Die Teilung eines Grundstücks ist die Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden soll.
Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung ist für bebaute Grundstücke zur Bildung von neuen eigenständigen Grundstücken und dient zur Vorlage beim Katasteramt. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass durch die geplante Grundstücksteilung keine baurechtlich relevante Verstöße entstehen.
Die Teilung eines Grundstücks ist die Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden soll.
Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung ist für bebaute Grundstücke zur Bildung von neuen eigenständigen Grundstücken und dient zur Vorlage beim Katasteramt. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass durch die geplante Grundstücksteilung keine baurechtlich relevante Verstöße entstehen.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Steven
Bredthauer
- s.bredthauer@badoeynhausen
Teilung von Grundstücken
Die Teilung eines Grundstücks ist die Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden soll.
Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung ist für bebaute Grundstücke zur Bildung von neuen eigenständigen Grundstücken und dient zur Vorlage beim Katasteramt. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass durch die geplante Grundstücksteilung keine baurechtlich relevante Verstöße entstehen.