Die Anmeldungen für das am 01.08.2027 beginnende Kindergartenjahr 2027/2028 für die Bad Oeynhausener Kindertageseinrichtungen sind ab dem 01.08.2026 online unter kitaportal.badoeynhausen.de möglich. Die Online-Anmeldung ist ganzjährig geöffnet. Eltern, die ihr Kind bis zum 31. Dezember eines Jahres anmelden, erhalten ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Hauptvergabe der Plätze zum 01.08.2027. Eltern, die ihr Kind erst nach diesem Zeitpunkt anmelden, erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung bei freien Kapazitäten. In der Zeit vom 09. bis 20.11.2026 bieten viele Kindertageseinrichtungen den Eltern die Möglichkeit, die Einrichtungen bei einem Tag der offenen Tür oder nach vorheriger Terminvereinbarung kennenzulernen. Nähere Informationen, ob und welche Möglichkeit die jeweilige Kindertageseinrichtung anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Einrichtung oder auf telefonische Nachfrage.
Die Anmeldungen für das im kommenden Sommer (01.08.2024) startende Kindergartenjahr für die Bad Oeynhausener Kindertageseinrichtungen sind ab dem 01.08.2023 online unter kitaportal.badoeynhausen.de möglich. Die Online-Anmeldung ist ganzjährig geöffnet. Eltern, die ihr Kind bis zum 31. Dezember eines Jahres anmelden, erhalten ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Hauptvergabe der Plätze zum 01.08.2024. Eltern, die ihr Kind erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet haben, erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung bei freien Kapazitäten. In der Zeit vom 6. bis 17.11.2023 bieten viele Kindertageseinrichtungen den Eltern die Möglichkeit, die Einrichtungen bei einem Tag der offenen Tür oder nach vorheriger Terminvereinbarung kennenzulernen. Nähere Informationen, ob und welche Möglichkeit die jeweilige Kindertageseinrichtung anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Einrichtung oder auf telefonische Nachfrage.
Alle deutschen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen können ihren Reisepass persönlich im Bürgerbüro beantragen. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass mit längerer Gültigkeit erforderlich. Antragstellung bei Minderjährigen Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten besondere Anforderungen: Persönliche Vorsprache des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Der zweite Sorgeberechtigte kann sein Einverständnis schriftlich erklären (inkl. Kopie eines Ausweisdokuments ). Die Anwesenheitspflicht des Kindes gilt unabhängig vom Alter . Gültigkeit des Reisepasses Alter bei Ausstellung Gültigkeitsdauer Unter 24 Jahre: 6 Jahre Ab 24 Jahre: 10 Jahre Bitte beachten Sie, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, verliert das Ausweisdokument auch vor dem Ablaufdatum die Gültigkeit . Grade bei Kindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern und eine Identifizierung ist auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. Bei Kleinkindern kann dieses bereits nach mehreren Monaten eintreten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise. Weitere Optionen: Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach 3 Werktagen, bei Antragstellung bis 11 Uhr. Kinderreisepass Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Vorläufiger Reisepass Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch in Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird mit Aushändigung des gültigen Reisepasses eingezogen. Persönliche Vorsprache notwendig Da die Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst werden müssen, ist eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung verpflichtend. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen – auch Ehepartner benötigen eine Vollmacht, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Tipp Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt . Neuerung ab 1. Mai 2025: Digitales Passfoto verpflichtend Zum Schutz vor Bildmanipulationen (Morphing) werden seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Zertifizierte Fotostudios : Dort erhalten Sie einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin im Rathaus mitbringen und bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vorlegen. Fotobox im Wartebereich des Bürgerbüros : Hier können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort für 6 € erstellen lassen. Wichtiger Hinweis: Für Kleinkinder sowie Personen im Rollstuhl ist die Nutzung der Fotobox nur eingeschränkt oder nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir, das Passfoto bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie: Papierfotos oder Datenträger (z. B. USB-Stick) können nicht angenommen werden. Online-Terminvergabe Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro , um Wartezeiten zu vermeiden. Dokument Gebühr Reisepass unter 24 Jahre 37,50 € Reisepass ab 24 Jahre 70,00 € 48-Seiten-Pass zzgl. 22,00 € Express-Reisepass zzgl. 32,00 € Digitales biometrisches Passfoto * Bisheriger Personalausweis/Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung) Zusätzlich bei Minderjährigen: Gemeinsame Sorgeerklärung (bei erstmaliger Beantragung) oder Aktuelle Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge / Negativbescheinigung * Hinweis zum Passfoto: Seit dem 1. Mai 2025 werden zum Schutz vor Bildmanipulationen ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Diese können entweder in zertifizierten Fotostudios (mit QR-Code) oder direkt vor Ort an der Fotobox im Bürgerbüro (6 €) erstellt werden. Passbild Schablone für Personen ab einem Alter von 10 Jahren Foto-Mustertafel Internetseite des Bundesministerium Zertifizierte ePassfotos ab 1. Mai 2025: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Auch wenn die Osterferien noch nachklingen, sollten vor allem Eltern aber generell natürlich alle Bürgerinnen und Bürger schon an die nächsten Ferien denken. Denn rechtzeitig vor Reiseantritt sollten die Ausweisdokumente überprüft werden, nicht dass es sprichwörtlich auf gepackten Koffern eine böse Überraschung gibt, weil die Ausweise schon abgelaufen sind oder im Urlaub ablaufen werden. Das gilt besonders für Kinder, da es seit Anfang des Jahres keine Kinderreisepässe mehr gibt, die schnell und unkompliziert im Bürgerbüro erstellt beziehungsweise verlängert wurden. Durch eine Gesetzesänderung wird der Kinderreisepass mittlerweile durch einen normalen Reisepass oder durch einen Personalausweis von der Bundesdruckerei ersetzt – mit den entsprechend längeren Bearbeitungszeiten. Beide Dokumente sind, wenn sie für Kinder oder junge Erwachsene unter 24 Jahre ausgestellt werden, grundsätzlich sechs Jahre gültig, sofern die Person auf dem Passfoto noch zu erkennen und identifizierbar ist. Der Antrag kann wie bei allen anderen Ausweisdokumenten im Bürgerbüro gestellt werden. Wichtig ist bei den Ausweisen für Kinder, dass beide Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen. Die Vertretung eines abwesenden Elternteils ist auch mit einer unterschriebenen Vollmacht möglich. Wahlweise kann auch ein Elternteil den Antrag stellen und der andere Elternteil leistet die Unterschrift beim Abholen des Ausweises. Um den Eltern mit Blick auf den Sommerurlaub entgegenzukommen, bietet das Bürgerbüro an drei zusätzlichen Nachmittagen besondere Öffnungszeiten für Ausweisanträge an, und zwar jeweils am Mittwoch, den, 24. April, sowie am 8. Und 22. Mai. Der Besuch während dieser besonderen Öffnungszeiten ist an diesen Tagen jeweils von 13:30 bis 16 Uhr und nur mit einem vorher online vereinbarten Termin möglich. Selbstverständlich können die Ausweisdokumente für Kinder auch zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros beantragt werden. Diese sind montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12:30 Uhr sowie montags auch am Nachmittag von 13:30 bis 16 Uhr. An diesen Tagen ist der Besuch ohne Termin möglich. Dienstags und donnerstags ist der Besuch nur mit Termin möglich. Die Termine für dienstags und donnerstags sowie für die zusätzlichen Öffnungszeiten an den Mittwochnachmittagen können über die Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen vereinbart werden.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie – je nach Gewässer – einen Fischereierlaubnisschein. Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digital verwaltet. Er wird künftig einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Angeln entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Wer kann einen Fischereischein beantragen? Voraussetzung ist in der Regel das Bestehen der Fischerprüfung. Personen, die ihre Fischerprüfung oder ihren bisherigen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erhalten haben, beantragen den neuen Fischereischein bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt oder Gemeinde. Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Antrag entweder online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder persönlich bei der Stadt Bad Oeynhausen: Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro stellen. Gültigkeit Der Fischereischein wird einmalig und unbefristet (lebenslang) ausgestellt. Damit die Fischerei ausgeübt werden darf, muss zusätzlich die Fischereiabgabe für Nordrhein-Westfalen entrichtet werden. Diese kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden. Hierüber wird ein digitaler Nachweis ausgestellt. Der in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Fischereischein berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen, sofern zusätzlich die Fischereiabgabe entrichtet wurde und für das jeweilige Gewässer ein gültiger Fischereierlaubnisschein vorliegt. Der Fischereischein wird auch in den anderen Bundesländern anerkannt. Es gelten jedoch die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Vor dem Angeln außerhalb Nordrhein-Westfalens sollten Sie sich über die dort geltenden Regelungen informieren. Bereits vorhandene Fischereischeine Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig. Ein freiwilliger Umtausch in den neuen Fischereischein ist jederzeit möglich. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren die bisherigen nordrhein-westfälischen Fischereischeine ihre Gültigkeit. Was ist beim Angeln mitzuführen? Bei der Ausübung der Fischerei sind mitzuführen: Fischereischein (digital, als Scheckkarte oder als Ausdruck) Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe gültiger amtlicher Lichtbildausweis Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer Hinweise Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein amtlicher Ausweis oder Schülerausweis ist dabei mitzuführen. Für die Ausstellung des Fischereischeins sowie für die Fischereiabgabe fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie: Bei einer persönlichen Antragstellung bei der Stadt Bad Oeynhausen entsteht zusätzlich zur Fischereiabgabe eine Verwaltungsgebühr. Gebühren bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro: Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein 30,00 EUR Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr 22,00 EUR Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre 50,00 EUR Gebühren bei Online-Beantragung: Ausstellung Fischereischein 18,00 EUR Je nach persönlicher Situation können folgende Unterlagen erforderlich sein: gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die bestandene Fischerprüfung bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung oder Umtausch) Landesfischereigesetz Hinweise des Kreis Minden-Lübbeckes
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden. Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend. Gefundene Tiere werden dem Tierheim Eichenhof , Brommersiek 18, 32602 Vlotho (Tel.-Nr. 05733/5665) zur Versorgung anvertraut. Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn; dieser beträgt vom Wert einer Sache bis zu 500,00 € 5 Prozent und vom Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die erwähnte Anzeigepflicht verletzt. Der Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit, d.h. der Finder muß den Finderlohn selbst beim Eigentümer geltend machen. ( § 971 BGB ) Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Hinweis: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Diese öffentliche Versteigerung wird regelmäßig vom Bürgerbüro durchgeführt. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Tierheim Eichenhof
Die Verlegung innerhalb des Bereiches einer Behörde, die Erweiterung oder die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen. Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck, Altmetallen, auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe, Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien) Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst, Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (unter anderem Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Gaststätten) Von der Änderung der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft). Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Gewerbeummeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen Zweitschrift der Gewerbemeldung 15,00 € eventuell jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Formular Gewerbeummeldung Personalausweis eventuell Handwerkskarte eventuell Vollmacht bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Gewerbeordnung
Herzlich Willkommen! Serviceleistungen Wie können wir Ihnen behilflich sein? Sie suchen nach den wichtigsten Anlaufstellen oder möchten mehr über unser Dienstleistungs- und Formularangebot A-Z erfahren? Was erledige ich wo? Ratsinformationssystem Bürgerbeteiligungen in Bad Oeynhausen Bürgerinnen und Bürger haben hier die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und mitzuwirken. Aktuelle Verfahren Veranstaltungshöhepunkte Mehr erfahren Themen Bürgerservice mit Termin Online Terminbuchungssystem der Stadt Bad Oeynhausen Online-Services Rund um die Uhr für Sie geöffnet! Umbau Mindener Str. & Kanalstr. Rückbau und Anbindung an den Radschnellweg RS3 Aktuelle Baustellen Baustelleninfos, Großbauprojekte & Straßensperrungen Kommunalpolitik Rat, Gremien, Termine und vieles mehr Karriere Bewerben Sie sich jetzt! Das könnte Sie auch interessieren Heimatpreis 2026 Auch in diesem Jahr wird wieder der Heimatpreis vergeben. Er ist mit attraktiven Preisgeldern bis zu 5.000 Euro dotiert. Mitmachen ist ganz leicht! Mehr Infos Stadtumbaugebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt Erfahren Sie mehr über die Fördergebietskulisse sowie die Fördermöglichkeiten für Private im Rahmen der Städtebaufördermaßnahmen in Bad Oeynhausen. Mehr Infos klimaengagiert! Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Ausführliche Information zu möglichen Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgen für Bad Oeynhausen gibt die Koordinierungsstelle Klimaschutz. Mehr Infos App INTEGREAT für den Kreis Minden-Lübbecke Neu! In der App findest du ab jetzt alles rund um das Leben in Minden-Lübbecke – in vielen Sprachen. INTEGREAT bietet dir Informationen zu Wohnen, Ausbildung und Studium, Gesundheit und Freizeit. Hier findest du Hilfe zu Jobs, Behörden und vielen weit Mehr Infos Familienbüro Kurstadtkind Das Service- und Beratungszentrum für alle Familien, Kinder und Jugendliche in Bad Oeynhausen. Jetzt neu auch mit persönlicher Beratung durch die Familienkasse NRW Ost. Mehr Infos Attraktive Ladenlokale in bester Innenstadtlage Du denkst schon länger über ein eigenes Ladenlokal nach oder suchst einen passenden Filialstandort? Dann bist Du hier in Bad Oeynhausen genau richtig! Mehr Infos Café Kind & Kugel So viele Fragen und das Internet hilft nicht weiter? Wir bieten Austauschmöglichkeiten, individuelle und Kostenlose Beratung durch eine Familienhebamme sowie weitere Informationsangebote. Immer montags von 10 - 12 Uhr im Lenné-Karree. Mehr Infos Die wichtigsten Anlaufstellen Bürgerbüro Im Bürgerbüro können Sie eine breite Palette an Service-Leistungen in Anspruch nehmen. Mehr erfahren Standesamt Wir unterstützen Sie in allen wichtigen Lebenslagen und beurkunden jeden Personenstand, von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Tod. Mehr erfahren Ordnungsrechtliche Fragen Sie haben ordnungsrechtliche Fragen zu Themen wie Straßenordnung, Plakatordnung oder Hundeverordnung? Mehr erfahren Bauen Hier finden Sie alle wichtigen Tipps und Hinweise rund um das Thema Bauen. Mehr erfahren Besondere Beratungsleistungen Wir bieten zahlreiche Beratungsangebote für Sie an. Hier finden Sie eine Auswahl an Anlaufstellen und Kontakten. Mehr erfahren Kinder, Jugendliche & Familien Der Bereich Jugend übernimmt die Förderung und den Schutz junger Menschen sowie die Unterstützung und Beratung von Familien in Bad Oeynhausen. Mehr erfahren Wohngeld Sie möchten den staatlichen Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum beantragen? Mehr erfahren Soziales Die Stadt Bad Oeynhausen bietet zahlreiche soziale Leistungen wie SGB XII oder AsylbLG an und unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Maßnahmen für mehr Chancengleichheit. Mehr erfahren Ver- und Entsorger Sie interessieren sich für die Themen wie Abfall, Wasserwirtschaft oder Energie? Mehr erfahren Veranstaltungen Veranstaltungskalender Alles auf einen Blick Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum Veranstaltungen & Sonderausstellungen Stadtbücherei Lesungen & mehr Musikschule Konzerte Museumshof Bad Oeynhausen Veranstaltungen & Märkte Staatsbad Orchester Beinahe täglich Konzerte Theater im Park Aktuelles Programm
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen eines Schriftstücks können vom Bürgeramt vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. Beglaubigungen von deutschen Geburtsurkunden können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden. Hinweise: Beglaubigungen die zur Vorlage bei der Rentenversicherung bestimmt sind, können gebührenfrei bei unserer Rentenstelle vorgenommen werden. Diese finden Sie im Rathaus I am Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Beglaubigungen einer Abschrift je Seite: 3,00 € Beglaubigung einer Unterschrift: 1,50 € Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden. Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks. Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen. Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich. Außerdem muss die Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
Landratswahl 2023 Die bei der Kommunalwahl 2020 gewählte Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke, Frau Anna Katharina Bölling, ist zum 01.09.2022 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Neuwahl durchzuführen. Die Bezirksregierung Detmold, als zuständige Aufsichtsbehörde, hat als Neuwahltermin den 15.01.2023 festgesetzt. Da im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat, wird es am 29.01.2023 eine Stichwahl geben. Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Sollte die Wahlbenachrichtigung zur Landratswahl nicht mehr vorhanden sein, können Wahlberechtigte auch problemlos unter Vorlage ihres Personalausweises in ihr Wahllokal gehen und dort bei der Stichwahl ihr Kreuz machen. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist dafür nicht zwingend notwendig. Hintergrundinformationen, Kandidatinnen und Kandidaten Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs am 15.01.2023 für die Wahlbezirke der Stadt Bad Oeynhausen können sie hier einsehen. Die Gesamtergebnbisse des ersten Wahlgangs am 15.01.2023 für den Kreis Minden-Lübbecke können Sie hier einsehen. Informationen des Kreises Minden-Lübbecke Weiterlesen Wahlhelferinnen & Wahlhelfer gesucht! Jetzt online registrieren! Briefwahl beantragen Briefwahlunterlagen ganz einfach online anfordern Europawahl 2024 Alle Infos rund um die Wahl am 9. Juni 2024 Landtagswahl 2022 Alle Infos rund um die Wahl am 15. Mai 2022 Bundestagswahl 2021 Ergebnisse der Bundestagswahl am 26. September 2021