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      Geburten

      Relevanz:

      Geburtsanzeige: Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an. Ist Ihr Kind in Bad Oeynhausen geboren, ist das Standesamt Bad Oeynhausen, Ostkorso 8, zuständig. Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten dafür, sofern Ihr Kind im Krankenhaus Bad Oeynhausen, Wielandstraße 28, geboren ist, von der Krankenhausverwaltung eine so genannte "Geburtsanzeige". Sind Sie verheiratet oder haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für das neugeborene Kind durch eine entsprechende "Sorgerechtserklärung" (zuständig ist hier das örtliche Jugendamt), müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben. In den anderen Fällen ist die Unterschrift der Mutter ausreichend. Welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt zusätzlich beim Standesamt einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen: Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (Gebühr 14 Euro), ggf. Internationale Geburtsurkunde für die Anmeldung eines ausländischen Kindes bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Gebühr 14 Euro) Bescheinigung über die Geburt zur Beantragung der Mutterschaftshilfe (kostenlos) Bescheinigung über die Geburt zur Beantragung von Elterngeld (kostenlos) Bescheinigung über die Geburt zur Beantragung von Kindergeld (kostenlos) Wahl des Namens: Haben Sie als Eltern das Sorgerecht gemeinsam, legen Sie den oder die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest. Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, üben das Sorgerecht gemeinsam aus, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und die Eltern nach einer offiziellen Erklärung eine Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt ausgestellt worden ist. Wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht oder vereinbart ist, hat die Mutter des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht. Dann bestimmt sie allein den oder die Vornamen ihres Kindes. An der Vornamensgebung lässt sich später, auch wenn der Vater nachträglich die Vaterschaft anerkannt hat und ein gemeinsames Sorgerecht besteht, nichts mehr ändern. Familienname eines deutschen Kindes: Wenn Sie als verheiratete Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält Ihr Nachwuchs automatisch Ihren Ehenamen als Geburtsnamen. Sind Sie miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen, dann entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Sprössling den Familiennamen des Vaters oder den Familiennamen der Mutter erhalten soll. Wenn Sie den Namen für Ihr erstes gemeinsames Kind festgelegt haben, haben Sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Familiennamen erhalten. Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Kind automatisch den Familiennamen, den Sie zum Zeitpunkt der Geburt führen. Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie jedoch veranlassen, dass Ihr Kind den Familiennamen des (noch) nicht sorgeberechtigten Vaters bekommt. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und er muss damit einverstanden sein, dass sein Sprössling seinen Namen führt. Wenn Sie später mit dem Vater Ihres Kindes ein gemeinsames Sorgerecht begründen, entweder indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine entsprechende Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben, dann können Sie innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Monaten den Geburtsnamen Ihres Kindes noch einmal neu bestimmen. Familienname eines ausländischen Kindes: Der Name eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem es angehört. Das Standesamt trägt bei der Geburtsbeurkundung also den Familiennamen ein, den Ihr Kind nach dem Recht des ausländischen Staates führt. Wenn Sie beide oder ein Elternteil ausländische Staatsangehörige sind, können Sie bestimmen, dass Ihr Kind seinen Namen nach dem Recht des Staates erhält, dem einer von Ihnen angehört. Hat mindestens einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, so können Sie auch deutsches Namensrecht wählen. Nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht erwirbt ein Kind ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Für diese Kinder ist grundsätzlich deutsches Namensrecht anzuwenden. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei den zuständigen Kolleginnen im Standesamt. Anerkennung der Vaterschaft: Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Dies kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Die Vaterschaft kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden; die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Eine Sorgerechtserklärung kann nur beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen. Geburtsurkunde: 14,00 Euro ggf. Internationale Geburtsurkunde: 14,00 Euro

      Blechbläser

      Relevanz:

      Blechbläser Im Fachbereich der Blechbläser sind die Instrumente des schweren und leichten Blechs versammelt. Hier erklingt der strahlende helle Ton der Trompete neben dem warmen Klang des Waldhorns. Hinzu kommen die schmetternden Klänge der Posaune, das freie Schwingen des Euphoniums und der sonore Bass der großen Tuba. All diese Instrumente kann man bei uns lernen. In unserem Unterricht steht der Spaß am Musizieren an erster Stelle. Mit modernen Unterrichtsmethoden werden die Grundlagen spielerisch vermittelt und viel gemeinsam musiziert. Die Kinder sollten vor allem Freude am Instrument haben und können vorab alle Instrumente einmal ausprobieren. Die Musikschule verfügt (außer für die Tuba) über kindgerechte Instrumente in kleinen Größen, die den Unterricht schon ab ca. 5 Jahren ermöglichen. Wenn die Grundlagen einmal gelernt sind, besteht die Möglichkeit auch in einem unserer vielen unterschiedlichen Ensembles mit zu spielen und so auch mit anderen zusammen zu musizieren. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zum Probieren der Instrumente und seien Sie neugierig auf die verschiedenen Klänge. Trompete Mal klar und schmetternd, mal weich und lyrisch erklingt die Trompete. Früher das Signalinstrument der Könige, werden Trompeten heute in fast allen Musikrichtungen und Stilen verwendet. Der klare und helle Klang eignet sich dabei hervorragend zum Spielen der Melodie. Die kindgerechten Instrumente erlauben heute den Unterricht bereits im Alter von 5 Jahren zu starten. Für wen? Kinder ab 5 Jahren oder auch Erwachsene Wann kann ich anfangen? Jederzeit möglich Was kostet es? Gebührensatzung Lehrkräfte: Gundula Dreier Kontakt: sekretariat.musikschule@badoeynhausen.de Online Anmeldung Waldhorn Im Wald und auf der Heide war das Waldhorn (heute nur Horn) früher oft zu hören bevor es den Weg in den Konzertsaal und die Musikschule fand. Das rund gewickelte Instrument hat einen weichen Klang und wird heute sehr gern in Filmmusiken verwendet. Von Barock bis Pop mit Klassik und Filmmusik ist alles auf dem Horn spielbar. Mit kindgerechten Instrumenten kann der Unterricht bereits ab dem Alter von 5 Jahren beginnen. Für wen? Kinder ab 5 Jahren oder auch Erwachsene Wann kann ich anfangen? Jederzeit möglich Was kostet es? Gebührensatzung Lehrkräfte: David Koronovskii Kontakt: d.koronovskii@badoeynhausen.de Online Anmeldung Euphonium / Tenorhorn Euphonium und Tenorhorn sind zwei Instrumente mit einem warmen, weichen und sehr tragfähigen Klang. Während das Tenorhorn eher in der Blasmusik zum Spielen von Melodien und wichtigen Nebenstimmen eingesetzt wird, ist das Euphonium in der sinfonischen Musik mit weichen Passagen und als kleine Tuba zu finden. Die Musikschule verfügt über kleine, kindgerechte Instrumente was den Unterricht ab ca. 6 Jahren ermöglicht. Für wen? Kinder ab 6 Jahren oder auch Erwachsene Wann kann ich anfangen? Jederzeit möglich Was kostet es? Gebührensatzung Lehrkräfte: Gundula Dreier, NN Kontakt: sekretariat.musikschule@badoeynhausen.de Online Anmeldung Euphonium Online Anmeldung Tenorhorn Posaune Mit satten und klaren Tenorklängen besticht die Posaune. Sie gehört zu den ältesten bekannten Blasinstrumenten und spielte schon im frühen Mittelalter eine zentrale Rolle in der Musik. Die Tonhöhe wird hier, anders als bei den anderen Blechblasinstrumenten, mit einem Zug verändert. Durch kindgerechte Instrumente ist der Einstieg auf der Posaune bereits ab 6 Jahren möglich. Für wen? Kinder ab 6 Jahren oder auch Erwachsene Wann kann ich anfangen? Jederzeit möglich Was kostet es? Gebührensatzung Lehrkräfte: Gundula Dreier Kontakt: sekretariat.musikschule@badoeynhausen.de Online Anmeldung Tuba Das tiefste Instrument in der Familie der Blechbläser ist die Tuba. Mal virtuos, mal mit gehaltenen Tönen erfüllt der Klang nicht nur den gesamten Raum, sondern bildet das Fundament des Ensembles. Die coolen Basslinien sorgen dabei in den vielen Musikrichtungen für den Groove. Da das Instrument etwas größer ist, sind eine gewisse Körpergröße und ein Mindestalter von 14 Jahren hier von Vorteil. Ein Anfang auf einem anderen Blechblasinstrument (Euphonium) kann hier den Weg auch schon in jungen Jahren ebnen. Für wen? Für alle mit Spaß an tiefen Tönen, ab ca. 14 Jahren (gewisse Körpergröße/Körperbau wichtig) Wann kann ich anfangen? Jederzeit möglich Was kostet es? Gebührensatzung Kontakt: sekretariat.musikschule@badoeynhausen.de Online Anmeldung

      Baugrundstücke

      Relevanz:

      Baugrundstücke in Bad Oeynhausen Sie sind auf der Suche nach einem bebaubaren Grundstück? Dann sind Sie hier genau richtig! Wie können Sie ein Grundstück erwerben? Der Vermarktungsstart ist der 20.03.2026 Die Grundstücke werden mittels Bewerberverfahren vergeben. Zur Teilnahme können Sie sich online um ein Baugrundstück bewerben. Das Bewerberformular füllen Sie bitte über unser Online-Serviceportal aus. Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Grundstücke zur Verfügung stehen, werden die Bewerbungen nach einem Punktesystem bewertet. In der Auswertung wird der Bewerber mit der höchsten Punktzahl für das jeweilige Grundstück ermittelt. Das detaillierte Vergabeverfahren wird in den Verkaufsgrundsätze näher erläutert. Neubaugebiet an der Straße Eidingsen Preis: 165,00 € / m² Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit weiterführenden Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grundstücken: https://stadtplan.badoeynhausen.de/Viewer?Map=4f8de1b1-60dc-4ad1-b5b1-e2cde710f10d B-Plan: B033Ae03-W-Ortsm-Eiding_Textteil B033Ae03-W-Ortsm-Eiding_Begründung B033Ae03-W-Ortsm-Eiding_Plan Neubaugebiet Heidkämpe Preis: 165,00 € / m² Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit weiterführenden Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grundstücken: http://stadtplan.badoeynhausen.de/Viewer?Map=e2821eb6-bfb7-4080-bbcc-306d890e3c3f B-Plan: B124-Nordoestliche-Heidkaempe_Textteil B124-Nordoestliche-Heidkaempe_Begründung B124-Nordoestliche-Heidkaempe_Plan Neubaugebiet Nördlich Loher Straße Preis: 180,00 € / m² Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit weiterführenden Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grundstücken: http://stadtplan.badoeynhausen.de/Viewer?Map=dc9e2878-26be-4099-ac6d-e016d7ee5a27 Bebauungsplan: B128 Nördlich Loher Straße - Textteil B128 Nördlich Loher Straße - Begründung B128 Nördlich Loher Straße - Plan Wann erhalten Sie ein Grundstück? Bewerbungen können innerhalb der Frist von acht Wochen bis zum 14.05.2026 eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Formulare werden nach Fristende nicht berücksichtigt. Die Interessenten mit den höchsten Punkten werden von uns kontaktiert, um den Kauf des Wunschgrundstücks abzuwickeln. Was, wenn Sie kein Grundstück bekommen? Da es eine große Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken gibt, möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass wir nicht direkt alle Interessenten zufriedenstellen können. Allerdings hat es sich die Stadt Bad Oeynhausen durch das Handlungskonzept Wohnen zur Aufgabe gemacht, bezahlbare Wohnbauflächen zu schaffen. Aus diesem Grund werden in Zukunft weitere Neubaugebiete erschlossen. Falls Sie weiterhin bestehendes Interesse an Wohnbaugrundstücken haben, dann können Sie sich in unsere Interessentenliste aufnehmen lassen. Hinterlassen Sie im Kontaktformular Ihre Daten oder schreiben Sie uns eine E-Mail . Sollten Sie bereits auf der Interessentenliste vermerkt sein, so brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ihr Listeneintrag bleibt weiterhin bestehen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit informieren, wenn wir weitere Grundstücke anbieten werden. Was passiert, wenn ich das mir angebotene Grundstück nicht kaufen möchte? Sollte der Bewerber nach erteilter verbindlicher Zusage für den Erwerb eines Grundstücks vom Kauf zurücktreten oder der Kaufvertrag aus Gründen, die der Erwerber zu vertreten hat, nicht zustande kommen, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt 150,00 € und dient dem Ausgleich des entstandenen Verwaltungsaufwands, insbesondere für Prüfungs-, Reservierungs-, Abstimmungs- und Vorbereitungsleistungen. Die Verwaltungsgebühr wird gemäß §10 Tarif Nummer 10.1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.12.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 08.09.2022 erhoben. Die Gebühr wird mit dem schriftlichen Rücktritt vom Kaufvorhaben bzw. mit dem endgültigen Nichtzustandekommen des Kaufvertrages fällig.

      Biodiversität

      Relevanz:

      Biodiversität & Klimaanpassung Ein Maß für die Anzahl an Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines Lebensraumes ist die Artenvielfalt. Kommen genetische Vielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme hinzu, dann spricht man von Biodiversität. Neben Boden, Wasser und Luft stellt die Biodiversität eine wichtige Ressource der Erde dar, die es zu erhalten gilt. Denn viele Arten werden als Nahrung verwendet oder spielen u.a. für die Arzneimittelherstellung eine wichtige Rolle. Das ökologische Gleichgewicht hängt von der jeweiligen Artenzusammensetzung ab. Ist es gestört, kann dies für das Klima unabsehbare Folgen haben, wie z.B. Extremstürme, Trockenheit, Überschwemmungen, Überhitzung der Städte, invasive Ausbreitung von bisher nicht auffällig gewordenen oder vorhandenen Pflanzen, Tieren, Bakterien und Viren , etc. mit entsprechenden Folgen u.a. für die Ökosysteme, für die Gesundheit und für die Biodiversität. In Deutschland kommen ca. 28.000 Pflanzen- und Pilzarten vor. Weltweit gibt es ca. 415.000 Pflanzen- und Pilzarten. Bei den Tierarten rechnet man mit ca. 1,4 Millionen Arten weltweit, davon allein ca. 48.000 in Deutschland. Nach der Weltnaturschutzorganisation IUCN ist insbesondere die Geschwindigkeit, mit der die biologische Vielfalt weltweit abnimmt, so hoch, wie sie noch nie in der Geschichte beobachtet wurde. Auch in Deutschland werden die Roten Listen der gefährdeten Biotoptypen immer länger. Ca. 72 % aller Lebensraumtypen gelten als gefährdet. Viele Pflanzen (26%) - und Tierarten(35%) in Deutschland gelten als bestandsgefährdet. Strategien und Handlungsempfehlungen Internationale und nationale Abkommen über die biologische Vielfalt In Rio de Janeiro, auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung unterzeichneten 1992 bereits 181 Staaten, darunter auch Deutschland, ein Abkommen über die biologische Vielfalt. Folgende Hauptziele wurden beschlossen: Erhalt der biologischen Vielfalt Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile Gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung der Ressourcen Besonders ist, das auch die gerechte Nutzung der Naturressourcen im Zentrum der Vereinbarungen stehen und nicht nur der Erhalt. Deutschland hat sich mit der Nationalen Strategie von 2007 dazu verpflichtet, dem Artenschutz und den Erhalt von artenreichen Lebensräumen höchste Priorität einzuräumen. Mehrere rechtliche Grundlagen wurden über die Europäische Gemeinschaft als auch über die nationale Gesetzgebung festgeschrieben. Die Kommunen sollen auf dieser Basis eine Umsetzung gewährleisten. Biodiversitätsstrategie in NRW Die Landesregierung in NRW hat 2015 die nordrhein- westfälische Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Beschrieben werden in der Strategie der derzeitige Ist-Zustand der Natur- und Lebensräume. Auch werden konkrete Maßnahmen für den Biodiversitätsschutz für die nächsten Jahre beschrieben. Um das Naturerbe zu erhalten und ein weiteres Artensterben aufzuhalten, sind größere Anstrengungen nötig, als bisher. Denn von den über 43.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in NRW sind etwa 45 % der untersuchten Arten gefährdet, vom Aussterben bedroht, oder bereits ausgestorben. Also eine gewaltige Aufgabe, die uns alle angeht. Das neue Landesnaturschutzgesetz in NRW bietet hier Ansätze. umwelt.nrw Biodiversität in Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen hat sich schon früh auf den Weg gemacht. Im Jahr 1995 wurde die Stadt Bad Oeynhausen Bundessieger Naturschutz. Schon frühzeitig wurde eine enge Kooperation mit der Landwirtschaft gesucht und ein Arbeitskreis „Landwirtschaft und Naturschutz“ gegründet. Der Arbeitskreis konnte bereits sein 25 jähriges Jubiläum feiern. Seit 2012 ist die Stadt Mitglied im Bündnis für biologische Vielfalt. Der Umweltausschuss hat beschlossen, das keine Herbizide oder sonstige Pflanzenschutzmittel auf städtischen Flächen eingesetzt werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die unter städtischer Bewirtschaftung oder unter Bewirtschaftung durch die Stadtwerke Bad Oeynhausen stehenden Flächen. Es sollen keine Ausnahmegenehmigungen bei den Landesbehörden für den Einsatz auf Nichtkulturflächen von evtl. glyphosathaltigen Mitteln beantragt werden. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend vertraglich auf Glyphosatverzicht bei der Pflege dieser Flächen verpflichtet. Bei Abschluss neuer Pachtverträge wird eine entsprechende Klausel „Glyphosatverzicht“ eingefügt. Diese Klausel ist auch einzufügen bei der Verlängerung von Pachtverträgen. In der Beratung z.B. von privaten Gartenbesitzern sollen städtische Einrichtungen auf das Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel für befestigte Flächen hingewiesen werden. Bereits ab Anfang der 90er Jahre wurden gezielt mit Fördermitteln und später dann mit Kompensationsmitteln noch vorhandene Feuchtwiesen erworben und extensiviert. Geeignete Flächen wurden wieder vernässt und zu artenreichen Nasswiesen entwickelt, sofern bekannt war, das es sich um artenreiche Standorte handelte und Landwirte bereit waren, sich von solchen Flächen zu trennen. Andere Flächen wurden aufgeforstet oder als Obstwiesen angelegt. Zahlreiche Bäche wurden im Rahmen der Umsetzung der WRRL renaturiert, offengelegt, durchgängig gemacht, die Sohlen angehoben, Schalen entnommen und Sekundärauen angelegt. Der über die Jahre entwickelte Grünplan für das Stadtgebiet mündet heute in zahlreiche einzelne Konzepte wie Feucht- und Nasswiesenkonzept Beweidungskonzept Obstwiesenkonzept Blumenwiesenkonzept Ackerwildkrautkonzept Waldkonzept Biotopverbundkonzept Neophtenkonzept Ergebnisse dieses konzeptionellen Ansatzes sind u.a., das heute noch zahlreiche Sumpfdotterblumenwiesen mit Arten wie das breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), Sumpfpipau (Crepis paludosa), Taube Trespe (Bromus sterillis), Braune Segge (Carex nigra), Wassergreiskraut (Senecio aqauticus ) oder Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) im Stadtgebiet präsent sind. Bei den genannten Arten handelt es sich um Rote Liste Arten, z.T. mit Bundesbedeutung. Sowohl in der Südstadt als auch in der Nordstadt gibt es jeweils ein Ackerwildkrautbiotop, das vornehmlich den Wildkräutern gewidmet ist. Dort finden wir heute noch Rote Liste Arten wie den Zahntrost (Odontites verna) oder den gekielten Feldsalat (Valarinella Dentata). In beiden Flächen werden entsprechende Lerchenfenster eingebaut. Über die Ortsteile verteilt wurden und werden Obstwiesen mit hochstämmigen alten heimischen Obstsorten angelegt. Um die Nachhaltigkeit dieser Wiesen zu gewährleisten, werden schon seit vielen Jahren gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Natur- und Umweltschutz Bad Oeynhausen und einem heimischen Landschaftsbauer Obstbaumschnittkurse der Bevölkerung angeboten und auch gut angenommen. Um dem Insektensterben etwas entgegenzusetzen, wurden in 2018 ca. 8000 m² Blühflächen angelegt. Für 2019 soll nochmal eine etwa gleich große Fläche mit Regio- Samenmaterial eingesät werden. Die entwickelten Konzepte, die u.a. auch das Ergebnis des schon seit vielen Jahren durchgeführten ökologischen Flächenmanagements sind, leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und zum Klimaschutz. Beispielhaft zu nennen sind hier die 40 ha Feuchtwiesen, die durch ihren relativ hohen Humusgehalt etwa 400 t/ha*a an CO2 und somit jährlich 16.000 t CO2 binden können. Zu nennen sind hier auch die seit vielen Jahren durchgeführten Aushagerungsmaßnahmen in Anpassung an die Mahdverträglichkeit. Denn durch die Mahd der Biotopwiesen zum richtigen Zeitpunkt, z.B. im Juli werden zum einen erhebliche Nährstoffe von den oft hängigen Siekwiesen durch die Entnahme des Schnittgutes ausgetragen. Gleichzeitig erhöhen diese Pflegemaßnahmen das Artenpotenzial sowohl auf den gemähten Flächen durch den Mähzeitpunkt und der Aushagerung, als auch auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf den das Schnittgut dann wieder ausgebracht wird. Da diese Arbeiten durch heimische Landwirte durchgeführt werden, kann sich das Diasporenmaterial der Biotopwiesen im gesamten Stadtgebiet ausbreiten. Eine bewirtschaftete Ackerfläche weist nur etwa die Hälfte, also 200 t/ha*a an CO² -Bindungspotenzial auf. 15 ha Aufforstungen in den letzten Jahren und ihre vielfältigen Funktionen später dann als Wald sind ein weiterer sehr wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Auf den kartierten Nass- und Feuchtwiesen, - überwiegend Sumpfdotterblumenwiesen-, den Glatthaferwiesen und Knickfuchsschwanzwiesen (40 ha), den städtischen Ackerwildkrautbiotopen (1,5 ha), den Industriebrachen (4 ha) oder auf den beweideten Grünlandflächen (erhebliche Ausweitung im Rahmen der Eingriffsregelung durch Ausgleich A30 ) haben sich Arten der Roten Liste und zu schützende Biotope ausgebreitet. Die Obstwiesen sind für den Biotopverbund und als Habitat für Flora und Fauna von großer Bedeutung. Die gesundheitsschädlichen und heimische Arten verdrängende invasive Ausbreitung von artfremden Pflanzen, wie z.B. Riesen-Bärenklau oder Beifußblättriges Traubenkraut konnte zurück gedrängt werden. Für Gebäudebrüter wie Schleiereulen, Turmfalken und Fledermäuse wurden vier alte Trafohäuschen und 2 Gittermasten erhalten und z.T. mehrfach belegt. Auf der Bebauungsplan-Ebene versucht die Stadt eine Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes im Verfahren zu platzieren. Dazu gehören u.a. neben der Festsetzung von Baumpflanzungen oder auch an den jeweils infolge der Bebauung verdrängten Artenbestand angepasste z.T. externe Ausgleichsmaßnahmen. Aber festzuhalten bleibt. Alle Konzepte stehen erst am Anfang, und müssen nachhaltig und konsequent fortgeführt werden. Weitere Konzepte werden folgen und können vorhandene Konzepte ergänzen. Jeder kann etwas tun z.B.: bei der Gestaltung des eigenen Gartens, viel Blühendes, statt Steine, standortgerechte Sträucher, statt leblose Gabionenzäune bei der Auswahl von Mobilität, z.B. auch an den CO²-Ausstoß denken und entsprechend handeln bei der Ernährung, z.B. regional handeln, statt auch im Dezember noch Erdbeeren aus Israel, etc. sich mit Ideen und Engagement einbringen, z.B. wenn es um Biodiversität geht, etc. Biotopverbund in Bad Oeynhausen Blumenwiesen Feuchtwiesen Obstbaumwiesen Hecken Neophyten Eingriffsregelungen Monitoring Landschaftsplan Bad Oeynhausen

      Ehrungen und Anerkennung

      Relevanz:

      Anerkennung für freiwilliges Engagement Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft einsetzen, verdienen Anerkennung. Jede Organisation hat ihre eigenen Ideen, um den Freiwilligen zu danken. Aber auch auf kommunaler Ebene haben sich einige Formen der Anerkennung etabliert, um „Danke“ zu sagen. Aktuelle Auszeichnungen Übersicht über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Bad Oeynhausen Ehrenamtskarte NRW Die Ehrenamtskarte NRW , die besonders engagierte Personen im Kreis Minden-Lübbecke beantragen können, soll Wertschätzung und Anerkennung zum Ausdruck bringen. Mit dieser Karte erhält der Inhaber Vergünstigungen z.B. in Geschäften des täglichen Bedarfs oder kulturellen Einrichtungen. Mittlerweile beteiligen sich im Kreis Minden-Lübbecke über 120 Partner am Projekt Ehrenamtskarte NRW. Wer erhält die Ehrenamtskarte NRW? Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich nachweislich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich engagiert ihren Wohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben oder im Kreisgebiet ehrenamtlich tätig sind zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei Jahre ehrenamtliches Engagement nachweisen kann (für Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber nur sechs Monate). Weitere Informationen gibt es hier: Kreis Minden-Lübbecke Flyer zur Ehrenamtskarte Ehrenpreis der Stadt Bad Oeynhausen für Bürgerschaftliches Engagement Der Ehrenpreis wird alle zwei Jahre an Personen oder Initiativen verliehen, die sich durch besonderes oder langjähriges Engagement auszeichnen. Geeignete Personen können der Stadt Bad Oeynhausen vorgeschlagen werden, eine Jury aus Ratsmitgliedern trifft dann aus den Vorschlägen eine Vorauswahl und zeichnet bis zu zwei Akteure mit dem Ehrenpreis aus. Grundsätze zum Ehrenpreis für bürgerschaftliches Engagement Heimatpreis Der Heimatpreis , dessen Preisgelder aus dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ der Landesregierung finanziert werden, wird seit 2019 in Bad Oeynhausen verliehen. Mit dem Heimatpreis soll das Engagement der Menschen gewürdigt werden, die ihre Heimat tagtäglich im Großen wie im Kleinen gestalten. Aus den eingegangenen Projektbewerbungen bewertet eine Jury anhand festgelegter Kriterien die Projekte und wählt drei Preisträgerinnen und Preisträger aus. Weitergehende Informationen zu Bewerbung, bisherige Preisträgerinnen und Preisträger usw.: Heimatpreis der Stadt Bad Oeynhausen Umweltpreis Kinder- und Jugendpreis für Umwelt- und Klimaschutz Es gibt viele tolle Freiwilligenaktionen rund um das Thema Umweltschutz. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche können sich hier sehr gut einbringen. Um einen kleinen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, hat die Stadt Bad Oeynhausen im Jahr 2021 erstmals den Kinder- und Jugendpreis für Umwelt- und Klimaschutz ausgeschrieben. Auch in Zukunft können sich Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit ihren eigenen Ideen bewerben. Hilfe von Erwachsenen ist natürlich auch willkommen. Alle Informationen gibt es hier: Umweltpreis Kinder- und Jugendpreis für Umwelt- und Klimaschutz Sportlerehrung Zur Anerkennung der Leistungen von Sportlerinnen und Sportlern der Bad Oeynhausener Sportvereine sowie zur Würdigung besonderer ehrenamtlicher Tätigkeiten können aktive Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich tätige Mitglieder mit einer Sportmedaille, einem Sachpreis oder einer Ehrenurkunde der Stadt Bad Oeynhausen ausgezeichnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Sportlerehrung Aktuelle Förderungen Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Ehrenamt & ehrenamtliches Engagement Förderung Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG vergibt jährlich in verschiedenen Kategorien Fördergelder und Preise im Rahmen von Wettbewerben. Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und der Vereinsarbeit spielen dabei eine große Rolle und werden mit finanziellen Anreizen belohnt. Für eingetragene gemeinnützige Vereine wurden in den letzten Jahren sehr unkompliziert Fördergelder vergeben. Wenden Sie sich hierzu bitte an uns. Weitere Förderungen für Vereine Für Vereine und ehrenamtliches Engagement gibt es verschiedenste Fördermöglichkeiten. Ein paar Anregungen finden Sie hier: Aktivitäten und bauliche Maßnahmen von Vereinen: Förderprogramm ProKlima Zuschüsse für Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz: Umweltbundesamt Fördermöglichkeiten des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend für Vereine, Verbände und SSB/KSB: Landessportbund Vom Heimat-Scheck über die Wohnraummodernisierung bis zur Flächen- oder Quartiersentwicklung : mhkbd Projektidee für mehr Inklusion: Aktion Mensch Für Menschen in unserer heimischen Region: Volksbank Bad Oeynhausen-Herford Sponsering & Spenden: Stadtwerke Bad Oeynhausen Die Sparkasse Bad Oeynhausen-Porta Westfalica fördert jedes Jahr viele Projekte gemeinnütziger Vereine: marketing@spkbopw.de

      Feuerwerk

      Relevanz:

      Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also Feuerwerk, ist grundsätzlich verboten. Maßgeblich sind das Sprengstoffgesetz (SprengG), die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sowie das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW). Feuerwerk der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember nur von folgenden Personengruppen verwendet (abgebrannt) werden: Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG Inhaber/innen eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG Inhaber/innen einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1.SprengV Inhaber/innen einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach dem SprengG haben ein beabsichtigtes Feuerwerk der Kategorie 2 in der Zeit von 02. Januar bis 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig dem Ordnungsamt zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen: Kopie der Erlaubnis / Befähigungsschein Auflistung der pyrotechnischen Gegenstände Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen versichert ist Lageplan oder Luftbildausdruck vom Abbrennplatz Schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers Am 31. Dezember und 01. Januar eines Jahres darf Feuerwerk der Kategorie 2 auch von volljährigen Personen abgebrannt werden. Gemäß § 23 Abs. 1 SprengG ist das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Brandempfindliche Objekte oder Anlagen sind beispielsweise: Störfallbetriebe, Objekte mit Gefahrenstoffen: Brennbare Flüssigkeiten, Tankstellen oder Gastanks, Biogasanlagen, Häuser mit Reet- oder Strohdächern, Erntevorräte, Wälder. Eine Ausnahmegenehmigung wird nur dann erteilt, wenn ein besonderer Anlass vorliegt wie z.B.: Besondere Veranstaltungen und Jubiläen örtlicher Vereine Firmeneröffnungen und -jubiläen Hochzeiten sowie Jubiläen Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens mit folgenden Auflagen verbunden: Es dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände mit reiner Knallwirkung, z.B. Kanonen-/Donnerschläge, Pfeifer oder Chinaböller, verwendet werden. Es dürfen keine Restbestände von freiverkäuflichem Silvesterfeuerwerk (erhältlich vom 29. bis 31.12. eines Jahres) verwendet werden. Die pyrotechnischen Gegenstände dürfen eine Steighöhe von 50 Metern nicht überschreiten. Anwohner/innen sowie Halter/innen von Tieren (Höfe, Ställe, etc.) in einem Umkreis von 400 Metern um den Abbrennplatz sind rechtzeitig in geeigneter Weise (z.B. durch Briefkasteneinwurf von Handzetteln) zu informieren. Die durch das Abbrennen des Feuerwerks entstandenen Verunreinigungen im unmittelbaren Umkreis um den Abbrennplatz sind unverzüglich zu beseitigen. Der öffentliche Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Am Abbrennplatz sind ausreichend Löschmittel sowie geschultes Personal im Umgang mit den Löschmitteln bereitzuhalten. Kontrollieren Sie das Gelände nach dem Feuerwerk auf Brände und Blutnester. Der Abbrennplatz ist deutlich gekennzeichnet abzusperren (z.B. mit Flatterband). Zur Einschätzung des Brandrisikos im Freien kann der Waldbrandgefahrenindex sowie der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herangezogen werden: Ab Stufe 3 besteht erhöhtes Brandrisiko. Die Ausnahmegenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs und kann im Einzelfall durch weitere Auflagen ergänzt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Der Ordnungsbehörde muss jederzeit Zugang zum Abbrennplatz gewährt werden. Nach § 11 LImschG NRW muss das Feuerwerk spätestens zu folgenden Uhrzeiten beendet sein: vom 01.11. bis Beginn der MESZ* um 22.00 Uhr mit Beginn der MESZ* bis 30.04. um 22.30 Uhr vom 01.05. bis zum 31.07. um 23.00 Uhr vom 01.08. bis 31.10. um 22.30 Uhr *MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit Die örtliche Ordnungsbehörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist verzichten. Inhaber/innen einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach dem SprengG haben ein beabsichtigtes Feuerwerk der Kategorie 2 in der Zeit von 02. Januar bis 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig dem Ordnungsamt zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen: Kopie der Erlaubnis / Befähigungsschein Auflistung der pyrotechnischen Gegenstände Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen versichert ist Lageplan oder Luftbildausdruck vom Abbrennplatz Schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz § 11 LImschG NRW

      Kulturelle Bildung

      Relevanz:

      Kulturelle Bildung Alle Menschen in Bad Oeynhausen sollen am kulturellen Leben der Stadt teilhaben können. Erschwingliche kulturelle Bildungsangebote sollen gezielt aufgebaut und stetig ausgebaut werden. So steht es im Kulturentwicklungsplan der Stadt. Kulturentwicklungsplan Kulturelle Bildung als Schlüssel Damit kulturelle Teilhabe gelingen kann, müssen Menschen von Anfang an die Möglichkeit haben, ihre kreativen Fähigkeiten zu entfalten, künstlerische Ausdrucksformen zu erproben und kulturelle Angebote kennenzulernen. Kulturelle Bildung hat genau das zum Ziel: Sie befähigt zur aktiven Rezeption von Kunst und Kultur und ist grundlegend für die Persönlichkeitsentwicklung. Kulturelle Bildung hat in Bad Oeynhausen darum einen hohen Stellenwert und soll planvoll weiterentwickelt werden. Das geschieht etwa durch Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden (Projekt Schule und Kultur) oder Musikschulprojekte an Grundschulen und in Kitas (MoMo / Heimat Musik). Kulturwegweiser K2-Netzwerk Bereits seit 2021 wird das Netzwerken für kulturelle Teilhabe in Bad Oeynhausen vorangetrieben, um insbesondere den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu kulturellen Angeboten zu verbessern. In unserem K 2 -Netzwerk bündeln wir lokale Ressourcen und stärken die kulturelle Bildungsarbeit durch vielfältige Kooperationen und bessere Kommunikationsprozesse. Teil des Netzwerks sind Akteure aus der Verwaltung, städtische Kultureinrichtungen, freie Kulturschaffende, die Träger des offenen Ganztags an den Bad Oeynhausener Grundschulen sowie Kita-Einrichtungen. Das K2-Netzwerk wurde in einem intensiven zweijährigen Prozess im Rahmen des Programms "Kultur macht stark“ aufgebaut. Die Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel begleitete diesen Prozess und leistete dabei intensive Beratung. Kommunales Gesamtkonzept für die Kulturelle Bildung Um die kulturellen Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche in Bad Oeynhausen zu verbessern, hat das K2-Netzwerk ein umfassendes Konzept entwickelt und damit 2023 erfolgreich am Landes-Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ teilgenommen. Seit 2007 würdigt das Land NRW mit diesem Wettbewerb besonderes kommunales Engagement in der kulturellen Bildung. Ausgezeichnet werden Konzepte, die etwa durch die Vernetzung von Ämtern, freien Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur-, Bildungseinrichtungen, Jugend- und Kulturinitiativen ressortübergreifend an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten und Kindern und Jugendlichen so dauerhaft Zugang zur kulturellen Bildung ermöglichen. Mehr erfahren! Sonderzulage Ganztag Für ihre kulturellen Bildungsprojekte im Offenen Ganztag der Grundschulen wurde Bad Oeynhausen bereits zum zweiten Mal mit der „Sonderzulage Ganztag“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Insbesondere mit der Veranstaltungsreihe „Welt der Märchen“ haben wir einen innovativen Weg eingeschlagen, um kulturelle Bildung altersgerecht, lokal verankert und weltoffen umzusetzen. Das Bildungsprojekt verknüpft kreative Ausdrucksformen, regionale Kulturgeschichte und globale Erzähltraditionen miteinander – ein gelungener Ansatz, der nun mithilfe des Preisgelds strukturell verstetigt und inhaltlich weiterentwickelt werden soll. Unser Konzept finden Sie hier . Vergabe des Landespreises für kulturelle Bildung Bildergalerie von der Preisverleihung in der Musikschule Bad Oeynhausen am 12.01.2024 und der Preisverleihung in der Wicherngrundschule am 06.02.2026. © MKW NRW Tanz & Akrobatik-Performance der Show & Motion Academy am 12.01.2024 © MKW NRW Tanz & Akrobatik-Performance der Show & Motion Academy am 12.01.2024 © MKW NRW Tanz & Akrobatik-Performance der Show & Motion Academy am 12.01.2024 © MKW NRW Bürgermeister Lars Bökenkröger am 12.01.2024 © MKW NRW Übergabe des Förderbescheids durch Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert am 12.01.2024 © MKW NRW Querflötentrio der Musikschule Bad Oeynhausen mit Nele Aschoff, Leni Seemann und Seraphine Gruber am 12.01.2024 © MKW NRW Querflötentrio der Musikschule Bad Oeynhausen mit Nele Aschoff, Leni Seemann und Seraphine Gruber am 12.01.2024 © MKW NRW Guitarren-Duo Mezzoforte mit Charlize Hummel und Mila Jager am 12.01.2024 © MKW NRW Bürgermeister Lars Bökenkröger am 12.01.2024 © MKW NRW Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert und Beigeordneter für Bürgerdienste Stefan Tödtmann am 12.01.2024

      Stadtchronik Bad Oeynhausen

      Relevanz:

      um 2000 v. Chr. Errichtung eines Steinkammergrabes im heutigen Stadtteil Werste, ältestes und einziges Kulturdenkmal dieser Art in Minden-Ravensberg um 400 - 200 v. Chr. Erbauung der Dehmer Burg (vermutlich Fluchtburg) am Südhang des Wiehengebirges 753 Erste Erwähnung des heutigen Stadtteils Rehme als „Rimi" in den Fränkischen Reichsannalen 785 Karl der Große zieht mit einem Heer nach Sachsen und dringt bis Rehme vor um 1252 - 1258 Zisterzienserkloster Segenstal auf der Rehmer Insel 1458 Erste Erwähnung der Bezeichnung „Ovelgünne" für ein adeliges Gut in Eidinghausen 1541 Grenzvertrag zwischen dem Fürstbistum Minden und der Grafschaft Ravensberg: Rehme und Niederbecksen kommen zu Ravensberg, die westlichen Gebiete zu Minden 1556 Erste systematische Erfassung der ravensbergischen Höfe im heimischen Raum im Ravensberger Urbar 1647/1666 Grafschaft Ravensberg endgültig unter Brandenburger Herrschaft 1648 Fürstentum Minden wird im Westfälischen Frieden dem Kurfürstentum Brandenburg zugesprochen 1719 Minden und Ravensberg werden unter eine Verwaltung gestellt (Regierung und seit 1723 Kriegs- und Domänenkammer in Minden) 1745/46 Entdeckung von Solevorkommen auf einem Grundstück des Bauern Sültemeyer 1747 – 1760 Entstehung der Saline Neusalzwerk mit Gradier - und Siedegebäuden an der heutigen Mindener Straße 1800 - 1803 Bau der Chaussee von Minden nach Herford (heute Herforder Straße und Mindener Straße) 1806 Erbohrung des Bülowbrunnens im Siel 1830 – 1845 Erbohrung der ersten Thermalsolequelle durch den Oberbergrat Carl von Oeynhausen (1795 - 1865), sogenannter „Oeynhausen - Sprudel" 1839 Verabreichung des ersten Heilbades 1843 Bildung des Amtes Rehme aus den politischen Gemeinden Rehme, Niederbecksen und Dehme 1845 Eröffnung der ersten Badesaison 1847 Einrichtung einer gemeinnützigen staatlichen Badeanstalt; Eröffnung der Köln - Mindener Eisenbahn 1848 Friedrich Wilhelm IV, König von Preußen, verleiht in Anerkennung der Verdienste des Oberbergrates Carl von Oeynhausen der „Badeanstalt in Neusalzwerk" den Namen „Bad Oeynhausen“ 1851 Bau des ersten Kurhauses; Amt Rehme um die Gemeinden Eidinghausen, Volmerdingsen, Werste und Wulferdingsen erweitert 1853 Anlage des Kurparks und des Korsos nach Plänen von Peter Joseph Lenné (1789 - 1866) 1854 – 1857 Bau des Badehauses I, Einweihung 1857 in Anwesenheit König Friedrich Wilhelms IV. 1855 - 1857 Erschließung der Thermalquelle II 1859/60 Bildung der Gemeinde Oeynhausen aus Teilen der Gemeinden Rehme-Niederbecksen, Gohfeld und Werste durch Königliche Kabinettsorder und Eintritt in den Stand der Städte (1.273 Einwohner) 1863 Verleihung des ersten Stadtwappens 1865 - 1869 Erbohrung der Quelle III 1873 - 1875 Bau der Bahnstrecke Löhne - Hameln 1880 Bau der Wandelbahn am heutigen Inowroclaw-Platz (1926 abgebrochen) 1882 Errichtung der Lesehalle im Kurpark (später Museum, um 1955 abgebrochen); Einrichtung der ersten städtischen Badeanstalt im Siel 1883 - 1885 Bau des Badehauses IV (heute Badehaus II) 1885 Die Stadt Oeynhausen tritt aus dem Amt Rehme aus (2.381Einwohner) 1887 Gründung der diakonischen Einrichtung Wittekindshof im heutigen Stadtteil Volmerdingsen 1889 Elektrische Straßenbeleuchtung 1893 Gründung der Höheren Stadtschule; Wasserleitung und Kanalisation 1896 - 1898 Erbohrung der Quelle IV (Kaiser-Wilhelm-Sprudel) 1899 - 1900 Bau des Badehauses II (1952 abgebrannt) 1903 Bau der Königlichen Badeverwaltung (heute Haus des Gastes) im Kurpark; Bau des Städtischen Krankenhauses 1905/06 Erschließung der Thermalquelle V (Morsbach-Sprudel) 1905 - 1908 Bau des neuen Kurhauses (heute Kaiserpalais) 1907 Aus der Höheren Stadtschule gehen ein Progymnasium und eine Höhere Mädchenschule (ab 1910 Luisenschule) hervor 1910 Brand des Theaters (altes Kurhaus) 1911 Die Stadt Oeynhausen wird amtlich zur Stadt Bad Oeynhausen 1913 – 1915 Bau des Kurtheaters 1914 Begeisterungsszenen beim Ausbruch des 1. Weltkriegs; bei Kriegsende werden 172 Oeynhausener Soldaten als Tote und Vermisste genannt 1915 - 1917 Bau des Kur- und Badehotels „Königshof“ 1924 Badeverwaltung und Saline gehen an die „Preußische Bergwerks- und Hütten-AG" (Preussag) über 1920 - 1930 Varieté der Tanzstars „Monroe & Molly“ in Kurhaus und Hohenzollernpassage 1924 – 1929 Flugplatz der Westflug GmbH in Werste 1926 Erbohrung der Thermalquelle VI (Jordan-Sprudel), der größten kohlensäurehaltigen Thermalsolequelle der Erde; Eröffnung der Wandel- und Brunnenhalle im Kurpark; Eingemeindung von Niederbecksen-Bruch zur Stadt Bad Oeynhausen (9.069 Einwohner) 1928 Schließung der Saline Neusalzwerk wegen Unrentabilität 1929/30 Bau eines Kurmittelhauses am Badehaus IV 1932/33 und 1939/40 Abbruch der Gradierwerke und der Siedeanlagen 1933 NSDAP erhält bei Reichstagswahl am 5. März die absolute Mehrheit 1933 - 1945 Nationalsozialistische Diktatur: Gleichschaltung der Presse, des politischen und gesellschaftlichen Lebens; Aufbau von NS-Organisationen; Verfolgung und Verhaftung Andersdenkender; Entrechtung, wirtschaftliche Ausschaltung und schließlich Deportation der Jüdinnen und Juden ; Misshandlung und Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter für die Kriegsproduktion 1937 Bad Oeynhausen wird wieder Preußisches Staatsbad 1939 Der 2. Weltkrieg fordert unter den Oeynhausenerinnen und Oeynhausener 447 gestorbene Soldaten sowie etwa 250 durch Bombenangriffe verstorbene Zivilisten, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter 1945 Einmarsch amerikanischer Truppen; Räumung der Innenstadt und Einzug des Hauptquartiers der Britischen Rheinarmee im Stadtzentrum 1946 Übergang des Preußischen Staatsbades in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen; Großes Hochwasser von Weser und Werre 1952 Wiedereröffnung des Badehauses I 1953 Neubau Krankenhaus an der Wielandstraße 1954 Abzug der britischen Besatzungsmacht 1955 Einweihung des neuen Balneologischen Instituts (Gollwitzer-Meier-Institut) durch den NRW-Ministerpräsidenten Karl Arnold 1956 Wiedereröffnung des Kurhauses 1959/60 Erschließung einer Quelle im Sielpark (Kurdirektor-Dr.-Schmid-Quelle) 1960 Einweihung des neuen Badehauses II (später Kurverwaltung) am Ostkorso 1968 Aufbau einer Partnerschaft zwischen der Gemeinde Eidinghausen und Fismes in Frankreich 1969 Vereinigung von Immanuel-Kant-Gymnasium und Luisengymnasium 1970 Eröffnung des Thermal-Sole-Bewegungsbades (später Wittekind-Therme I) 1972/73 Erschließung der Quelle VII (Alexander-von-Humboldt-Sprudel) 1973 Kommunale Gebietsneuordnung: Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Rehme und der alten Stadt Bad Oeynhausen (48.437 Einwohner); Verleihung eines neuen Stadtwappens 1975 Eröffnung des Thermal-Sole-Bewegungszentrums II (später Wittekind-Therme II) durch den NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Professor Farthmann 1977 Begründung einer Städtepartnerschaft mit Wear Valley, Großbritannien 1980 Einrichtung des Spielcasinos im Ostflügel des Kurhauses 1983 Eröffnung des Wasserschlosses Ovelgönne in Eidinghausen als Bürgerhaus 1985 Eröffnung des Herzzentrums Nordrhein-Westfalen 1987/88 Konkurs der 1844 gegründeten Weserhütte 1989 Begründung der Städtepartnerschaft mit lnowroclaw, Polen 1990 Einweihung eines neu errichteten Gradierwerkes im Sielpark als Freiluftinhalatorium 1993 Eröffnung der „Klinik am Rosengarten" 1995 Eröffnung der Bali-Therme (ehemals Wittekind-Therme I) und Schließung der Wittekind-Therme II; Auszeichnung der Stadt als „Bundessieger Naturschutz"; Einweihung des von Frank Gehry, Los Angeles, entworfenen Energie-Forum-Innovation 1997 Eröffnung eines Hotelneubaus an der Morsbachallee 1998 Eröffnung des Fachmarktzentrums „Werre-Park" auf dem Gelände der ehemaligen Weserhütte 1999 Eröffnung des Entertainment-Centers „Magics" und Einzug des Spielcasinos 2000 Durchführung der NRW-Landesgartenschau Aqua Magica Bad Oeynhausen und Löhne; Eröffnung des GOP-Varietés im Kurhaus (neuer Name: „Kaiserpalais") 2001 Einweihung des von Frank Gehry entworfenen Elternhauses für Angehörige herzkranker Kinder 2004 Übergang des Staatsbades Oeynhausen vom Land NRW an die Stadt Bad Oeynhausen 2007/08 Neugestaltung der Wandelhalle und des Platzes vor dem Kaiserpalais 2008 Baustart der Nordumgehung A30 nach jahrzehntelangem Streit zwischen Befürwortern und Gegnern 2011 Verlegung des ersten Stolpersteins (es folgen 33 weitere Steine bis 2019) 2012 Neugestaltung des Platzes an der Mittelfontäne im Kurpark nach alten Plänen des Gartenarchitekten Peter Josef Lenné von 1847; Abriss des alten Krankenhausgebäudes an der Weserstraße 2013 Auszeichnung „Fairtrade Town“ für besonderes Engagement für Ziele des fairen Handels; Baubeginn im 90.000 qm großen Gewerbegebiet Lohe; 2.000ste Herzverpflanzung im Herz- und Diabeteszentrum NRW 2014 Endgültiger Abzug der British Army Germany, Verkauf des White House, Sitz des britischen Brigadekommandeurs (2018); endgültige Entlassung des Staatsbades in ausschließlich kommunale Zuständigkeit 2018 Freigabe der Nordumgehung, Lückenschluss der A30 Amsterdam – Warschau; 50 Jahre Städtepartnerschaft mit Fismes 2020 Ausbruch der Corona-Pandemie legt öffentliches Leben weitgehend lahm 2021 Bad Oeynhausen ist erneut „Fairtrade Town“ 2022 Eröffnung des Neubaus „Sielbad“ als Hallen- und Freibad; Weserfähre „Amanda“ stellt nach 33 Jahren ihren Betrieb ein; Aufnahme mehrerer Hundert ukrainischer Flüchtlinge nach Ausbruch des russisch-ukrainischen Kriegs 2022/23 Brückensanierungen, -projekte: Flutmulden-, Südbahn-, Sielbrücke, Werrebrücke für Radfahrer 2023 175 Jahre Namensgebung Bad Oeynhausen „Quelle: Überarbeitete und ergänzte Chronologie aus: Rico Quaschny, Stadtführer Bad Oeynhausen, hg. v. Arbeitskreis für Heimatpflege, Bielefeld 2008. Fotos: Stadtarchiv Bad Oeynhausen.“

      Schöffenwahl 2023: Jetzt bewerben!

      Relevanz:

      Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 - 2028 gewählt. Für die Schöffengerichte beim Amtsgericht Herford und für die Strafkammern beim Landgericht Bielefeld werden auch aus Bad Oeynhausen zahlreiche Freiwillige gesucht, die bereit sind als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitzuwirken. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Bad Oeynhausen wohnen, am 1.1.2024 mindestens 25 alt sind, nicht älter als 69 Jahre sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin und ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Die Erfahrung in der Jugenderziehung kann in der praktischen Jugendarbeit erworben worden sein. Anhaltspunkte für eine solche Qualifikation ergeben sich vor allem aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit über den Rahmen der eigenen Familie hinaus. Die bloße Tatsache der Betreuung der eigenen Kinder oder jüngerer Geschwister stellt keine ausreichende Qualifikation dar. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung . Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund eines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen bzw. Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Wer kommt nicht in Frage? Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Wer entscheidet? Aus den Vorschlagslisten wählen der Rat bzw. der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Oeynhausen die Kandidatinnen und Kandidaten aus. Es entscheidet dann der beim Amtsgericht zusammentretende Schöffenwahlausschuss endgültig darüber, wer eingesetzt werden wird. Eine finanzielle Entlohnung erhalten Schöffinnen und Schöffen für ihre Tätigkeit nicht. Allerdings werden ihnen u.a. Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Wegegeld materiell entgolten. Wie bewerbe ich mich? Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 28.02.2023 online hier bewerben: Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl Antrag auf Annahme in die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl Selbstverständlich ist auch eine schriftliche Bewerbung an die folgende Adresse möglich: Stadt Bad Oeynhausen Bereich Personal Ostkorso 8 32545 Bad Oeynhausen Weitere Informationen finden Sie zudem auch unter www.schoeffenwahl2023.de www.justiz.nrw.de www.schoeffen-nrw.de www.schoeffen.de

      Grundschulen

      Relevanz:

      Grundschulen In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Im November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben von der nächstgelegenen Grundschule. Darin werden die Eltern gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt. Grundschulen in Bad Oeynhausen Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über unser bedarfsorientiertes Bildungs‐ und Betreuungsangebot an den Bad Oeynhausener Grundschulen. Grundschule Altstadt Paul-Baehr Straße 10 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 4300 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Simone Günther Grundschule Eidinghausen Kirchbreite 5 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 5500 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Anke Lehmann Grundschule Rehme - Oberbecksen Zur Ramsiekquelle 3 32547 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5900 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Ivette Brinkmann Grundschulverbund Werste - Wulferdingsen Hauptstandort Werste: Diesterwegstraße 31 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5600 Teilstandort Wulferdingsen: Wallücker Weg 6 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5650 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Judith Schmidt Grundschulverbund Weser und Wiehen Hauptstandort Dehme: Dehmer Straße 103 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5800 Teilstandort Volmerdingsen: Brötchenstraße 6 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5850 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Tanja Kienapfel Grundschulverbund Wichern - Lohe Hauptstandort Wichern: Schulstraße 69 / 73 32547 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5700 Teilstandort Lohe: Loher Straße 14 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5750 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Herr Sebastian Plöger Anmeldung Die Eltern können frei wählen an welcher Grundschule in Bad Oeynhausen sie ihr Kind anmelden. Für die Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Ihrer Wahl. Beim Anmeldetermin ist von den Eltern das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Impfpass vorzulegen. Sonderregelung für Kinder unter sechs Jahren Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu Beginn des oben genannten Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dazu müssen sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllen und in ihrem Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist während der Anmeldewoche in der zuständigen Grundschule zu stellen. Familiengrundschulzentrum Eltern sind einer der wichtigsten Faktoren für den Schulerfolg und die Verringerung von Bildungsungleichheit. Deshalb entwickeln sich Grundschulen zu Familiengrundschulzentren und werden damit zu Orten der Bildung, Beratung und Begegnung für Kinder und ihre Familien im Stadtteil. Familiengrundschulzentren bieten einen Ort, an dem kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden. Als Familiengrundschulzentren öffnen sich Schulen für die Eltern. Das Familiengrundschulzentrum ist außerdem wichtiger Bestandteil der Kommunalen Präventionskette. Ein Hauptziel ist das weitere Transparentmachen all der vielen Angebote, die es in unserer Kommune für Kinder, Eltern und Familien schon gibt. Noch viel mehr Familien sollen diese kennenlernen und in Anspruch nehmen. Das Familiengrundschulzentrum kann hier Informationsquelle und Vermittlerin sein. Die Kommunale Koordinierung ist an das Team Prävention des Jugendamtes angegliedert, eng verbunden dadurch auch mit dem Kommunalen Familienbüro sowie der Koordinierung der Kommunalen Präventionskette. Kommunale Koordinierung Familiengrundschulzentrum Team Prävention, Herforder Straße 47-51, 32545 Bad Oeynhausen Ansprechpartnerin: Vanessa Tamoyan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 4218 E-Mail Familiengrundschulzentrum der Grundschule Altstadt Paul-Baehr-Straße 10, 32545 Bad Oeynhausen Ansprechpartner: Volkan Baspinar E-Mail

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