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      Bürgerbüro

      Relevanz:

      Bürgerbüro Diese Seite in Leichter Sprache Unser Bürgerbüro bietet einen modernen und kundenorientierten Service. Wir wollen Ihnen Wege und Zeit ersparen und bieten Ihnen deshalb hier häufig vorkommende Verwaltungsdienste sowie Informationen zu Themen wie Personalausweis oder An-, Ab- und Ummeldung "aus einer Hand" an. Immer mehr Dienstleistungen können Sie zudem inzwischen auch bequem online von zu Hause am PC, Tablet oder Smartphone erledigen. Manche Angelegenheiten lassen sich aber dennoch am besten vor Ort im Rathaus besprechen. Unser Serviceangebot beinhaltet u.a.: An- und Ummeldungen Mehr erfahren Beglaubigungen Mehr erfahren Fundbüro Mehr erfahren Führerscheinanträge Mehr erfahren Personalausweis Mehr erfahren Reisepass Mehr erfahren Weitere Dienstleistungen finden Sie hier: Dienstleistungen A-Z Termin vereinbaren Online Terminvergabe Weiterlesen Die wichtigsten Anlaufstellen Übersicht und Orientierungshilfe Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Formulare A-Z Downloadbereich Online-Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge

      Kostenlose Energieberatung geht auch im neuen Jahr weiter

      Relevanz:

      Die Stadt Bad Oeynhausen bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, 5. Februar, erneut kostenlose Einzelberatungen zum Thema Energie an. Die 45-minütigen Termine finden in der Stadtbücherei im Lenné-Karree (Herforder Straße 47–51) statt. Beratungszeiten sind zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr. Eine Anmeldung ist bis spätestens 3. Februar, 12:00 Uhr erforderlich. Die Anmeldung ist telefonisch unter 05731 14-2130 oder per E-Mail an klimaschutz@badoeynhausen.de möglich. Die Beratung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter und bietet persönliche und praxisnahe Informationen zu Energieeinsparung, Heizkostenoptimierung, dem Einsatz erneuerbarer Energien und zu Fördermöglichkeiten. Die Energieberaterin zeigt auf, wie solche Maßnahmen sinnvoll geplant und durch staatliche Förderprogramme unterstützt werden können. Die Beratungstermine für das erste Halbjahr sind nun festgelegt. So finden die nächsten Beratungen an folgenden Tagen zu den oben genannten Zeiten statt: 5. März, 2. April, 7. Mai und 11. Juni.

      Online Terminvereinbarung

      Relevanz:

      Terminvergabe für das Bürgerbüro, Standesamt und für eine Einbürgerung

      Modellvorhaben "KulturKarte"

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      Die Stadt Bad Oeynhausen nimmt an dem Förderprojekt „Modellvorhaben KulturKarte“ teil, das von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) initiiert wurde und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Aktuell beschäftigt sich dazu eine Arbeitsgruppe in Bad Oeynhausen mit dem Zugang von jungen Menschen zu den kulturellen Angeboten vor Ort. Dazu soll die Zielgruppe, junge Menschen im Alter von 14-26 Jahren, einbezogen werden. Im Rahmen von moderierten Workshops möchte die Arbeitsgruppe im Verlauf dieses Jahres herausfinden, was die Zielgruppe interessiert, wo sie nach Veranstaltungen oder Projekten sucht und wie der Zugang zu den Angeboten verbessert werden könnte. Daher wird zu Workshops an folgenden Terminen eingeladen: 8. Mai 2022 und 30. Juni 2022, jeweils 11-16 Uhr (mit anschließendem gemeinsamen Pizza-Essen) im Jugendcafé Sonderfahrt, Weserstraße 19, 32547 Bad Oeynhausen. Die Teilnahme an den Workshops ist kostenlos. Es ist auch möglich, nur an einem der genannten Termine teilzunehmen. Ein weiterer Workshop ist für August/September geplant. Kontakt und Anmeldung: Jacqueline Lewald, 05731 14-4316, E-Mail .

      Online Terminvereinbarung

      Relevanz:

      Termine für ausgewählte Dienststellen der Stadt Bad Oeynhausen können Sie hier beantragen.

      Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt Kreis Minden-Lübbecke

      Relevanz:

      Hier können Sie einen Termin im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastraße 21, 32423 Minden, vereinbaren

      Eheschließungen

      Relevanz:

      Anmeldung: Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Diese Anmeldung wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen angemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Bad Oeynhausen wohnen und trotzdem gern hier heiraten möchten, kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dort mit, dass Sie beim Standesamt Bad Oeynhausen heiraten möchten. Ihr Wohnsitzstandesamt wird uns Ihren Antrag zusenden. Sinnvoll ist es, vor der formellen Anmeldung an Ihrem Wohnsitzstandesamt einen Trautermin bei uns zu reservieren, um Ihren Wunschtermin auch zu ermöglichen. Die Anmeldung der Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit, sie kann daher frühestens ein halbes Jahr vor Ihrer Eheschließung entgegengenommen werden. Heiraten in Bad Oeynhausen: Im Standesamt Bad Oeynhausen sind Trauungen montags bis freitags im "45-Minuten-Takt" im Trauzimmer des Standesamtes, Ostkorso 5, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Nachmittagstermine an Dienstagen und Donnerstagen stehen nach Absprache zur Verfügung. Außerdem können Sie an einem Samstag im Monat vormittags in Bad Oeynhausen den Bund der Ehe schließen. In den Sommermonaten finden diese Samstagstrauungen im Museumshof in Bad Oeynhausen im Siekertal statt. Während der anderen Monate werden die Trauungen an einem Samstag im Monat im Trauzimmer des Standesamtes durchgeführt. Darüber hinaus bietet das Standesamt Bad Oeynhausen an einem Freitag im Monat Trauungen im Terrassensaal des Wasserschlosses Ovelgönne im Ortsteil Eidinghausen an. Als weitere Möglichkeit bietet sich das Kaiserpalais Bad Oeynhausen an. Hier können Sie sich an bestimmten Freitagsterminen im prachtvollen Festsaal auf den "Brettern die die Welt bedeuten" Ihr Ja-Wort geben. Heiraten im Ausland: Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Länder, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben. Auskünfte hinsichtlich der Adressen der Auslandsvertretungen können Sie im Standesamt erfragen. Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Standesamt am Wohnort ausstellt. Zu diesen Staaten gehören z.B. Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederland, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn. Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst direkt nach der erfolgten Eheschließung durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen ("Apostille") und durch die deutsche Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist. Für welche Länder eine Apostille bzw. Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie im Standesamt. Namensführung in der Ehe: Sie können "nach deutschem Recht" bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein, sowie der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Derjenige Partner, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu, es sei denn, ein Partner führt bereits einen Doppelnamen. Dann kann dieser auch zum Ehenamen bestimmt werden. Wie es sich dann mit einer Hinzufügung verhält, kann im Standesamt erfragt werden. Wenn Sie keinen Ehenamen führen möchten, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehen der Ehe getragen haben. Grundsätzlich bestimmt sich der Name nach dem Recht des Staates, dem eine Person angehört. Ausländische Staatsangehörige sollten sich entsprechend über ihre Möglichkeiten bei ihrem Heimatkonsulat oder im Standesamt informieren. In der Regel müssen Sie mit mindestens 67,-- Euro rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden oder Sonderwünschen erhöhen sich die Kosten entsprechend. Für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, z.B. an Samstagen, wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 66,00 Euro erhoben. Für eine Trauung im Terrassensaal des Wasserschlosses Ovelgönne wird zusätzlich ein Nutzungsentgelt in Höhe von 130,00 Euro und im GOP-Varieté im Kaiserpalais in Höhe von 150,00 Euro erhoben. Die Gebühren im Einzelnen: wenn beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 53,00 Euro wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 88,00 Euro Erklärung zur Namensführung (außerhalb der Eheanmeldung): 35,00 Euro Eheurkunde: 14,00 Euro Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 Euro Stammbuch, verschiedene Ausführungen: ab 25,00 Euro Ehefähigkeitszeugnis: 53 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 88 Euro Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft vorlegen müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen. Für die Anmeldung vereinbaren Sie bitte telefonisch vorab einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

      Steuerstundung

      Relevanz:

      Unter einer Stundung versteht man das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung, zumeist wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Schuldners. Häufig werden Stundungen als Ratenzahlung gewährt, wobei die ursprüngliche Forderung nicht mehr als Ganzes zu einem bestimmten Termin, sondern in kleineren Beträgen an mehreren Terminen fällig wird. In aller Regel schreiben Gesetze, Verordnungen, Satzungen, etc. vor, wann öffentlich-rechtliche Forderungen fällig sind. Das heißt, die Verwaltung ist rechtlich gebunden, was die Festlegung eines Fälligkeitsdatums angeht. Um von der Regelfälligkeit abweichen zu können, ist eine Vorschrift nötig die dies zulässt. Da öffentlich-rechtliche Forderungen aus einer Vielzahl von verschiedenen Normen hervorgehen, gibt es auch eine Vielzahl verschiedener Stundungsnormen - die Voraussetzungen für eine Stundung sind aber in allen weitestgehend identisch. Eine Stundung kann dann gewährt werden, wenn die Einziehung einer Forderung zur ursprünglichen Fälligkeit für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde und die Forderung durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Eine "erhebliche Härte" liegt dann vor, wenn der Schuldner nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Forderung zu bezahlen, diese auch nicht beschaffen kann (z.B. durch einen Kredit) und nicht selbst für seine Notlage verantwortlich ist. Ob die Stundung zu einer Forderungsgefährdung führen würde, muss anhand vieler verschiedener Kriterien, wie Erwerbsstatus, weiterer Schulden, Vermögen, etc. abgewogen werden. Eine Stundung kann schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Anschließend werden in der Regel weitere Unterlagen, die sich je nach Einzelfall unterscheiden, zur Prüfung der beschriebenen Voraussetzungen von Ihnen angefordert.

      Elementare Musikpädagogik

      Relevanz:

      Elementare Musikpädagogik Das Unterrichtfeld der elementaren Musikpädagogik bietet Kindern ab dem zweiten Lebensjahr mit viel Spaß den Einstieg in die große Welt der Musik. Inhalte des Unterrichts sind vor allem Lieder, Verse, Geschichten und das Musizieren auf kindgerechten Instrumenten. Ebenso die Bewegung zur Musik, das Hören von Musik sowie das Sammeln erster Erfahrungen mit Musikzeichen gehören neben vielem anderen dazu. Die Gruppen bestehen je nach Unterrichtsfach aus sechs bis zehn Kindern. Das ermöglicht einen individuell und auf die Bedürfnisse angepassten Unterricht. Dieser findet größtenteils in unseren für den Unterricht entsprechend ausgestatteten Räumen statt. Einzelne Gruppen können nach Absprache und entsprechend der örtlichen Gegebenheiten auch in den Kindergärten durchgeführt werden. Der elementare Musikunterricht bietet den Kindern einen Einstieg in die Welt der Musik und ebnet den Weg für eine weitere musikalische Ausbildung. Musikalische Früherziehung Am Unterrichtsfach Musikalische Früherziehung können Kinder ab vier Jahren teilnehmen. Voraussetzung hierfür sind Lust und Spaß am Singen und Musizieren. Zum Inhalt des Unterrichtes gehören unter anderem viele Lieder, lustige Verse und kleine Geschichten. Auch erste Erfahrungen mit Musiknotation werden hier gemacht. In einer Gruppe von maximal 10 Kindern werden so gemeinsam die ersten Schritte in die Welt der Musik gegangen. Für wen? Kinder ab 4 Jahren Wann kann ich anfangen? Mehrere Starttermine pro Jahr Was kostet es? 30,00 EUR / Monat - 45 Minuten pro Woche Lehrkräfte: Gundula Dreier, Veronika Schneider, Beate von Rüdiger, Ulviyya Guliyeva Kontakt: Gundula Dreier Online Anmeldung Elementarer Musikunterricht Der Elementare Musikunterricht findet in der Kita statt. Hier werden Inhalte der Kita in den Unterricht mit eingebunden und durch die Anwesenheit einer Erzieherin aus der Kita können erarbeitete Lieder, Spiele etc. in den Kindergartenalltag mitgenommen werden. Für wen? für Kinder ab 4 Jahren, Gruppenunterricht mit 6-12 Kindern Wann kann ich anfangen? jeweils im August eines Jahres Dauer: 1 Jahr Was kostet es? 30,00 EUR / Monat - 45 Minuten pro Woche Lehrkräfte: Gundula Dreier, Stephanie Dolle, Veronika Schneider Kontakt: Gundula Dreier Musik-Mäuse (Eltern-Kind-Gruppe) “Musik-Mäuse” heißt die Gruppe an unserer Musikschule, in der Kinder zusammen mit einem Erwachsenen erste musikalische Erfahrungen machen können. Durch die Geborgenheit mit einer vertrauten Person im Rücken erleben die Kinder gemeinsames Singen, Tanzen und Spielen. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Instrumenten und spüren den Schwung beim Tanzen in der Gruppe. Genauso geht es den “großen” Teilnehmern*innen, wenn mit Spaß kleine Geschichten vertont werden und lange Reihen mit bunten Tüchern getanzt werden. Es entsteht ein Repertoire aus Spielen und Liedern für viele Gelegenheiten, die man gut in den häuslichen Alltag einbinden kann. Für wen? Kinder mit einer Begleitperson im Alter von 2,5-3 Jahren, Gruppenunterricht mit ca. 6 Kindern Wann kann ich anfangen? Mehrere Starttermine pro Jahr Was kostet es? 180,00 EUR für 19 Termine - 45 Minuten pro Woche Lehrkräfte: Stephanie Dolle, Ulviyya Guliyeva Kontakt: Stephanie Dolle Online Anmeldung MoMo (Monheimer Modell) Im MoMo-Unterricht, der an allen Grundschulen der Stadt Bad Oeynhausen stattfindet, werden die Kinder mit den Prinzipien der Musik bekannt gemacht. Singen, Bewegen, Instrumente entdecken und Orffsches Instrumentarium spielen, sind genauso Inhalte wie das Kennen lernen von verschiedenen Musikrichtungen und was sie „erzählt“. Notation wird geübt und die Kinder für das Erlernen eines Instruments interessiert. Für wen? Schüler der Grundschulen in der ersten und zweiten Klasse Wann findet es statt? Der MoMo-Unterricht ist im Stundenplan der Grundschulen integriert. Was kostet es? Der Unterricht wird durch die Sparkasse Bad Oeynhausen - Porta Westfalica gefördert und ist kostenfrei. Lehrkräfte: Alle Lehrkräfte der Musikschule Bad Oeynhausen Kontakt : Beate von Rüdiger Blechgeschichten Wie klingt ein Blechblasinstrument und wie funktioniert es? Im Rahmen kleiner Workshops gehen wir mit interessierten Kindern im Alter von 4 bis 6 Jahren diesen Fragen auf den Grund gehen. Direkt mit den Instrumenten und viel Fantasie entwickeln wir selbst kleine Klanggeschichten und vertonen diese. Nach Absprache und vorheriger Anmeldung können die Blechblasinstrumente von den ca. 5 Kindern unter fachkundiger Anleitung entdeckt werden. Die verschiedenen Klänge werden dann in kurze Geschichten integriert, die es selbst zu erfinden gilt. Die kindgerechten Instrumente werden für den Unterricht von der Musikschule zur Verfügung gestellt. Es sind dazu keine Vorkenntnisse nötig. Eine Mehrfachteilnahme an dem Unterricht ist natürlich möglich. Ihr Kind ist herzlich willkommen, sich mit uns auf diese Entdeckungsreise zu begeben. Für wen? Kinder zwischen 4 und 6 Jahren Wann findet es statt? Termine nach Absprache und Anmeldung (siehe Werbung) Was kostet es? 3-5 EUR pro Kind / Termin Lehrkräfte: Gundula Dreier Kontakt: Gundula Dreier

      Fundbüro

      Relevanz:

      Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden. Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend. Gefundene Tiere werden dem Tierheim Eichenhof , Brommersiek 18, 32602 Vlotho (Tel.-Nr. 05733/5665) zur Versorgung anvertraut. Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn; dieser beträgt vom Wert einer Sache bis zu 500,00 € 5 Prozent und vom Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die erwähnte Anzeigepflicht verletzt. Der Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit, d.h. der Finder muß den Finderlohn selbst beim Eigentümer geltend machen. ( § 971 BGB ) Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Hinweis: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Diese öffentliche Versteigerung wird regelmäßig vom Bürgerbüro durchgeführt. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Tierheim Eichenhof

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