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      Über uns

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      Über uns Die Musikschule besteht seit 1974 und wird von der Stadt Bad Oeynhausen getragen. Sie nimmt im System musisch-kultureller Bildung zwischen Laien- und professioneller Musik eine wichtige Schlüsselstellung ein. Aufgaben und Konzept Die Musikschule ist fester Bestandteil außerschulischer Jugendbildung, ein wesentlicher Bestandteil der Musikszene der Stadt und eine unverzichtbare Ergänzung zur musisch-kulturellen Bildung im staatlichen Bildungswesen. Sie hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Musik vertraut zu machen und zu eigenem Musizieren anzuregen. Mit qualifiziertem Fachunterricht legt sie die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik und eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätsvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in den allgemeinbildenden Schulen, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann. Die Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen ist nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), dessen Mitglied sie ist, aufgebaut. Der Strukturplan beschreibt das Konzept und den Aufbau einer Musikschule. Auf ihn beziehen sich die VdM-Rahmenlehrpläne für sämtliche Unterrichtsfächer. Um einen vergleichbaren Qualitätsstandard des Musikschulangebotes in ganz Deutschland zu gewährleisten, ist er für alle Mitgliedschulen verbindlich. Informationen zum Unterrichtsangebot Zum Angebot der Musikschule, den verschiedenen Unterrichtsformen und Informationen rund um den Unterricht gelangen Sie hier: Angebot der Musikschule Allgemeines Unterrichtsangebot Die Musikschule bietet ein breites Spektrum an Instrumentalunterricht in verschiedenen Konstellationen an. Erlernt werden können neben den üblichen Instrumenten eines Sinfonieorchesters wie zum Beispiel Geige, Cello, Klarinette oder Trompete auch Bandinstrumente wie E-Gitarre, Keyboard oder Saxophon. Auch auf dem Drumset oder im klassisches Schlagzeug kann eine Ausbildung erfolgen und im Kinderchor sowie im Einzelunterricht wie Jazz- oder Musicalgesang wird der Umgang mit der eigenen Stimme vermittelt. Durch verschiedene Unterrichtsformen von Einzelunterricht über Kleingruppenunterricht und Ensemblestunden ist für alle Ansprüche und jedes pädagogische Konzept eine individuelle Betreuung und Ausbildung möglich. Begabtenförderung und Ermäßigungen Für erkennbar begabte, überdurchschnittlich leistungsstarke Schülerinnen und Schüler kann eine Vergünstigung der Unterrichtsgebühr beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür sind neben dem besonderen Fleiß und der Begabung die Teilnahme an einem Ensemble und ein jährliches öffentliches Vorspiel vor einer Kommission aus Musikschullehrkräften. Ebenso können Vergünstigungen für Familien und einkommensabhängige Ermäßigungen mit den entsprechenden Formularen nach Antrag in Anspruch genommen werden. Studienvorbereitende Ausbildung In der Musikschule Bad Oeynhausen ist die Vorbereitung auf ein Musikhochschulstudium in der Studienvorbereitenden Abteilung möglich. Die Musikschule ist die angebotenen Fächer betreffend gut aufgestellt, denn die große Breite an erlernbaren Instrumenten unterscheidet sie von den privaten Anbietern vor Ort. Gerade „Orchideeninstrumente“ wie Oboe, Fagott, Mandoline, Perkussionsinstrumente und Bratsche zeigen die Vielfalt der Musik und sind zur Kulturpflege und Wiedergabe von klassischer Musik unabdingbar notwendig. Die Belegung im Bereich studienvorbereitende Ausbildung umfasst pro Jahr 2-3 Schülerinnen und Schüler, was den überregionalen Ruf der Musikschule deutlich stärkt. Erwachsenenangebote Rücksicht nehmend auf die Lebenssituation von Erwachsenen, ihre familiäre oder berufliche Einbindung, sind die 5er und 10 Karten ein Angebot, das es ermöglicht, fachliche musikalische Unterweisung in Anspruch zu nehmen, ohne den wöchentlich stattfindenden regelmäßigen Unterricht besuchen zu müssen und vielleicht nicht alle Stunden nutzen zu können. Seniorenangebote Für das Musizieren im Alter können jegliche Angebote der Musikschule gebucht werden. Von den Seniorenresidencen kann das Angebot "Singen mit Senioren" angefragt und flexibel gebucht werden. Dazu kommt eine Musikschullehrkraft nach Absprache in die Räumlichkeiten der Betreuung und singt 60 Minuten gemeinsam mit den Senioren. Projekte Das Projekt „MoMo“ läuft in allen Grundschulen der Stadt Bad Oeynhausen erfolgreich. Das Program wird von der Sparkasse Bad Oeynhausen - Porta Westfalica finanziert Förderoptionen werden regelmäßig zur Umsetzung von Projekten genutzt (z.B. Kultur macht stark, Perkussionsklasse, Angebote für Geflüchtete) Der Kinderchor probt in 3 verschiedenen Grundschulen. Angebote zum kurzzeitigen Kennenlernen von einzelnen Instrumenten, Workshops zum gemeinsamen Musizieren, Theoriekurse, Instrumentenpflege etc. werden von den Musikschullehrkräften angeboten. Projektorchester (Projekt „Gemeinsam für den guten Ton“) Kooperationen Die Kooperationen sind im Laufe der letzten Jahre immer mehr ausgeweitet worden. Nicht nur von Seiten der Musikschule besteht hier ein Interesse zur Intensivierung, damit Schüler gewonnen werden können und der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werden kann, sondern auch von außen wird der Wunsch an die städtische Musikschule herangetragen, am qualitativ hochwertigen und städtisch geförderten Angebot teilnehmen zu können. Wettbewerbe Auf 3 Ebenen können sich die Schülerinnen und Schüler dem Wettbewerb stellen 1. Beim musikschulinternen Wettbewerb , von der Musikschule Bad Oeynhausen ausgerichtet 2. Beim Volksbankenwettbewerb , der im Kreis Minden Lübbecke von den Volksbanken ausgerichtet wird 3. Bei Jugend musiziert , das bundesweit organisiert ist. Schülerinnen und Schüler, die dort antreten, haben bisher immer gute bis sehr gute Bewertungen erhalten, was die Qualität des Unterrichts unterstreicht. Lehrkräfte Unsere Lehrkräfte sind hochqualifiziert ausgebildete Musikschulpädagogen, die den Kindern sowohl von musikalischer als auch von der pädagogischen Sicht her zur Seite stehen. Unser Team Räumlichkeiten Der Unterricht findet im Gebäude der Musikschule, Dr.-Louis-Lehmann-Straße 3, statt. Dort stehen 18 Unterrichtsräume unterschiedlicher Größe und ein Saal für Auftritte zur Verfügung. Räume für Musikschulleitung, Lehrer, Sekretariat, Bibliothek und Wartebereich sowie Toiletten und Nebenräume gehören ebenfalls zur Infrastruktur. Die Unterrichtsräume sind mit fachspezifischen Instrumenten ausgestattet. Soweit es die Größe der Unterrichtsräume zulässt, steht dort zur musikalischen Begleitung zusätzlich ein Klavier oder Flügel zur Verfügung. Im Schulzentrum Nord befinden sich weitere gut ausgestatte Unterrichtsräume, die eine Betreuung auf dem Schulgelände im Nachmittagsbereich möglich machen.

      Informationen rund um das Engagement

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      Informationen rund um Ehrenamt und freiwilliges Engagement Weitere interessante und nützliche Informationen rund um Ehrenamt und Engagement sind für Sie hier zusammengestellt. Was bedeutet eigentlich „Ehrenamt“? Begriffe wie „Ehrenamt“, „Bürgerschaftliches Engagement“ oder „Freiwillige Tätigkeit“ werden häufig synonym verwendet. Auch wenn es inhaltliche Unterschiede zwischen den Begriffen gibt, so lässt sich doch feststellen, dass sie alle die folgenden Kriterien erfüllen müssen: Definition Bürgerschaftliches Engagement (Quelle: bagfa - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V.) Genauere Definitionen finden Sie hier: Wegweiser Bürgergesellschaft FAQ zu Ehrenamt und freiwilliges Engagement Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Ehrenamt: Ich habe keine Zeit für ein Ehrenamt Beruf, Schule, Alltag, Familie und persönliche Hobbys verlangen uns viel ab. Warum trotzdem ein Ehrenamt übernehmen? Ein Ehrenamt bedeutet nicht, dass man es auf Dauer ausüben muss und es gibt auch keine bestimmte Stundenzahl, die „Pflicht“ ist. Viele Projekte sind mittlerweile zeitlich begrenzt, z.B. auf 6 Monate. Oder sie finden in lockerer Atmosphäre z.B. jeden Sonntag statt und wer Zeit hat, kommt, wer nicht, kommt nicht. Es gibt Aktivitäten, die nur einen Tag oder ein paar Stunden am Stück dauern, meist am Wochenende. Sie werden oft lange im Voraus angeboten, so dass man sie gut planen kann. Oft kann die ganze Familie mitmachen (z.B. bei Umweltprojekten) oder man kann seine Freunde mitbringen und so gemeinsam einen spannenden Nachmittag der anderen Art verbringen. Menschen, die aus verschiedenen Gründen (Kinderbetreuung, gesundheitliche Einschränkungen, lange Anfahrtswege) das Haus nicht verlassen können oder wollen: Es gibt tolle Projekte, die digital umgesetzt werden können, z.B. hier: https://www.youvo.org/ https://gutes-geht.digital/ Die Angebote in der Welt des freiwilligen Engagements sind so vielfältig, dass für jedes „Zeitbudget“ etwas dabei ist. Wichtig ist, mit der Organisation offen über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu sprechen. Wenn z.B. die Hausaufgabenbetreuung jeden Dienstag stattfindet und Ihnen das zu viel ist, können Sie vielleicht auch nur einmal im Monat regelmäßig kommen. Viele große Unternehmen bieten als Arbeitgeber auch regelmäßig ehrenamtliche Aktionen während der Arbeitszeit an - zum Beispiel Projekte in Flüchtlingsunterkünften oder Kindergärten. Fragen Sie einfach bei Ihrem Vorgesetzten/Personalrat nach, ob es so etwas schon gibt oder ob Sie so etwas initiieren können - vielleicht im Rahmen einer Teambuilding-Maßnahme? Ehrenamt bedeutet nicht, dass Sie Mitglied in einem Verein oder einer Organisation sein müssen. Vielleicht können Sie Ihrem Nachbarn ab und zu beim Einkaufen helfen, auf die Kinder aufpassen oder den Garten pflegen? Auch hier sind Sie ehrenamtlich tätig und es fühlt sich vielleicht gar nicht wie eine „zusätzliche Aufgabe“ an? Wer zahlt mir Fahrkosten und Material? Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit können Reise- und Materialkosten entstehen. Hier gibt es Möglichkeiten der Erstattung. Dies ist individuell im Vorfeld mit dem Verein/der Organisation/der Projektgruppe, in der die ehrenamtliche Tätigkeit stattfindet, zu besprechen. Auch eine kleine Aufwandsentschädigung für erbrachte Leistungen ist möglich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/aufwandsentschaedigung/ Wer übernimmt die Versicherung? Als ehrenamtlich Tätige profitieren Sie von einem besonderen Versicherungsschutz, denn Sie tragen entscheidend zum sozialen Zusammenhalt bei und bereichern mit ihrem Beitrag unsere Stadtgesellschaft. Damit Ehrenamtliche ihrem Engagement sorgenfrei nachgehen können, ist es sinnvoll, sich gegen Unfälle und Haftpflichtschäden abzusichern. Es ist jedoch ratsam, sich bereits vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit über den Versicherungsschutz zu informieren, z.B. beim Träger (Verein, Organisation). Grundsätzlich besteht für ehrenamtlich Tätige ein Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz durch das Land NRW sowie die Trägerorganisationen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.engagiert-in-nrw.de/sicherheit Ich habe geistige/körperliche Einschränkungen – was gibt es da für ehrenamtliche Tätigkeiten? So individuell wie die Menschen sind auch die Angebote für ehrenamtliche Tätigkeiten. Es gibt viele Beispiele, wo Menschen mit Behinderungen passende ehrenamtliche Tätigkeiten gefunden haben. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und Bedürfnisse! Unser Ziel ist es, Inklusion auch beim Thema Ehrenamt in Bad Oeynhausen zu ermöglichen. Muss ich volljährig sein? Auch wenn einige Angebote erst ab 16 Jahren möglich sind, gibt es durchaus auch Angebote für Kinder und Jugendliche. Zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir finden gemeinsam das passende Angebot für Dich! Meine Tätigkeit gefällt mir nicht mehr. Ich fühle mich über/-unterfordert und möchte gerne aufhören/wechseln. Sie haben das Recht - und sich selbst gegenüber auch die Pflicht - zu erkennen, wenn etwas „nicht mehr passt“. Das ist nicht ungewöhnlich und muss Ihnen nicht unangenehm sein. Schließlich müssen Sie für sich selbst ausprobieren, wie Sie sich in bestimmten Situationen fühlen und ob es Ihnen auf Dauer gut geht. Gerade Themen wie die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Hospizbesuche oder Familienberatung können sehr belastend sein. Vielleicht haben sich auch Ihre persönlichen Lebensumstände so verändert, dass das Ehrenamt in dieser Form nicht mehr in den Alltag passt. Wichtig ist, dass man seine Sorgen und Probleme offen mit der Organisation bespricht. Einfach „nicht mehr hingehen“ ist keine Lösung, denn man verlässt sich auf Sie! Oft gibt es innerhalb der Organisation Möglichkeiten etwas zu ändern, z.B. Reduzierung der Arbeitszeit, andere Tätigkeiten, mehr Betreuung, Teilnahme an Fortbildungen. Natürlich steht es Ihnen auch frei, Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu beenden und sich (hoffentlich) etwas Neues zu suchen. Wenn Sie sich in Ihrer Organisation nicht gut aufgehoben fühlen (z.B. keine verlässliche Ansprechperson für Ihre Anliegen, wenig Wertschätzung, „Abladen“ von Arbeit), können Sie sich gerne an uns wenden. Wir versuchen zu vermitteln und eine Lösung zu finden!

      Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache

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      Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache Die Feuer- und Rettungswache der Stadt Bad Oeynhausen ist rund um die Uhr mit hauptamtlichen Kräften besetzt, die sich in drei Wachabteilungen aufteilen. In der einsatzfreien Zeit werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wachabteilungen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Ergänzend zu den Wachabteilungen übernehmen weitere hauptamtliche Mitarbeitende der Feuer- und Rettungswache Führungs- und Verwaltungsaufgaben, vorbeugenden Brandschutz sowie Aufgaben in der Einsatzausbildung. Insgesamt arbeiten ca. 100 hauptamtliche Kräfte in der Feuer- und Rettungswache der Stadt Bad Oeynhausen. Aufgaben Die Feuerwache Bad Oeynhausen ist rund um die Uhr besetzt. Zu den Aufgaben von Feuerwehr und Rettungsdienst zählen: Abwehrender Brandschutz und Rettungsdienst Bereichsleitung Brandschutz und Rettungsdienst: Michael Schäfer Telefon: +49 (0) 5731 14 - 6060 m.schaefer@badoeynhausen.de Teamleitung Einsatz und Organisation: Olaf Brandt Telefon: +49 (0) 5731 14 - 6010 o.brandt@badoeynhausen.de Teamleitung Verwaltung: Christin Holdijk Telefon: +49 (0) 5731 14 - 6020 c.holdijk@badoeynhausen.de Ausführliche Dienstleistungsbeschreibung hier . Vorbeugender Brandschutz / Brandschutzdienststelle Stabsstelle Brandschutz und Rettungsdienst: Falk Ueckermann Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1031 f.ueckermann@badoeynhausen.de Ausführliche Dienstleistungsbeschreibung hier . Hilfeleistungen nach dem BHKG Gemäß dem Brandschutzgesetz (BHKG) kann die Feuerwehr verschiedene Hilfeleistungen erbringen, darunter die Bekämpfung von Bränden, die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Hilfe bei Unfällen und Naturkatastrophen. Darüber hinaus kann sie freiwillige Leistungen anbieten, sofern die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird. Konkrete Hilfeleistungen nach dem BHKG: Rettung von Menschen und Tieren Die Feuerwehr leistet Hilfe bei der Rettung von Menschen aus Gefahrensituationen, wie z. B. Bränden oder Unfällen, und unterstützt auch bei der Rettung von Tieren. Hilfe bei Unfällen und Naturkatastrophen Die Feuerwehr unterstützt bei Unfällen, wie Verkehrsunfällen oder Stürzen, sowie bei Naturkatastrophen, z. B. Hochwasser, Stürme oder Ölverschmutzungen. Technische Hilfeleistung Die Feuerwehr kann bei technischen Notfällen, wie beispielsweise dem Auffinden einer Gasleitung, eingesetzt werden. Freiwillige Hilfeleistungen Die Feuerwehr kann auch freiwillige Leistungen erbringen, wie beispielsweise das Absichern von Veranstaltungen oder das Erbringen von Hilfeleistungen im Rahmen des Katastrophenschutzes, wobei die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt werden darf. Rettungsdienst und Krankentransport Der Rettungsdienst und die Krankentransporte (z. B. Transporte zum Arzt, vom Krankenhaus in eine andere Einrichtung usw.) werden von der Feuerwehr (Rettungsdienst) durchgeführt und gemäß der Gebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen abgerechnet. Wachabteilungen Die Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache untergliedert sich in 3 Wachabteilungen und ist rund um die Uhr besetzt. Jede Wachabteilung besteht aus 16 Feuerwehrbeamten und 12 tariflich Beschäftigten. Im Einsatzdienst werden Wachabteilungsleiter als Zugführer des Löschzuges der Feuerwache eingesetzt. Sie sind somit Einsatz- bzw. Abschnittsleiter bei den anfallenden Einsätzen. Auf der Feuerwache haben die Wachabteilungsleiter die Dienstaufsicht für die diensthabende Wachabteilung. D. h. sie sind verantwortlich für den reibungslosen Dienstbetrieb auf der Feuerwache. Sie haben darauf zu achten, dass die vorgegebenen Funktionen besetzt sind und die Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge einsatzbereit sind. Pro Wachabteilung sind folgende Funktionen entsprechend dem Branschutzbedarfsplan sowie dem Rettungsdienstbedarfsplan besetzt: Brandschutz Kommandowagen (KdoW): 1 Feuerwehrbeamter gD als bestellter Einsatzleiter (B-Dienst) Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF): 1 Feuerwehrbeamter gD + 3 Feuerwehrbeamte mD (mittlerer Dienst) als Angriffstrupp Drehleiter mit Korb (DLK): 2 Feuerwehrbeamte mD davon min. 1 Feuerwehrbeamter mit Gruppenführer-(B3)-Qualifikation Tanklöschfahrzeug (TLF): 1 Feuerwehrbeamter mD je nach Verfügbarkeit mit oder ohne B3-Qualifikation Je nach Einsatzzweck bzw. Alarmierung werden durch die genannten Funktionen weitere Sonderfahrzeuge besetzt. Hierzu gehören : Rüstwagen (RW) Gerätewagen-Logistik als Kleinfahrzeug auch eingesetzt für die Fachgruppe Tierrettung (GW-L1) Gerätewagen- Logistik (GW-L2) Rettungsboot (RTB) Rettungsdienst 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): 1 Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (NFS / RA) + 1x Notarzt gestellt durch die MKK Mühlenkreiskliniken 4 Rettungswagen (RTW): 1 Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (NFS / RA) als Beifahrer sowie Transportfüher + 1 Rettungssanitäter (RS) als Fahrer 1 Intensivtransportwagen (ITW): 1 Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (NFS / RA) als Beifahrer sowie Transportfüher + 1 Rettungssanitäter (RS) als Fahrer 1 Krankentransportwagen (KTW): 2 Rettungssanitäter (RS) Das NEF sowie 2 RTW´s werden analog zum Brandschutz 7 Tage die Woche 24h besetzt. 2 RTW´s werden 7 Tage die Woche 12h besetzt. Der ITW wird als Spezialfahrzeug im Rettungsdienst vorgehalten und wahlweise durch eine der 4 RTW – Besatzungen besetzt. Dieses Fahrzeug wird auch für Einsätze im restlichen Kreisgebiet sowie regional und überregional eingesetzt. Alle Feuerwehrbeamten haben zusätzlich die Mindestqualifikation des Rettungssanitäters. 75 % aller derzeit beschäftigten Feuerwehrbeamten besitzen zusätzlich auch die Notfallsanitäter/Rettungsassitenten-Qualifikation. Sie werden auch im Rettungsdienst eingesetzt. Weiterlesen Aktuelles Veranstaltungen, Schulungen und sonstige Termine Über uns Organisation Freiwillige Feuerwehr Löscheinheiten Kinder- und Jugendfeuerwehr Nachwuchskräfte Mitmachen! Teil der Feuerwehr Bad Oeynhausen werden

      Amtliche Bekanntmachungen

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      Amtliche Bekanntmachungen Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen wie zum Beispiel Satzungen, Bauleitpläne und Allgemeinverfügungen. Die öffentliche Bekanntmachung sind in der Stadt Bad Oeynhausen durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben und werden im „ Amtlichen Kreisblatt “ des Kreises Minden-Lübbecke und hier auf unserer Webseite veröffentlicht. Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Aufhebungssatzung Baumschutzsatzung Einziehung eines Teilstückes der Straße "Am Meierbach" im Stadtteil Dehme gem. § 7 StrWG NRW und sofortige Vollziehung der Einziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Ordnungsbehördliche Verordnung vom 22.07.2026 über die Aufhebung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Nutzung von Trinkwasser im Stadtgebiet Bad Oeynhausen vom 22.06.2026“ Bekanntmachung 4. Änderungssatzung Gebühren OGS Bekanntmachung Gebührensatzung Rettungsdienst vom 10.07.2026 5. Änderungssatzung vom 14.07.2026 zur Hauptsatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.09.2008 Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold 10. Änderungsbeschluss Flurbereinigung Gohfeld-Bischofshagen II Amtliche Bekanntmachung 6. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 9. Juli 2026 Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Nutzung von Trinkwasser im Stadtgebiet Bad Oeynhausen vom 22.06.2026 Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied Bekanntmachung der Informationsveranstaltung der Autobahn GmbH zum Umbau des Autobahnkreuzes Bad Oeynhausen und der Erneuerung der Weserquerung Bekanntmachung Änderung des Geltungsbereiches und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 9A „Quartier Südstadt – West“ der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachung 5. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 20. Mai 2026 Allgemeinverfügung Alkoholverbot Vatertag 2026 Bekanntmachung 1. Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Martin-Luther-Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und 2. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Südlich Breedenhagen“ der Stadt Bad Oeynhausen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung Beschluss zur Einleitung der 70. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Breedenhagen“ der Stadt Bad Oeynhausen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung Durchführung der 66. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Straße „Am Kokturkanal“ der Stadt Bad Oeynhausen Bekanntmachung Vorverkaufssatzung Stadtmitte-Ost Bekanntmachung Feuerwehrsatzung Bekanntmachung Alkoholverbot Bekanntmachung ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Oeynhausen Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren 380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen Amtliche Bekanntmachung 4. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 18. März 2026 Bekanntmachung zum Mietspiegel der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachung 3. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 18. Februar 2026 Bekanntmachung Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen Neubau des Radschnellwegs OWL RS3 im Abschnitt 2.2 Bad Oeynhausen - Linienzustimmung gemäß § 37 Abs. (3) StrWG NRW 2. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen i.d.F. der ersten Änderungssatzung vom 17.10.2025 Gebührensatzung für den Rettungsdienst in der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachung 2. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 17. Dezember 2025 Amtliche Bekanntmachung 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschuss am 18.11.2025 Bekanntmachung der 1. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 5. November 2025 Bekanntmachung der Ersatzbestimmungen für Ratsmitglieder Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung vom 23.10.2025 zur Hauptsatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.09.2008 Bekanntmachung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen in der Neufassung vom 23.10.2025 Bekanntmachung der Wahlordnung zur Wahl der direkt in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu wählenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bad Oeynhausen vom 07.07.2020 geändert durch Beschluss des Rates vom 08.10.2025 Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung vom 17.10.2025 zur Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 17.12.2009 Das Gesuchte nicht dabei? Dann versuchen Sie es hier: Informationen über die Aktivitäten des Stadtrates mit seinen Ausschüssen Ratsinformationssystem Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Stadt Bad Oeynhausen Ortsrecht & Satzungen Aktuelle Stellen- und Ausbildungsangebote Karriereportal Weiterlesen Mitteilungen Aktuelle Meldungen Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe Bürgerbeteiligungen Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Online-Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge

      Teilung von Grundstücken

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      Die Teilung eines Grundstücks ist die Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden soll. Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist für bebaute Grundstücke zur Bildung von neuen eigenständigen Grundstücken und dient zur Vorlage beim Katasteramt. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass durch die geplante Grundstücksteilung keine baurechtlich relevante Verstöße entstehen. § 19 Baugesetzbuch (BauGB) § 8 Bauordnung NRW (BauO NRW)

      Wie heizen wir morgen?

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      Am Freitag, dem 11. Oktober, informiert die Stadt Bad Oeynhausen zusammen mit dem beauftragten Ingenieurbüro Gertec über den Stand der kommunalen Wärmeplanung für Bad Oeynhausen. Sie kann sich auf die Hauseigentümerinnen und -eigentümer auswirken, weil sie einen Einfluss auf deren Heizungswahl hat. Auf der Veranstaltung wird erläutert, was die Wärmeplanung konkret für Bad Oeynhausen bedeutet. Außerdem gibt es aktuelle Informationen zum Ausbaustand der Fernwärme. Und es werden Hinweise zu individuellen Umstellung von Heizungsanlagen sowie zu Fördermitteln gegeben. Die Veranstaltung findet in der Wandelhalle im Kurpark statt und beginnt um 16 Uhr. Sie wird bis etwa 17:45 dauern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

      Flächen & Immobilien

      Relevanz:

      Flächen & Immobilien Erfolgreiche Unternehmen benötigen adäquate Gewerbeflächen. Abhängig von den betrieblichen Erfordernissen werden quantitativ und qualitativ unterschiedliche Anforderungen an den Betriebsstandort gestellt. Dieses setzt ein differenziertes Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen voraus. Die Stadt Bad Oeynhausen hat sieben größere Gewerbegebiete in den Stadtteilen geschaffen. Dort und in den zahlreich vorhandenen Mischgebieten können Gewerbebetrieben exzellente Standorte angeboten werden. Insgesamt bieten die vorhandenen Freiflächen im Stadtgebiet hervorragende Rahmenbedingungen für ansiedlungsinteressierte Unternehmen. Gewerbegebiete in Bad Oeynhausen Fläche, Struktur und Anbindung Gewerbeflächenangebot Gewerbeflächen oder –objekte zum Kauf oder zur Miete

      Vor Pfingsten noch an die Sommerferien denken

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      Auch wenn es nach Pfingsten noch sieben Wochen bis zu den Sommerferien sind, lohnt sich jetzt schon ein Blick in den Reisepass oder den Personalausweis. Damit es zum Reiseantritt im Sommer keine bösen Überraschungen gibt, sollten Familien jetzt die Gültigkeit ihrer Ausweise überprüfen. Aktuell betragen die Lieferzeiten für neue Ausweise etwa vier bis fünf Wochen beim Reisepass und etwa drei Wochen beim Personalausweis. Sollte einer der Ausweise im Sommer ablaufen oder schon abgelaufen sein, wäre eine Bestellung jetzt in der Regel noch rechtzeitig. Der Besuch im Bürgerbüro ist am Dienstag, Mittwoch und Freitag ohne Termin und am Montag und Donnerstag nur mit Termin möglich.

      Geänderte Verkehrsführung auf der Mindener Straße

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      In einem Teilbereich der Mindener Straße ändert sich ab Mittwoch (17.06.2026) die Verkehrsführung. Zwischen der Steinstraße und dem Alten Rehmer Weg wird es nur noch eine Spur je Richtung geben. Beide Spuren werden auf die südliche zur Innenstadt hin gelegene Fahrbahn verschwenkt. Hintergrund ist die Verlegung des Hambkebaches, der in diesem Bereich in Rohren verläuft. Die Baustelle wirkt sich auch auf den Alten Rehmer Weg aus. Autofahrer können an der Einmündung an der Mindener Straße nur noch nach rechts in Richtung Werre-Park abbiegen. Dieser Abschnitt der Verlegung des Hambkebaches soll Mitte September abgeschlossen sein. Danach Erfolgen weitere Arbeiten in Höhe der Einmündung der Tannenbergstraße.

      Schülerinnen und Schüler aus Schweden im Rathaus empfangen

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      Nach einem Stadtrundgang am Dienstagmittag haben 16 Austauschschülerinnen und -schüler sowie die begleitenden Lehrer aus Schweden Station im Rathaus gemacht. Bürgermeister Lars Bökenkröger empfing die Jugendlichen und ihre Gastgeber der Europaschule im großen Sitzungssaal. Nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Bad Oeynhausen kam es zu einem regen Gespräch zwischen dem Bürgermeister und den Schülerinnen und Schülern. Dabei ging es unter anderem um den Schulalltag in Schweden und die Freizeitgestaltung. Die Gäste vom Magnus-Abergs-Gymnasium (Magnus Åbergsgymnasiet) in Trollhättan sind noch bis Freitag in Bad Oeynhausen. Sie nehmen am Unterricht teil und verbringen Zeit mit ihren Gastfamilien. Am Donnerstag steht ein Ausflug nach Münster auf dem Programm. Der Gegenbesuch in Schweden ist für Herbst geplant.

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      Telefax: +49 (0) 5731 14 - 1900
      E-Mail: info@badoeynhausen.de

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