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      Städtische Museen

      Relevanz:

      Die Städtischen Museen Bad Oeynhausen setzen sich zusammen aus dem Museumshof der Stadt Bad Oeynhausen, einem Freilichtmuseum bäuerlicher Kulturdenkmale und dem Deutschen Märchen- und Wesersagenmuseum, einem Literaturmuseum kulturgeschichtlicher Ausrichtung. Das Freilichtmuseum, heute Museumshof genannt, öffnete 1969 mit der Fertigstellung des Haupthauses. Die Anlage geht zurück auf die Initiative einer Gruppe heimatkundlich interessierter Bürgerinnen und Bürger. 1993 wurde das letzte Gebäude fertiggestellt. Heute umfasst das Freilichtmuseum eine typisch Hofanlage des Minden-Ravensberger Raumes, wie sie bis Anfang des 20. Jahrhunderts zu finden war. Dazu zählen Haupthaus, Heuerlingshaus, Scheune, Speicher, Backhaus, Wassermühle und Bauerngarten. Die Einrichtung stammt überwiegend aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Das Museum spiegelt damit das Leben und Arbeiten in vorindustrieller Zeit wider. Das Deutsche Märchen- und Wesersagenmuseum wurde 1973 eröffnet und geht zurück auf Dr. Karl Paetow, der der Stadt Bad Oeynhausen seine private Märchen- und Sagensammlung schenkte. Das Museum beschäftigt sich mit Märchen, Mythen, Sagen und anderen Arten der Volkserzählung wie Fabeln, Legenden, Schwänken usw. Die ständige Ausstellung im Erdgeschoss führt ein in die Welt der Märchen und Sagen. Sonderausstellungen im Obergeschoss vertiefen einzelne Aspekte des umfangreichen Themas. Die Museumsbibliothek im Dachgeschoss umfasst rund 16.000 Bände und steht als Präsenzbibliothek Interessierten nach telefonischer Voranmeldung zur Nutzung zur Verfügung. Viele weitere Informationen rund um unsere Museen erhalten Sie hier: http://www.museen-badoeynhausen.de/ Dre Eintritt bestimmen sich nach dem Gebührentarif der Städtischen Museen. Erwachsene: 2,-- € Kinder: 1,-- € Ermäßigungen gelten für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte mit Ausweis.

      Bauordnung im Rathaus II geschlossen

      Relevanz:

      Der städtische Bereich Bauordnung im Rathaus am Schwarzen Weg ist in dieser Woche weder telefonisch noch persönlich erreichbar. Hintergrund ist eine umfangreichen IT-Umstellung. In dringenden Fällen sind Anfragen über das Funktionspostfach bauordnung@badoeynhausen.de möglich. Ab dem 29. September ist die Bauordnung wieder zu den normalen Sprechzeiten erreichbar.

      Intensiver Austausch im großen Sitzungssaal

      Relevanz:

      Die Tischrunde im großen Sitzungssaal war fast bis auf den letzten Platz gefüllt. Wo sonst die Mitglieder des Hauptausschusses oder anderer Gremien des Stadtrates sitzen haben in dieser Woche 21 Mädchen und Jungen aus den Grundschulen in Bad Oeynhausen Platz genommen. Und ganz wie bei den Großen ging es im Austausch mit Bürgermeister Lars Bökenkröger um wichtige Themen, die die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, in der Schule oder in der Freizeit beschäftigen. Auch im Zuschauerraum gab es kaum noch freie Plätze. Eltern und vor allem Mitschülerinnen und Mitschüler verfolgten die Sitzung von dort. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister ging es zunächst um das Thema Schulweg. Frido aus Werste berichtete zum Beispiel von Erlebnissen auf seinem Schulweg. „Da gibt es zwei Ampeln und an beiden Ampeln fahren immer wieder Autos bei rot über die Ampel und an einer Ampel reagiert die Taste manchmal nicht.“ Amelie aus Wulferdingsen wünscht sich für ihren Schulweg eine Ampel. Bisher gebe es an der Stelle, wo sie über die Straße muss, noch keine Ampel. „Wir werden das an die zuständigen Stellen weitergeben,“ versprach Bürgermeister Lars Bökenkröger, der aber auch gleichzeitig darauf hinwies, dass die Stadt nicht an allen Stellen einfach selber eine Ampel aufstellen könne. „An vielen Stellen gehören die Straßen gar nicht der Stadt, und da muss die dann ein anderer aufstellen.“ Ein weiteres Thema unter dem Punkt Schulweg waren Raser. So beschwerte sich zum Beispiel Erik von der Grundschule Werste über die rücksichtslose Fahrweise vieler Autofahrer. Auch an der Volmerdingsener Straße werde zu schnell gefahren, berichtete Jonas von der Grundschule Volmerdingsen. Selbst in der Brötchenstraße seien viele zu schnell unterwegs. Um diese Punkte zu notieren um möglicherweise weitere Maßnahmen zu ergreifen ist auch immer ein Vertreter oder eine Vertreterin der Polizei bei den Sitzungen des Kinderparlaments anwesend. Zu hohes Tempo rund um die Schulen wurden von allen Grundschulen im Stadtgebiet gemeldet. Unter der Rubrik Schule und Schulhof brannte den Kindern wie in vielen anderen Sitzungen vorher auch schon das Thema Fußball unter den Nägeln. Viele wünschten sich ein zweites Fußballtor für den Schulhof oder neue Netze für die Tore. Neu war dagegen das Thema Schaukeln. Von fast allen Schulen berichteten die Schülerinnen und Schüler, dass die sie neue oder aber auch mehr Schaukeln wünschen. „Das ist ja mal was ganz Neues. So viele Schaukeln habt ihr euch noch nie gewünscht“, sagte der Bürgermeister mit einem Augenzwinkern. „Aber wir werden mal schauen, was wir da machen können.“ Beim Thema Freizeit ging es vor allem um die Spielplätze im Stadtgebiet. Neben Lob für die neu gestalteten Spielplätze wie zum Beispiel an der Meierfreundstraße in Rehme gab es Hinweis auf kaputte und gesperrte Spielgeräte auf verschiedenen Spielplätzen in den verschiedenen Stadtteilen. Lars Bökenkröger wies die Kinder darauf hin, dass es insgesamt mehr als vierzig Spielplätze in der Stadt gibt. „Die werden nach regelmäßig kontrolliert und defekte Geräte werden auch nach und nach ersetzt.“ Nach knapp anderthalb Stunden Sitzung waren die Notizblöcke der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, der Stadtwerke und der Polizei mit den Hinweisen der Kinder gut gefüllt. „Ihr wart heute unwahrscheinlich aktiv“, lobte Bürgermeister Lars Bökenkröger die Schülerinnen und Schüler und ergänzte: „Dafür habt ihr ein großes Kompliment verdient, ihr habt das toll gemacht.“

      Erlaubnis für das Versteigerergewerbe

      Relevanz:

      Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf gemäß § 34b Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen , wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, oder der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenz-gericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist. Dem Versteigerer ist verboten, selbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen für sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, Angehörigen im Sinne des § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung (Ehegatte, Verlobte, Kinder etc.) oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, für einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, dass ein schriftliches Gebot des anderen vorliegt, bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist, Sachen zu versteigerno an denen er ein Pfandrecht besitzt oder soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht. Pflichten des Versteigerers: Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind der Ort und der Zeitpunkt der Versteigerung sowie die Gattung der zu versteigernden Waren anzugeben. Ggf. sind der Anlass der Ver-steigerung sowie der Name und Anschrift der Auftraggeber anzuzeigen. Der Versteigerer hat den Bietern mindestens zwei Stunden die Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben. Die Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn eine anderweitige Möglichkeit zur hinreichenden Beurteilung des Versteigerungsgutes möglich ist. Der Versteigerer darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer hat über jeden Versteigerungsauftrag und dessen Abwicklung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Aufzeichnungen zu machen sowie Unterlagen und Belege zu sammeln. Die Aufbewahrungspflicht beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen zu machen, die Unterlagen oder Belege zu sammeln waren. Die Festlegung der Gebühr findet durch die örtliche Ordnungsbehörde nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung statt. Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Versteigerung kostet zwischen 50,00 und 1.000,00 €, die Entscheidung über die Abkürzung der Frist für die Anzeige der Versteigerung kostet zwischen 10,00 und 100,00 €. Kosten für Ausnahmeregelungen: Ausnahme von dem Gebot, mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung zu geben: 10,00 bis 100,00 Euro Ausnahme von dem Gebot, Handelsware zu versteigern: 10,00 bis 100,00 Euro Ausnahme von dem Gebot, das Versteigerungsgut in eine andere Gemeinde zu verbringen: 10,00 bis 100,00 Euro Gestattung der Leitung einer Versteigerung durch einen Angestellten: 10,00 bis 100,00 Euro gültiger Personalausweis Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde Auszug aus dem Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) ggf. Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen § 34b Gewerbeordnung Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen

      Gebäude

      Relevanz:

      Die Gebäude des Museumshofes Der Museumshof ist ein kleines Freilichtmuseum bäuerlicher Kulturdenkmale. Er repräsentiert ein typisches bäuerliches Anwesen, wie es in der Umgegend Bad Oeynhausens bis ins 20. Jahrhundert hinein üblicherweise zu finden war. Haupthaus Das Haupthaus ist vom Hof von Aschen, Hüllhorst Nr. 48, Wohn- und Wirtschaftsgebäude, erbaut 1739, transloziert 1965, 1967-1968 auf dem Museumshof wiedererrichtet, eröffnet 1969. Der Vierständerbau mit reichem Schmuckgiebel zeigt den Bautyp des niederdeutschen Hallenhauses: rechts und links der Deele wurde das Vieh aufgestallt, dahinter lagen die Gesindekammern. Im hinteren Bereich der Deele befindet sich an zentraler Stelle das offene Herdfeuer. Rechts der Herdstelle liegt die sogenannte Waschlucht mit dem Spülstein, links die Esslucht mit dem Esstisch für die gemeinsamen Mahlzeiten. Die Räume hinter dem Herdfeuer, dem Kammerfach, dienten der Familie des Bauern als Wohnräume. Gezeigt wird hier die typische Einrichtung dieses Wohn- und Wirtschaftsgebäudes vor der Industrialisierung. Das Himmelbett in der Schlafstube stammt vom Hof Aschen selber, die übrigen Möbel und Gerätschaften stammen von anderen Höfen der Umgebung. Das Haupthaus beherbergt im Obergeschoss zudem eine kleine ostdeutsche Heimatstube. Heuerlingshaus Das Heuerlingshaus stammt vom Hof Taake (heute Meier) aus Exter-Solterwisch, erbaut 1654, Translozierung und Wiederaufbau auf dem Museumshof 1975 Das Heuerlingshaus war das Wohnhaus der für den Bauern tätigen Heuerlingsfamilie. In dem Heuerlingshaus vom Hof Taake wohnten zuletzt um 1880/90 zwei Heuerlingsfamilien gleichzeitig. Gezeigt werden hier die Gerätschaften für die Zigarrendreherei als typischem Nebenerwerbszweig der hiesigen Bevölkerung sowie die Gerätschaften der ehemaligen Korbflechterei Nacke in Rehme. Im kleinen Stallteil sind Gerätschaften für die Imkerei ausgestellt. Scheune Die Scheune stammt vom Hof Meinert in Oberlübbe-Elfte, erbaut 1803, abgebrochen und eingelagert 1988, Wiederaufbau auf dem Museumshof 1989-1990, eröffnet 1991. Die Scheune diente zur Lagerung von Heu, Stroh und ungedroschenem Getreide, als Aufbewahrungsort für die landwirtschaftlichen Geräte sowie als Arbeitsraum, z.B. zum Dreschen von Getreide. Heute zeigt die Scheune die wichtigsten landwirtschaftlichen Geräte für die Feldbestellung, die typischen Fahrzeuge der Region und die Werkstätten eines Landzimmermannes und eines Stellmachers. Speicher Der Speicher ist ursprünglich vom Hof Harig in Melle-Dielingdorf, erbaut 1792, transloziert 1992, Wiederaufbau auf dem Museumshof 1992-1993, eröffnet 1993. Der Speicher (Spieker) diente zur Aufbewahrung von Ernteerträgen, Nahrungsvorräten für den Winter und der kostbaren Leinenvorräte. Aus Brandschutzgründen wurde ein Speicher immer in einem Mindestabstand von 7 Metern zum Haupthaus errichtet. In Planung ist hier eine Ausstellung zur Vorratswirtschaft. Backhaus Das Backhaus mit „Abtritt“ vom Hof Möhlmann (jetzt Busse) auf dem Poll in Dehme, erbaut um 1800, Translozierung und Wiederaufbau auf dem Museumshof 1980. Im Backhaus wurde ungefähr alle 4 Wochen Brot gebacken. In der übrigen Zeit diente das kleine Nebengebäude als Hofwerkstatt. Zu sehen sind hier ein aus einem Baumstamm gearbeiteter großer Backtrog sowie die übrigen, für das Brotbacken notwendigen Gerätschaften. Außerdem steht im Backhaus eine Werkbank, die die Zweitnutzung des Gebäudes als Werkstatt andeuten soll. Museumshof Stadt Bad Oeynhausen Schützenstraße 35a 32545 Bad Oeynhausen Stadtplan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 3410 E-Mail: museum@badoeynhausen.de Öffnungszeiten Ende März bis Ende Oktober Samstag und Sonntag 12:30 - 17:30 Uhr Öffnungszeiten Mühle April - Oktober jeden 2. und 4. Sonntag 14:00 - 17:00 Uhr Links Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback

      Lärmaktionsplanung

      Relevanz:

      Lärmschutz in Bad Oeynhausen Gemäß der Vorgaben der Europäischen Union sind durch die Kommunen in der EU Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Lärmaktionsplanung ist dabei ein Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Eine gewisse Vereinheitlichung für ein Teilgebiet soll auf europäischer Ebene durch die Umgebungslärmrichtlinie erreicht werden: EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Mit dem §47 a-f des Bundes-Immissions-Schutz-Gesetzes (BImSchG) wurde diese Richtlinie in deutsches Recht übernommen. Durch diese Gesetzgebung sind Städte auch in Deutschland oberhalb einer festgelegten Lärmbelastung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und in 5-jährigem Turnus zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Grundlage für den Lärmaktionsplan Für die Lärmaktionspläne werden die Lärmemissionen des Straßenverkehrs, der Eisenbahn, des Flugverkehrs und des Gewerbes bzw. Industrie durch das Land NRW identifiziert und berechnet. Diese Berechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung der Aktionspläne durch die Kommunen. Die Informationen des Landes finden sich in sogenannten Lärmkarten des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von 8.200 KFZ täglich und die Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für Schienenwege mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr wieder: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Lärmaktionsplan für Bad Oeynhausen Lärmaktionsplan 2. Stufe Für den Lärmaktionsplan Stufe 2 Bad Oeynhausen wurden hauptsächlich die A2, die A30, die B61, die L772 und Abschnitte der L546 sowie die Nordbahnstrecke betrachtet. Eine Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen der Erarbeitung 2015 durchgeführt. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat am 16.12.2015 einen Lärmaktionsplan Stufe 2 – bezogen auf Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm oberhalb bestimmter Grenzwerte - verabschiedet. Lärmaktionsplan (LAP) 2. Stufe (2013 - 2018) Stadt Bad Oeynhausen Lärmaktionsplan 3. Stufe Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Juli 2018 fertiggestellt. Lärmaktionsplan 4. Stufe Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind. Die Stadt Bad Oeynhausen hat den Lärmaktionsplan durch das Büro PGT Umwelt und Verkehr aus Hannover erarbeiten lassen. In der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.04.2024 wurden Auszüge des Lärmaktionsplanes vorgestellt. Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe Anmerkungen zum Lärmaktionsplan (LAP) Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Bad Oeynhausen aufgenommen und sind im Anhang des Lärmaktionsplanes dargestellt. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat den Lärmaktionsplan der Stadt Bad Oeynhausen zur Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz in der 23. Sitzung des Rates der Stadt am 19.06.2024 beschlossen. Er ist damit in Kraft getreten und nun auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Antrag passive Lärmschutzmaßnahmen Für passive Lärmschutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen werden unter bestimmten Bedingungen 75% der Kosten für die Maßnahmen von Straßen.NRW übernommen. Lage an einer Bundes- oder Landesstraße Baujahr vor 1974 Immissionswerte überschreiten tagsüber 69 dB (A) oder nachts 59 dB (A) Zur Orientierung nutzen Sie bitte die Karten der umgebungslaerm-kartierung.nrw http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.d e . Umgebungslärm im Bereich der Nordbahn Für den Bereich der Nordbahn gilt die derzeitige Umgebungslärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes . Eine Weiterentwicklung des Lärmaktionsplanes der Bahn mit Bürgerbeteiligung steht derzeit nicht auf der Agenda. Lärmschutzbeirat

      Serviceadressen

      Relevanz:

      Serviceadressen Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH Gäste- und Informationscenter Im Kurpark 32545 Bad Oeynhausen +49 (0) 5731 1300 E-Mail: staatsbad@badoeynhausen.de https://www.staatsbad-oeynhausen.de/ Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Hauptgeschäftsstelle Elsa-Brandström-Straße 1-3 33602 Bielefeld +49 (0) 521 554 - 0 E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de https://www.ostwestfalen.ihk.de/ IHK-Zweigstelle Minden Simeonsplatz 3 32427 Minden +49 (0) 571 38538 - 0 E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de https://www.ostwestfalen.ihk.de/zweigstellen/minden/ Handwerkskammer OWL zu Bielefeld Außenstelle für Betriebsberatung Bahnhofstraße 21 a 32545 Bad Oeynhausen +49 (0) 5731 86688 - 0 E-Mail: hwk-bielefeld@t-online.de https://handwerk-owl.de/ Agentur für Arbeit Lenné Karree Herforder Straße 47-51 32545 Bad Oeynhausen +49 (0) 1801 555111 (Arbeitnehmer) +49 (0) 1801 664466 (Arbeitgeber) E-Mail: BadOeynhausen@arbeitsagentur.de https://www.arbeitsagentur.de/ Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13 32423 Minden +49 (0) 571 80720000 E-Mail: info@minden-luebbecke.de https://www.minden-luebbecke.de/ Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) Weserstraße 23 3254 Bad Oeynhausen +49 (0) 5731 139000 E-Mail: info@stadtwerke-badoeynhausen.de https://www.stadtwerke-badoeynhausen.de/ Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG Unternehmenssitz Tegelweg 25 33102 Paderborn +49 (0) 5251 2020303 E-Mail: info@ww-energie.com https://www.westfalenweser.com/ ServicePunkt Bad Oeynhausen Mindener Straße 44 32547 Bad Oeynhausen +49 (0) 571 97388110 E-Mail: netzpunkt-minden@ww-energie.com https://www.westfalenweser.com/ Westfalica GmbH Steinstraße 9 32547 Bad Oeynhausen +49 (0) 5731 244 - 0 E-Mail: info@westfalica.de https://www.westfalica.de/ GELSENWASSER Energienetze GmbH Unternehmenssitz Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen +49 (0) 209 7081300 E-Mail: info@gw-energienetze.de https://www.gw-energienetze.de/ Region Ostwestfalen und Niedersachsen Steinstraße 11 32547 Bad Oeynhausen +49 (0) 5731 244 330 E-Mail: rainer.sundermeyer@gw-energienetze.de https://www.gw-energienetze.de/ Bezirksregierung Detmold (u.a. zuständig für Umwelt und Arbeitsschutz) Leopoldstraße 15 32756 Detmold +49 (0) 5231 71 - 0 E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de https://www.bezreg-detmold.nrw.de/ Arbeitgeberverband für den Kreis Minden-Lübbecke e.V. Pöttcherstraße 10 32423 Minden +49 (0) 571)8 28 20 - 0 E-Mail: info@agv-minden.de http://www.agv-minden.de/ Handelsverband Ostwestfalen-Lippe e.V. /Geschäftsstelle Minden Stiftstraße 35 32427 Minden +49 (0) 571 88608 - 0 E-Mail: minden@handelsverband-owl.de https://www.handelsverband-owl.de/ Der passende Kontakt war nicht dabei? Sprechen Sie uns gern persönlich an. Wir vermitteln, helfen und beraten sehr gern!

      Beratung & Information

      Relevanz:

      Beratung & Info Sie möchten wissen, welche Medien Sie in unserem Bestand finden oder welche Medien Sie ausgeliehen haben? Sie suchen Informationen oder geeignete Literatur für Schule, Beruf oder Freizeit? Wir sind Ihnen gern bei Ihrer Recherche behilflich. Sprechen Sie uns gern persönlich, telefonisch oder per Email an. Informationen rund um die Nutzung der Bücherei Zum Ausleihen von Büchern und anderen Medien und für die Benutzung der Onleihe OWL wird ein gültiger Stadtbüchereiausweis benötigt. Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung an der Ausleihtheke. Bitte bringen Sie zur Anmeldung einen gültigen Personalausweis bzw. Pass mit Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis der / des Erziehungsberechtigten. Kosten Jahreskarte 15,00 Euro Monatsausweis 3,00 Euro Befreiung Hiervon befreit sind: Schülerinnen / Schüler bis 18 Jahre Studierende, Auszubildene Kurgäste mit Gastkarten Empfängerinnen / Empfängervon Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerbergesetz Personen, welche in Pädagogischen Einrichtungen beschäftigt sind und die Medien für Ihre Arbeit benötogen (Institutionsausweis) Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Zahlungsmethoden Barzahlung EC-Kartenzahlung Ausführliche Informationen zu den Nutzungsgebühren finden Sie hier: Benutzungsordnung & Gebührensatzung Ausleihe Medium Leihfrist (Wochen) Verlängerung Ausleihgebühr? Buch 3 2 0 Hörbuch 3 2 0 Bilderbuchkino 3 1 0 DVD 1 1 2,00 € DVD Serien 2 1 2,00 € Konsolenspiel 1 1 2,00 € Zeitschriften 1 1 0,00 € Gesellschaftsspiel 3 1 0,00 € Mobi-Sticks 3 1 0,00 € Tonie, Tiptoi, Ting 3 1 0,00 € Energiemessgerät 3 1 0,00 € Weihnachtsmedien 3 0 0,00 € Bei jeder Ausleihe erhalten Sie einen Fristbeleg, auf dem alle von Ihnen entliehenen Medien mit dem jeweiligen Abgabedatum aufgeführt sind. Zusätzlich ist es möglich, dass Sie 3 Tage im Voraus eine E-Mail-Erinnerung für fällige Medien erhalten. Um diese einzurichten sprechen Sie uns an. Wenn die Leihfrist überschritten wird, fallen Versäumnisgebühren in Höhe von einem 1,00 € pro Woche und Medieneinheit an. Verlängerung von Medien Verlängerungen sind möglich: per Internet im Online-Katalog per E-Mail an stadtbuecherei@badoeynhausen.de telefonisch unter der Nummer 05731 14 - 3450 persönlich unter Vorlage des Büchereiausweises Bitte geben Sie immer die Lesernummer an! E-Mail-Service Die Stadtbücherei bietet Ihnen einen kostenlosen E-Mail-Service an: Erinnerung : 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie per E-Mail eine Erinnerung an das bevorstehende Rückgabedatum. Vorbestellung : Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr vorbestelltes Buch zur Abholung bereit liegt. Um dies einzurichten sprechen Sie uns an oder nehmen selbständig in Ihrem Leserkonto die Einstellung wie folgt vor (Bitte beachten Sie, dass diese Einstellung nicht in der WebApp des Online-Katalogs möglich ist): Öffnen Sie den Online-Katalog Dort können Sie sich mit Ihrer Ausweisnummer und Ihrem Passwort (Standardpasswort: TTMMJJJJ) anmelden. Wählen Sie nun "Ins Leserkonto" und dann "Einstellungen" aus. Jetzt können Sie über "E-Mail Benachrichtigung" die Einstellung vornehmen und Ihre E-Mail Adresse eingeben oder diese ggf. auch ändern. Bitte beachten Sie, dass dies ein "Extra" Ihrer Stadtbücherei ist und wir keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung der E-Mails übernehmen. Sollten Sie aus technischen Gründen keine E-Mail erhalten, fallen trotzdem Versäumnisgebühren an, wenn die Medien nicht fristgerecht zurückgegeben werden. Falls Sie Keine E-Mail-Erinnerung erhalten: Überprüfen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse. Dies ist ebenfalls in Ihrem Leserkonto möglich. Oder schauen Sie einmal in Ihrem Spam-Ordner nach, manchmal landen die E-Mails auch dort. B24-App für iOS und Android - Die Bibliotheks-App für Ihr Smartphone! B24 – die App ermöglicht den mobilen Zugriff auf unseren Online-Katalog. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Ihr Leserkonto zuzugreifen, Verlängerungen vorzunehmen und Ihre Vorbestellungen zu überprüfen . B24 ersetzt die bisherige Web-App unseres Online-Kataloges. So geht´s: 1. App herunterladen und installieren 2. Bibliothek suchen – per GPS, mit QR-Code oder Direkteingabe 3. Anmelden mit Ihrer Lesernummer und Passwort 4. oder ohne Anmeldung direkt einsteigen 5. und los! Die Anmeldung bleibt bis zum Ausloggen gespeichert. Probieren Sie es aus! Bei Fragen sind wir gerne für Sie da! iOS: App Store Android : Google Play Medienrückgabebox Am Wochenende und nach den Öffnungszeiten haben Sie die Möglichkeit, die Medienrückgabebox zu nutzen. Sie befindet sich im Erdgeschoss im seitlichen Ausgang des Gebäudes (Viktoriastraße). Ausweisverlust Um Missbrauch zu verhindern, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Verlust Ihres Stadtbüchereiausweises, damit Ihr Konto von uns gesperrt werden kann. Durch Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses können Sie Ihr Konto wieder freischalten lassen. Die Gebühr für einen Ersatzausweis beträgt 5,00 Euro. Diesen erhalten Sie an der Verbuchungstheke. Adressänderung Hat sich Ihr Name und / oder Ihre Adresse geändert, teilen Sie uns dieses bitte unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung mit. Bitte beachten Sie, dass mögliche Mahngebühren nach Fristablauf fällig werden, unabhängig von der Zustellung der Mahnschreiben. D.h. die Mahnungen sind auch dann gültig, wenn sie von der zuletzt gemeldeten Adresse als unzustellbar zurückkommen.

      Verwaltung zum Jahreswechsel geschlossen

      Relevanz:

      Die Dienststellen der Stadt Bad Oeynhausen bleiben zum Jahreswechsel geschlossen. Konkret gilt das für Freitag, den 27. Dezember und Montag, den 30. Dezember. Für Sterbefälle ist eine Rufbereitschaft des Standesamtes eingerichtet. Die Bestatter und Krankenhäuser sind darüber informiert. Im neuen Jahr sind alle Dienststellen wieder wie gewohnt ab Donnerstag, den 2. Januar zu erreichen.

      Stadt sorgt für Entspannung im Baustellenverkehr

      Relevanz:

      Für die Dauer der Vollsperrung an der Detmolder Straße und für die späteren Arbeiten am Bahnübergang der Südbahn wird die Durchfahrt an der Schützenbrücke früher geöffnet. Statt erst um 8 Uhr ist die Durchfahrt ab sofort bereits ab 5 Uhr möglich. Die Polleranlage, die derzeit wegen eines technischen Defekts außer Betrieb ist, wird entsprechend programmiert. Die Stadt kommt damit vor allem dem Wunsch der Beschäftigten im Krankenhaus und im Herzzentrum nach. Für sie sind die Baustellen gerade zum Dienstantritt zur Frühschicht eine besondere Belastung, die erhebliche Umwege mit sich bringen. Die Sperrung des Durchgangsverkehrs an der Schützenbrücke ist eine Vorgabe aus dem Kurortegesetz NRW. Das westliche Kurviertel mit den Kliniken und dem angrenzenden Kurpark soll so vor allem in den Nachstunden vom Durchgangsverkehr befreit werden. Zuständig für Ausnahmen ist die Bezirksregierung in Detmold. Auf Anfrage der Stadt hat sie für die Dauer der Baustellen an der Detmolder Straße einer früheren Öffnung der Poller zugestimmt. Sollte zwischen den Baustellen der Stadtwerke und der Bahn tatsächlich eine längere Pause von mehreren Wochen eintreten, wird für diese Zeit wieder die ursprünglich von der Bezirksregierung vorgegebene Sperrzeit von 20 bis 8 Uhr gelten.

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