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      Villa Rasch

      Relevanz:

      Villa Rasch“ – Das „Dornröschenschloss“ an der Kaiserstraße Ein Exkurs Tonwarenfabrikbesitzer August Rasch selbst ist der Bauherr dieser herrschaftlichen Villa an der Kaiserstraße. Er baut es für die Direktion seiner Firma. Siméon Victor und seine Familie sind Erstbezieher dieses Hauses. Den Bau erstellt August Rasch als Musterbeispiel handwerklichen Könnens seiner Zunft. Das betrifft neben dem Backsteinbau aus rotem Klinker in neugotischem Stil mit Eckturm und reichen Schaugiebeln auch die Innenarbeiten. 1923 kauft der auf Java vermögend gewordene Wilhelm Driesen die im Volksmund „Dornröschenschloss“ genannte Villa. Mit der Beschlagnahmung 1945 wird das Gebäude Kasino und nach Abzug der britischen Besatzer zum Spekulationsobjekt. Ein Brand zerstört am 31. August 1977 den gesamten Dachstuhl. Die Einstufung als erhaltenswertes Baudenkmal durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann den Abriss nicht verhindern. Die Brandstiftung und der schnelle Abbruch des „Dornröschenschlosses“ erregen seinerzeit die Gemüter Bad Oeynhausens. © Stadtarchiv Stadt Bad Oeynhausen Bauzeichnung aus dem Jahr 1898 © Stadtarchiv Stadt Bad Oeynhausen Quellen BO in alten Ansichten, Bd.2, Abb. 42; enthält außerdem ein Foto: Richter, um 1920. NW / A&T v. 04/1977-01/1979

      Wohnsitz abmelden

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      Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht , muss sich abmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Umzug ins Ausland bei Aufgabe der Nebenwohnung “ohne festen Wohnsitz“ Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht selbst abmelden . Die neue Stadt oder Gemeinde meldet Ihre alte Wohnung automatisch ab. Wer ist für die Abmeldung verantwortlich? Für Kinder bis 16 Jahre: die Person, aus deren Wohnung sie ausziehen. Für Personen mit Pfleger oder Betreuer: die Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (bitte Gerichtsbeschluss oder Bestellungsbescheid mitbringen. Wie kann die Abmeldung erfolgen? Grundsätzlich ist der Abmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung. Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

      Ehrenamtlich geführte Vormundschaften

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      Kinder und Jugendliche brauchen verlässliche Erwachsene, die ihre Interessen vertreten und sie auf ihrem Lebensweg begleiten. Wenn Eltern diese Verantwortung nicht übernehmen können – etwa weil ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder weil junge Menschen ohne ihre Eltern nach Deutschland geflüchtet sind – bestellt das Familiengericht einen Vormund. Neben beruflichen Vormündern spielen ehrenamtlich Engagierte dabei eine besonders wichtige Rolle. Um über dieses Ehrenamt zu informieren, laden die Städte Bad Oeynhausen, Bünde und Löhne gemeinsam zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Ehrenamtlich geführte Vormundschaften“ ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 5. Februar 2026, von 16:30 bis 17:30 Uhr in der Werretalhalle Löhne (Raum EG 1) statt. Interessierte erhalten an diesem Nachmittag Antworten auf zentrale Fragen rund um die Vormundschaft: Wie wird man Vormund oder Vormundin? Welche Aufgaben und Verantwortungen sind mit dem Ehrenamt verbunden? Welche Voraussetzungen sollten mitgebracht werden – und welche nicht? Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bis zum 30. Januar 2026 bei unserem Kollegen Thomas Sielhöfer per E-Mail unter t.sielhoefer@badoeynhausen.de oder telefonisch unter 05731 14-4530 an. Flyer Ehrenamtliche Vormundschaften

      Zwangsarbeit

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      Opfer durch Zwangsarbeit Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs in Bad Oeynhausen Kriegswirtschaft Der Zweite Weltkrieg führt zur Ausweitung der deutschen Rüstungsproduktion. Betriebe stellen ihre Kapazitäten auf die Produktion kriegswichtiger Güter um. Das größte Unternehmen in Bad Oeynhausen ist das ehemals auf dem Gelände des heutigen Einkaufszentrums „Werrepark“ gelegene „Eisenwerk Weserhütte“. Mit der Herstellung von Geschützen und Panzern wird die „Weserhütte“ wichtiger Teil der deutschen Rüstungsindustrie. Als mit Kriegsbeginn die männlichen Arbeitskräfte zur Wehrmacht einberufen werden, betrifft das bei der „Weserhütte“ 80% der Belegschaft. Um den deutschen Wirtschaftsbetrieb, allen voran die kriegswichtigen Bereiche, aufrecht zu erhalten, aktiviert das nationalsozialistische Regime sämtliche Arbeitskraftreserven. Neben der bis dahin aus ideologischen Gründen abgelehnten Frauenarbeit, werden mit Kriegsgefangenen sowie ausländischen Zivilarbeiter*innen kostengünstige Arbeitskräfte mobilisiert. Die Bezeichnung „Zivilarbeiter“ täuscht darüber hinweg, dass es sich um fast ausschließlich zwangsverpflichtete, zum Teil gewaltsam verschleppte Menschen aus den eroberten Gebieten handelt. Zwangsrekrutierung Russische Kriegsgefangene 1944 (Quelle: Privatbesitz Finke-Osterloh) Auch in Bad Oeynhausen fordern Arbeitgeber aus Gewerbe und Landwirtschaft ausländische Arbeitskräfte an. Der Stadt und dem Amt Rehme werden in den Jahren 1939 bis 1945 etwa 2.100 Kriegsgefangene und Fremdarbeiter verschiedener Nationalitäten zugewiesen: Franzosen, Belgier, Holländer, Italiener, Slowaken, Tschechen, Jugoslawen, Ungarn, jedoch zum überwiegenden Teil Menschen aus den eroberten Ostgebieten: Russen, Polen, Ukrainer. Zwangsarbeiter in Bad Oeynhausen (Quelle: Privatbesitz Finke-Osterloh) Beschäftigt sind sie in Privathaushalten, Kleinbetrieben, in den vielen Hotels und Pensionen in Bad Oeynhausen, in der Landwirtschaft auf den Bauernhöfen des Amtes Rehme und zum überwiegenden Teil mit insgesamt 1.700 Personen in der Industrie. Allein in der „Weserhütte“ beläuft sich ihre Anzahl im Jahr 1945 auf über 1.300. Damit machen die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter einen Belegschaftsanteil von etwa 40% aus. Arbeiter- bzw. Kriegsgefangenenlager befinden sich u.a. im Bereich des Bahnwegs in Rehme sowie östlich des Stadiongeländes Mindener Straße, einem Gaststättensaal in Dehme, dem Gut Deesberg oder auf verschiedenen Firmengeländen, hier vor allem dem der „Weserhütte“. Solidarität und Gewalt Die Lebensbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte hängen von verschiedenen Faktoren ab: Das sind ihr Status als „Kriegsgefangene“ oder „Zwangsarbeiter“, ihre Nationalität als Ost- oder Westeuropäer, ihre Unterbringung in einem betriebszugehörigen bewachten Lager oder der Privatunterkunft beim Bauern, aber ganz wesentlich vom Wohlwollen ihrer Arbeitgeber und Wachmänner. Als Rechtlose sind sie jeglicher Willkür ausgesetzt. Es gibt Beispiele humaner Behandlung bis hin zu Familienanschluss auf den Höfen, aber auch rücksichtslose Ausbeutung von Arbeitskraft bis hin zu Verbrechen. Zuwiderhandlungen der lediglich aus Pflichten bestehenden Aufenthaltsbestimmungen werden hart bestraft. Besonders streng geahndet werden Liebesbeziehungen zu Deutschen mit dem Tod für die Ostarbeiter und mit KZ-Haft für die Deutschen wegen „Wehrkraftzersetzung“. Mit einem alle Lebensbereiche umfassenden Spitzelsystem werden Ostarbeiter*innen und die deutsche Bevölkerung kontrolliert und bedroht. Der minderwertige Status der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter manifestiert sich darüber hinaus in den Standorten der Barackenlager entlang der für die Alliierten kriegswichtigen Transportwege. Bahnlinie, Weserbrücken, Autobahn und darüber hinaus die der Rüstung zuliefernden Unternehmen sind seit Ende 1944 Ziele von Bombenangriffen. Auf diese Weise bewusst der Lebensgefahr ausgesetzt, dazu das Verbot Bunker aufsuchen zu dürfen, führt im letzten großen Bombenangriff kurz vor dem Kriegsende in Bad Oeynhausen zu einer hohen Zahl an Todesopfern unter den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern. Bombenopfer Der Luftangriff auf die „Weserhütte“ am 30. März 1945 zerstört das Eisenwerk völlig und bringt insgesamt 192 Beschäftigten den Tod. Mit 99 Menschen sind die umgekommenen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter überproportional, unter ihnen wiederum die Anzahl von 54 Ostarbeiterinnen und 19 Ostarbeitern unverhältnismäßig hoch vertreten. Die toten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter werden zunächst an der Werksmauer auf dem Gelände der Weserhütte beigesetzt. Ihre Überführung zum Friedhof Mindener Heide erfolgt 1950 durch den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge. Bombenangriff auf die Weserhütte 1945 (Quelle: Stadtarchiv Bad Oeynhausen) Bombenangriff auf die Weserhütte 1945 (Quelle: Stadtarchiv Bad Oeynhausen) Kriegstote Neben diesen 99 Bombenkriegsopfern unter den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erfasst Bad Oeynhausen nach dem Krieg 49 offizielle Kriegsgräber auf den Friedhöfen in Rehme, Dehme, Eidinghausen und Volmerdingsen. Bei ihnen handelt es sich fast ausschließlich um Tote aus den Ostgebieten, mehrheitlich aus Russland. Es entspricht den deutschlandweiten Erhebungen, dass es überwiegend die auf unterster Ebene rangierenden russischen Kriegsgefangenen sind, die an den Folgen von Unterernährung, mangelnder Hygiene und medizinischer Versorgung sowie Misshandlung sterben. Ehrenfriedhöfe Nicht vergessen werden sollen Einzelschicksale wie die der in Bad Oeynhausen verstorbenen Säuglinge und Kleinkinder und die Unmenschlichkeit gegenüber ihren Müttern, denen die Versorgung ihrer Kinder aufgrund ihres Arbeitseinsatzes unmöglich gemacht wurde. Bis zu ihrer Umbettung 1952 auf den „Ehrenfriedhof russischer Kriegstoter“ in Stukenbrock-Senne existierten neun dieser Kindergräber auf dem Rehmer Friedhof Mooskamp. Auch an das fast vergessene Schicksal des 24-jährigen russischen Kriegsgefangenen Petr Ponomorow soll erinnert werden. Wegen unerlaubten Besitzes von Kartoffeln wird er nach dem Augenzeugenbericht von Ferdinand Matuszek im Oktober 1944 an Ort und Stelle hinterrücks erschossen. Der Täter Erhard Burgdorf wird im sogenannten „Weserhüttenprozess“ vom Tribunale Generale in Rastatt, dem französischen Militärgerichtshof, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Alle russischen Leichname der Bad Oeynhausener Friedhöfe werden 1952 auf den Ehrenfriedhof in Stukenbrock-Senne überführt. Ihre Grabstätten liegen dort in den Reihen „B“ und „E“. Französische Grabstätten von 1945 (Quelle: Stadtarchiv Bad Oeynhausen) Massengrab Weserhütte im Jahr 1950 (Quelle: Stadtarchiv Bad Oeynhausen) Umbettung durch die Kriegsgräberfürsorge (Quelle: Stadtarchiv Bad Oeynhausen) Abtransport mit Bestattungswagen 1950 (Quelle: Stadtarchiv Bad Oeynhausen) Quellen Stadtarchiv Bad Oeynhausen: u.a. Bestände T 15/Weserhütte, D/Amt Rehme, F/Stadt Bad Oeynhausen. Quaschny, Rico: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Rehme, in: Rehme. 1250 Jahre Orts- und Heimatgeschichte eines Minden-Ravensbergischen Dorfes, Bielefeld, 2003, S. 263-270. Reuter, Gerd: Fremdarbeiter in der Weserhütte, in: Die Weserhütte. Aufstieg und Niedergang eines Unternehmens, Mindener Beiträge Bd. 27, Bad Oeynhausen, 1999, S. 112-123.

      Überwachung von Gewerbebetrieben und Gaststätten

      Relevanz:

      Inhaber beziehungsweise Betreiber eines Gewerbes oder einer Gaststätte können von der zuständigen Behörde dahingehend überwacht werden, ob die für sie einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht eingehalten werden. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Erlaubnisart. So sind für die Überwachung und den Widerruf erlaubnispflichtiger Gewerbe die jeweiligen Genehmigungsbehörde, für die Überwachung und Untersagung erlaubnisfreier Gewerbe sind in Ostwestfalen-Lippe alle Kreise, die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie alle Großen kreisangehörigen Städte (Detmold, Gütersloh, Herford und Paderborn), für Erlaubnisse gemäß Gewerbeordnung und Gaststättengesetz alle Städte und Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und für Erlaubnisse gem. §§ 30, 34c Gewerbeordnung die Kreise und die Stadt Bielefeld zuständig. Weitere Informationen Auskünfte zu Untersagungs- und Widerrufsverfahren werden nur an Verfahrenbeteiligte gem. § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW erteilt. Je nach Art Ihres Anliegens sind Formerfordernisse erforderlich. Bitte nennen und beschreiben Sie detailliert Ihr Anliegen und der Einheitliche Ansprechpartner oder die zuständige Stelle benennen Ihnen eventuell einzuhaltende Formerfordernisse. § 29 GewO , § 22 GaststättenG (Auskunft und Nachschau) § 35 GewO (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit) § 15 GaststättenG (Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis)

      Bald geht es los: Das neue Sielbad öffnet am 20.07.2022

      Relevanz:

      Am Mittwoch, den 20.07.2022 um 17.00 Uhr öffnen sich erstmalig die Türen des neuen Sielbades für die Öffentlichkeit. Zu einem ermäßigten Eintrittspreis von 1 € kann das neue Kombibad erkundet und erlebt werden. Am folgenden Donnerstag (21.07.2022) startet dann der Badebetrieb zu regulären Öffnungszeiten und Eintrittspreisen. Um den zukünftigen Gästen einen guten Eindruck von dem neuen vielfältigen Angebot zu vermitteln, finden zusätzlich am darauffolgenden Wochenende (Samstag, 23.07.2022, und Sonntag, 24.07.2022) besondere Tagesprogramme für Kinder, Vereine und Sportler statt. An diesen Tagen werden auch Informationen zu den neuen Kursangeboten gegeben. Die zukünftigen Besucherinnen und Besucher können sich auf ein modernes Frei- und Hallenbad freuen, das zum Relaxen, Entspannen und natürlich zum Schwimmen einlädt. Das Hallenbad verfügt über ein Sportbecken mit fünf 25-Meter-Bahnen und ein Multifunktionsbecken mit stufenlos verstellbarem Hubboden. Das Freibad ist mit Edelstahlbecken ausgestattet und glänzt mit einem Schwimmerbecken mit fünf 50-Meter-Sportbahnen, einem Nichtschwimmerbecken mit einer Breitrutsche und Sprudelliegen und einem Sprungbecken mit einem Drei-Meter-Sprungturm. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Inklusionsgedanken, denn jeder Bereich des Bades ist barrierefrei gestaltet. Infos zu den Öffnungszeiten, Eintrittspreisen und dem Kursangebot gibt es hier. Die Stadtwerke Bad Oeynhausen freuen sich auf Ihren Besuch im neuen Sielbad!

      Jugendleiterschulung 2025

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      Die Jugendförderung der Stadt Bad Oeynhausen bietet für interessierte Personen und junge Erwachsene ab 16 Jahren ab Januar 2025 wieder eine Schulung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter an. Der Kurs läuft an drei Wochenenden und wird dieses Mal wieder mit Übernachtungen stattfinden. Start ist am Wochenende 24. bis 26. Januar 2025 im Waldheim Häger. Das zweite Wochenende findet vom 8. bis 9. Februar 2025 im Kinder- und Jugendzentrum Riff in Löhne statt. Das Abschlusswochenende ist dann vom 21. bis Februar wieder im Waldheim Häger. Die Jugendgruppenleiterausbildung gibt den Teilnehmenden Tipps und Anregungen für die Freizeitgestaltung zum Beispiel mit Jugendgruppen, für Spielaktionen und Projekte. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie mit Hilfe verschiedenster Methoden und Techniken für die praktische Jugendarbeit anderen etwas vermittelt können. Darüber hinaus geht es auch um den angemessenen Umgang mit Konfliktsituationen. Auch rechtliche Fragen wie zum Beispiel der Umgang mit der der Aufsichtspflicht werden inhaltlich erläutert. Im Vordergrund steht dabei das Selbermachen und -erleben. Ergänzend dazu gibt es von der Fachberatungsstelle Wildwasser Minden e.V. Einblicke in das Thema Prävention. Durch die Teilnahme kann die Jugendleitercard als Qualifikationsnachweis erworben werden. Anmeldungen für die Jugendleiterschulung sind noch möglich. Fragen zur Anmeldung und die Anmeldung selbst nimmt die Jugendförderung der Stadt Bad Oeynhausen unter der Telefonnummer 05731 14-4209/-4217 oder per Mail an grundkurs@badoeynhausen.de entgegen.

      Klimafreundlich leben

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      Klimafreundlich leben Die extremen Wettereignisse im Sommer 2021 haben den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung noch einmal stärker in das Bewusstsein vieler Menschen gerückt. Der Wunsch nach einem klimafreundlichen Leben und einer effektiven Senkung des CO2-Fußabdrucks nimmt zu. Auch mit scheinbar kleinen Schritten kann man hier Großes bewegen. Wie kann der CO2-Fußabdruck gesenkt werden? Strom sparen umweltverträglich erzeugte Energie nutzen (Beispiel: Strom aus erneuerbaren Energien) Transportmittel wählen, die wenig Energie benötigen möglichste viele Strecken mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen, denn dabei wird keinerlei CO 2 produziert auf unnötige Einweg-Plastikverpackungen verzichten nachhaltig essen keine Produkte mit Palmöl kaufen, da für dessen Gewinnung Regenwälder abgeholzt oder abgebrannt werden und somit riesige Mengen Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen Städtische Klimaschutzaktivitäten Ebenso wie unsere Bürgerinnen und Bürger versuchen wir in der Stadtverwaltung an vielen kleinen Stellschrauben zu drehen. So nutzen wir bereits seit Jahren größenteils das wesentlich ressoucenschonendere Recyclingpapier für dienstliche Zwecke. Die Stadt hat sich zudem schon vor einigen Jahren entschlossen, eine „ Fair-Trade-Stadt “ zu sein. Dabei wird zum Beispiel auf Kaffee aus fairem Handel gesetzt. Auch dies trägt über andere Handelswege zum Klimaschutz bei.

      Mehr Platz für den Weserradweg

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      Am Alten Fährhaus in Rehme sind heute offiziell die Arbeiten für den dritten Bauabschnitt zur Sanierung des Weserradweges gestartet. „Damit verschwindet endlich auch die letzte gefährliche Engstelle am Weserradweg auf unserem Stadtgebiet“, sagte Bürgermeister Lars Bökenkröger zum Auftakt der Arbeiten. Der Weserradweg verläuft am Alten Fährhaus mitten in einem Abhang zwischen dem Fährhaus und der Weser. Durch eine Stützwand wird hier Raum zum Hang hin gewonnen, so dass hier in Zukunft drei Meter Platz für den Weserradweg sind. „Damit bringen wir ein schönes Kapitel zum Abschluss und werten den beliebtesten Fernradweg Deutschlands in unserem Bad Oeynhausener Abschnitt deutlich auf“, fasst der Bürgermeister die vor etwas mehr als zwei Jahren gestartete Sanierung des Weserradweges zusammen. Der Bereich der ersten beiden Bauabschnitte zwischen dem Werre-Weser-Kuss und dem Alten Fährhaus hat sich mittlerweile zu einem beliebten Ausflugsziel entwickelt. Im Rahmen des dritten Bauabschnitts wird der Weserradweg zwischen dem Alten Fährhaus und der Königstraße durchgängig auf drei Meter verbreitert und mit einer neuen Asphaltschicht versehen. Zusätzlich zur Stützwand aus Stahlbohlen muss dafür der Durchlass eines Grabens im Verlauf des Weges erneuert werden. Der dritte Bauabschnitt ist etwa 900 Meter lang. Im Haushalt stehen 700.000 Euro bereit. Die Arbeiten sollen bei entsprechender Witterung bis Ende April abgeschlossen sein.

      Eintrittspreise

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      Eintrittspreise Folgende Eintrittspreise gelten für das Deutsche Märchen- und Wesersagenmuseum. Leider keine Kartenzahlung möglich! Reguläre Einzelpreise Erwachsene 2,00 Euro Kinder 1,00 Euro Öffentlicher Erzählnachmittag 6,00 Euro ermäßigt 4,00 Euro Gruppenpreise zuzügl. Museumseintritt Museumsführungen (Max. 20 Personen) 75,00 Euro / 60 Minuten Museumspädagogisches Programm für Kindergartengruppen und Schulklassen 70,00 - 90,00 Euro Kindergeburtstage (Max. 12 Kinder) 70,00 - 90,00 Euro Märchenerzählstunde für Gruppen (Max. 30 Personen) 55,00 Euro / 60 Minuten Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum Am Kurpark 3 32545 Bad Oeynhausen Stadtplan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 3410 E-Mail: museum@badoeynhausen.de Öffnungszeiten Mittwoch - Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Links Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback

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