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      Störung bei der digitalen Beantragung der Briefwahlunterlagen

      Relevanz:

      Über das lange Osterwochenende haben viele Bürgerinnen und Bürger die Zeit genutzt, um ihre Briefwahlunterlagen digital zu beantragen. Bedauerlicherweise kam es zu einer Störung im Bürgerserviceportal. Diese Störung führte dazu, dass es zu einer Fehlermeldung kam und die Anträge nicht abgeschickt werden konnten. Das teilte das zuständige Rechenzentrum in Lemgo mit. Deshalb werden die Bürger*innen, die eine Fehlermeldung erhalten haben und nicht über andere Wege bereits einen Antrag gestellt haben, gebeten, ihren Antrag neu zu stellen. Inzwischen wurde der Fehler behoben und die Anträge können wieder online gestellt werden. Anträge, die über einen QR-Code gestellt wurden, waren von dem Systemfehler nicht betroffen. Für die Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.

      Das Museum

      Relevanz:

      Das Museum Das Deutsche Märchen- und Wesersagenmuseum wurde 1973 eröffnet. Es geht zurück auf die Schenkung einer privaten Märchensammlung. Das Museum soll zur lebendigen Tradierung der Volksmärchen und Sagen beitragen. Die Welt der Märchen und Sagen In der Dauerausstellung im Erdgeschoss wird an bekannten Beispielen erläutert, wer Märchen und Sagen gesammelt bzw. geschrieben hat und worum es in diesen Geschichten geht. Hier begegnet man nicht nur den bekannten Gestalten aus den Märchen der Brüder Grimm, sondern erfährt vor allem etwas über Märchen und Sagen allgemein. Die Dauerausstellung kann aus Platzgründen nur einen kleinen Einblick in das Thema wie in die Sammlungsbestände des Hauses geben. Wechselausstellungen zu kultur- und kunstgeschichtlichen Aspekten im Obergeschoss ergänzen die Dauerausstellung. Da sich die Ausstellungen eher an Erwachsene als an Kinder richten, bietet das Museum an mehreren Stellen Spieleinheiten oder Quizbögen an, um Kinder spielerisch an das Thema heran zu führen. Die Museumsbibliothek im Dachgeschoss umfasst rund 16.000 Bände Primär- und Sekundärliteratur zu den unterschiedlichen Arten der Volkserzählungen. Die Präsenzbibliothek steht Interessierten nach Voranmeldung offen. Seit 1993 besteht der Erzählkreis am Museum, in dem sich regelmäßig interessierte Laien treffen, um gemeinsam das Märchenerzählen zu trainieren. Eine Vielzahl von Veranstaltungsangeboten ergänzt die Ausstellungen. Märchenerzählstunden unterschiedlicher Art und Führungen ebenso wie Kindergeburtstagsangebote oder auch museumspädagogische Programme bieten für Einzelbesucher wie für Gruppen viele Möglichkeiten, Märchen zu erleben. Höhepunkt der Veranstaltungssaison sind die Bad Oeynhausener Märchentage mit einem reichhaltigen Veranstaltungsprogramm. Unterstützung Seit 1978 unterstützt der Förderkreis Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseums e.V. die Museumsarbeit finanziell und ideell. Im vom Förderkreis unterhaltenen Museumsladen können märchenhafte Produkte erworben werden. Die Stadt Bad Oeynhausen ist zudem Mitglied in den Vereinen Deutsche Märchenstraße e.V. und Museumsinitiative in OWL e.V. . Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum Am Kurpark 3 32545 Bad Oeynhausen Stadtplan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 3410 E-Mail: museum@badoeynhausen.de Öffnungszeiten Mittwoch - Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Links Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback

      Reisepass

      Relevanz:

      Alle deutschen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen können ihren Reisepass persönlich im Bürgerbüro beantragen. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass mit längerer Gültigkeit erforderlich. Antragstellung bei Minderjährigen Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten besondere Anforderungen: Persönliche Vorsprache des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Der zweite Sorgeberechtigte kann sein Einverständnis schriftlich erklären (inkl. Kopie eines Ausweisdokuments ). Die Anwesenheitspflicht des Kindes gilt unabhängig vom Alter . Gültigkeit des Reisepasses Alter bei Ausstellung Gültigkeitsdauer Unter 24 Jahre: 6 Jahre Ab 24 Jahre: 10 Jahre Bitte beachten Sie, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, verliert das Ausweisdokument auch vor dem Ablaufdatum die Gültigkeit . Grade bei Kindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern und eine Identifizierung ist auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. Bei Kleinkindern kann dieses bereits nach mehreren Monaten eintreten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise. Weitere Optionen: Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach 3 Werktagen, bei Antragstellung bis 11 Uhr. Kinderreisepass Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Vorläufiger Reisepass Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch in Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird mit Aushändigung des gültigen Reisepasses eingezogen. Persönliche Vorsprache notwendig Da die Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst werden müssen, ist eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung verpflichtend. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen – auch Ehepartner benötigen eine Vollmacht, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Tipp Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt . Neuerung ab 1. Mai 2025: Digitales Passfoto verpflichtend Zum Schutz vor Bildmanipulationen (Morphing) werden seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Zertifizierte Fotostudios : Dort erhalten Sie einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin im Rathaus mitbringen und bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vorlegen. Fotobox im Wartebereich des Bürgerbüros : Hier können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort für 6 € erstellen lassen. Wichtiger Hinweis: Für Kleinkinder sowie Personen im Rollstuhl ist die Nutzung der Fotobox nur eingeschränkt oder nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir, das Passfoto bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie: Papierfotos oder Datenträger (z. B. USB-Stick) können nicht angenommen werden. Online-Terminvergabe Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro , um Wartezeiten zu vermeiden. Dokument Gebühr Reisepass unter 24 Jahre 37,50 € Reisepass ab 24 Jahre 70,00 € 48-Seiten-Pass zzgl. 22,00 € Express-Reisepass zzgl. 32,00 € Digitales biometrisches Passfoto * Bisheriger Personalausweis/Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung) Zusätzlich bei Minderjährigen: Gemeinsame Sorgeerklärung (bei erstmaliger Beantragung) oder Aktuelle Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge / Negativbescheinigung * Hinweis zum Passfoto: Seit dem 1. Mai 2025 werden zum Schutz vor Bildmanipulationen ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Diese können entweder in zertifizierten Fotostudios (mit QR-Code) oder direkt vor Ort an der Fotobox im Bürgerbüro (6 €) erstellt werden. Passbild Schablone für Personen ab einem Alter von 10 Jahren Foto-Mustertafel Internetseite des Bundesministerium Zertifizierte ePassfotos ab 1. Mai 2025: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

      Pflegschaften für Kinder und Jugendliche

      Relevanz:

      Für ein minderjähriges Kind kann eine bestellte Pflegschaft eingerichtet werden. Dies geschieht durch einen Antrag an das Familiengericht ( Amtsgericht ). Sie ist dann erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) aus verschiedenen Gründen, z. B. Interessenkollision, das Kind nicht vertreten können oder Teile des Sorgerechts entzogen werden. Beispiele dafür sind: Ehelichkeitsanfechtungen, Erbangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge. Das Gericht bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben einen Pfleger. Dieser vertritt dann die Interessen des Kindes in dem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereich. Vorrangig sind Privatpersonen zu bestellen, wenn geeignete zur Verfügung stehen. Es kann auch das Jugendamt als Amtspfleger bestellt werden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

      Verkehrssicherung

      Relevanz:

      Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, diese so zu sichern, dass Schäden anderer verhindern werden. Zur Verkehrssicherung gehören Maßnahmen, die eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr, z.B. eine Baustelle, kennzeichnen oder die eine Gefahrenstelle, z.B. morsche Bäume, beseitigen.

      Spannende Einblicke in die Welt des Profilings

      Relevanz:

      „Stellen Sie zum Einstieg in wichtige Verhandlungen immer offene Fragen.“ Unter anderem mit dieser Quintessenz hat der Profiling-Experte Mark T. Hofmann seinen Vortrag beim Unternehmerfrühstück der Stadt am Mittwochmorgen abgeschlossen. „Aus dem sich daraus ergebenden Smalltalk können sie wichtige Erkenntnisse für ihre späteren Verhandlungen gewinnen.“ Dem Fazit vorausgegangen war ein kurzweiliger Vortrag über die Grundlagen des Profilings und dessen Stellenwert für verschiedene Berufsgruppen. Dabei sei Profiling explizit nicht nur wichtig bei der Polizeiarbeit. „Vor allem ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer kann es helfen, ihre Gegenüber in Gesprächen besser einzuschätzen und deren Motive zu erkennen.“ Er selbst habe Wirtschaftspsychologie studiert und sich dann bereits sehr früh für den Bereich Profiling entschieden, erläuterte Hofmann den Gästen des Unternehmerfrühstücks. Und er räumte mit einem landläufigen Vorurteil auf: „Es ist nicht möglich, allein aus einem Foto ein Charakterprofil einer Person zu erstellen aber schon zwei Minuten Smalltalk reichen aus, um wichtige Einblicke in den Charakter des Gegenübers zu gewinnen. Die Arbeit mit Profilern werde immer wieder mit dem Aufspüren von Psychopaten verbunden. „Tatsächlich macht dieser Personentyp vielleicht gerade mal ein Prozent der Bevölkerung aus.“ Viel häufiger seien Narzissten und Selbstdarsteller anzutreffen. In diese Kategorie sei auch der US-Präsident einzuordnen. Ihm gehe es mehr um Selbstdarstellung als um Macht. Auch der Trend zu den weitverbreiteten Selfies in den Sozialen Medien sei ein Beleg für die zunehmende Selbstdarstellung. Hofmann untermauerte das mit einem Bild von einer Veranstaltung im US-Präsidentschaftswahlkampf 2020. „Statt ein Bild von der Kandidatin zu machen war es den Gästen wichtiger, ein Bild von sich mit der Präsidentin im Hintergrund zu machen.“ Der Selfie-Wahn habe mittlerweile dazu geführt, dass es mehr Selfie-Tote als Hai-Tote gibt. „Auf der Jagd nach dem besten Motiv vergessen die Menschen ihre Umgebung.“ Gerade dieser Trend zur Selbstdarstellung und zum übertriebenen Narzissmus sei ein guter Hebel, um in Verhandlungen Boden gut zu machen. „Stellen sie nicht ihre eigenen Motive in den Vordergrund, sondern versuchen sie, sich in die Motive des Gegenübers hineinzuversetzen und dies für sich zu nutzen.“ Und: „Nutzen sie in Gesprächen auch die Macht der Stille. Nichts wirkt besser, als in unbequemen Situationen einfach mal nichts zu sagen.“ Mehr als 100 Gäste waren zum jüngsten Unternehmerfrühstück der Stadt Bad Oeynhausen ins Kaiserpalais gekommen. Bürgermeister Lars Bökenkröger dankte den Vertreterinnen und Vertretern der Bad Oeynhausener Unternehmen für ihr vielfältiges Wirken in der Stadt. Die Stadt ihrerseits komme den Unternehmen durch wichtige Standortfaktoren entgegen und investiere in die Infrastruktur, in Kitas und Schulen. Die städtische Wirtschaftsförderung stehe in den heimischen Unternehmen immer gerne mit Rat und Tat zu Seite.

      Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

      Relevanz:

      Am heutigen 25. November 2024, dem internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen, startet die Stadt Bad Oeynhausen die diesjährigen Orange Days mit der Beleuchtung des Treppenhauses des Rathauses in Orange. Diese Aktion dauert bis zum 10. Dezember 2024 und ist ein kraftvolles Symbol im weltweiten Engagement gegen Gewalt an Frauen. Die Beleuchtung wird in Zusammenarbeit mit den Soroptimisten Bad Oeynhausen/Wittekindsland und der Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Oeynhausen umgesetzt und erinnert an die Notwendigkeit, sich gemeinsam gegen diese Gewalt zu stellen. Am 30. November 2024 von 11 bis 14 Uhr folgt mit der Aktion „Rote Schuhe“ ein weiteres Zeichen des Gedenkens und der Solidarität. Am Schweinebrunnen werden rote Schuhpaare aufgestellt, die symbolisch für die in diesem Jahr in Deutschland getöteten Frauen stehen, Opfer von Gewalt durch (Ex)-Partner. Jedes Schuhpaar wird durch Informationen zu Tatort, Datum und den Umständen ergänzt, um die Dringlichkeit und die Schwere dieser gesellschaftlichen Problematik ins Bewusstsein zu rücken. Die Aktion wurde durch den Arbeitskreis PRIO (Prävention-Intervention-Opferschutz) und die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Minden-Lübbecke ins Leben gerufen und wird unterstützt durch das Frauenhaus Minden und die Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Oeynhausen. Parallel zur Schuh-Aktion wird es einen Informationsstand unter dem Motto „Read the Signs“ von den Soroptimisten Bad Oeynhausen/Wittekindsland und der Gleichstellungsstelle Bad Oeynhausen geben. Der Stand bietet Aufklärung und Gespräche, um auf häusliche Gewalt aufmerksam zu machen und Wege zur Unterstützung für Betroffene aufzuzeigen. Zudem werden auch in diesem Jahr wieder Taschentuchpackungen verteilt, die auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Notrufnummer 116016) hinweisen. Das Hilfetelefon bietet anonyme, kostenlose und mehrsprachige Unterstützung für Frauen in Notsituationen. Seien Sie dabei und unterstützen Sie die Aktionen gegen Gewalt an Frauen! Setzen Sie mit uns gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und für Solidarität.

      Bücherboxen sollen Austausch von gelesenen Büchern erleichtern

      Relevanz:

      Mit zwei neuen Bücherboxen unterstützt die Stadt Bad Oeynhausen den Austausch von gelesenen Büchern unter den Menschen in der Stadt. Gemeinsam mit den Fünftklässlerinnen Emma Läufer, Amelie Gneuß und Rina Rinza hat Bürgermeister Lars Bökenkröger eine der Boxen heute vor dem Familienbüro im Lenné-Karree aufgestellt. Emma Läufer hatte dem Bürgermeister in einem Brief vorgeschlagen, eine Bücherbox in der Stadt aufzustellen. Die Bücherbox sei zum Beispiel gut für Menschen, die nicht so viel Geld haben, um sich selber Bücher zu kaufen, war eines von Emmas Argumenten. Und jedes Buch könne so auch von mehreren Menschen gelesen werden und würde nicht einfach nur rumliegen oder am Ende sogar weggeschmissen. Als Dankeschön für den Hinweis gab es für Emma Läufer eine Einladung zum Aufstellen der Box. Gerne durfte Emma auch ihre Freundinnen Amelie und Rina mitbringen. Als Spende hat Emma die schönsten Schmökerbären Pferdegeschichten in die neue Bücherbox gestellt. Eine weitere Bücherbox wird im Bahnhof aufgestellt. Dort wird sie durch die Mitarbeitenden des Bahnhofskiosks im Auge behalten und über Nacht weggeschlossen. Im Lenné-Karre betreuen die Mitarbeitenden des städtischen Familienbüros das neue Angebot. Ähnliche Angebote gibt es bereits auch schon im Begegnungszentrum Druckerei und in der roten Telefonzelle an der Laurentius-Kirche in Rehme.

      Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und andere Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

      Relevanz:

      Wer öffentlich Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten will, bedarf einer Erlaubnis. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet und bieten die Möglichkeit eines Gewinnes. Das wesentliche Charakteristikum eines solchen Spielgerätes besteht darin, dass eine Vorrichtung eingebaut ist, die über die allgemeinen physikalischen Gesetze hinaus den Spielerfolg entscheidend beeinflusst. Da der Spieler den Spielablauf nicht bestimmen kann, handelt es sich um ein Glücksspiel. Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind Spiele mit Gewinnmöglichkeiten, die nicht unter § 33 c Gewerbeordnung fallen. Hierzu zählen Geschicklichkeitsspiele ohne technische Spieleinrichtung, bei denen der Spieler den Spielablauf durch eigene Handlung unmittelbar bestimmen kann. Weitere Informationen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Gewerbeordnung) Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf gemäß § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese berechtigt zur Aufstellung von Geräten, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind. Die Erlaubnis ist von der Zuverlässigkeit des Antragstellers abhängig. Die Erlaubnis ist personenbezogen auf den Aufsteller ausgestellt und nicht auf konkrete Geräte beschränkt. Einzelheiten zu den Spielgeräten sind in der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele (SpielV) geregelt. Aufsteller ist, wer als Unternehmer oder Mitunternehmer Erfolg und Risiko der Spielgeräte trägt und auf dessen Namen das Gewerbe angemeldet wird. Die Erlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung steht selbständig neben anderen Erlaubnissen. Sie ist auch dann erforderlich, wenn der Aufsteller bereits eine Gaststättenerlaubnis oder eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle besitzt. Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Gewerbeordnung) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis setzt die Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdrucks des Bundeskriminalamts voraus. Die Erlaubnis ist an die Person des Inhabers und an den Veranstaltungsort gebunden und wird jeweils nur für das einzelne Spiel erteilt. Die Erlaubnis berechtigt nicht generell zur Veranstaltung von Gewinnspielen. Die Festlegung der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und beträgt: für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 100,00 bis 1.800,00 Euro für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit je Spiel: mit Geldgewinn 100,00 bis 650,00 Euro ohne Geldgewinn 50,00 bis 325,00 Euro Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit formloser schriftlicher Antrag mit Art und Anzahl der Spielgeräte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gegenenfalls Handelsregisterauszug bei juristischen Personen sowie Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit formloser schriftlicher Antrag mit Art des Spiels und Veranstaltungsort Erlaubnis zum Betrieb des Veranstaltungsortes: Gaststätte , Spielhalle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gegebenenfalls Handelsregisterauszug bei juristischen Personen sowie Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages § 33 c Gewerbeordnung (regelt die Voraussetzungen zur Erlangung der allgemeinen Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichket) § 33 d Gewerbeordnung (enthält Vorschriften zu allen anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit) Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

      Barrierefreiheit

      Relevanz:

      Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.badoeynhausen.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Bad Oeynhausen. Die Stadt Bad Oeynhausen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach. Methodik Die Erklärung wurde am 8. Februar 2022 erstellt auf Grundlage einer internen Selbstbewertung im Rahmen des unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Sie folgt damit Artikel 3 Absatz 1 a Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Stand dieser Erklärung: Februar 2022 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Im Rahmen des Relaunches 2021 wurde für unseren Internettauftritt eine Barrierefreiheit angestrebt. Im Rahmen der Selbstbewertung entsprechend des unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV sind die Seite www.badoeynhausen.de und ihre Unterseiten mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) konform. Nicht anwendbare Prüfschritte sind im Folgenden angeführt: Alternativen für CAPTCHAs CAPTCHAs sind nicht vorhanden. Alternativen für Audiodateien und stumme Videos Weder Audiodateien noch stumme Videodateien sind vorhanden. Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln Es sind keine aufgezeichneten Videos vorhanden. Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos Videos sind nicht vorhanden. Videos (live) mit Untertiteln Es sind keine LiveÜbertragungen vorhanden. Audiodeskription für Videos Videos sind nicht vorhanden. Kein Strukturmarkup für Layouttabellen Tabellen werden nicht für Layoutfunktionen verwendet. Ton abschaltbar Die Seite hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden. Aktuelle Position des Fokus deutlich Es gibt keine interaktiven Elemente auf der Seite. Statusmeldungen programmatisch verfügbar Statusmeldungen von Inhalten werden nicht genutzt. Anmerkungen und Kontakt Sie sind auf www.badoeynhausen.de auf Inhalte gestoßen, die schwer zugänglich sind die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind oder die inhaltlich unklar sind. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns nicht barrierefreie Inhalte zu melden. Kontaktformular Durchsetzungsverfahren Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen. Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

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