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      Sperrmüllmarken

      Relevanz:

      Sperrmüllmarken sind im Bürgerbüro des Rathauses I erhältlich. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Die Anmeldung zur Abholung des Sperrmülls kann online über https://sperrmuell.online/bo/ oder telefonisch bei der Firma PreZero (Tel. 0571 9744164) erfolgen. Die Abholtermine werden per E-Mail / SMS oder schriftlich mitgeteilt. An jedem Sperrmüllstück (bis 0,5 m³ oder 50 kg) bzw. an jedem Elektrogroßgerät ist eine Sperrmüllmarke zu befestigen. Nähere Informationen finden Sie hier. 6,00 € je Sperrmüllmarke https://sperrmuell.online/bo/

      Ins Rathaus ohne Termin

      Relevanz:

      Die coronabedingt eingeschränkten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung enden mit Ablauf des 31.05.2022. Die Dienststellen sind vom kommenden Mittwoch an (01.06.2022) wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind hier zu finden. Besuche sind dann wieder ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Lediglich für das Bürgerbüro muss für Besuche am Dienstag und Donnerstag vorab ein Termin vereinbart werden. Die Terminbuchung ist bequem von zu Hause über das Onlineserviceportal der Stadt möglich. Das Onlineserviceportal bietet über die Terminvereinbarung hinaus noch viele weitere Möglichkeiten, den Service der Verwaltung zu nutzen. Ein persönlicher Besuch im Rathaus muss deshalb nicht immer erforderlich sein.

      Bürgerbüro

      Relevanz:

      Bürgerbüro Diese Seite in Leichter Sprache Unser Bürgerbüro bietet einen modernen und kundenorientierten Service. Wir wollen Ihnen Wege und Zeit ersparen und bieten Ihnen deshalb hier häufig vorkommende Verwaltungsdienste sowie Informationen zu Themen wie Personalausweis oder An-, Ab- und Ummeldung "aus einer Hand" an. Immer mehr Dienstleistungen können Sie zudem inzwischen auch bequem online von zu Hause am PC, Tablet oder Smartphone erledigen. Manche Angelegenheiten lassen sich aber dennoch am besten vor Ort im Rathaus besprechen. Unser Serviceangebot beinhaltet u.a.: An- und Ummeldungen Mehr erfahren Beglaubigungen Mehr erfahren Fundbüro Mehr erfahren Führerscheinanträge Mehr erfahren Personalausweis Mehr erfahren Reisepass Mehr erfahren Weitere Dienstleistungen finden Sie hier: Dienstleistungen A-Z Termin vereinbaren Online Terminvergabe Weiterlesen Die wichtigsten Anlaufstellen Übersicht und Orientierungshilfe Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Formulare A-Z Downloadbereich Online-Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge

      Online-Services

      Relevanz:

      Online-Services Online-Services spricht man: On-Lein-Sör-wis-sis. Online-Services bedeutet: Sie können Vieles selbst im Internet erledigen. Sie müssen nicht ins Rathaus gehen. Zeiten von den Online-Services Sie können die Online-Services zu jeder Zeit nutzen. Das können Sie zum Beispiel alles selbst im Internet erledigen: Termin machen Sie können einen Termin machen im Bürger-Büro, im Standes-Amt. Dafür klicken Sie bei den Online-Services auf Bürgerbüro & Standesamt . Sie können einen Termin machen im Straßen-Verkehrs-Amt. Dafür klicken Sie bei den Online-Services auf Mobilität Anfragen und Allgemeine Dinge Sie können eine Frage stellen. Sie haben Etwas gefunden: Sie können im Fund-Büro Bescheid sagen. Oder Sie haben Etwas verloren. Sie können fragen: Wurde es gefunden? Bürger-Büro und Standes-Amt Sie können einen Termin machen im Bürger-Büro oder im Standes-Amt. Sie können fragen: Wann ist mein Ausweis fertig? Sie können einen Antrag stellen auf eine Urkunde oder auf ein Führungs-Zeugnis. Im Führungs-Zeugnis steht zum Beispiel: Wurden Sie schon mal angezeigt? Waren Sie schon mal im Gefängnis? Sie können dem Standes-Amt Bescheid geben: Sie möchten heiraten. Wahlen und Stadt-Rat Sie möchten bei der nächsten Wahl Brief-Wahl machen. Sie können die Wahl-Unterlagen beantragen. Sie können Bescheid geben: Sie möchten Wahl-Helfer werden. Sie können mehr erfahren über den Stadt-Rat von Bad Oeynhausen. Polizei, Ordnungs-Amt und Hunde Sie möchten etwas der Polizei melden. Sie können einen Hund anmelden oder abmelden. Familie und Lernen Sie können einen Antrag stellen auf Kinder-Geld oder Kinder-Zuschlag. Kinder-Geld oder Kinder-Zuschlag ist Geld vom Amt. Sie können einen Antrag stellen auf einen Schwerbehinderten-Ausweis. Sie können einen Antrag stellen auf eine Jugend-Leiter-Card. Die Jugend-Leiter-Card ist für jugendliche Gruppen-Leiter. Zum Beispiel in Vereinen. Sie können einen Antrag stellen auf BAföG. BAföG ist die Abkürzung für B undes- A usbildungs fö rderungs- G eld. BAföG ist für Schüler und Studenten. Sie können Ferien-Spiele, einen Eltern-Kind-Kurs oder einen anderen Kurs finden. Sie können Ihr monatliches Geld ausrechnen. Bauen und Wohnen Sie können sich informieren zum Thema Bauen oder Vermieten. Sie können einen Antrag stellen auf Wohn-Geld. Steuern Sie können einen Hund von der Hunde-Steuer anmelden oder abmelden. Sie finden bei den Online-Services einen Link zur Internet-Seite vom Finanz-Amt. Mobilität Mobilität ist ein anderes Wort für Beweglichkeit. Sie können sich informieren: Wo kann ich ein Fahr-Rad leihen? Sie finden einen Stadt-Plan, eine Rad-Wege-Karte und Fahr-Pläne für Bus und Bahn. Sie können einen Dauer-Park-Platz im Park-Haus mieten. Sie können einen Termin machen beim Straßen-Verkehrs-Amt. Gewerbe Gewerbe bedeutet: Sie verdienen selbstständig Geld ohne einen Chef. Sie können ein Gewerbe anmelden, ändern oder abmelden. Müll Sie können eine Müll-Tonne bestellen, tauschen oder abmelden. Sie können Sperr-Müll anmelden. Sie können eine Frage stellen an die Stadt-Werke. Klima-Schutz und Umwelt Sie können sich informieren: Dürfen Sie einen Baum fällen? Sie finden bestimmte Karten, zum Beispiel von Bade-Seen. Sie können die App NINA auf Ihrem Handy installieren. NINA ist die Abkürzung für: N otfall- I nformations- und N achrichten- A pp. Sie bekommen dann bei Gefahr Warnungen auf Ihr Handy. Zum Beispiel bei Hochwasser oder Sturm. Frei-Zeit und Sport Sie finden Ferien-Spiele, Kurse und Veranstaltungen? Sie können sich informieren: Wo kann ich ein Buch leihen? So kommen Sie zu den Online-Services: Klicken Sie hier. Achtung Die Online-Services sind nicht in Leichter Sprache. BundID Für manche Dinge müssen Sie sich bei BundID anmelden. BundID ist ein Programm. Sie können sich registrieren. Sie bekommen einen Benutzer-Namen und ein Passwort. Das Programm speichert alles was Sie schreiben. Sie können sich alles später wieder ansehen. Hier können Sie sich registrieren. Sie haben schon ein Benutzer-Konto? Hier können Sie sich anmelden. Anmeldung BundID Haben Sie eine Frage oder eine Idee? Schreiben Sie eine E-Mail an: egov@badoeynhausen.de

      Untersuchungsberechtigungsschein

      Relevanz:

      Beim Anfang einer Ausbildung erfolgt in der Regel eine ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung. Falls der Auszubildende unter 18 Jahre ist, braucht es dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Schein wird nur in einem persönlichen Termin an den Jugendlichen oder einen Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil, Vormundschaft) ausgehändigt. https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ Man kann den Untersuchungsberechtigungsschein auch bei uns im Bürgerbüro beantragen: Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

      Gewerbeabmeldung

      Relevanz:

      Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes ist unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen: Personalausweis evtl. Handwerkskarte evtl. Vollmacht Gewerbeordnung

      Lebensbescheinigung

      Relevanz:

      Die Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument das zum Beispiel für die Rentenzwecke bei einem Träger im Ausland benötigt wird. Die Lebensbescheinigung kann an mehreren Stellen bescheinigt werden, z.B. bei der Stadt aber auch bei Notaren und bei gesetzlichen Krankenkassen. Wenn sie eine Lebensbescheinigung beantragen wollen wenden sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

      Online-Services der Stadt nicht erreichbar

      Relevanz:

      Das Online-Service-Portal der Stadt Bad Oeynhausen ist derzeit nicht zu erreichen. Hintergrund sind technische Probleme beim Betreiber der Online-Plattform. Die Terminvereinbarung für das Bürgerbüro, der Mängelmelder und der Chatbot sind davon nicht betroffen. Wie lange die Störung des Service-Portals anhält, ist noch unklar.

      Führungszeugnisse

      Relevanz:

      Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert. Aus dem Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Das auf grünem Spezialpapier gedruckte Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis kann für persönliche oder behördliche Zwecke beantragt werden. Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke werden neben strafrechtlichen Einträgen auch Entshceidungen von Verwaltungsgerichten mit aufgeführt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird gegebenenfalls für die Jugendarbeit in Schulen und Sportvereinen benötigt. Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro 13,00 € Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden Personalausweis, Reisepass, oder Kinderausweis (mit Lichtbild) Führungszeugnisses hier online beantragen.

      Wohnsitz anmelden

      Relevanz:

      Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen! Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) innerhalb von zwei Wochen anmelden. Je nach persönlicher Situation wird in Deutschland zwischen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz und weiteren Wohnungen unterschieden: Hauptwohnsitz Die Wohnung, in der Sie meist wohnen , gilt als Hauptwohnsitz. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, ist der Hauptwohnsitz die Wohnung, in der Ihre Familie oder Ihr Partner hauptsächlich lebt. Nebenwohnsitz Wenn Sie eine zweite Wohnung in Bad Oeynhausen anmelden, kümmert sich die Stadt automatisch um die Meldung an die Hauptwohnsitzgemeinde. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz ändern möchten, melden Sie das bitte der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes. Weitere Wohnungen Auch jede weitere Wohnung in Deutschland muss angemeldet werden. Jetzt auch online möglich! Sie können Ihren Wohnsitz ab sofort digital anmelden – ganz bequem von zu Hause aus. Dafür brauchen Sie nicht mehr persönlich ins Bürgerbüro zu kommen. So funktioniert die Online-Anmeldung Mit der Online-Wohnsitzanmeldung können Sie: den Umzug für die ganze Familie (Ehepartner und Kinder) melden, auch Zuzüge aus anderen Städten oder Gemeinden anmelden, die Wohnungsgeberbescheinigung direkt hochladen, sich mit Ihrem digitalen Ausweis anmelden (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger). Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommen Sie automatisch eine digitale Meldebestätigung mit QR-Code und Digitalsiegel. Die Adressänderung im Ausweis erfolgt ebenfalls digital über die AusweisApp . Anschließend schickt die Bundesdruckerei den neuen Adressaufkleber per Post zu Ihnen nach Hause. Zur Online-Anmeldung: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro Sie können Ihren Wohnsitz auch weiterhin im Bürgerbüro anmelden. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Weitergehende Hinweise Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnort nicht abmelden . Die Abmeldung erfolgt automatisch durch die Anmeldung in der neuen Stadt. Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen zur Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister finden Sie hier . Für die Anmeldung (egal ob online oder im Bürgerbüro) benötigen Sie: Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde Ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter oder Eigentümer) Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich das ausgefüllte Formular „Wohnungsanmeldung“ sowie die „Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)“ vorzulegen. Meldegesetz NRW Bundesmeldegesetz (BMG) Informationen für Neubürger Abmeldung des Wohnsitzes

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      E-Mail: info@badoeynhausen.de

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