Kontakt

Stadt Bad Oeynhausen

Infrastrukturmanagement

Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 2107

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Lärmschutz in Bad Oeynhausen

Gemäß der Vorgaben der Europäischen Union sind durch die Kommunen in der EU Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Lärmaktionsplanung ist dabei ein Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken.

Eine gewisse Vereinheitlichung für ein Teilgebiet soll auf europäischer Ebene durch die Umgebungslärmrichtlinie erreicht werden: EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Mit dem §47 a-f des Bundes-Immissions-Schutz-Gesetzes (BImSchG) wurde diese Richtlinie in deutsches Recht übernommen. Durch diese Gesetzgebung sind Städte auch in Deutschland oberhalb einer festgelegten Lärmbelastung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und in 5-jährigem Turnus zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.

Grundlage für den Lärmaktionsplan

Für die Lärmaktionspläne werden die Lärmemissionen des Straßenverkehrs, der Eisenbahn, des Flugverkehrs und des Gewerbes bzw. Industrie durch das Land NRW identifiziert und berechnet. Diese Berechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung der Aktionspläne durch die Kommunen.

Die Informationen des Landes finden sich in sogenannten Lärmkarten des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von 8.200 KFZ täglich und die Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für Schienenwege mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr wieder:

https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Lärmaktionsplan für Bad Oeynhausen

Für den Lärmaktionsplan Stufe 2 Bad Oeynhausen wurden hauptsächlich die A2, die A30, die B61, die L772 und Abschnitte der L546 sowie die Nordbahnstrecke betrachtet. Eine Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen der Erarbeitung 2015 durchgeführt. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat am 16.12.2015 einen Lärmaktionsplan Stufe 2 – bezogen auf Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm oberhalb bestimmter Grenzwerte - verabschiedet.

Lärmaktionsplan (LAP) 2. Stufe (2013 - 2018) Stadt Bad Oeynhausen 

Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Juli 2018 fertiggestellt.

Derzeit laufen vorbereitende Arbeiten wie Verkehrszählungen und Berechnungen beim Land NRW für den Lärmaktionsplan 4. Stufe.

Bis zum 30.06.2022 müssen strategische Lärmkarten für

  • die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr
  • die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr


durch das LANUV NRW erarbeitet werden.

Das LANUV erhebt und bereitet die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die Lärmkartierung vor mit dem Ziel daraus ein Berechnungsmodell zu generieren. Die beteiligten Gemeinden können die ermittelten Daten mithilfe einer Webanwendung kontrollieren und ergänzen und sorgen somit durch ihre Ortskenntnis dafür, dass die lokalen Gegebenheiten besser abgebildet werden. Anschließend integriert das LANUV die durch die Gemeinden geprüften Daten in das Berechnungsmodell und stellt den Gemeinden das Berechnungsergebnis in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung.

Bis zum 18.07.2024 sind durch die Kommunen Lärmaktionspläne zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten.

Antrag passive Lärmschutzmaßnahmen

Für passive Lärmschutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen werden unter bestimmten Bedingungen 75% der Kosten für die Maßnahmen von Straßen.NRW übernommen.

  • Lage an einer Bundes- oder Landesstraße
  • Baujahr vor 1974
  • Immissionswerte überschreiten tagsüber 69 dB (A) oder nachts 59 dB (A)

Zur Orientierung nutzen Sie bitte die Karten der umgebungslaerm-kartierung.nrw http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.
 

Umgebungslärm im Bereich der Nordbahn

Für den Bereich der Nordbahn gilt die derzeitige Umgebungslärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes. Eine Weiterentwicklung des Lärmaktionsplanes der Bahn mit Bürgerbeteiligung steht derzeit nicht auf der Agenda.