Fundbüro

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden. Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.

Gefundene Tiere werden dem Tierheim Eichenhof, Brommersiek 18, 32602 Vlotho (Tel.-Nr. 05733/5665) zur Versorgung anvertraut.

Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn; dieser beträgt vom Wert einer Sache bis zu 500,00 € 5 Prozent und vom Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die erwähnte Anzeigepflicht verletzt.
Der Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit, d.h. der Finder muß den Finderlohn selbst beim Eigentümer geltend machen. (§ 971 BGB)

Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.

Die Dienstleistungen des Fundbüros sind auch online verfügbar.

Hinweis:
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung.
Diese öffentliche Versteigerung wird regelmäßig vom Bürgerbüro durchgeführt.

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111