Förderprogramm ProKlima der Stadt unterstützt Bevölkerung

Anträge können online gestellt werden

Die Stadt Bad Oeynhausen stellt Finanzmittel für ein eigenes Förderprogramm für die Jahre 2025 und 2026 in Höhe von jeweils 150.000 Euro bereit. Damit werden beispielsweise Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die Wohngebäude energetisch sanieren wollen aber auch Personen, die eine Regenwasseranlage errichten oder sich ein Lastenfahrrad zulegen wollen. Das Programm ergänzt so weitere Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes.

„Bei einer energetischen Sanierung, beispielsweise dem Tausch von Fenstern, kann die Kombination der Fördermittel einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent bringen“, sagt Dorothee Rolfsmeyer, Klimaschutzmanagerin der Stadt Bad Oeynhausen. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es neuerdings einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent der Maßnahmenkosten seitens der Stadt. „Es lohnt sich fast immer, sich mit den Förderprogrammen zu befassen, wenn man das eigene Haus modernisieren möchte.“

Speziell in Bad Oeynhausen kann das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude, die vor 1980 erbaut wurden, genutzt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können bis zu 1500 Euro, maximal 20 Prozent der Investitionssumme abgerufen werden. Auch Mehrfamilienhäuser erhalten einen Zuschuss zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Dieser liegt bei 500 Euro je Wohneinheit. Eigentümer von einzelnen Wohnungen sind eigenständig oder gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft antragsberechtigt.

„Neue Heizungsanlagen werden im aktuellen Förderzeitraum gefördert, wenn sie für vermietete Wohneinheiten zum Einsatz kommen“, erklärt Rolfsmeyer. Dazu zählen Biomasseanlagen, also Pelletheizungen, Hackschnitzelkessel etc., Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz und auch solarthermische Anlagen. Für diese Maßnahmen werden 20 Prozent, maximal 1500 Euro bei vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und 500 Euro je vermieteter Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern gefördert.

„Ganz neu ist in diesem Förderzyklus der Baustein „Konzepte für gemeinschaftliche Wärmeversorgung.“ Dabei wird die Erstellung der Vorplanung oder des Konzeptes für ein Gebäudenetz mit 80 Prozent der Honorarsumme und maximal 2000 Euro plus 500 Euro je Gebäude unterstützt. Der Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärmeversorgung muss dabei mindestens 65 Prozent betragen.

Neubauten werden pauschal mit 1500 Euro gefördert, wenn sie mindestens den „Effizienzhaus-40-Standard“ erreichen. Bei Neubauten bietet sich oft auch die Installation von Regenwasseranlagen an, die mit bis zu 2500 Euro, maximal 60 Prozent gefördert werden.

KäuferInnen von Lastenrädern können mit einem Zuschuss von 30 Prozent der Kaufsumme, maximal 500 Euro rechnen.

„Bisher wenig abgerufen wurden Fördermittel für Vereine“, sagt Rolfsmeyer. „Wir wollen Vereinen dabei ermöglichen, sowohl Aktionen durchzuführen, die das Bewusstsein für Klimaschutz erhöhen, als auch Maßnahmen umzusetzen, die den Energieverbrauch senken.“ Bei Letzterem gibt es einen Zuschuss von maximal 6000 Euro bzw. 60 Prozent, für die Vereinsaktionen gibt es maximal 2000 Euro bzw. 90 Prozent.

Detaillierte Auskünfte zu den Förderbedingungen und der Antragstellung gibt die Förderrichtlinie unter www.klimaengagiert.de. Dort gibt es auch die Möglichkeit, die Förderanträge online zu stellen.