Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis:
Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeins ist es erforderlich das mindestens ein gesetzlicher Vertreter zur Antragstellung anwesend ist.
bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
- 1 Lichtbild
bei Verlängerungen
- Fischereischein
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.
- Hinweise des Kreis Minden-Lübbeckes
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis:
Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeins ist es erforderlich das mindestens ein gesetzlicher Vertreter zur Antragstellung anwesend ist.
bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
- 1 Lichtbild
bei Verlängerungen
- Fischereischein
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.
- Hinweise des Kreis Minden-Lübbeckes
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Fischereischein
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis:
Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeins ist es erforderlich das mindestens ein gesetzlicher Vertreter zur Antragstellung anwesend ist.
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.
bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
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bei Verlängerungen
- Fischereischein