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Stadt Bad Oeynhausen

Wirtschaftsförderung

Eva Schweke
Ostkorso 8
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1051

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Baugrundstücke in Bad Oeynhausen

Sie sind auf der Suche nach einem bebaubaren Grundstück?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Wie können Sie ein Grundstück erwerben?

Der Vermarktungsstart ist der 20.03.2026

Die Grundstücke werden mittels Bewerberverfahren vergeben. Zur Teilnahme können Sie sich online um ein Baugrundstück bewerben. Das Bewerberformular füllen Sie bitte über unser Online-Serviceportal aus.

Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Grundstücke zur Verfügung stehen, werden die Bewerbungen nach einem Punktesystem bewertet. In der Auswertung wird der Bewerber mit der höchsten Punktzahl für das jeweilige Grundstück ermittelt. Das detaillierte Vergabeverfahren wird in den Verkaufsgrundsätze näher erläutert.

Preis: 165,00 € / m²

Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit weiterführenden Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grundstücken:

https://stadtplan.badoeynhausen.de/Viewer?Map=4f8de1b1-60dc-4ad1-b5b1-e2cde710f10d

B-Plan:

B033Ae03-W-Ortsm-Eiding_Textteil
B033Ae03-W-Ortsm-Eiding_Begründung
B033Ae03-W-Ortsm-Eiding_Plan

Preis: 165,00 € / m²

Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit weiterführenden Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grundstücken:

http://stadtplan.badoeynhausen.de/Viewer?Map=e2821eb6-bfb7-4080-bbcc-306d890e3c3f

B-Plan:

B124-Nordoestliche-Heidkaempe_Textteil
B124-Nordoestliche-Heidkaempe_Begründung
B124-Nordoestliche-Heidkaempe_Plan

Preis: 180,00 € / m² (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates am 18.03.2026)

Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit weiterführenden Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grundstücken:

http://stadtplan.badoeynhausen.de/Viewer?Map=dc9e2878-26be-4099-ac6d-e016d7ee5a27

Bebauungsplan:

B128 Nördlich Loher Straße - Textteil
B128 Nördlich Loher Straße - Begründung
B128 Nördlich Loher Straße - Plan

 

Wann erhalten Sie ein Grundstück?

Bewerbungen können innerhalb der Frist von acht Wochen bis zum 14.05.2026 eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Formulare werden nach Fristende nicht berücksichtigt. Die Interessenten mit den höchsten Punkten werden von uns kontaktiert, um den Kauf des Wunschgrundstücks abzuwickeln.

Was, wenn Sie kein Grundstück bekommen?

Da es eine große Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken gibt, möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass wir nicht direkt alle Interessenten zufriedenstellen können. Allerdings hat es sich die Stadt Bad Oeynhausen durch das Handlungskonzept Wohnen zur Aufgabe gemacht, bezahlbare Wohnbauflächen zu schaffen. Aus diesem Grund werden in Zukunft weitere Neubaugebiete erschlossen. 

Falls Sie weiterhin bestehendes Interesse an Wohnbaugrundstücken haben, dann können Sie sich in unsere Interessentenliste aufnehmen lassen. Hinterlassen Sie im Kontaktformular Ihre Daten oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sollten Sie bereits auf der Interessentenliste vermerkt sein, so brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ihr Listeneintrag bleibt weiterhin bestehen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit informieren, wenn wir weitere Grundstücke anbieten werden.

Was passiert, wenn ich das mir angebotene Grundstück nicht kaufen möchte?

Sollte der Bewerber nach erteilter verbindlicher Zusage für den Erwerb eines Grundstücks vom Kauf zurücktreten oder der Kaufvertrag aus Gründen, die der Erwerber zu vertreten hat, nicht zustande kommen, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Diese Gebühr beträgt 150,00 € und dient dem Ausgleich des entstandenen Verwaltungsaufwands, insbesondere für Prüfungs-, Reservierungs-, Abstimmungs- und Vorbereitungsleistungen. Die Verwaltungsgebühr wird gemäß §10 Tarif Nummer 10.1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.12.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 08.09.2022 erhoben. Die Gebühr wird mit dem schriftlichen Rücktritt vom Kaufvorhaben bzw. mit dem endgültigen Nichtzustandekommen des Kaufvertrages fällig.