Fischereischein

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

Hinweis:
Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeins ist es erforderlich das mindestens ein gesetzlicher Vertreter zur Antragstellung anwesend ist.


Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €

Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.

bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines

  •  Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
  • 1 Lichtbild

bei Verlängerungen

  • Fischereischein

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111