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      Ausstellung „ToleranzRäume“ kommt in die Kurstadt

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      „Wir freuen uns sehr, dass es jetzt wieder eine Projektförderung aus Bundesmitteln gibt und wir als erste Kommune davon profitieren dürfen“, sagt Claudia Jenkes aus dem Städtischen Kulturbereich. „Wir wollen mit der Ausstellung für eine offene und tolerante Gesellschaft werben, für Respekt und für ein besseres Miteinander in unserer Stadt.“ Am Mittwoch, dem 18. März, 9:00-11:00 Uhr, wird Bürgermeister Lars Bökenkröger die Ausstellung feierlich eröffnen. Schülerinnen und Schüler der Realschule Süd sowie die Band „Undercover“ des Wittekindshofes werden die Ausstellungseröffnung mitgestalten. Die VHS und auch das Bad Oeynhausener Bündnis für Vielfalt, Menschenwürde und Toleranz sind Kooperationspartner des Projektes. „Die Inhalte der Ausstellung sind ja quasi unsere Leitidee“, sagt Bündnismitglied Anna Monika Schäfer, „dass Menschen in aller Vielfalt friedlich miteinander leben können. Darum setzen wir uns für ein respektvolles Zusammenleben ein, auf der Basis von Dialog und gegenseitigem Verständnis.“ Für die VHS sei Toleranz schließlich die Basis ihres Bildungskonzepts, betont Deniz Yildizhan, Leiterin des Programmbereichs Kultur. „Wir verstehen uns als lebendiger Bestandteil der Stadtgesellschaft und wollen mit unseren Bildungsangeboten alle Menschen erreichen – gleich welchen Geschlechts, welcher Herkunft, ob mit oder ohne Beeinträchtigung.“ Bis zum 29. März wird der Ausstellungscontainer samt interaktivem Außenbereich auf dem Bahnhofsvorplatz stehen (Nordbahnhof, Herforder Straße) – also mitten im öffentlichen Raum, kostenlos und für alle zugänglich. Die Ausstellung wird rund um die Uhr geöffnet sein. Drinnen geht es um den Begriff der Toleranz und besondere Beispiele aus der Geschichte. Draußen wird mit Beispielen aus dem Alltag gezeigt, wo Toleranz wichtig ist und wie sich die Menschen für mehr Respekt im gegenseitigen Umgang einsetzen können. ToleranzRäume ist ein Projekt des Vereins Toleranz-Tunnel e.V. Die Wander-ausstellung wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert. In Bad Oeynhausen wird das Projekt außerdem unterstützt durch die Stadtwerke sowie die Firmen MF Baumaschinen und Elektro Sunderbrink, die Fahrzeuge zur mobilen Zufahrtsblockade bereitstellen. Workshops an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Führungen für Gruppen und Schulklassen sind im Ausstellungszeitraum geplant. Weitere Informationen zur Ausstellung finden Sie hier

      Ausstellung ToleranzRäume kommt nach Bad Oeynhausen

      Relevanz:

      Im Rahmen der Interkulturellen Tage 2026 kommt die Ausstellung ToleranzRäume nach Bad Oeynhausen. Sie präsentiert Informationen rund um das Thema Toleranz, Menschenrechte und Demokratie und steht für eine offene Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt. „Wir wollen damit für Respekt und ein besseres Miteinander in unserer Stadt werben“, so Claudia Jenkes aus dem städtischen Kulturbereich. Der Ausstellungscontainer werde vom 17. bis zum 29. März 2026 geöffnet sein und auf dem Bahnhofsvorplatz am Nordbahnhof stehen. „Damit wir für Interessierte und Schulklassen Führungen durch die Ausstellung anbieten können, suchen wir ehrenamtliche Helferinnen und Helfer ab 15 Jahren“, so Jenkes. Die Freiwilligen werden als Ausstellungs-Guides geschult und nehmen im Zeitraum vom 2.-11. März an einem rund 2stündigen Online-Kurs teil. Sie können die Ausstellungsinhalte dann innerhalb eines selbstgesteckten Zeitraums vermitteln und sind zugleich Multiplikatoren des Projektes. Die Ausstellung besteht aus einem großen Ausstellungscontainer und einem dazugehörigen Außenbereich. Drinnen geht es um den Begriff der Toleranz und besondere Beispiele aus der Geschichte. Draußen wird mit Beispielen aus dem Alltag gezeigt, wo Toleranz wichtig ist und wie jeder einzelne sich für mehr Respekt im gegenseitigen Umgang einsetzen kann. „Letztlich ist es unser aller bürgerschaftliches Engagement, das ToleranzRäume eröffnet, erhält und weitet“, betont Jenkes und hofft auf tatkräftige Unterstützung des Projektes durch engagierte Einzelpersonen. Erwachsene und auch Jugendliche, die sich als Guide zur Verfügung stellen möchten, können sich melden unter Tel. 14 4316 oder per mail: c.jenkes@badoeynhausen.de .

      Beglaubigungen

      Relevanz:

      Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen eines Schriftstücks können vom Bürgeramt vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. Beglaubigungen von deutschen Geburtsurkunden können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden. Hinweise: Beglaubigungen die zur Vorlage bei der Rentenversicherung bestimmt sind, können gebührenfrei bei unserer Rentenstelle vorgenommen werden. Diese finden Sie im Rathaus I am Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Beglaubigungen einer Abschrift je Seite: 3,00 € Beglaubigung einer Unterschrift: 1,50 € Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden. Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks. Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen. Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich. Außerdem muss die Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet werden

      Bewerbungsmappen waren gestern

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      Bewerbungsmappen waren gestern - heute ist Bewerben online mit ein paar Klicks und in wenigen Minuten möglich. Diesem Trend stellt sich auch die Stadt Bad Oeynhausen und bindet die Bewerbungsverfahren in einem Karriereportal in ihre Digitalisierungsstrategie ein. Das neue Karriereportal bietet alle aktuellen Stellenausschreibungen, sowie Informationen zur Ausbildung und die Möglichkeit sich initiativ zu bewerben. Unter anderem gibt es nun auch die Funktion eines „Stellen-Abos“, welches kostenlos abgeschlossen werden kann. Neue Stellenausschreibungen eines vorher ausgewählten Bereiches werden dann als Information per E-Mail versendet. Ein solches Karriereportal beschleunigt nicht nur den Prozess des Bewerbens an sich, sondern lässt den gesamten Weg bis hin zur Besetzung einer Stelle schneller, transparenter und unkomplizierter ablaufen. Erreichbar ist das Karriereportal im Internet unter www.karriere-badoeynhausen.de

      Beratungsstellen

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      Unterstützung & Hilfestellung Die verschiedenen Beratungsstellen in Bad Oeynhausen bieten zu vielfältigen Anliegen unterschiedliche Arten von Unterstützung und Hilfestellung. Entnehmen Sie der Aufstellung, zu welchen sozialen Anlässen Sie Beratungsstellen in Bad Oeynhausen vorfinden: Zentrum für Pflegeberatung Bad Oeynhausen Kostenfreie und unabhängige Beratung zum Thema Pflege. Homepage der Pflegeberatung Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich kostenlos und unabhängig beraten und informieren lassen. EUTB in Bad Oeynhausen Schuldner- und Insolvenzberatung der PariSozial Beratung in Fragen finanzieller Sorgen und Nöte. Homepage der Schuldnerberatung Flüchtlingsberatung der Diakonie Beratung für Geflüchtete, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Homepage der Flüchtlingsberatung Schwangerschafts-, Schwangerschaftskonfliktberatung- Donum vitae e.V. Beratung für Schwangere, Schwangerschaftskonfliktberatung und Frühe Hilfe. Homepage der Schwangerschaftskonflikberatung Jugendmigrationsdienst der Diakonie Beratung für junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren während ihres Integrationsprozesses. Homepage des Jugendmigrationsdienstes Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Die Beratung richtet sich an alle erwachsenen Zuwanderer und ihre Familien mit Aufenthaltserlaubnis, sowie EU-Bürgerinnen und Bürger ab 27 Jahren. Homepage der Migrationsberatung Suchtberatung der Diakonie Die Beratung unterstützt Alkohol- und Medikamentenabhängigen und ihre Angehörigen. Homepage der Suchtberatung Ehe- und Lebensberatung der Diakonie Die Beratung bietet Unterstützung bei den folgenden Themenfeldern: Erziehungsschwierigkeiten, Schulprobleme, Beziehungskonflikte, Verarbeitung von Trennung und Scheidung. Homepage der Ehe- und Lebensberatung Pflege- und Seniorenberatung der Diakonie Die Senioren- und Angehörigenberatung ist eine zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Alter und Pflege. Homepage der Pflege- und Seniorenberatung Beratungsstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung-Stiftung Club74 e.V. Die Kontakt- und Beratungsstellen steht allen interessierten Besuchenden offen. Angehörige psychisch Erkrankter können sich informieren, Betroffene finden hier ein Angebot, das ohne Anmeldung und ohne weitere Verbindlichkeiten wahrgenommen werden kann. Homepage der Stiftung Club 74 e.V. Städtische Beratungsangebote Auch in der Stadtverwaltung finden sich zu den jeweiligen Themen Ansprechpersonen, die Ihnen beratend zur Seite stehen. Bitte nutzen Sie die Suche über unseren Dienstleistungakatalog. Über die verschiedenen Themen finden Sie auch die Kontaktdaten zu Ihrer beratenden Stelle. Hier gelangen Sie zu unserem Dienstleistungskatalog: Dienstleistungen A-Z

      Gleichstellungsangelegenheiten

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      Die Gleichstellungsbeauftragte: setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die Benachteiligung von Frauen, die in vielen Lebensbereichen noch besteht, abgebaut wird, ist Interessenvertreterin von Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung und Anlaufstelle für Anregungen, Beschwerden und Fragen, ist innerhalb der Verwaltung Ansprechpartnerin, wenn es um Frauenförderung oder das Aufzeigen konkreter Benachteiligungen von Frauen geht; Sie wirkt mit bei Verwaltungsentscheidungen und ist dem Bürgermeister direkt unterstellt, ist vertrauliche Anlaufstelle für Frauen, die sich in schwierigen Lebensphasen befinden, unterstützt alle Gruppen, Organisationen, Verbände und Initiativen in ihrem Bemühen, einen Beitrag zum Abbau frauenspezifischer Nachteile zu leisten und entwickelt dazu geeignete Konzepte, arbeitet in Fachgruppen mit, in denen die Interessen und Forderungen von Frauen wirksam vertreten werden, erstellt Informationsmaterial, das die Öffentlichkeit auf die vielfältigen Benachteiligungen von Frauen aufmerksam machen soll, führt Informations - und Kulturveranstaltungen durch, erörtert in Sprechstunden frauenspezifische Probleme und hilft bei deren Lösung mit.

       „Hexenwahn. Glaube. Macht. Angst“

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      Der Scheiterhaufen als Instrument der Ordnung. Die Folterkammer als Ort des „Rechts“. Und der Teufel nicht als Metapher, sondern als reale Bedrohung: Die neue Sonderausstellung „Hexenwahn. Glaube. Macht. Angst“ im Bad Oeynhausener Märchenmuseum öffnet ein Fenster in eine Zeit, in der das Irrationale staatstragend wurde. Und in der Abertausende Unschuldiger in ein unentrinnbares Räderwerk gerieten – aus religiösem Eifer, politischen Interessen und gesellschaftlichen Spannungen. Wie Staat und Kirche sich an den Opfern bereicherten Mit über 70 Exponaten lässt sie eine der düstersten Epochen der europäischen Geschichte wieder auferstehen: die Zeit der Hexenverfolgungen zwischen dem späten 15. und dem frühen 18. Jahrhundert. In diesen Jahrhunderten starben schätzungsweise 60.000 Menschen – zumeist auf dem Scheiterhaufen, seltener unterm Richtschwert – die Mehrheit von ihnen Frauen, viele aber auch Männer. Ihre Tode waren das Ventil einer krisengeschüttelten Epoche, in der das Klima immer lebensfeindlicher wurde und schwere Kriege und religiöse Unruhen den Kontinent erschütterten. Ob auf der großen politischen Bühne oder im Alltag auf dem Dorf: Hinter fast allen Schrecken sah eine große Mehrheit den Teufel mit am Werk – und zwar mit Hexen und Zauberern als seinen willfährigen Vollstreckern. Die Ausstellung zeigt, wie in dieser Zeit der Paranoia aus alltäglicher Angst und kleinen Verdächtigungen tödliche Hexenprozesse wurden. Sie erzählt von Menschen, die unter dem Druck der Folter unmögliche Dinge gestanden und dabei oft ihre eigenen Kinder und Freunde belasteten. Und sie berichtet von Juristen, Landesherren und Theologen, die den tödlichen Eifer anfachten, weil sie davon überzeugt waren, das moralisch Richtige zu tun – und dabei die volle Unterstützung ihrer Universitäten, Städte, oder Kirchen erfuhren. Originale Prozessakten und Folterinstrumente In fünf thematisch gegliederten Abschnitten spürt „Hexenwahn“ den historischen, sozialen und theologischen Hintergründen dieser Verfolgungen nach. Sie veranschaulicht diese an vielen Originalexponaten aus der Zeit – von Richtschwertern und Folterinstrumenten über Prozessakten und Flugblätter bis hin zu Talismanen und Schutzamuletten des Volksglaubens. Ziegenbock, Rabe oder schwarze Katze: Lebensechte Tierpräparate stehen in der Ausstellung für die angeblichen Diener des Teufels, während sich Besucher an einer interaktiven Station in die Rolle einer angeklagten „Hexe“ versetzen können. Und spezielle hinterleuchteten Folien inszenieren zeitgenössische Maler von Teufeln und Dämonen oder übergroße Fotografien von Natur-Orten des Aberglaubens in besonders eindringlicher Form. Auch die mutigen Gegner des mörderischen Wahns stellt die Ausstellung ausführlich vor: Nachdenkliche Kirchenleute, mitfühlende Monarchen und belesene Professoren. Sie erhoben ihre Stimme im Namen der Vernunft und Menschlichkeit, und mit Mut, Hartnäckigkeit und Ausdauer bereiteten sie dem Horror schließlich ein Ende. Sie trugen damit ihren Teil dazu bei, eine neue Epoche einzuläuten: das Zeitalter der Aufklärung. Nie ausgestorben: Der verhängnisvolle Glaube an Hexen und Zauberer Doch die Ausstellung bleibt nicht in der Vergangenheit stehen. Sie schlägt auch Brücken zur Gegenwart: Die Ausstellung stellt die Frage nach dem Mechanismus kollektiver Angst neu – in einer Zeit, in der Verschwörungserzählungen wieder zunehmen, genauso wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und „Hexenjagden“ im digitalen Raum. Auch zeigt sie, wie und wo der Glaube an Hexen und den Teufel bis heute überlebt hat – ob nun im Christentum oder Islam, in Afrika, Amerika oder Deutschland – eigentlich überall auf der Welt. Und in einem eigenen Bereich stellt sie dar, wie die ursprünglich tragische Figur der Hexe zum Teil der Popkultur wurde. Die Ausstellung läuft bis zum 31. März 2026 und ist von Mittwoch bis Sonntag zu sehen, und zwar von 11-13 und 14-18 Uhr. Geeignet für Erwachsene und mutige Kinder ab 10 Jahren. Kuratiert hat die Ausstellung Dr. Stefan Meyer aus Rinteln.

      Fischereischein

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      Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie – je nach Gewässer – einen Fischereierlaubnisschein. Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digital verwaltet. Er wird künftig einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Angeln entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Wer kann einen Fischereischein beantragen? Voraussetzung ist in der Regel das Bestehen der Fischerprüfung. Personen, die ihre Fischerprüfung oder ihren bisherigen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erhalten haben, beantragen den neuen Fischereischein bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt oder Gemeinde. Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Antrag entweder online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder persönlich bei der Stadt Bad Oeynhausen: Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro stellen. Gültigkeit Der Fischereischein wird einmalig und unbefristet (lebenslang) ausgestellt. Damit die Fischerei ausgeübt werden darf, muss zusätzlich die Fischereiabgabe für Nordrhein-Westfalen entrichtet werden. Diese kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden. Hierüber wird ein digitaler Nachweis ausgestellt. Der in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Fischereischein berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen, sofern zusätzlich die Fischereiabgabe entrichtet wurde und für das jeweilige Gewässer ein gültiger Fischereierlaubnisschein vorliegt. Der Fischereischein wird auch in den anderen Bundesländern anerkannt. Es gelten jedoch die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Vor dem Angeln außerhalb Nordrhein-Westfalens sollten Sie sich über die dort geltenden Regelungen informieren. Bereits vorhandene Fischereischeine Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig. Ein freiwilliger Umtausch in den neuen Fischereischein ist jederzeit möglich. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren die bisherigen nordrhein-westfälischen Fischereischeine ihre Gültigkeit. Was ist beim Angeln mitzuführen? Bei der Ausübung der Fischerei sind mitzuführen: Fischereischein (digital, als Scheckkarte oder als Ausdruck) Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe gültiger amtlicher Lichtbildausweis Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer Hinweise Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein amtlicher Ausweis oder Schülerausweis ist dabei mitzuführen. Für die Ausstellung des Fischereischeins sowie für die Fischereiabgabe fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie: Bei einer persönlichen Antragstellung bei der Stadt Bad Oeynhausen entsteht zusätzlich zur Fischereiabgabe eine Verwaltungsgebühr. Gebühren bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro: Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein 30,00 EUR Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr 50,00 EUR Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre 22,00 EUR Gebühren bei Online-Beantragung: Ausstellung Fischereischein 18,00 EUR Je nach persönlicher Situation können folgende Unterlagen erforderlich sein: gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die bestandene Fischerprüfung bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung oder Umtausch) Landesfischereigesetz Hinweise des Kreis Minden-Lübbeckes

      Digitale Fahrgastinformationen an sanierten Bushaltestellen defekt

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      Die Digitalen Fahrgastinformationen an den sanierten barrierefreien Bushaltestellen im Stadtgebiet sind defekt und zeigen keine aktuellen Busverbindungen mehr an. Sie bleiben aber in Betrieb, da sie technisch mit den Ansagen für sehbehinderte Personen an den Bushaltestellen gekoppelt sind. Diese funktionieren im Gegensatz zu den Anzeigen fehlerfrei. Würde die Anlage abgeschaltet, fiele der wichtige Service für Sehbehinderte weg. Die fehlerhaften Anzeigegeräte wurden bereits überprüft und es wurde festgestellt, dass der Defekt alle Geräte betrifft und bereits bei der Lieferung vorlag. Sie werden deshalb in der zweiten Jahreshälfte durch den Hersteller ausgetauscht. Dies geschieht im Rahmen der Gewährleistung ohne weitere Kosten für die Stadt Bad Oeynhausen.

      Wohnbauflächen im Stadtgebiet

      Relevanz:

      Wohnbauflächen im Stadtgebiet Beispiele für Handlungsoptionen und Instrumente Im Rahmen der Analysen zum "Handlungskonzept Wohnen" (empirica ag, 2018) und zum Fachbeitrag "Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan OWL 2035" (Drees & Huesmann, 2018), ist für das Stadtgebiet von Bad Oeynhausen eine gravierende Fehlentwicklung zu Tage getreten: Unbebaute Reserven Es hat sich herausgestellt, dass etwa 78,6 ha der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen noch als unbebaute „Reserve“ vorliegen. Dieser Wert wird durch die vielen im Stadtgebiet verstreuten unbebauten Grundstücke gebildet und ist für die Größe der Stadt Bad Oeynhausen überproportional hoch. Diese unbebauten Grundstücke sind ausnahmslos in Privateigentum. Rückblickend ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Grundstücke mangels Initiative oder zwecks der Wertschöpfungsabsicht nicht bebaut wurde. Knapp die Hälfte (48,86%) der im FNP erfassten Wohnbauflächenreserven (38,4 ha von 78,6 ha) unterliegt zudem der rechtsverbindlichen Bauleitplanung. Es handelt sich dabei um Flächen, die in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen liegen. Teilweise sind diese Bebauungspläne um die dreißig Jahre alt und in beachtlichen Teilen bis heute nicht umgesetzt. Für die zukünftige Stadtentwicklung stellt dieser Sachverhalt ein enormes Handlungsproblem dar. Die Stadt Bad Oeynhausen kann auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) aktuell kaum und zukünftig nahezu keine neuen Wohnbauflächen darstellen. Bisher war eine Neudarstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen im FNP nur möglich, wenn dafür seitens der Stadt an anderer Stelle im Stadtgebiet Wohnbauflächen aus der Darstellung „Wohnbaufläche“ herausgenommen wurden. Das konnte zuletzt nur in einem für die Stadt sehr ungünstigen Verhältnis von 2 : 1 (alt : neu) durchgeführt werden. Große und zusammenhängende Wohnbauflächen im FNP, aus denen über einen Bebauungsplan ein neues Wohngebiet entstehen könnte, kann die Stadt Bad Oeynhausen in den kommenden Jahren nicht mehr vorweisen. Die Stadt Bad Oeynhausen verfügt nicht mehr über ein entsprechendes eigenes Wohnbauflächenkontingent und hat bisher keine Grundstücke verwaltet bzw. selbst zur „Baureife“ gebracht, um diese den Bürgerinnen und Bürgern zu einem attraktiven Preis zur Verfügung zu stellen. Diesem Mangel an „unmittelbar verfügbarer“ Wohnbaufläche steht ein enormer Druck bzw. eine große Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum gegenüber. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat sich zudem im April 2018 (VO/18/1170-1) das Ziel gesetzt, die Einwohnerzahl auf dem Stand von 2017 zu halten, um die städtische Infrastruktur nachhaltig zu betreiben und weiter zu entwickeln. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen pro Jahr im Durchschnitt 125 neue Wohneinheiten (WE) fertiggestellt werden. Kurz- bis mittelfristig ist diese Zielvorgabe durch den Umbau des Gebäudebestandes sowie der Schließung von Baulücken im Stadtgebiet nicht realisierbar.

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