist am Dienstag, Mittwoch und Freitag ohne Termin und am Montag und Donnerstag nur mit Termin möglich.
Zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial sind folgende Voraussetzungen notwendig: Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Vorlage eines Berechtigungsnachweises Für den Erwerb des Tickets ist die Vorlage eines Berechtigungsnachweises erforderlich. Dieser Nachweis wird durch das Bürgerbüro ausgestellt. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Alternativ kann das „WeserWerreTicket“ als gültiger Berechtigungsnachweis verwendet werden.
Alle deutschen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen – ab dem 16. Lebensjahr. Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgerbüro . Antragstellung bei Minderjährigen Bei Antragstellung vor dem 16. Lebensjahr ist folgendes zu beachten: Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich: Persönliches Erscheinen oder Schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils inkl. Kopie eines Ausweisdokuments Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil muss persönlich vorsprechen Abgabe von Fingerabdrücken Seit dem 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken bei der Antragstellung verpflichtend. Gültigkeit des Personalausweises Alter bei Ausstellung Gültigkeitsdauer Unter 24 Jahre: 6 Jahre Ab 24 Jahre: 10 Jahre Bitte beachten Sie, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, verliert das Ausweisdokument auch vor dem Ablaufdatum die Gültigkeit . Grade bei Kindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern und eine Identifizierung ist auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. Bei Kleinkindern kann dieses bereits nach mehreren Monaten eintreten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise. Neuerung ab 1. Mai 2025: Digitales Passfoto verpflichtend Zum Schutz vor Bildmanipulationen (Morphing) werden seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Zertifizierte Fotostudios : Dort erhalten Sie einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin im Rathaus mitbringen und bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vorlegen. Fotobox im Wartebereich des Bürgerbüros : Hier können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort für 6 € erstellen lassen. Die Zahlung ist sowohl bar als auch mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. Wichtiger Hinweis: Für Kleinkinder sowie Personen im Rollstuhl ist die Nutzung der Fotobox nur eingeschränkt oder nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir, das Passfoto bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie: Papierfotos oder Datenträger (z. B. USB-Stick) können nicht angenommen werden. Online-Terminvergabe Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro , um Wartezeiten zu vermeiden. Personengruppe Kosten Unter 24 Jahre: 27,60 € Ab 24 Jahre: 46,00 € Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € Die Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. Digitales biometrisches Passfoto * Bisheriger Personalausweis/Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung) Zusätzlich bei Minderjährigen: Gemeinsame Sorgeerklärung (bei erstmaliger Beantragung) oder Aktuelle Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge / Negativbescheinigung * Hinweis zum Passfoto: Seit dem 1. Mai 2025 werden zum Schutz vor Bildmanipulationen ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Diese können entweder in zertifizierten Fotostudios (mit QR-Code) oder direkt vor Ort an der Fotobox im Bürgerbüro (6 €) erstellt werden. Passbild Schablone für Personen ab einem Alter von 10 Jahren Foto-Mustertafel Internetseite des Bundesministerium Internetangebot zum neuen Personalausweis Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher Zertifizierte ePassfotos ab 1. Mai 2025: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bürger-Büro Im Bürger-Büro bekommen Sie wichtige Informationen. Sie können Vieles im Bürger-Büro erledigen. Sie können wählen: Entweder Sie gehen ins Bürger-Büro. Oder Sie erledigen die Dinge selbst im Internet. Ausnahme: Sie sind umgezogen. Sie haben vorher in einer anderen Stadt gewohnt. Sie wohnen jetzt in Bad Oeynhausen. Dann müssen Sie sich bei der Stadt Bad Oeynhausen anmelden. Das geht nur im Bürger-Büro. Sie möchten Ihre Dinge selbst im Internet erledigen? Klicken Sie hier . Einfacher ist: Sie kommen ins Bürger-Büro. Das können Sie zum Beispiel alles im Bürger-Büro bekommen oder erledigen: Umzug Wenn Sie nach Bad Oeynhausen ziehen, melden Sie sich im Bürger-Büro an. Wenn Sie umziehen, sagen Sie im Bürger-Büro Bescheid. Das heißt ummelden. Hilfe für Menschen aus anderen Ländern Wer aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen ist, bekommt im Bürger-Büro Beratung und Informationen. Ausweise und Zeugnisse Sie bekommen im Bürger-Büro zum Beispiel einen Personal-Ausweis, einen Reise-Pass, einen Führer-Schein, ein polizeiliches Führungs-Zeugnis. Im polizeilichen Führungs-Zeugnis steht zum Beispiel: Wurden Sie schon mal von Jemandem angezeigt? Waren Sie schon mal im Gefängnis? Informationen Sie bekommen im Bürger-Büro viele Informationen, zum Beispiel über die Müll-Abfuhr, Kindergärten und Schulen oder Gebühren von der Stadt. Gebühren bedeutet: Sie bezahlen Geld für bestimmte Dinge an die Stadt. Zum Beispiel für die Straßen-Reinigung. Fund-Büro Sie können gefundene Dinge im Bürger-Büro abgeben. Oder Sie haben Etwas verloren. Fragen Sie im Fund-Büro: Vielleicht wurde es abgegeben. Beglaubigungen Beglaubigung bedeutet: Sie machen eine Kopie von einem wichtigen Papier, zum Beispiel von einem Zeugnis. Sie bringen beide Papiere zum Bürger-Büro: Das Original und die Kopie. Eine Person im Bürger-Büro prüft: Sind beide Papiere genau gleich? Die Person macht einen Stempel und eine Unterschrift auf die Kopie. Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro ohne Termin Dienstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro mit Termin Montag Donnerstag Montag und Donnerstag brauchen Sie einen Termin. Wenn Sie hier klicken , können Sie einen Termin machen Adresse vom Bürger-Büro Stadt Bad Oeynhausen Bürger-Büro Ostkorso 8 32545 Bad Oeynhausen Telefon 0 57 31 14 - 11 11 E-Mail buergerbuero@badoeynhausen.de
Die Dienststellen der Verwaltung in den Rathäusern und den Außenstellen können von Montag an nur noch mit einem Termin aufgesucht werden. Außerdem gilt für den Zutritt die 3-G-Regel. Das gilt vor allem auch für das Bürgerbüro. Bereits über das Onlineportal vergebene Termine im Bürgerbüro bleiben gültig. Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger dann lediglich an den Genesenen-, Impf- beziehungsweise Testnachweis denken. Generell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Für einige Bereiche der Verwaltung gilt bereits seit Längerem die 2G-Regel. Das betrifft unter anderem die Stadtbücherei, die städtischen Museen, die Musikschule und das Theater. Diese Regeln ergeben sich direkt aus der Coronaschutzverordnung und gelten auch weiterhin. Zum Nachweis der Immunisierung und zum Testnachweis ist auch der Personalausweis als Identitätsnachweis vorzulegen. Die Einhaltung der 3G-Regel wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Eingängen der Dienstgebäude überprüft.
Online-Services Online-Services spricht man: On-Lein-Sör-wis-sis. Online-Services bedeutet: Sie können Vieles selbst im Internet erledigen. Sie müssen nicht ins Rathaus gehen. Zeiten von den Online-Services Sie können die Online-Services zu jeder Zeit nutzen. Das können Sie zum Beispiel alles selbst im Internet erledigen: Termin machen Sie können einen Termin machen im Bürger-Büro, im Standes-Amt. Dafür klicken Sie bei den Online-Services auf Bürgerbüro & Standesamt . Sie können einen Termin machen im Straßen-Verkehrs-Amt. Dafür klicken Sie bei den Online-Services auf Mobilität Anfragen und Allgemeine Dinge Sie können eine Frage stellen. Sie haben Etwas gefunden: Sie können im Fund-Büro Bescheid sagen. Oder Sie haben Etwas verloren. Sie können fragen: Wurde es gefunden? Bürger-Büro und Standes-Amt Sie können einen Termin machen im Bürger-Büro oder im Standes-Amt. Sie können fragen: Wann ist mein Ausweis fertig? Sie können einen Antrag stellen auf eine Urkunde oder auf ein Führungs-Zeugnis. Im Führungs-Zeugnis steht zum Beispiel: Wurden Sie schon mal angezeigt? Waren Sie schon mal im Gefängnis? Sie können dem Standes-Amt Bescheid geben: Sie möchten heiraten. Wahlen und Stadt-Rat Sie möchten bei der nächsten Wahl Brief-Wahl machen. Sie können die Wahl-Unterlagen beantragen. Sie können Bescheid geben: Sie möchten Wahl-Helfer werden. Sie können mehr erfahren über den Stadt-Rat von Bad Oeynhausen. Polizei, Ordnungs-Amt und Hunde Sie möchten etwas der Polizei melden. Sie können einen Hund anmelden oder abmelden. Familie und Lernen Sie können einen Antrag stellen auf Kinder-Geld oder Kinder-Zuschlag. Kinder-Geld oder Kinder-Zuschlag ist Geld vom Amt. Sie können einen Antrag stellen auf einen Schwerbehinderten-Ausweis. Sie können einen Antrag stellen auf eine Jugend-Leiter-Card. Die Jugend-Leiter-Card ist für jugendliche Gruppen-Leiter. Zum Beispiel in Vereinen. Sie können einen Antrag stellen auf BAföG. BAföG ist die Abkürzung für B undes- A usbildungs fö rderungs- G eld. BAföG ist für Schüler und Studenten. Sie können Ferien-Spiele, einen Eltern-Kind-Kurs oder einen anderen Kurs finden. Sie können Ihr monatliches Geld ausrechnen. Bauen und Wohnen Sie können sich informieren zum Thema Bauen oder Vermieten. Sie können einen Antrag stellen auf Wohn-Geld. Steuern Sie können einen Hund von der Hunde-Steuer anmelden oder abmelden. Sie finden bei den Online-Services einen Link zur Internet-Seite vom Finanz-Amt. Mobilität Mobilität ist ein anderes Wort für Beweglichkeit. Sie können sich informieren: Wo kann ich ein Fahr-Rad leihen? Sie finden einen Stadt-Plan, eine Rad-Wege-Karte und Fahr-Pläne für Bus und Bahn. Sie können einen Dauer-Park-Platz im Park-Haus mieten. Sie können einen Termin machen beim Straßen-Verkehrs-Amt. Gewerbe Gewerbe bedeutet: Sie verdienen selbstständig Geld ohne einen Chef. Sie können ein Gewerbe anmelden, ändern oder abmelden. Müll Sie können eine Müll-Tonne bestellen, tauschen oder abmelden. Sie können Sperr-Müll anmelden. Sie können eine Frage stellen an die Stadt-Werke. Klima-Schutz und Umwelt Sie können sich informieren: Dürfen Sie einen Baum fällen? Sie finden bestimmte Karten, zum Beispiel von Bade-Seen. Sie können die App NINA auf Ihrem Handy installieren. NINA ist die Abkürzung für: N otfall- I nformations- und N achrichten- A pp. Sie bekommen dann bei Gefahr Warnungen auf Ihr Handy. Zum Beispiel bei Hochwasser oder Sturm. Frei-Zeit und Sport Sie finden Ferien-Spiele, Kurse und Veranstaltungen? Sie können sich informieren: Wo kann ich ein Buch leihen? So kommen Sie zu den Online-Services: Klicken Sie hier. Achtung Die Online-Services sind nicht in Leichter Sprache. BundID Für manche Dinge müssen Sie sich bei BundID anmelden. BundID ist ein Programm. Sie können sich registrieren. Sie bekommen einen Benutzer-Namen und ein Passwort. Das Programm speichert alles was Sie schreiben. Sie können sich alles später wieder ansehen. Hier können Sie sich registrieren. Sie haben schon ein Benutzer-Konto? Hier können Sie sich anmelden. Anmeldung BundID Haben Sie eine Frage oder eine Idee? Schreiben Sie eine E-Mail an: egov@badoeynhausen.de
Nach § 14 Absatz 6 der Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Weitere Daten können erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag soll die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Die Festlegung der Gebühr erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde. Der Gebührenrahmen gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung liegt zwischen 5,00 und 40,00 €. formloser Antrag eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) § 14 Gewerbeordnung
Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung gibt an wer wo gemeldet ist und wird z.B. vom Arbeitsamt gefordert. Enthalten sind: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung. Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden: gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie Familienstand. Hinweis: Der Antragsteller muss in Bad Oeynhausen gemeldet sein. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Die Gebühr beträgt 9 EUR. Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen, wenn Sie eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen. eine Haushalts- oder Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes benötigen. die Bescheinigung der Versorgungsdienststelle des Kreises Lippe auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen. Personalausweis oder Reisepass
Alle deutschen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen können ihren Reisepass persönlich im Bürgerbüro beantragen. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass mit längerer Gültigkeit erforderlich. Antragstellung bei Minderjährigen Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten besondere Anforderungen: Persönliche Vorsprache des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Der zweite Sorgeberechtigte kann sein Einverständnis schriftlich erklären (inkl. Kopie eines Ausweisdokuments ). Die Anwesenheitspflicht des Kindes gilt unabhängig vom Alter . Gültigkeit des Reisepasses Alter bei Ausstellung Gültigkeitsdauer Unter 24 Jahre: 6 Jahre Ab 24 Jahre: 10 Jahre Bitte beachten Sie, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, verliert das Ausweisdokument auch vor dem Ablaufdatum die Gültigkeit . Grade bei Kindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern und eine Identifizierung ist auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. Bei Kleinkindern kann dieses bereits nach mehreren Monaten eintreten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise. Weitere Optionen: Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach 3 Werktagen, bei Antragstellung bis 11 Uhr. Kinderreisepass Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Vorläufiger Reisepass Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch in Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird mit Aushändigung des gültigen Reisepasses eingezogen. Persönliche Vorsprache notwendig Da die Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst werden müssen, ist eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung verpflichtend. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen – auch Ehepartner benötigen eine Vollmacht, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Tipp Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt . Neuerung ab 1. Mai 2025: Digitales Passfoto verpflichtend Zum Schutz vor Bildmanipulationen (Morphing) werden seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Zertifizierte Fotostudios : Dort erhalten Sie einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin im Rathaus mitbringen und bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vorlegen. Fotobox im Wartebereich des Bürgerbüros : Hier können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort für 6 € erstellen lassen. Wichtiger Hinweis: Für Kleinkinder sowie Personen im Rollstuhl ist die Nutzung der Fotobox nur eingeschränkt oder nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir, das Passfoto bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie: Papierfotos oder Datenträger (z. B. USB-Stick) können nicht angenommen werden. Online-Terminvergabe Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro , um Wartezeiten zu vermeiden. Dokument Gebühr Reisepass unter 24 Jahre 37,50 € Reisepass ab 24 Jahre 70,00 € 48-Seiten-Pass zzgl. 22,00 € Express-Reisepass zzgl. 32,00 € Digitales biometrisches Passfoto * Bisheriger Personalausweis/Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung) Zusätzlich bei Minderjährigen: Gemeinsame Sorgeerklärung (bei erstmaliger Beantragung) oder Aktuelle Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge / Negativbescheinigung * Hinweis zum Passfoto: Seit dem 1. Mai 2025 werden zum Schutz vor Bildmanipulationen ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Diese können entweder in zertifizierten Fotostudios (mit QR-Code) oder direkt vor Ort an der Fotobox im Bürgerbüro (6 €) erstellt werden. Passbild Schablone für Personen ab einem Alter von 10 Jahren Foto-Mustertafel Internetseite des Bundesministerium Zertifizierte ePassfotos ab 1. Mai 2025: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert. Aus dem Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Das auf grünem Spezialpapier gedruckte Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis kann für persönliche oder behördliche Zwecke beantragt werden. Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke werden neben strafrechtlichen Einträgen auch Entshceidungen von Verwaltungsgerichten mit aufgeführt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird gegebenenfalls für die Jugendarbeit in Schulen und Sportvereinen benötigt. Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro 13,00 € Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden Personalausweis, Reisepass, oder Kinderausweis (mit Lichtbild) Führungszeugnisses hier online beantragen.