Verkehrssicherung

Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, diese so zu sichern, dass Schäden anderer verhindern werden.

Zur Verkehrssicherung gehören Maßnahmen, die eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr, z.B. eine Baustelle, kennzeichnen oder die eine Gefahrenstelle, z.B. morsche Bäume, beseitigen.

Kontakt

Herr Körtner

o.koertner@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2115