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Stadt Bad Oeynhausen
Infrastrukturmanagement
Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten | ||
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Lärmschutz in Bad Oeynhausen
Gemäß der Vorgaben der Europäischen Union sind durch die Kommunen in der EU Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Lärmaktionsplanung ist dabei ein Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken.
Eine gewisse Vereinheitlichung für ein Teilgebiet soll auf europäischer Ebene durch die Umgebungslärmrichtlinie erreicht werden: EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Mit dem §47 a-f des Bundes-Immissions-Schutz-Gesetzes (BImSchG) wurde diese Richtlinie in deutsches Recht übernommen. Durch diese Gesetzgebung sind Städte auch in Deutschland oberhalb einer festgelegten Lärmbelastung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und in 5-jährigem Turnus zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.
Grundlage für den Lärmaktionsplan
Für die Lärmaktionspläne werden die Lärmemissionen des Straßenverkehrs, der Eisenbahn, des Flugverkehrs und des Gewerbes bzw. Industrie durch das Land NRW identifiziert und berechnet. Diese Berechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung der Aktionspläne durch die Kommunen.
Die Informationen des Landes finden sich in sogenannten Lärmkarten des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von 8.200 KFZ täglich und die Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für Schienenwege mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr wieder:
Lärmaktionsplan für Bad Oeynhausen
Für den Lärmaktionsplan Stufe 2 Bad Oeynhausen wurden hauptsächlich die A2, die A30, die B61, die L772 und Abschnitte der L546 sowie die Nordbahnstrecke betrachtet. Eine Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen der Erarbeitung 2015 durchgeführt. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat am 16.12.2015 einen Lärmaktionsplan Stufe 2 – bezogen auf Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm oberhalb bestimmter Grenzwerte - verabschiedet.
Lärmaktionsplan (LAP) 2. Stufe (2013 - 2018) Stadt Bad Oeynhausen
Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Juli 2018 fertiggestellt.
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind. Die Stadt Bad Oeynhausen hat den Lärmaktionsplan durch das Büro PGT Umwelt und Verkehr aus Hannover erarbeiten lassen. In der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.04.2024 wurden Auszüge des Lärmaktionsplanes vorgestellt.
Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe
Anmerkungen zum Lärmaktionsplan (LAP)
Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Bad Oeynhausen aufgenommen und sind im Anhang des Lärmaktionsplanes dargestellt. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat den Lärmaktionsplan der Stadt Bad Oeynhausen zur Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz in der 23. Sitzung des Rates der Stadt am 19.06.2024 beschlossen. Er ist damit in Kraft getreten und nun auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Antrag passive Lärmschutzmaßnahmen
Für passive Lärmschutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen werden unter bestimmten Bedingungen 75% der Kosten für die Maßnahmen von Straßen.NRW übernommen.
- Lage an einer Bundes- oder Landesstraße
- Baujahr vor 1974
- Immissionswerte überschreiten tagsüber 69 dB (A) oder nachts 59 dB (A)
Zur Orientierung nutzen Sie bitte die Karten der umgebungslaerm-kartierung.nrw http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.
Umgebungslärm im Bereich der Nordbahn
Für den Bereich der Nordbahn gilt die derzeitige Umgebungslärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes. Eine Weiterentwicklung des Lärmaktionsplanes der Bahn mit Bürgerbeteiligung steht derzeit nicht auf der Agenda.