Kontakt

Stadt Bad Oeynhausen

Geschäftsstelle des Lärmschutzbeirates

Rathaus II
Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 2105

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Lärmschutzbeirat

Schon an der Vielzahl von Hauptverkehrstrecken, die durch Bad Oeynhausen verlaufen, lässt sich die besondere Lärmproblematik für die Bürger der Stadt erkennen. Doch auch andere Lärmverursacher stehen im Fokus der Öffentlichkeit.

Um den vielfältigen Anliegen der Bürgerschaft besser gerecht zu werden, hat der Rat der Stadt Bad Oeynhausen am 24.06.2015 einstimmig die Einsetzung eines Lärmschutzbeirates beschlossen. Dieser hat sich am 26.01.2016 konstituiert. Mitglieder des Rates und sachkundige Bürger arbeiten hier basisnah zusammen.

Organisation und Struktur des Lärmschutzbeirates

Der Beirat setzt sich aus „geborenen“ und „gewählten“ Mitgliedern zusammen.

A. Dem Beirat gehören an:

1.1 als geborene Mitglieder:

  • jeweils zwei zu benennende Mitglieder von den in der Stadt Bad Oeynhausen
    vertretenen Fraktionen mit einer Stärke von mind. 10 Mitgliedern, jeweils ein zu
    benennendes  Mitglied der übrigen vertretenen Parteien oder Wählergruppen
  • die Vertreter der Stadtverwaltung
  • jeweils ein Vertreter des Seniorenbeirates und des Beirates für Menschen mit
    Behinderungen

Die Berufung der geborenen Mitglieder erfolgt durch die genannten Gruppen, die der Geschäftsführung ihre Mitglieder und Stellvertreter mitteilen.

1.2 als gewählte Mitglieder

  • vier Vertreter der Bürgerschaft der Stadt Bad Oeynhausen


Die Mitglieder zu A 1.2 sollen über die erforderliche Sachkenntnis oder Erfahrung verfügen, die der Bedeutung des Amtes entsprechen.

Jeder der unter A 1.1 genannten Gruppe steht das Recht zu, Vorschläge für die Benennung zu A 1.2 zu unterbreiten. Die Geschäftsstelle ruft mind. zwei Monate vor Einrichtung eines neuen Beirates über die Medien die Öffentlichkeit und Politik auf, Vorschläge schriftlich einzureichen. Die Auswahl trifft der Rat.

Die Mitglieder des Beirats werden bei Abwesenheit oder Verhinderung von persönlichen Stellvertretern vertreten. Bei Verhinderung der persönlichen Stellvertreter der Mitglieder unter A 1.1. aus Fraktionen, Wählergruppen und Parteien werden die übrigen Ratsmitglieder, die derselben Vereinigung angehören, ermächtigt die vom Rat gewählten Mitglieder ihrer Fraktion zu vertreten.
 

B. An den Sitzungen des Beirats nehmen interessierte und betroffene Bürger der Stadt Bad Oeynhausen mit beratender Stimme auf Einladung der Verwaltung teil.

Lärmschutzbeiratsordnung

Aufgaben und Rechte des Beirats

Der Beirat berät den Ausschuss für Stadtentwicklung hinsichtlich

  • Fachlicher und interessenbezogener Begleitung angekündigter Lärmschutzmaßnahmen
  • Benennung zukünftiger Lärmschutzanforderungen
  • Verständigung und Ausgleich der Interessen der verschiedenen beteiligten Akteure
  • Minderung vorliegender Lärmschutzbelästigungen gem. vorliegender Lärmschutzaktionsplanungen
     

Der Lärmschutzbeirat ist ausschließlich über die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung gegenüber als gemeinsames Organ zur Beratung berechtigt und verpflichtet. Er trifft keine Sachentscheidungen.

Vorsitz und Geschäftsführung

Geschäftsführung, Moderation der Sitzungen, Einladungen und Protokollierung der Sitzungen obliegen der Verwaltung. Die Unterrichtung des Ausschusses für Stadtentwicklung über die Ergebnisse der Sitzungen des Lärmschutzbeirates erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Verwaltung.

Mitglieder, Amtsdauer und Sitzungen

Der Beirat wird für die Wahlzeit des Rates gewählt, er hält pro Kalenderjahr mindestens zwei ordentliche Sitzungen ab. Der amtierende Beirat bleibt so lange im Amt, bis durch den Rat neue Mitglieder und Vertreter benannt  worden sind. Die Sitzungen des Beirates können aus öffentlichen und nichtöffentlichen Teilen bestehen. Hier können Sie Informationen zu den Mitgliedern des Lärmschutzbeirates sowie zu vergangenen und geplanten Sitzungen einsehen:

Ratsinformationssystem