Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen eines Schriftstücks können vom Bürgeramt vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Beglaubigungen von deutschen Geburtsurkunden können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde.
Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden.
Hinweise:
Beglaubigungen die zur Vorlage bei der Rentenversicherung bestimmt sind, können gebührenfrei bei unserer Rentenstelle vorgenommen werden. Diese finden Sie im Rathaus I am Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen.
- Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks.
Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen. - Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich. Außerdem muss die Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
Beglaubigungen einer Abschrift je Seite: 3,00 €
Beglaubigung einer Unterschrift: 1,50 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen eines Schriftstücks können vom Bürgeramt vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Beglaubigungen von deutschen Geburtsurkunden können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde.
Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden.
Hinweise:
Beglaubigungen die zur Vorlage bei der Rentenversicherung bestimmt sind, können gebührenfrei bei unserer Rentenstelle vorgenommen werden. Diese finden Sie im Rathaus I am Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen.
Beglaubigungen einer Abschrift je Seite: 3,00 €
Beglaubigung einer Unterschrift: 1,50 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.
- Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks.
Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen. - Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich. Außerdem muss die Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet werden