Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie – je nach Gewässer – einen Fischereierlaubnisschein.
Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digital verwaltet. Er wird künftig einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Angeln entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Wer kann einen Fischereischein beantragen?
Voraussetzung ist in der Regel das Bestehen der Fischerprüfung. Personen, die ihre Fischerprüfung oder ihren bisherigen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erhalten haben, beantragen den neuen Fischereischein bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Antrag entweder online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder persönlich bei der Stadt Bad Oeynhausen: Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro stellen.
Gültigkeit
Der Fischereischein wird einmalig und unbefristet (lebenslang) ausgestellt. Damit die Fischerei ausgeübt werden darf, muss zusätzlich die Fischereiabgabe für Nordrhein-Westfalen entrichtet werden. Diese kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden. Hierüber wird ein digitaler Nachweis ausgestellt.
Der in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Fischereischein berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen, sofern zusätzlich die Fischereiabgabe entrichtet wurde und für das jeweilige Gewässer ein gültiger Fischereierlaubnisschein vorliegt. Der Fischereischein wird auch in den anderen Bundesländern anerkannt. Es gelten jedoch die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Vor dem Angeln außerhalb Nordrhein-Westfalens sollten Sie sich über die dort geltenden Regelungen informieren.
Bereits vorhandene Fischereischeine
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig. Ein freiwilliger Umtausch in den neuen Fischereischein ist jederzeit möglich. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren die bisherigen nordrhein-westfälischen Fischereischeine ihre Gültigkeit.
Was ist beim Angeln mitzuführen?
Bei der Ausübung der Fischerei sind mitzuführen:
- Fischereischein (digital, als Scheckkarte oder als Ausdruck)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Hinweise
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein amtlicher Ausweis oder Schülerausweis ist dabei mitzuführen.
Je nach persönlicher Situation können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
- bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung oder Umtausch)
Für die Ausstellung des Fischereischeins sowie für die Fischereiabgabe fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie: Bei einer persönlichen Antragstellung bei der Stadt Bad Oeynhausen entsteht zusätzlich zur Fischereiabgabe eine Verwaltungsgebühr.
Gebühren bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:
| Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein | 30,00 EUR |
| Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr | 50,00 EUR |
| Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre | 22,00 EUR |
Gebühren bei Online-Beantragung:
| Ausstellung Fischereischein | 18,00 EUR |
- Hinweise des Kreis Minden-Lübbeckes
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie – je nach Gewässer – einen Fischereierlaubnisschein.
Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digital verwaltet. Er wird künftig einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Angeln entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Wer kann einen Fischereischein beantragen?
Voraussetzung ist in der Regel das Bestehen der Fischerprüfung. Personen, die ihre Fischerprüfung oder ihren bisherigen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erhalten haben, beantragen den neuen Fischereischein bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Antrag entweder online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder persönlich bei der Stadt Bad Oeynhausen: Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro stellen.
Gültigkeit
Der Fischereischein wird einmalig und unbefristet (lebenslang) ausgestellt. Damit die Fischerei ausgeübt werden darf, muss zusätzlich die Fischereiabgabe für Nordrhein-Westfalen entrichtet werden. Diese kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden. Hierüber wird ein digitaler Nachweis ausgestellt.
Der in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Fischereischein berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen, sofern zusätzlich die Fischereiabgabe entrichtet wurde und für das jeweilige Gewässer ein gültiger Fischereierlaubnisschein vorliegt. Der Fischereischein wird auch in den anderen Bundesländern anerkannt. Es gelten jedoch die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Vor dem Angeln außerhalb Nordrhein-Westfalens sollten Sie sich über die dort geltenden Regelungen informieren.
Bereits vorhandene Fischereischeine
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig. Ein freiwilliger Umtausch in den neuen Fischereischein ist jederzeit möglich. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren die bisherigen nordrhein-westfälischen Fischereischeine ihre Gültigkeit.
Was ist beim Angeln mitzuführen?
Bei der Ausübung der Fischerei sind mitzuführen:
- Fischereischein (digital, als Scheckkarte oder als Ausdruck)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Hinweise
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein amtlicher Ausweis oder Schülerausweis ist dabei mitzuführen.
Je nach persönlicher Situation können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
- bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung oder Umtausch)
Für die Ausstellung des Fischereischeins sowie für die Fischereiabgabe fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie: Bei einer persönlichen Antragstellung bei der Stadt Bad Oeynhausen entsteht zusätzlich zur Fischereiabgabe eine Verwaltungsgebühr.
Gebühren bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:
| Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein | 30,00 EUR |
| Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr | 50,00 EUR |
| Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre | 22,00 EUR |
Gebühren bei Online-Beantragung:
| Ausstellung Fischereischein | 18,00 EUR |
- Hinweise des Kreis Minden-Lübbeckes
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Fischereischein
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie – je nach Gewässer – einen Fischereierlaubnisschein.
Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digital verwaltet. Er wird künftig einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Angeln entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Wer kann einen Fischereischein beantragen?
Voraussetzung ist in der Regel das Bestehen der Fischerprüfung. Personen, die ihre Fischerprüfung oder ihren bisherigen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erhalten haben, beantragen den neuen Fischereischein bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Antrag entweder online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder persönlich bei der Stadt Bad Oeynhausen: Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro stellen.
Gültigkeit
Der Fischereischein wird einmalig und unbefristet (lebenslang) ausgestellt. Damit die Fischerei ausgeübt werden darf, muss zusätzlich die Fischereiabgabe für Nordrhein-Westfalen entrichtet werden. Diese kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden. Hierüber wird ein digitaler Nachweis ausgestellt.
Der in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Fischereischein berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen, sofern zusätzlich die Fischereiabgabe entrichtet wurde und für das jeweilige Gewässer ein gültiger Fischereierlaubnisschein vorliegt. Der Fischereischein wird auch in den anderen Bundesländern anerkannt. Es gelten jedoch die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Vor dem Angeln außerhalb Nordrhein-Westfalens sollten Sie sich über die dort geltenden Regelungen informieren.
Bereits vorhandene Fischereischeine
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig. Ein freiwilliger Umtausch in den neuen Fischereischein ist jederzeit möglich. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren die bisherigen nordrhein-westfälischen Fischereischeine ihre Gültigkeit.
Was ist beim Angeln mitzuführen?
Bei der Ausübung der Fischerei sind mitzuführen:
- Fischereischein (digital, als Scheckkarte oder als Ausdruck)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Hinweise
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein amtlicher Ausweis oder Schülerausweis ist dabei mitzuführen.
Für die Ausstellung des Fischereischeins sowie für die Fischereiabgabe fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie: Bei einer persönlichen Antragstellung bei der Stadt Bad Oeynhausen entsteht zusätzlich zur Fischereiabgabe eine Verwaltungsgebühr.
Gebühren bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:
| Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein | 30,00 EUR |
| Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr | 50,00 EUR |
| Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre | 22,00 EUR |
Gebühren bei Online-Beantragung:
| Ausstellung Fischereischein | 18,00 EUR |
Je nach persönlicher Situation können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
- bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung oder Umtausch)