Deutschlandticket "sozial" / WeserWerreTicket

Zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Anspruchsberechtigung
    Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
    • Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe),
    • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge,
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).
  • Vorlage eines Berechtigungsnachweises
    Für den Erwerb des Tickets ist die Vorlage eines Berechtigungsnachweises erforderlich. Dieser Nachweis wird durch das Bürgerbüro ausgestellt.

    Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

    Alternativ kann das „WeserWerreTicket“ als gültiger Berechtigungsnachweis verwendet werden.

 

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49 (0) 5731 14 - 1111