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      Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für die Region OWL

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      Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45 , 46 Straßenverkehrs-Ordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Der Handwerkerparkausweis OWL gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Der Handwerkerparkausweis erlaubt die gebietsübergreifende Einsatzmöglichkeit für den gesamten Regierungsbezirk Detmold. Für die Dauer eines Jahres dürfen die Fahrzeuge im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Halteverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt parken. Der Ausweis ist auf alle Fahrzeuge eines Betriebes übertragbar, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis nicht fahrzeugbezogen, sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Er kann also je nach betrieblichem Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden. Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen. Sofern Sie Berechtigungen darüber hinaus benötigen, stehen Ihnen zusätzliche Handwerkerparkausweise zur Verfügung, die jedoch örtlich beschränkt nur im jeweiligen Stadt- oder Kreisgebiet gelten. Für einen Ausweis mit der Gültigkeit für 1 Jahr fallen Kosten von 120 Euro an. Für 240 Euro gibt es einen Ausweis, der in ganz NRW gilt. Mehrere Ausweise für einen Betrieb sind möglich. Gebührenkürzungen für kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Die Kosten für örtlich begrenzte Ausweise weichen voneinander ab. § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

      Fahrradabstellanlagen

      Relevanz:

      Fahrradabstellanlagen Die Stadt Bad Oeynhausen hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl an Radabstellanlagen kontinuierlich zu erhöhen, um damit den Radverkehr zu fördern. Gerade an Bushaltestellen und zentralen Orten ist eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln notwendig, um eine Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger zu stärken. Fahrradparkhaus am Nordbahnhof Das 2022 fertiggestellte Fahrradparkhaus westlich des Bahnhofsgebäudes am Nordbahnhof Bad Oeynhausen verfügt über etwa 400 Stellplätze. Ausführliche Informationen zu der Stellplatzbuchung finden Sie hier ! Fahrradparkhaus am Bahnhof Bad Oeynhausen Außenansicht Fahrradparkhaus Stellplätze im Fahrradparkhaus Fassade Fahrradparkhaus

      Parkberechtigungen für Schwerbehinderte

      Relevanz:

      Im Stadtgebiet von Bad Oeynhausen stehen besonders gekennzeichnete Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung. Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf diesen Parkplätzen Ihr Kraftfahrzeug abstellen. Es stehen verschiedene Parkberechtigungen für Schwerbehinderte zur Verfügung: Schwerbehindertenparkausweis ( blauer Ausweis mit Rollstuhlsymbol ): Die Parkberechtigung ist nicht an ein Fahrzeug gebunden , sondern wird für die schwerbehinderte Person ausgestellt. Der Grad der Behinderung ist hierbei nicht von Bedeutung. Voraussetzung ist lediglich ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen " aG " oder " BI ". Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Ausnahmegenehmigung Parkberechtigung „ aG-Light “ ( orangener Ausweis ): Die Ausnahmegenehmigung ist für Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Operation fußläufig eingeschränkt sind. Der Grad der Behinderung ist von Bedeutung . Informationen zu den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. gebührenfrei Blauer Parkausweis Nachweis über die Merkzeichen aG oder Bl Ein aktuelles und biometrisches Lichtbild Bei der Beantragung für Dritte ist eine Vollmacht notwendig Orangener Parkausweis ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken ) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionseinschränkungen des Herzens oder Atmungsorgane sowie die Merkzeichen "G" oder "B" oder ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein wegen eines künstlichen Darmausganges und zugleich einer künstlichen Harnableitung oder ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen eines Morbus Crohn oder einer Colitis Ulcerosa oder eine versorgungsärztliche Feststellung, dass Sie dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind Stellungnahme des Kreissozialamtes Die Beantragung erfolgt gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung. Ratgeber für schwerbehinderte Menschen. Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen Kreis Minden-Lübbecke

      Parkberechtigungen für Bewohner

      Relevanz:

      Aufgrund der Verkehrssituation wurden in bestimmten Bereichen der Stadt Bad Oeynhausen Bewohnerparkzonen eingerichtet. In diesen ist - außer auf den gekennzeichneten Besucherparkplätzen - das Parken nur für Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen gestattet. Bewohner sind nur die Personen, die im betroffenen Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das Fahrzeug, für das ein Bewohnerparkausweis erteilt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich von diesem dauernd genutzt werden. Zur Bewohnerparkzone in Bad Oeynhausen gehören folgende Straßen: Am Osterbach Brunnenstraße (Hausnummer 4, 6, 8) Dr.-Braun-Straße Dr.-Wüstenfeld-Straße, Eduard-Sabirowsky-Straße Elisabethstraße( zwischen Hermannstraße und Brunnenstraße) Herforder Straße (Hausnummer 1 – 39 sowie 2 – 54) Hermannstraße Hindenburgstraße Kaiser-Wilhelm-Platz Dr.-Hopmann-Straße Luisenstraße Marienstraße Schützenstraße (Hausnummer 1 und 3) Walderseestraße Westkorso Weststraße Wiesenstraße Wilhelmstraße Zeppelinstraße. Der Bewohnerparkausweis ist jeweils bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig. Bitte bis zum 15.12. des laufenden Jahres neue Anträge für das Folgejahr einreichen. 30 € pro Kalenderjahr Ausgefültes Antragsformular Personalausweis und Fahrzeugschein ggf. alten Parkausweis bei Verlängerung der Erlaubnis ggf. Nachweis des Kfz-Halters über Nutzung des Kfzs durch den Antragsteller

      Verkehr

      Relevanz:

      Verkehr Jeden Tag nehmen Sie als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt mit Bus, Bahn, Auto, Fahrrad oder zu Fuß am Verkehr in Bad Oeynhausen teil. Für eine umwelt‐, stadt‐ und menschenverträgliche Mobilität heute und in Zukunft nehmen wir als Stadt Bad Oeynhausen zahlreiche Aufgaben im Bereich Verkehr wahr. Neben dem Neubau von Straßen kümmern sich die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. um Straßenbeleuchtungen, Straßengrün oder die Instandhaltung von Geh- und Radwegen und Brücken. Aber auch der ÖPNV, Straßensperrungen, Verkehrsanordnungen, Lärmschutz und die Planungen zur Verkehrsentwicklung zählen zu unseren kommunalen Aufgaben. Straßen in Bad Oeynhausen Ein sicheres Straßennetz ist ein Anliegen, welches alle Verkehrsmittel betrifft. Neben der Verkehrssicherheit ist die Leistungsfähigkeit jedoch ein Aspekt, der vor allem den Automobil- und Wirtschaftsverkehr betrifft, da die hier auftretenden Verkehrsmengen hohe Ansprüche an die Kapazität des Straßennetzes stellen. Vor allem im übergeordneten Netz sind die Stadt Bad Oeynhausen sowie die sonstigen Baulastträger Bund, Land und Kreis bestrebt, genügend Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im untergeordneten Netz tritt die Leistungsfähigkeit gegenüber anderen Zielen wie der Verkehrsberuhigung und der Verbesserung der Aufenthalts- und Bewegungsqualität sowie der Nahmobilität zu Fuß oder mit dem Rad zurück. Unabhängig von diesem Netz bemüht sich die Stadt Bad Oeynhausen mit der Schaffung von Nahmobilitätsbrücken und unabhängigen Geh- / Radwegen ein attraktives selbstständiges Verkehrsnetz zu schaffen. Sie haben ein Anliegen zum Thema Straßen? Städtische Straßen Die Kontaktdaten der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte unseren Dienstleistungen A-Z . Aktuelle Straßenbaumaßnahmen nach KAG und BauGB Die Verwaltung schlägt für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Straßenausbauprogramm entsprechend dem Zustand der Straßen vor. Dieses Programm wird durch den Rat der Stadt Bad Oeynhausen beschlossen. Auf dieser Grundlage werden Planungen entwickelt. Diese Planungen stellt die Verwaltung in Bürgerinformationen den Eigentümern der betroffenen Grundstücke vor. Bei diesen Veranstaltungen können die Eigentümer Vorschläge zur Gestaltung der Straße vorbringen. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen beschließt dann den Ausbau unter Einbeziehung der Anregungen der Eigentümer. Für die Maßnahmen nach dem KAG (Kommunales Abgabengesetz) können Fördermittel des Landes NRW zur Reduzierung des Anteils der Eigentümer durch die Verwaltung beantragt werden. Alle Beschlüsse und Inhalte der aktuell geltenden Straßenausbauprogramme können Sie über unser Ratsinformtionssystem einsehen. Kreisstraßen Sollten Sie Fragen zu den Kreisstraßen im Stadtgebiet haben, ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. https://www.minden-luebbecke.de/ Autobahnen, Bundes - und Landesstraßen Bei Fragen rund um die Landes- und Bundesstraße wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßen.NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld. https://www.strassen.nrw.de/de/ Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Wenn Sie als Fahrgast Informationen über den Nahverkehr in unserer Stadt suchen, dann finden Sie in der Infothek der Mindenherforder Verkehrsgesellschaft mbH (MHV) alle nötigen Informationen zur Fahrt mit Bus und Bahn. Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (mhv) mbH Herforder Straße 45 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 84204 - 0 Telefax: +49 (0) 5731 84204 - 44 E-Mail https://www.mhv-info.de/ Die passende Verbindung mit Bus und Bahn durch die Kreise Herford und Minden-Lübbecke einfach finden. Ausführliche Fahrplanauskunft Gemäß den Transparenzerfordernissen der Europäischen Verordnung VO (EG) – Nr. 1370/2007 ist die Stadt Bad Oeynhausen verpflichtet, jährlich einen Gesamtbericht für den ÖPNV aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Oeynhausen zu veröffentlichen. Den aktuellen Bericht und den Anhang können Sie hier herunterladen: Gesamtbericht des Kreises Minden-Luebbecke und den Städten Minden und Bad Oeynhausen 2023 Anhang zum Gesamtbericht für den Kreis Minden-Lübbecke Parken Rund um die Innenstadt stehen zahlreiche Parkplätze, eine Tiefgarage und eine Vielzahl an Parkhäusern und Parkplätzen zur Verfügung, wie z.B.: Tiefgarage ZOB Parkanlage Innenstadt (Sültebusch) Parkhaus Herforder Straße Parkpalette Wear-Valley-Platz Bei Fragen zu diesen Parkflächen oder bzgl. eines Dauerparkplatzantrages wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR . EasyPark-App Wer mit dem Auto in Bad Oeynhausen unterwegs ist, kann sein Parkticket übrigens auch mit dem Smartphone buchen. Die Stadt und die Stadtwerke bieten seit Mai 2020 auf allen gebührenpflichtigen Straßen, wie z.B. Herforder Straße und Kaiserstraße, sowie auf den beiden Parkplätzen Kohlenhof und ZOB-Nord das Handyparken als Alternative zum Ticketkauf am Automaten an. Die App EasyPark steht kostenlos in den gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Für weitergehende Informationen zu Anliegen wie Parkberechtigungen für Bewohner, Parkberechtigungen für Schwerbehinderte, Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs oder beispielsweise Parkplatzabsperrung und Halteverbotszone schauen Sie bitte unter Dienstleistungen A-Z Weitere Themen im Bereich Verkehr Verkehrsentwicklungsplanung Masterplan klimafreundliche Mobilität Fahrradfreundliches Bad Oeynhausen Bemühungen und Strategien Lärmschutz Lärmaktionsplanung und Lärmschutzbeirat Baustelleninfos Baustellen, Großbauprojekten und Straßensperrungen Weiterlesen Öffnungszeiten Rathaus II Stadtgeschichte Stadtteile Stadtplan Fahrradabstellanlagen

      13 Bäume im Kurpark müssen gefällt werden

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      Der Eigenbetrieb Staatsbad muss im Kurpark 13 Bäume fällen lassen. Die Arbeiten sind für die letzten Februartage angesetzt. „Es handelt sich dabei um Bäume, die durch ausbleibende Niederschläge und lange Hitzephasen in den vergangenen Jahren an Vitalität verloren haben,“ sagt Gärtnermeister Ralf von der Marwitz von den Stadtwerken Bad Oeynhausen. „Zu den besonders geschädigten Baumarten zählen Eichen und Buchen. Häufigere Kontrollen der Bäume auf Verkehrssicherheit sind dadurch unerlässlich. Erste Anzeichen des Absterbens eines Baumes sind zahlreiche vertrocknete Kronenäste die zunächst entfernt werden, um durch Einkürzungen des Baumes die Fällungen so lange wie möglich zu vermeiden.“ Die Stadtwerke führen diese Pflegearbeiten im Kurpark im Auftrag des Eigenbetriebs Staatsbad durch. In dem knapp 26 Hektar großen Kurpark befinden sich insgesamt etwa 2.400 Bäume. Das Parkpflegewerk von 2000 weist dabei für den Kurpark insgesamt 16 Bäume aus, die 300 Jahre und älter sind. 115 Bäume sind zwischen 150 und 300 Jahre alt. 74 Bäume kommen auf 130 bis 150 Jahre. Die Erlaubnis zum Fällen der Bäume wurde von der unteren Denkmalbehörde als Aufsichtsbehörde mit Unterstützung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bereits erteilt. Notwendige Ersatzpflanzungen sind für den kommenden Herbst beziehungsweise Winter geplant. Bei den Nachpflanzungen wird darauf geachtet, dass die über Jahrhunderte entstandenen Parkbilder möglichst originalgetreu beibehalten werden. Aus diesem Grund werden klimaresilientere Bäume gleicher Gattung nachgepflanzt, jedoch Arten anderer Regionen. Anstelle der heimischen Eiche wird in der Zukunft auf die ungarische Eiche oder die Traubeneiche gesetzt. Seit 2020 waren einige der betroffenen Bäume bereits als abgängige Bäume identifiziert, die zum Teil auch bereits abgestorben sind. Die bereits abgestorbenen Bäume und die nicht mehr verkehrssicheren Bäume werden nun zeitgleich gefällt. Der Eigenbetrieb Staatsbad als Verwalter des Kurparks hat den Auftrag dafür an eine entsprechenden Fachunternehmen vergeben.

      Auftakt zur Sanierung des Kurparkteichs

      Relevanz:

      Zur Vorbereitung der Sanierung des Kurparkteichs sind am Samstagvormittag die Fische aus dem Teich in einen Ententeich im Sielpark umgesetzt worden. Der Eigenbetrieb Staatsbad hatte die Maßnahme zuvor mit der Fischereibehörde und der unteren Wasserbehörde beim Kreis Minden-Lübbecke abgestimmt. Auch Vertreter eines Tierschutzvereins wurden bei der Vorbereitung der Aktion beratend hinzugezogen. Die eigentliche Arbeit am Samstagmorgen haben Mitglieder des Fischereivereins Ravensberg e.V. übernommen. Mit breiter Unterstützung von Ehrenamtlichen des Vereins konnten die Fische gefangen und in großen Behältern nach und nach in den Sielpark gebracht werden. In dem Teich im Kurpark wurden von Privatleuten immer wieder Zierfische ausgesetzt, die in einem freien Gewässer nicht überleben könnten. Sie wurden in den Ententeich im Sielpark eingesetzt. Der Ententeich ist ebenfalls ein künstliches Gewässer, der keinen Anschluss an ein Fließgewässer hat. Im Rahmen der Sanierung des Teiches wird zunächst das gesamte Wasser abgelassen. Im Anschluss daran wird durch eine Firma der Schlamm abgetragen, der sich über Jahre auf dem Grund angesammelt hat. Der Schlamm wurde bereits auf seine Zusammensetzung überprüft. Er ist unbelastet und kann auf landwirtschaftliche Ackerflächen in der Umgebung aufgebracht werden. Der Teich ist im Gesamtkonzept des Kurparks als reiner Zierteich zum Verweilen von Spaziergängern angelegt und ist nicht als Fischteich vorgesehen. Daher weist der Eigenbetrieb Staatsbad darauf hin, dass nach der Sanierung nicht erneut Zierfische im Teich ausgesetzt werden. Sie finden dort keine artgerechten Lebensbedingungen vor. Gerade in den Sommermonaten mit wenig Niederschlag gehe der Sauerstoffgehalt des Wassers immer wieder drastisch zurück.

      Eigenbetrieb Staatsbad

      Relevanz:

      Eigenbetrieb Staatsbad Das Mitte des 19. Jahrhunderts gegründete ehemalige preußische Staatsbad Oeynhausen war bis zum Jahre 2003 das einzige Staatsbad des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen einer Kommunalisierung zum 01.01.2004 ist das Staatsbad Oeynhausen in die Trägerschaft der Stadt Bad Oeynhausen übergegangen und führt seither die Bezeichnung „Staatsbad Bad Oeynhausen“. Das Staatsbad Bad Oeynhausen wird nach der Kommunalisierung als kommunales Unternehmen in der Form eines Eigenbetriebes geführt, einem wirtschaftlichen Unternehmen als Sondervermögen der Stadt Bad Oeynhausen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Aufgaben des Eigenbetriebes Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken im Besitz des Eigenbetriebes befindlichen Einrichtungen, der Durchführung von Veranstaltungen, der Erhebung des Kurbeitrages und allen für den Kurbetrieb geeigneten Maßnahmen. Um den Betrieb des Heilbades Bad Oeynhausen sicherzustellen, werden vom Eigenbetrieb die Verwaltung und Unterhaltung der Park- und Grünanlagen (Kurpark, Sielpark, Oeynhausener Schweiz, Siekertal), die Verwaltung und bauliche Unterhaltung der überwiegend historischen und denkmalgeschützten Gebäude einschließlich deren Vermietung und Verpachtung bzw. deren Selbstnutzung, die Unterhaltung der insgesamt 9 Heilquellen bzw. Brunnen einschließlich der Bewirtschaftung des Gradierwerkes im Sielpark sowie die Erhebung des Kurbeitrages wahrgenommen. Zudem beschäftigt der Eigenbetrieb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsbad-Orchesters, einem der letzten Kurorchester mit hauptamtlich beschäftigen Musikern in Deutschland. Kurparkordnung Kurbeitrag und Gästekarte Ein Plus für alle Gäste Staatsbad Orchester Beinahe täglich Kurkonzerte in Bad Oeynhausen Wandelhalle mieten Location für viele Veranstaltungsformate Theater im Park Programm und Tickets

      Anfahrt

      Relevanz:

      Anfahrt & Parkmöglichkeiten Die Stadtbücherei im Lenné-Karree finden Sie zentral gelegen mitten in der Innenstadt von Bad Oeynhausen. Parkmöglichkeiten stehen in fußläufiger Entfernung am Bahnhof und im Parkhaus Sültebusch zur Verfügung. Adresse: Stadtbücherei Lenné-Karree Herforder Straße 47-51 32545 Bad Oeynhausen

      Fahrradparkhaus am Nordbahnhof eröffnet

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      Mit der Eröffnung des Fahrradparkhauses an der Radstation am Nordbahnhof ist der Umbau des Bahnhofs abgeschlossen. Einer der Kernpunkte der Bahnhofssanierung war der Umzug der Radstation von der Ostseite des Bahnhofs an die Westseite in Verbindung mit dem Bau des Fahrradparkhauses. Der Bahnhof wird dadurch zu einer starken Mobilitätsdrehscheibe und trägt zu einer noch besseren Vernetzung von Bahn und Schiene bei. Im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofs wurde unter anderem auch eine neu gestaltete Gastronomie und Platz für ein Einzelhandelsgeschäft geschaffen. Auch dfie Bahnhofsmission hat neue ansprechende Räume bekommen. Neben dem Fahrradparkhaus stärkt die Stadt den Radverkehr auch durch weitere Invenstitionen in den Radverkehr, unter anderem durch den Bau einer neuen Nahmobilitätsbrücke im Sielpark, durch die Umgestaltung der Mindener Straße mit dem Bau des Radschnellweges und den Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Werre im Zuge der Straße "In der Ahe". Auch an der Rehmer Insel sind kurzfrisitg zukunftsweisende Investitionen in den Radverkehr geplant. Hierfür hat die Stadt Bad Oeynhausen mittlerweile mit dem A-Status vielversprechende Aussichten auf eine umfangreiche Projektförderung im Rahmen der Regionale 2022.

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      Stadt Bad Oeynhausen

      Der Bürgermeister
      Ostkorso 8
      32545 Bad Oeynhausen
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