Masterplan klimafreundliche Mobilität Mit dem Masterplan klimafreundliche Mobilität bereitet sich die Stadt Bad Oeynhausen im Bereich Mobilität und Verkehr auf die absehbaren zentralen Herausforderungen wie Klimaschutz, demografischer Wandel, veränderte Verkehrsmittelnutzung vor und entwickelt umsetzbare Handlungsmöglichkeiten für den Verkehrsbereich. Der Masterplan liefert eine Mobilitätsstrategie mit dem Schwerpunkt klimafreundliche Mobilität und stellt ein an definierten Zielen ausgerichtetes umsetzungsorientiertes Handlungskonzept für die Verkehrs- und Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen in den nächsten 10 bis 15 Jahren dar. Masterplan klimafreundliche Mobilität 2025 Die Verkehrsplanung der Stadt Bad Oeynhausen orientierte sich bis zum Jahr 2013 an einer Verkehrsentwicklungsplanung und an Daten aus den 1980er und 1990er Jahren bzw. dem Generalverkehrsplan von 1988. Sowohl die Datengrundlage als auch Teile der verkehrspolitischen Programmatik waren zu diesem Zeitpunkt veraltet und bedurften der Anpassung an die zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Stadt Bad Oeynhausen hat deshalb beschlossen, im Jahre 2013 einen Masterplan Mobilität mit dem Zieljahr 2025 erstellen zu lassen. Dieses Klimaschutz-Teilkonzept dient als strategische Planungs- und Entscheidungshilfe, um zu zeigen, wie in einem abgrenzbaren, besonders klimarelevanten Bereich (Mobilität) Treibhausgase und Energieverbräuche nachhaltig reduziert werden können. Die im Teilkonzept zu erarbeitenden Maßnahmen sollten dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen. Der "Masterplan klimafreundliche Mobilität Bad Oeynhausen" wurde im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 28.02.2015 mithilfe des Ingenieurbüros Planersocietät erstellt. Zur Ermittlung einer geeigneten Datenbasis wurden zum Ende des Jahres 2013 Haushaltsbefragungen und Verkehrszählungen durchgeführt. In 2014 erfolgte eine Befragung einzelner Unternehmen in Bad Oeynhausen. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger Bad Oeynhausens über Workshops in die Maßnahmenfindung eingebunden. Die Erstellung wurde im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages unter dem Programmpunkt „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ gefördert. Das Bundesumweltministerium trug im Rahmen dieses Förderprogrammes 70% der externen Kosten. Der Endbericht wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.04.2015 vorgestellt. Masterplan klimafreundliche Mobilität 2015 Fortschreibung 2019 - 2021 Durch die Eröffnung der Nordumgehung der A 30 und dem damit verbundenen Rückbau der Mindener Straße sowie der erhöhten Bedeutung des Klimaschutzes haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Verkehrs in Bad Oeynhausen verändert. Ein Hauptziel der Fortschreibung sollte die deutliche Abnahme des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Stadtgebiet und vor allem auf der Mindener Straße sein. Aus diesen Gründen ist es für eine weitere positive Fortführung der zukünftigen Planungen notwendig, den Masterplan klimafreundliche Mobilität durch eine Fortschreibung anzupassen. Die Fortschreibung erarbeitete ebenfalls seit Ende 2019 das Fachbüro Planersocietät. Basierend auf der Mobilitätsbefragung, intensiven Analysen der Mobilitätssituation der Stadt, inklusive der Auswertung bestehender Planungen/Konzepte (u.a. ISEK), sowie den definierten Zielen stand für die Fortschreibung des Masterplans klimafreundliche Mobilität das Maßnahmenprogramm im Vordergrund. Das Maßnahmenprogramm sollte realistische und umsetzungsorientierte Empfehlungen für aktuelle und konkrete Handlungserfordernisse, zum Beispiel zur Bundesstraße 61, beinhalten. Es wurde genauso verkehrsmittelübergreifend die Mobilität innerhalb der Stadt sowie stadtgrenzenüberschreitend fokussiert. Dabei wurden nicht nur die Maßnahmen des Masterplans klimafreundliche Mobilität (2015) angesichts geänderter Rahmenbedingungen auf Aktualität geprüft, sondern auch neue Entwicklungen der Mobilität in den letzten Jahren geprüft. Die Bearbeitung des Masterplans erfolgte anhand folgender zentraler Leitlinien, die mit den bereits identifizierten Handlungsfeldern der Stadt Bad Oeynhausen korrelieren: Zukünftige Herausforderungen der Verkehrsentwicklung und des Klimaschutzes Neue Mobilitätskultur fördern und unterstützen Integration von Fachplanungen in den Masterplan Flexibler, strategischer Masterplan Mobilität Mehr organisieren, steuern und weniger Bauen Kommunikationsorientiertes Vorgehen Die Maßnahmen der Fortschreibung des Masterplans Mobilität Bad Oeynhausen sollten in ein abgestimmtes, integriertes Konzept für eine zukunftsfähige Mobilitätsentwicklung münden und die relevanten Maßnahmen des ISEK integrieren sowie weiterdenken. Die Maßnahmenempfehlungen wurden jeweils priorisiert, Schlüsselmaßnahmen identifiziert und die Maßnahmen wurden in eine zeitliche Reihung eingeordnet. Auf diese Weise entstand ein Handlungs- und Umsetzungskonzept, das für die Stadt Bad Oeynhausen als „roter Faden“ für die nächsten 10 bis 15 Jahre fungiert. Im Ergebnis steht eine handlungsorientierte Strategie, die einen langfristigen Umsetzungsprozess koordiniert, strukturiert und die Grundlage für die Förderung von Investitionen darstellt. Fortschreibung Masterplan klimafreundliche Mobilität
Die Dienststellen der Verwaltung in den Rathäusern und den Außenstellen können von Montag an nur noch mit einem Termin aufgesucht werden. Außerdem gilt für den Zutritt die 3-G-Regel. Das gilt vor allem auch für das Bürgerbüro. Bereits über das Onlineportal vergebene Termine im Bürgerbüro bleiben gültig. Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger dann lediglich an den Genesenen-, Impf- beziehungsweise Testnachweis denken. Generell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Für einige Bereiche der Verwaltung gilt bereits seit Längerem die 2G-Regel. Das betrifft unter anderem die Stadtbücherei, die städtischen Museen, die Musikschule und das Theater. Diese Regeln ergeben sich direkt aus der Coronaschutzverordnung und gelten auch weiterhin. Zum Nachweis der Immunisierung und zum Testnachweis ist auch der Personalausweis als Identitätsnachweis vorzulegen. Die Einhaltung der 3G-Regel wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Eingängen der Dienstgebäude überprüft.
Die Körnerstraße im Dichterviertel ist von kommendem Montag (23.03.2026) an in mehreren Bauabschnitten gesperrt. Hintergrund ist eine umfangreiche Sanierung der Straße im Auftrag der Stadt Bad Oeynhausen und der Abwasserkanäle durch die Stadtwerke. Die Arbeiten beginnen am Montag im Abschnitt zwischen der Uhlandstraße und der Gerhard-Hauptmannstraße. Für diesen Abschnitt ist eine Bauzeit bis etwa Mitte Mai vorgesehen. Im Anschluss daran wandert die Baustelle in den Abschnitt zwischen der Uhlandstraße und der Lessingstraße. Die Arbeiten hier sollen bis Mitte Juli abgeschlossen sein. Den dritten Bauabschnitt bildet der Kreuzungsbereich der Uhlandstraße und der Körnerstraße. Wenn alle Arbeiten planmäßig vorgenommen werden können, soll Ende August alles fertig sein. Anlieger können ihre Grundstücke während der Bauarbeiten durch die Baustellenabsperrung erreichen. Mit geringfügigen Beeinträchtigungen ist jedoch auch hierbei zu rechnen. Die Anlieger wurden durch die Baufirma bereits über die Baumaßnahme informiert.
Kontakt Stadt Bad Oeynhausen Rathaus II Schwarzer Weg 6 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 0 Telefax: +49 (0) 5731 14 - 1900 E-Mail Rathaus II Hier befinden sich Bauordnung , Gebäudemanagement, Infrastrukturmanagement, IT und Stadtentwicklung . Weiterlesen Rathaus I Bürgerbüro, Büro des Bürgermeisters und des Rates, Rentenstelle, Standesamt, Organisation, Personal und Wirtschaftsförderung Steinstraße 20 Jugend, Soziales und Wohnen Weitere Verwaltungsstandorte Team Asyl, Bildung und Kultur, Jugendförderung, Sicherheit und Ordnung, Trauzimmer, Gleichstellung, Personalrat, Finanzen und Beteiligungen, Sport, Rechnungsprüfung, Fraktionsgeschäftsräume Städtische Einrichtungen Stadtarchiv, Städtische Musikschule, Stadtbücherei, Städtische Museen, Familienbüro Kurstadtkind
Jugendleiter/in-Card - was ist das? Die Jugendleiter/in-Card - kurz JuLeiCa - ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Wer kann sie bekommen? Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die für den Bereich Jugend der Stadt Bad Oeynhausen tätig sind, können die JuLeiCa beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung gemäß den Landesregelungen (NRW siehe hier ) absolviert haben und eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung nachweisen können. Solche Ausbildungen bietet vor Ort u.a. der Bereich Jugend der Stadt Bad Oeynhausen an: Ausbildung Jugendleiter/in Qualität - Legitimation - Anerkennung Die Jugendleiter/in-Card steht für Qualität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Durch sie wird bescheinigt, dass die Besitzer/innen sich regelmäßig engagieren und sich in einer umfangreichen Ausbildung u.a. mit rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt haben. Auch dient sie der Legitimation und als Nachweis der Fähigkeit, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Darüber hinaus fordert sie ein, engagierte Jugendleiter/innen ernst zu nehmen, ihr Engagement öffentlich zu würdigen und so eine erlebbare Anerkennung zu ermöglichen. Hinzu kommen einige Vergünstigungen deutschlandweit, welche Inhaber/innen der JuLeiCa gewährt werden. Antragsstellung Informtionen zur Antragstellung können unter https://www.juleica.de/ gefunden und abgerufen werden. Bei Fragen rund um die JuLeiCa, die Ausbildung oder die Antragsstellung steht zudem der Bereich Jugend der Stadt Bad Oeynhausen auch weiterhin zur Verfügung.
Die Stadt Bad Oeynhausen möchte gemeinsam mit der Stadt Porta Westfalica den Fährbetrieb am Großen Weserbogen wiederbeleben. Den Betrieb der Fähre soll nach Möglichkeit ein Verein übernehmen. Im Rahmen einer Infoveranstaltung möchten beide Städte über die Pläne für den Fährbetrieb informieren und Ehrenamtliche ansprechen, die sich ein Engagement vor allem auch im Vorstand eines neuen Vereins vorstellen können. Zum Betrieb einer Fähre zwischen der Freizeitanlage am Großen Weserbogen in Porta Westfalica und der Rehmer Insel auf Bad Oeynhausener Seite liegt seit einiger Zeit eine Machbarkeitsstudie vor. Im Ergebnis scheint eine moderne Elektrofähre wie in Petershagen der beste Weg zu sein, den Fährbetrieb wieder aufzunehmen. Die Studie kommt auch zu dem Schluss, dass ein ehrenamtlich getragener Verein das vielversprechendste Betreibermodell darstellt. Selbstverständlich wollen beide Kommunen den Fährbetrieb begleiten und das Ehrenamt in allen Betriebsphasen unterstützen. Die Rahmenbedingungen für eine Vereinsgründung und den Betrieb sollen eines der Themen bei der Informationsveranstaltung am 17. März um 18 Uhr im Rathaus in Porta Westfalica sein. Auch das Thema Ausbildung der Fährleute möchten die Vertreter der Städte Bad Oeynhausen und Porta Westfalica erläutern. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, sich aus erster Hand zu informieren und ihre Anregungen einzubringen. Wer an der Informationsveranstaltung nicht teilnehmen kann, aber auf jeden Fall bereit ist, sich in einen Verein einzubringen, kann sich bei Marie Pabst im Bereich Stadtentwicklung melden: m.pabst@badoeynhausen.de. Für interessierte Personen aus Porta Westfalica steht der dortige Erste Beigeordnete Carsten Dierks als Ansprechpartner zur Verfügung: carsten.dierks@portawestfalica.de. Der Fährbetrieb der Amanda auf der Weser am großen Weserbogen wurde 2022 eingestellt, da der langjährige Fährmann Peter Wartenberg in den endgültigen Ruhestand gegangen ist. Ein neuer Fährmann konnte nicht gefunden werden. Ein weiterbetrieb der alten Fähre gilt mittlerweile aus technischen Gründen als ausgeschlossen.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Gemeindestraße (einschließlich Wegen und Plätzen) über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen. Zur Sondernutzung gehören beispielsweise Werbe-, Verkaufs- und Informationsstände, Fahrradständer, Bauzäune, Stadtfeste, Aufstellen von Tischen und Stühlen, Imbissstuben, Plakate, Aufstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken. In der Regel bedarf eine Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Bad Oeynhausen. Weitere Sondernutzungen und Ausnahmen enthält die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Oeynhausen. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 Euro. Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie der Anlage "Gebührentarif" der Sondernutzungssatzung oder erfragen diese bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fälle erfragen Sie die dafür benötigten Unterlagen bei Ihrem Ansprechpartner. Straßen- und Wegegesetz NRW Ortsrecht Bad Oeynhausen: Sondernutzungssatzung
Etwa 110 Ukrainer haben seit dem Ausbruch des Krieges in ihrer Heimat mittlerweile eine Zuflucht bei Verwandten oder Bekannten in Bad Oeynhausen gefunden. Sie alle werden von der Stadt unterstützt. Von 16 Personen ist bereits bekannt, dass sie eine Unterkunft benötigen. Der Bereich Soziales mit seinem Team Asyl steht dazu im Austausch mit den Betroffenen. Möglich ist, dass in den kommenden Tagen weiterer Menschen über die Stadt untergebracht werden müssen. Generell ist Bad Oeynhausen auch darauf eingestellt, Menschen, die direkt nach Bad Oeynhausen gekommen sind oder später vom Land zugewiesen werden, aufzunehmen und unterzubringen. Zuweisungen vom Land sind derzeit noch nicht angekündigt. Derzeit gibt es Platz für etwa 90 Personen in städtischen Unterkünften. Die Zahl schwankt etwas und hängt von der Zusammensetzung von Familien ab. Wenn zum Beispiel eine Unterkunftseinheit für vier Personen frei ist und eine Mutter mit zwei Kindern oder eine Familie mit einem Kind unterzubringen ist, bliebe der vierte Platz ungenutzt. „Es freut mich, dass wir bereits Wohnraumangebote von Privatleuten bekommen haben“, sagt Bürgermeister Lars Bökenkröger. Da nicht abzusehen ist, wie lange die Menschen aus der Ukraine in Deutschland bleiben, sollte der Wohnraum idealerweise in sich abgeschlossen sein. Weitere Angebote nimmt das Team Asyl telefonisch oder per E-Mail entgegen (Telefon 05731 14-4538 oder -4547, asylstelle@badoeynhausen.de ). Im Vordergrund steht zunächst, all diejenigen, die über Freunde oder Familien nach Bad Oeynhausen kommen, auch hier vor Ort zu betreuen. Größere Flüchtlingsströme in Bussen ohne Bezug zu Bad Oeynhausen würden über die zentrale Anlaufstelle des Landes in Bochum erfasst und dann auf die Kommunen verteilt. Familien aus der Ukraine, die auf ihrer Flucht vor dem Krieg in ihrer Heimat bei Verwandten in Bad Oeynhausen untergekommen sind, sollten sich bei der Stadt melden. Dabei geht es nicht nur um Hilfen und eine möglicherweise erforderliche Unterbringung. Wichtig ist für die Verwaltung auch, wie viele Kinder vorübergehend in die Stadt kommen. Für die Kinder geht es dabei zum Beispiel eine Betreuung oder den Schulbesuch. Dazu wird es zwar sicher noch konkrete Informationen vom Land geben, aber je mehr Daten bekannt sind, desto besser kann die Hilfe organisiert werden. Das Team Asyl bittet Flüchtlinge aus der Ukraine darum, bevor sie das Team Asyl aufsuchen, einen Termin zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten im Büro an der Steinstraße sind mittlerweile selbstverständlich ausgeweitet worden. Aber die Aufnahme der Anträge und die Gespräche mit den Betroffenen nehmen einige Zeit in Anspruch. Mit Blick auf die Corona-Regeln und die Tatsache, dass viele Menschen im Freien warten müssten, ist ein Termin für alle Beteiligten besser. Die Unterstützung für die Geflüchteten wird über das Team Asyl im Dienstgebäude an der Steinstraße 26 koordiniert (ebenfalls über die Kontaktdaten 05731 14-4538 oder -4547, asylstelle@badoeynhausen.de ). Für alle Fragen rund um das Thema Flüchtlinge steht die städtische Hotline 05731 14-1000 zur Verfügung.
Haushaltsplan aktuell Der Haushaltsplan gibt einen Überblick über alle Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Stadt Bad Oeynhausen. Kurz zusammengefasst: Der Haushalt regelt den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld. Hierbei werden Fragen beantwortet wie: Mit welchen Einnahmen ist zu rechnen? Wofür soll das Geld ausgegeben werden und was soll damit erreicht werden? Wie entwickeln sich die Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr? Wie sieht die voraussichtliche mittelfristige Entwicklung der Finanzen aus? Aktueller Haushaltplan Der aktuelle Haushaltsplan wurde in der Ratssitzung am 18.12.2024 beschlossen und enthält Festsetzungen für die Jahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt). Der Plan schließt für das Jahr 2025 mit einem Fehlbetrag von -18.9 Mio. € ab; im Jahr 2026 beträgt der Fehlbetrag -17,1 Mio. €. Der Fehlbetrag kann im Jahr 2025 durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Im Folgejahr ist geplant, den Fehlbetrag in einer Größenordnung von 9,6 Mio. € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen; der verbleibende Verlust von 7,5 Mio. € wird vorgetragen. Die Kommunalaufsicht hat den städtischen Haushalt mit Verfügung vom 22.01.2025 genehmigt. Nach Veröffentlichung im Amtlichen Kreisblatt wird der Haushaltsplan am 04.02.2025 in Kraft treten. Interaktiv Haushaltsplan Hinweise zur Nutzung des interaktiven Haushaltsplans Mit dem "interaktiven Haushalt" geht die Stadt Bad Oeynhausen einen neuen Weg, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die städtischen Finanzen transparent und anschaulich darzustellen. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, die komplexe Systematik des Haushaltsplanes durch graphische Darstellungen näher zu bringen und zu veranschaulichen. Dabei sollen sich die einzelnen Bereiche und Ebenen intuitiv erschließen lassen. Die Ansichten sind so gehalten, dass die zugrundeliegenden Basisdaten mittels Mauszeiger aufgerufen werden können. Zudem ist es an vielen Stellen möglich, mit einem einfachen Mausklick auf die nächsttiefere Ebene zu gelangen. Beginnend mit dem Gesamthaushalt auf der Startseite haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sowohl die Finanzzahlen des Ergebnisplanes als auch des Finanzplanes jeweils in Gesamtsummen über einen Zeitraum von sechs Jahren zu begutachten. Zunächst ist das gewünschte Haushaltsjahr über einen einfachen Klick zu selektieren . Außerdem wird auf der linken Seite der Ansicht die hierarchische Struktur des Haushalts wiedergegeben. Es werden dort zwei Hierarchien angeboten. Zum einen die typische Produkthierarchie, zum anderen die Organisationshierarchie der Stadt Bad Oeynhausen. Von dort kann per Mausklick auf die Daten der Teilhaushalte und sogar der einzelnen Produkte zugegriffen werden. Der Aufbau der einzelnen Ebenen ist dabei bewusst identisch gehalten. Neben den produktbezogenen Aufwendungen und Erträgen werden auch die einzelnen Investitionen auf allen Ebenen dargestellt. Download Haushaltsplan 2025/2026 Band I (Hauptteil) Haushaltsplan 2025/2026 Band II (Anlagen) Weiterlesen Haushaltspläne & Jahresabschlüsse Steuern & Gebühren Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Wo finden Sie uns? Online-Services
Die Stadt Bad Oeynhausen stellt Finanzmittel für ein eigenes Förderprogramm für die Jahre 2025 und 2026 in Höhe von jeweils 150.000 Euro bereit. Damit werden beispielsweise Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die Wohngebäude energetisch sanieren wollen aber auch Personen, die eine Regenwasseranlage errichten oder sich ein Lastenfahrrad zulegen wollen. Das Programm ergänzt so weitere Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes. „Bei einer energetischen Sanierung, beispielsweise dem Tausch von Fenstern, kann die Kombination der Fördermittel einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent bringen“, sagt Dorothee Rolfsmeyer, Klimaschutzmanagerin der Stadt Bad Oeynhausen. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es neuerdings einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent der Maßnahmenkosten seitens der Stadt. „Es lohnt sich fast immer, sich mit den Förderprogrammen zu befassen, wenn man das eigene Haus modernisieren möchte.“ Speziell in Bad Oeynhausen kann das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude, die vor 1980 erbaut wurden, genutzt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können bis zu 1500 Euro, maximal 20 Prozent der Investitionssumme abgerufen werden. Auch Mehrfamilienhäuser erhalten einen Zuschuss zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Dieser liegt bei 500 Euro je Wohneinheit. Eigentümer von einzelnen Wohnungen sind eigenständig oder gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft antragsberechtigt. „Neue Heizungsanlagen werden im aktuellen Förderzeitraum gefördert, wenn sie für vermietete Wohneinheiten zum Einsatz kommen“, erklärt Rolfsmeyer. Dazu zählen Biomasseanlagen, also Pelletheizungen, Hackschnitzelkessel etc., Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz und auch solarthermische Anlagen. Für diese Maßnahmen werden 20 Prozent, maximal 1500 Euro bei vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und 500 Euro je vermieteter Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern gefördert. „Ganz neu ist in diesem Förderzyklus der Baustein „Konzepte für gemeinschaftliche Wärmeversorgung.“ Dabei wird die Erstellung der Vorplanung oder des Konzeptes für ein Gebäudenetz mit 80 Prozent der Honorarsumme und maximal 2000 Euro plus 500 Euro je Gebäude unterstützt. Der Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärmeversorgung muss dabei mindestens 65 Prozent betragen. Neubauten werden pauschal mit 1500 Euro gefördert, wenn sie mindestens den „Effizienzhaus-40-Standard“ erreichen. Bei Neubauten bietet sich oft auch die Installation von Regenwasseranlagen an, die mit bis zu 2500 Euro, maximal 60 Prozent gefördert werden. KäuferInnen von Lastenrädern können mit einem Zuschuss von 30 Prozent der Kaufsumme, maximal 500 Euro rechnen. „Bisher wenig abgerufen wurden Fördermittel für Vereine“, sagt Rolfsmeyer. „Wir wollen Vereinen dabei ermöglichen, sowohl Aktionen durchzuführen, die das Bewusstsein für Klimaschutz erhöhen, als auch Maßnahmen umzusetzen, die den Energieverbrauch senken.“ Bei Letzterem gibt es einen Zuschuss von maximal 6000 Euro bzw. 60 Prozent, für die Vereinsaktionen gibt es maximal 2000 Euro bzw. 90 Prozent. Detaillierte Auskünfte zu den Förderbedingungen und der Antragstellung gibt die Förderrichtlinie unter www.klimaengagiert.de . Dort gibt es auch die Möglichkeit, die Förderanträge online zu stellen.