Beistandschaften

Wir beraten und unterstützen

  • alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder
  • Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und
  • junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsangelegenheiten

Wir führen

  • wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Vaterschaft

  • Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes
  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
  • Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess

Unterhalt

  • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
  • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr

 

Die Zuordnung Ihres Namens zu den einzelnen Sachbearbeitern erfolgt nach folgender Aufteilung:  
 

  • Buchstaben A-J und L-O: Frau Sehlbrede
  • Buchstaben K, P-Z: Frau Heyda

Kontakt

Frau Heyda

elke.heyda@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4529

Frau Sehlbrede

c.sehlbrede@​badoeynhausen.de +49(0) 5731 14-4531