Der Flächennutzungsplan (FNP) regelt für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bodennutzungen in Grundzügen und ist der vorbereitende Bauleitplan für die Bebauungsplanung. Bei der Aufstellung des FNP sind die übergeordneten Planungsebenen zu beachten. Im FNP werden u.a. die Bauflächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, gemischte Nutzungen und Sondernutzungen, die Gemeinbedarfseinrichtungen, die Verkehrsflächen, Grün- und Wasserflächen, die Flächen für die Landwirtschaft und Wald sowie die Gebiete für Natur- und Landschaftsschutz dargestellt. Diese Darstellungen sind nicht parzellenscharf. Die Stadt bindet sich mit den räumlichen Zielvorgaben des Flächennutzungsplanes, eine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entfaltet der Plan in der Regel nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten. Flächennutzungsplan Bad Oeynhausen Bauleitplanung und aktuelle Bauleitverfahren Bebauungsplan Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen Innen- und Außenbereichssatzung
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines bestimmten, räumlich abgegrenzten Gebietes (Geltungsbereich) innerhalb der Stadt. Diese städtebaulich erforderlichen Festsetzungen betreffen u.a. die Art der Bodennutzung (z.B. Reines oder Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe- oder Sondergebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z.B. die Grundflächenzahl als das Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, die Geschossflächenzahl als das Verhältnis von Geschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe), die durch Baugrenzen und/oder Baulinien zur Überbauung bestimmten Grundstücksflächen, die Gestaltung der Bauwerke, die Verkehrs- und Grünflächen. Diese Festsetzungen stellen eine Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar. Jeder Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und einem Textteil mit den Festsetzungen sowie einer beigefügten Begründung, die seit der Novelle des Baugesetzbuches im Jahre 2004 einen Umweltbericht einschließt. Bebauungspläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Es liegt somit im Ermessen der Kommune, ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht somit nicht. Bei der Bebauungsplanaufstellung werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die Interessenvertretungen zahlreicher Institutionen (Träger öffentlicher Belange) beteiligt. Die öffentlichen und privaten Belange sind im Aufstellungsverfahren gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Bebauungsplan wird schließlich vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und ist nach Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan kann auch geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierfür gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Eine Sonderform des Bebauungsplanes ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zwischen Vorhabenträger und Kommune auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 12 BauGB) abgestimmt. Über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die für die Realisierung notwendigen Maßnahmen, u.a. die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Bad Oeynhausen Bauleitplanung und aktuelle Bauleitverfahren Innen- und Außenbereichssatzung
Haushaltspläne & Jahresabschlüsse Neben den Haushaltspläne der vergangenen Jahre finden Sie hier Aussagen zur tatsächlichen finanziellen Entwicklung. Abgeschlossene Haushaltspläne Ab dem Haushaltsjahr 2009 werden hier die bereits abgeschlossenen Haushaltspläne eingestellt. Die Stadt Bad Oeynhausen befand sich in den Jahren 2010-2015 in der Haushaltssicherung. Die Aufwendungen waren in diesem Zeitram höher als die Erträge. Durch das vorgeschriebene Haushaltssicherungskonzept ist dargestellt worden, mit welchen Einsparungen ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Mit Feststellung des positiven Jahresergebnisses 2015 am 14.02.2016 hat die Stadt Bad Oeynhausen die Haushaltssicherung verlassen. Haushalt 2024 Haushalt 2023 Haushalt 2022 Haushalt 2021 Haushalt 2020 Haushalt 2019 Haushalt 2018 Haushalt 2017 Haushalt 2016 1. Nachtrag zum Haushalt 2015 Haushalt 2015 Haushalt 2014 Haushalt 2013 Haushalt 2012 Doppelhaushalt 2010/2011 Haushalt 2009 Bilanzen Hier finden Sie Aussagen zur tatsächlichen finanziellen Entwicklung in den bereits abgeschlossenen Haushaltsjahren. Die Bilanz wird in zwei Bereiche aufgeteilt dargestellt. Die Seite der Aktiva stellt die Mittelverwendung, die Seite der Passiva stellt die Mittelherkunft dar. Anhang und Lagebericht erläutern die wesentlichen Positionen der Bilanzen, das heißt welche Gelder tatsächlich wofür im abgelaufenen Jahr vereinnahmt und verausgabt wurden und welche wesentlichen Abweichungen im Vergleich zur Planung eingetreten sind. Hinterlegt wurden die bereits erstellten Bilanzen und Jahresabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2007. Jahresabschluss 2024 Jahresabschluss 2023 Jahresabschluss 2022 Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss 2019 Gesamtabschluss 2018 Jahresabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Jahresabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Jahresabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Jahresabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Jahresabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Jahresabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Jahresabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Eröffnungsbilanz 2007 Weiterlesen Haushaltsplan aktuell Steuern & Gebühren Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Wo finden Sie uns? Online-Services
Nachdem in dieser Woche die Straßenlaternen wieder aufgestellt wurden, hat die Firma Rasche die Baustelle nun vorübergehend geräumt. Vorab wurden mögliche Stolperstellen im Baubereich mit Splitt ausgeglichen oder abgesperrt. Sofern es die Witterung zulässt, werden die Bauarbeiten am 5. Januar wieder aufgenommen. Die Stadt bittet weiterhin um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Einschränkungen.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu habe Waren anbietet, vertreibt oder ankauft. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart gehören zum Reisegewerbe. Zur Ausübung des Reisegewerbes bedarf es einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Ausnahmen von der Reisegewerbekartenpflicht bestimmen sich nach der Gewerbeordnung , diese Tätigkeiten sind jedoch teilweise anzeigepflichtig. Gewerbeordnung
Eine Erlaubnis nach § 33 Gewerbeordnung benötigt, wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter. Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, zu erwarten ist, dass die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden oder der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, ins-besondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt. Die Festlegung der Gebühr erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und beträgt zwischen 100,00 und 1.500,00 Euro. • formloser Antrag mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten • Personalausweis • Führungszeugnis • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes • ggf. Handelsregisterauszug • ggf. Baugenehmigung (bei erstmaliger Nutzung für Schaustellung von Personen) • ggf. Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume Gewerbeordnung
„Dahinten ist jemand ausgestiegen, da fängt es jetzt auch noch an zu qualmen, ich glaube da brennt es.“ Mit diesem Anruf bei der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke begann am Samstagabend eine Großübung der Feuerwehr und der Autobahn GmbH Hamm im Hahnenkamptunnel. Die Leitstelle selbst war über diese Übung nicht informiert, weshalb der Notruf mit dem dreimaligen Ausspruch „Dies ist eine Übung“ eingeleitet wurde. Zum Abschluss des Notrufs wurde für die Auswertung der Übung noch abgefragt, in welcher Leitstelle der Notruf aufgelaufen ist. Gerade durch die Meldung über Mobiltelefone geht der Anruf manchmal an eine andere als die örtlich zuständige Leitstelle. „Besser wäre es, die Sicherheitseinrichtungen im Tunnel für den Notruf zu nutzen“, erläutert Übungsleiter Volker Kallerhoff von der Autobahn GmbH, „denn dann läuft der Notruf direkt in der Tunnelleitzentrale auf und eine Kamera kann auf die Notrufeinrichtung ausgerichtet werden, um auch schon ein erstes Schadensbild zu erfassen.“ Infolge des Notrufs wurden schließlich die Rettungskräfte der Bad Oeynhausener Feuerwehr alarmiert. Zur Vorbereitung auf die Übung waren 80 Feuerwehrleute in Bereitstellungsräumen nördlich und südlich des Tunnels versammelt worden. 30 Feuerwehrleute haben die Gerätehäuser besetzt, um auch während der Übung den Grundschutz für die Bevölkerung sicherzustellen. „Ziel der Übung war es, die Abläufe bei einem Einsatz im Tunnel zu proben. Es stand nicht im Vordergrund die Rettungsfristen zu prüfen und einzuhalten“, stellt der kommissarische Teamleiter der Hauptwache der Bad Oeynhausener Feuerwehr, Olaf Brandt, klar. „Die Erkenntnisse aus solchen Übungen sind wichtig, um Abläufe zu trainieren und zu optimieren. Unterm Strich steht ein Plus an Sicherheit für die Menschen in der Stadt.“ Für das Übungsszenario wurde ein Unfall mit einem brennenden Fahrzeug und einem umgekippten Fahrzeug mit eingeklemmten Personen angenommen. Ehrenamtliche der Notfalldarstellung vom DRK Hamm wurden dafür geschminkt, um den Einsatzkräften ein möglichst realistisches Lagebild zu bieten. Hinzu kam ein Kleinbus mit Kindern und Jugendlichen, die im Stau im Tunnel steckengeblieben waren und einen hohen Betreuungsaufwand hatten. Für dieses Teilszenario hatte die Jugendfeuerwehr die Darstellung übernommen. Bereits kurze Zeit nach dem Notruf rückten die Einsatzkräfte der Feuerwehr an, um den simulierten Brand zu löschen und die Verletzten zu retten. An der Einsatzstelle am Nordende des Tunnels entwickelte sich dabei ein Bild wie bei einem realen Unfall. Zunächst verschafften sich die Einsatzkräfte durch die Heckscheibe Zugang in das umgekippte Fahrzeug, um einen Überblick über den Zustand der Verletzten zu gewinnen. Bevor die Verletzten gerettet werden konnten, musste das Dach abgetrennt werden. Es galt, drei Menschen mit unterschiedlich schweren Verletzungen aus dem Wagen zu befreien, und sie anschließend für den Weitertransport in ein Krankenhaus vorzubereiten. Gleichzeitig bereitete die Johanniter Unfallhilfe einen Betreuungsplatz vor, um die Hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen zu versorgen. Die Johanniter konnten so ebenfalls von der von der Autobahn GmbH angesetzten Übung profitieren und ihre Abläufe proben. „Selbstverständlich bieten sich solche Übungen auch an, um die Kommunikation mit den Hilfsorganisationen zu proben“, unterstreicht Olaf Brandt von der Bad Oeynhausener Feuerwehr die Beteiligung der Johanniter. Übungen wie die Großübung am Samstagabend im Hahnenkamptunnel sind in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben und sollen helfen, die Sicherheit noch weiter zu erhöhen. Die Übungsleitung liegt dabei jeweils bei der Autobahn GmbH. Die Auswertung der Übung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Neben den 110 Feuerwehrleuten waren 30 Mitglieder der Johanniter Unfallhilfe im Einsatz. Die Kreispolizei und die Autobahnpolizei waren mit 10 Beamten zu Absicherung und Beobachtung der Übung vor Ort. Ein weiterer wichtiger Beitrag kam von der Autobahn GmbH, die aus der Niederlassung Hamm und der Autobahnmeisterei Herford mit rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz war. Für die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei hatte der Dienst bereits deutlich vor Übungsbeginn angefangen, denn sie mussten die Sperrung des Tunnels vorbereiten. Die war über die Medien zuvor als Sperrung für ‚Wartungsarbeiten‘ angekündigt worden. Und auch nach Übungsende dauerte der Einsatz der Autobahnmeisterei an. Denn vor der Freigabe des Hahnenkamptunnels mussten erst alle Spuren der Übung beseitigt und die Fahrbahn gereinigt werden, damit der Verkehr gut und sicher durch den Tunnel rollen kann.
Am 7. September stellt die Stadt Bad Oeynhausen gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Gertec ab 18:00 bei einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Wandelhalle Ergebnisse eines Konzeptes für die Innenstadt vor. Darin geht es auch um das Heizen ohne Öl und Gas, um zu einem klimaneutralen Quartier zu kommen. Verbunden ist die Veranstaltung mit Informationen für Hausbesitzer, wie sie ihre Gebäude energetisch für die Zukunft fit machen können. „Auf Hauseigentümer kommen einige neue Herausforderungen zu“, erklärt Andreas Witt, der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Oeynhausen. „Der Gesetzgeber auf Bundesebene arbeitet an neuen Regelungen, die ab 2024 den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungsbereich auch bei Altbauten vorschreiben werden.“ Zu diesen Regelungen und wie sich Hauseigentümer darauf einstellen können, liefert die Veranstaltung „Energetisches Quartierskonzept: Wie die Innenstadt rund um den Kurpark frei von Öl und Gas werden kann“ nützliche Hinweise. Neben Erläuterungen zum erstellten Quartierskonzept gibt es für Hauseigentümer Vorträge zur Heizungsumstellung, zum Einsatz der Photovoltaik und zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Die Stadt bittet um Anmeldung der Teilnehmer per E-Mail oder telefonisch unter 05731 14-2527. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Das energetische Quartierskonzept, das vom Ingenieurbüro Gertec erstellt wird, befasst sich u.a. mit der Energieversorgung in der Innenstadt. Konkret wird die Fläche zwischen den beiden Bahnlinien betrachtet. Der Auftrag der Stadt zielt auch darauf, den Ausbau der Nahwärmeversorgung in diesem Bereich näher zu betrachten. Darüber hinaus befasst sich das Konzept auch mit weiteren Entwicklungsperspektiven für die Innenstadt.
Nach den §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde beim Verkauf von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Zur Prüfung, ob dieses Vorkaufsrecht besteht und ob es bei Bestehen ausgeübt wird, hat der Verkäufer der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages im Einzelfall unverzüglich nach dessen Abschluss mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel durch den beurkundenden Notar. Auf der Grundlage der Mitteilung stellt die Stadt - wenn kein Vorkaufsrecht besteht oder ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird - eine gebührenpflichtige Bescheinigung aus, die zur Eigentümerumschreibung beim Grundbuchamt benötigt wird. Hinweis für Notare: Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB erfolgt bei der Stadt Bad Oeynhausen elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung werden Sie gebeten, die entsprechenden Anträge auch online zu stellen. Notare haben über das Notarportal die Möglichkeit, den Antrag zur Ausstellung des Negativattestes online zu stellen und den Bearbeitungsstatus des jeweiligen Antrages zu verfolgen. Online Zugang für Notare. § 24 BauGB Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht § 26 BauGB Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 BauGB Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a BauGB Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 BauGB Verfahren und Entschädigung Online Zugang für Notare
Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsangelegenheiten Wir führen wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Vaterschaft Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess Unterhalt Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr Nach dem Namen des Kindes/Jugendlichen richtet sich die Zuständigkeit der SachbearbeiterInnen: Buchstaben A – D: Frau Kumpmeier Buchstaben E – J und L – O: Frau Sehlbrede Buchstaben K und P – Z: Frau Leinenbach Geburtsurkunde Personalausweis ggf. Einkommensunterlagen Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1712 ff Sozialgesetzbuch -Achtes Buch- (SGB VIII) § 18, §§ 55, § 58a ff