Wir beraten und unterstützen
- alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder
- Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und
- junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsangelegenheiten
Wir führen
- wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Vaterschaft
- Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes
- Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
- Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess
Unterhalt
- Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
- Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr
Die Zuordnung Ihres Namens zu den einzelnen Sachbearbeitern erfolgt nach folgender Aufteilung:
- Buchstaben A-J und L-O: Frau Sehlbrede
- Buchstaben K, P-Z: Frau Heyda
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- ggf. Einkommensunterlagen
Wir beraten und unterstützen
- alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder
- Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und
- junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsangelegenheiten
Wir führen
- wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Vaterschaft
- Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes
- Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
- Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess
Unterhalt
- Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
- Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr
Die Zuordnung Ihres Namens zu den einzelnen Sachbearbeitern erfolgt nach folgender Aufteilung:
- Buchstaben A-J und L-O: Frau Sehlbrede
- Buchstaben K, P-Z: Frau Heyda
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- ggf. Einkommensunterlagen
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Elke
Heyda
- elke.heyda@badoeynhausen.de
Claudia
Sehlbrede
- c.sehlbrede@badoeynhausen.de
Beistandschaften
Wir beraten und unterstützen
- alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder
- Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und
- junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsangelegenheiten
Wir führen
- wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
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- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess
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