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      Bauleitplanung

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      Bauleitplanung Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend zur Bauleitplanung sowie zu aktuellen Bauleitplanverfahren informieren. Das grundlegende Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune ist in Deutschland die Bauleitplanung. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune vorbereitet und geleitet. Das Baugesetzbuch (BauGB) gliedert die Bauleitplanung in zwei Stufen: den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Darüber hinaus gibt das BauGB durch sog. Innen- und Außenbereichssatzungen weitere Steuerungsmöglichkeiten zur städtebaulichen Entwicklung. Aktuelle Bauleitplanverfahren Hier finden Sie aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitplanung in Bad Oeynhausen. Ziele der Bauleitplanung Mit der Bauleitplanung wird die Sicherstellung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verfolgt, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt. Im Baugesetzbuch heißt es dazu im § 1 (5): „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“ Dabei ist im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 1 BauGB „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Aus dieser Darstellung der sog. „vorbereitenden Bauleitplanung“ sind wiederum die Bebauungspläne als sog. „verbindliche Bauleitplanung“ zu entwickeln (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren kann die Gemeinde unter gewissen Voraussetzungen durch Satzung (sog. Innenbereichssatzungen) das Ziel verfolgen die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu definieren (vgl. § 34 Abs. 4 BauGB). In ähnlicher Weise kann die Gemeinde ebenfalls per Satzung (sog. Außenbereichssatzung) bebaute Bereiche im Außenbereich sichern, sofern auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB). Die gesetzliche Grundlage dazu in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die ergänzenden Vorschriften wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO), aber auch landesrechtliche Regelungen wie zum Beispiel die Landesbauordnung NRW (BauO NRW). Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung Auskunft zu bestehenden baurechtlichen Regelungen Wenn Sie wissen möchten welche baurechtlichen Regelungen für ein bestimmtes Grundstück gelten, können Sie hier die gültigen Pläne einsehen: Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen Übersichtskarte der Bebauungspläne im Kreis Minden-Lübbecke Flächennutzungsplan

      Sielbad - Schwimmen in der Kuhweide

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      Schwimmen in der Kuhweide Mit der Eröffnung der Badesaison 2022 wird das „SIELBAD“ ein neues modernes Gesicht haben. Aber wie war das, als das Bad in der sogenannten „Kuhweide“ seinen Anfang nahm? Ein Blick in 140 Jahre Städtische Badeanstalt. Die erste städtische Badeanstalt 1882 Baden „im kalten Nass“ an heißen Sommertagen, zum Vergnügen, für die Geselligkeit, zum Erlernen des Schwimmens, zur Körperreinigung oder sportlichen Aktivität: Bis es 1882 zur ersten öffentlichen Badeanstalt in Bad Oeynhausen kommt, findet das alles in den Flüssen Werre und Weser statt. Den Moralvorstellungen des 19. Jahrhunderts widerspricht, dass hier keine strikte Geschlechtertrennung möglich ist. Auch ist das Schwimmen in den Stromschnellen ohne Badeaufsicht nicht ungefährlich. Also sind es die höheren Stadtbürger, die den Bau einer öffentlichen Badeanstalt vorantreiben. Das geeignete Grundstück für die Anlegung der Badeanstalt findet sich im Siel. Durch den nahe gelegenen Kokturkanal ist eine optimale Wasserspeisung möglich. Unter der Zusicherung, den Gradier- und Mühlenbetrieb von Neusalzwerk nicht zu beeinträchtigen, verpachtet das Königliche Salzamt zu Neusalzwerk der Stadt Oeynhausen den südwestlichen Teil der sogenannten „Kuhweide“. Quelle: Baehr/Oetker: Führer durch Bad Oeynhausen, 1895, S. 33. Quelle: Baehr/Oetker: Führer durch Bad Oeynhausen, 1895, S. 33. Stadtplanausschnitt von 1912 Es ist das Jahr 1882, als das erste städtische Freibad seine Türen öffnet. Seit nunmehr 35 Jahren ist Oeynhausen für sein Heilbaden bekannt. Mit dem öffentlichen Schwimmbad ist nun auch die sportliche und freizeitgestalterische Variante des Badens offiziell vertreten. 25 Meter ist das Becken lang, 8 Meter breit und an seiner tiefsten Stelle 2,80 Meter tief. Es gibt Umkleidekabinen sowie eine das Gelände umlaufende Bretterwand, um flanierende Kurgäste nicht zu stören. In Ermangelung separater Becken regeln Stundenpläne das getrennte Frauen- und Männerbaden sowie das Schulschwimmen. Es wird ein Bademeister eingestellt, der auch Schwimmunterricht erteilt. Gemeinsames Baden ist selbst Ehepaaren erst mit dem Aufkommen der neuen Freizügigkeit in den 1920er Jahren erlaubt. Schwimmen wird zum Volkssport - 1909 bis zum 1. Weltkrieg Die Gründung von Schwimmvereinen, das Ablegen von Schwimmabzeichen, Schwimmmeisterschaften, bauliche Sanierungen und Erweiterungen prägen die Jahre bis zum Zweiten Weltkrieg. Der letzte große Bau einer Außenbeckenanlage mit einer Länge von 50 Metern und separatem Nichtschwimmerbecken ist erst in den Jahren 1932/33 erfolgt, eine Geländeerweiterung für eine Liegewiese noch Ende der 30er Jahre. Deutsche Badegäste bleiben draußen - Die Besatzungszeit Mit dem Kriegsende nimmt das britische Hauptquartier seinen Sitz in Bad Oeynhausen. Es folgt eine Absperrung, die die gesamte Innenstadt umschließt und in der fortan hunderte britische Soldaten leben. Die Städtische Badeanstalt im Sielpark wird für ihre ausschließlich eigene Nutzung beschlagnahmt. Einheimischen ist das Betreten erst im Jahr 1951 an festgelegten Badetagen wieder gestattet. Das Baden in den Flüssen kommt trotz der Badeanstalt nie aus der Mode. Darauf besinnen sich die Stadtvertreter. Im Sommer 1946 richtet Bürgermeister Walter Kronheim an der Werre nahe des Sielrestaurants eine provisorische Strandbadeanstalt mit einem 230 Meter langen Sandstrand inklusive Bade- und Umkleidekabinen ein. Das vorangegangene Frühjahrshochwasser hatte hier eine Landzunge gebildet und sich daraufhin ein natürlicher Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich ergeben. Schwimmen als Freizeitspaß – 1959 bis in die Gegenwart Umfangreiche städtische Bautätigkeiten nach der endgültigen Freigabe der Stadt, neue Maßstäbe im Kurbetrieb sowie ein Bedeutungswandel im Sport- und Freizeitbereich erfassen seit Ende der 50er Jahre auch das städtische Schwimmbad. In den 60er und 70er Jahren erfährt das seit 1969 so benannte „Sielbad“ weitere Neu-, Umbau-, Erweiterungsmaßnahmen sowie eine immer wieder an aktuelle Trends angepasste Ausrichtung, die neben dem sportlichen Anspruch mit Langbahnen und Sprunganlage auch den sich wandelnden Freizeiterwartungen von Groß und Klein mit Rutsche, Planschbecken und Imbiss gerecht wird. Aufbruch in eine neue Ära – Eröffnung Neubau 2022 In seiner 140-jährigen Geschichte hat sich das optische Erscheinungsbild des „Sielbades“ immer wieder verändert. Mit dem jüngsten kompletten Neubau 2020/22 eines technisch und architektonisch hochmodernen Hallen- und Freibades erhält es ein völlig neues Gesicht und das „Schwimmen in der Kuhweide“ einen ganz neuen Stellenwert als Sport- und Freizeitangebot innerhalb Bad Oeynhausens. Ausführliche Informationen, Webcam und Baustellentagebuch zum Bauprojekt „Sielbad“ finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Oeynhausen . Sielbad gestern und heute Badeanstalt ca. 1890 Badeanstalt 1909 Bauzeichnung 1933 Einweihung 1933 Städtische Badeanstalt 1933 Städtische Badeanstalt um das Jahr 1940 Neubau Becken 1960 Eröffnung Neubau am 26.06.1960 Badeanstalt 1960 Badeanstalt um das Jahr 1960 Außenbecken 1960 Sprungturm 1960 Lageplan vor 1964 Luftaufnahme etwa 1970er Info-Broschüre des Staatsbades 1972 Baustelle Sielbad Juni 2021 Baustelle Sielbad Oktober 2021 Quellen 100 Jahre Freibad Sielbad, Stadtarchiv Bad Oeynhausen, Bestand H / Nr. 2725. Stadtarchiv Bad Oeynhausen, Zeitungsausschnittsammlung / Sielbad, 1860-2022. Badeordnung für das Sielbad und das Freibad Lohe der Stadt Bad Oeynhausen, hg. v. d. Stadt Bad Oeynhausen, Bad Oeynhausen, 1976 Stadtarchiv Bad Oeynhausen / Sa St Vo St BO 5. „Sielbad“ ist ein schöner Name, in: Kuranzeiger „Der Jordansprudel, Jg. 17, H. 16 (1969), Stadtarchiv Bad Oeynhausen. Quaschny, Rico: Von der Badeanstalt in der „Kuhweide“ zum Sielbad. Schwimmen, Baden und Sonnen in Bad Oeynhausen von 1882 bis 2007, in: Beiträge zur Heimatkunde der Städte Löhne und Bad Oeynhausen, H. 22, Bielefeld, 2013, S. 71-91.

      Rathaus I

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      Kontakt Stadt Bad Oeynhausen Rathaus I Ostkorso 8 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 0 Telefax: +49 (0) 5731 14 - 1900 E-Mail Rathaus I Hier befinden sich Bürgerbüro , Büro des Bürgermeisters und des Rates , Rentenstelle , Standesamt , Organisation, Personal und Wirtschaftsförderung . Den Parkplatz erreichen Sie über die Bahnhofstraße 45. Weiterlesen Rathaus II Bauordnung, Gebäudemanagement, Infrastrukturmanagement, IT und Stadtentwicklung Steinstraße 20 Jugend, Soziales und Wohnen Weitere Verwaltungsstandorte Team Asyl, Bildung und Kultur, Jugendförderung, Sicherheit und Ordnung, Trauzimmer, Gleichstellung, Personalrat, Finanzen und Beteiligungen, Sport, Rechnungsprüfung, Fraktionsgeschäftsräume Städtische Einrichtungen Stadtarchiv, Städtische Musikschule, Stadtbücherei, Städtische Museen, Familienbüro Kurstadtkind

      Eröffnung des Familienzentrums an der Grundschule Altstadt

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      Am vergangenen Freitag (3. Mai 2024) wurde das Familiengrundschulzentrum an der Grundschule Altstadt in Bad Oeynhausen offiziell eröffnet. Ziel des NRW-Schulministerium geförderten Projekts ist es , die Grundschule für die gesamte Familie zu öffnen. Dazu knüpft das Projektan die bereits bestehenden Familienzentren in den Kitas an. Die Eröffnung wurde mit einem großen Schulfest gefeiert, das viele Familien anzog. Neben Angeboten wie Kinderschminken und einem von den Eltern organisiertem Buffet, sorgte die Band "Randale" für eine ausgelassene Stimmung. Ein besonderes Highlight war der "Baum der Wünsche", an den Eltern ihre Ideen und Wünsche für zukünftige Angebote im Familiengrundschulzentrum anbringen konnten. Die rege Beteiligung führte zu einer vielfältigen Sammlung an kreativen Ideen für Informationsveranstaltungen, Eltern-Kind-Aktivitäten, Ausflüge und weitere Angebote. Die Kommunale Koordinierungsstelle der Familiengrundschulzentren und die Präventionskette der Stadt Bad Oeynhausen hoffen, dass das Engagement alle Beteiligten auch in Zukunft anhält und das Familiengrundschulzentrum zu einer zentralen Anlaufstelle für Familien in Bad Oeynhausen wird.

      Meldebescheinigung

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      Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung gibt an wer wo gemeldet ist und wird z.B. vom Arbeitsamt gefordert. Enthalten sind: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung. Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden: gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie Familienstand. Hinweis: Der Antragsteller muss in Bad Oeynhausen gemeldet sein. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Die Gebühr beträgt 9 EUR. Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen, wenn Sie eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen. eine Haushalts- oder Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes benötigen. die Bescheinigung der Versorgungsdienststelle des Kreises Lippe auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen. Personalausweis oder Reisepass

      Städtebauförderung hautnah erleben

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      Im Rahmen des Tages der Städtebauförderung am 10. Mai lädt die Stadt Bad Oeynhausen alle Interessierten zu einem spannenden Stadtrundgang durch die Innenstadt ein. Im Mittelpunkt steht die Städtebauförderung und die durch sie ermöglichte Entwicklung der Innenstadt. Während des Rundgangs werden umgesetzte und noch geplante Fördermaßnahmen vorgestellt. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Baustelle des dritten Bauabschnitts der Fußgängerzone zu besichtigen. Zudem erhalten Teilnehmende die Gelegenheit, den Leerstand des Hohenzollernhofes zu erkunden und mehr über die künftigen Nutzungsperspektiven zu erfahren. Der Stadtrundgang startet um 14:00 Uhr im Lenné-Karree. Darüber hinaus werden in der Eingangshalle des Lenné-Karrees ab 12:00 Uhr bereits Informationen zur Städtebauförderung und zu begleitenden städtischen Vorhaben gegeben. Besucherinnen und Besucher erhalten Einblicke in laufende und geplante Projekte sowie die Gelegenheit, sich zum laufenden Fassadenprogramm und der Möglichkeit einer höheren steuerlichen Begünstigung beraten zu lassen. Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte.

      Museumsführungen

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      Museumsführungen Einmal im Monat findet samstags um 16 Uhr eine Führung durch die Dauerausstellung statt. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender. Führungen für Gruppen nach Voranmeldung sind möglich. Max. Gruppengröße: 20 Personen, Kosten: 75 Euro. Buchungen unter Tel. +49 (0) 5731 14 - 3410. Die Führungen dauern im Allgemeinen 60 Minuten. Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum Am Kurpark 3 32545 Bad Oeynhausen Stadtplan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 3410 E-Mail: museum@badoeynhausen.de Öffnungszeiten Mittwoch - Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Links Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback

      Bauberatung

      Relevanz:

      Bauberatung Das Technische Rathaus der Stadt Bad Oeynhausen ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema "Bauen". Hier werden Sie umfassend zu Ihren Bauprojekten im Wohn- und / oder Unternehmensbereich informiert und beraten. Ob Auskünfte und Ablichtungen zu gültigen Bebauungsplänen, Bebauungsplanentwürfe, Einsichtnahmen in die Bauakten, Informationen zu dem Bauordnungs- und Planungsrecht, grundstücksbezogene Informationen zu Baulasten oder Bodenrichtwerte, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben. Frau Prawitt (14-2302) für die Gemarkungen Volmerdingsen, Werste und Wulferdingsen Frau Bramkamp (14-2308) für die Gemarkungen Dehme, Eidinghausen, Lohe und Rehme​​​​​​​ Frau Schröder (14-2301) für die Gemarkung Bad Oeynhausen Bauberatung und Informationen Abbruchgenehmigung Baugenehmigungen Bauordnungsangelegenheiten Denkmalschutz/-pflege Genehmigungsfreistellungsverfahren Teilung von Grundstücken Werbeanlagen Hier gelangen Sie zu unserem Dienstleistungskatalog: Dienstleistungen A-Z Die Kontaktdaten der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.

      Besserer Service im digitalen Chatbot

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      Der Chatbot der Stadt Bad Oeynhausen bietet ab sofort einen noch besseren Service. Mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) fließen nun auch die Informationen der städtischen Internetseite, der Stadtwerke, des Staatsbades und des Kreises Minden-Lübbecke mit in die Anworten ein. Bisher war der Chatbot nur für ausgewählte Anliegen zum Beispiel aus den Bereichen Bürgerbüro und Finanzen gezielt trainiert worden. „Ich freue mich, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern mit den neuen Möglichkeiten des Chatbots nun noch mehr entgegenkommen und so das Rathaus zumindest virtuell rund um die Uhr für Fragen aller Art geöffnet haben“, sagte Bürgermeister Lars Bökenkröger zur Freischaltung des neuen Service. Die Bühne für die Freischaltung hat die Firma assono bereitet, die am Dienstag und Mittwoch ein KI-Forum im Kaiserpalais veranstaltet und den Chatbot für die Stadt Bad Oeynhausen gemeinsam mit einem Projektteam aus der Verwaltung entwickelt hat. „Seit dem Start des Chatbots im Mai vergangenen Jahres gab es bereits rund 7.600 Anfragen über den digitalen Colon Sültemeyer“, erläutert Julia Kleinert aus dem städtischen Projektteam. „Daraus resultieren fast 15.000 Nachrichten mit konkreten Antworten, da oft gleich mehrere Fragen gestellt wurden.“ Auch auf den Fall, dass der digitale Colon eine Frage nicht beantworten, ist die Technik vorbereitet. In solchen Fällen können die Bürgerinnen und Bürger eine konkrete Frage eingeben, die dann als Mail ins Rathaus geht. „So können wir sicherstellen, dass das Anliegen auch tatsächlich im Rathaus geklärt werden kann“, ergänzt Julia Kleinert. „Anhand der großen Zahl der Anfragen konnten wir feststellen, dass die Ausweitung der Datensuche auf andere Quellen ein wichtiger Schritt ist“, beschreibt Patrick Höwener aus dem städtischen Projektteam das neue Feature des Chatbots. „Wir haben festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger über unseren digitalen Colon umfassende Informationen aus allen Bereichen der Verwaltung wünschen.“ Das zeige sich zum Beispiel beim Wechsel der Führerscheine, der in den kommenden Jahren verschiedene Jahrgänge betreffen wird. „Hier ist zwar der Kreis als Fahrerlaubnisbehörde zuständig, aber es ist doch ein guter Service, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Informationen auch über unseren Chatbot bekommen.“ Mit der neuen Datensuche mithilfe künstlicher Intelligenz ist die Arbeit am Chatbot allerdings nicht abgeschlossen. „Anhand der Anfragen werden wir den Chatbot weiter trainieren“, sagt Patrick Höwener und ergänzt: „So können wir den Service immer weiter verbessern.“ Auch wenn die künstliche Intelligenz bei der Suche unterstütze, müsste beim Training für die Antworten auch immer wieder die natürliche Intelligenz korrigierend eingreifen. Der Chatbot ist ein elementarer Bestandteil der E-Government-Strategie der Stadt Bad Oeynhausen. „Die Menschen sind es mittlerweile gewohnt, viele Dinge online zu erledigen“, unterstreicht Bürgermeister Lars Bökenkröger die Bedeutung der Digitalisierung gerade für die Verwaltung. „Den Menschen muss aber auch bewusst sein, dass wir als Stadt nicht alle Dinge selbst regeln können“, erläutert der Bürgermeister mit Blick auf einige Kern-Dienstleistungen der Kommunen. So sei für einen neuen Personalausweis oder Reisepass derzeit noch der Gang ins Rathaus notwendig. Hier müssten Land und Bund die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Aber auch da gebe es schon Pläne.

      Baugenehmigungen

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      Einfaches Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) Das einfache Genehmigungsverfahren ist bei der Errichtung, der Änderung und der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durchzuführen, die keine großen Sonderbauten (s. § 50 Absatz 2 BauO NRW), genehmigungsfrei (s. § 62 BauO NRW) oder freigestellt (s. § 63 BauO NRW) sind. In diesen Fällen ist eine Baugenehmigung im Bereich Bauordnung der Stadt Bad Oeynhausen zu beantragen. Dieser Bauantrag ist mit allen notwendigen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Im Normalfall sind diese Bauvorlagen von einem berechtigten Entwurfsverfassenden vorzulegen. Nach Antragseingang wird der Bereich Bauordnung die Unterlagen prüfen und bei rechtmäßigen Entwürfen eine Baugenehmigung erteilen. Diese wird mit Hinweisen, Auflagen und/ oder Bedingungen versehen, die zu beachten sind. Freigestellte Vorhaben (§ 63 BauO NRW) Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen kann gemäß § 63 BauO NRW von einer Genehmigung freigestellt sein. Dafür müssen jedoch die Vorschriften des § 63 Absatz 2 BauO NRW erfüllt sein. Dies ist meist im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (vgl. § 30 Baugesetzbuch) der Fall. Sollte demnach eine Anlage keiner Baugenehmigung bedürfen, so sind trotzdem die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen (vgl. § 63 Absatz 3 BauO NRW) und auch darüber hinaus weiterhin alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Genehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW) Einige Bauvorhaben bedürfen aufgrund ihrer Größe oder ihres Umfangs keiner Baugenehmigung. Welche Vorhaben durch diese Ausnahme betroffen sind, ist im § 62 BauO NRW aufgeführt. Für die Durchführung dieser Art von Bauvorhaben wird somit keine Baugenehmigung benötigt. Ebenso genehmigungsfrei ist die Beseitigung von Anlagen, die in § 62 Absatz 3 BauO NRW aufgeführt sind. Dazu zählen bspw. alle genehmigungsfreien Anlagen nach § 62 Absatz 1 BauO NRW oder freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (vgl. § 2 Absatz 3 BauO NRW). Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Es empfiehlt sich, die Bauaufsichtsbehörde über die Genehmigungsfreiheit eines Vorhabens oder einer Beseitigung zu befragen. Vorbescheid (§ 77 BauO NRW) Vor Einreichung eines Bauantrages kann beispielsweise für die Frage zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder zur Klärung von Einzelfragen ein Vorbescheid beantragt werden. Dieser Vorbescheid ist eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob das Vorhaben bezüglich der im Antrag vorgelegte Planung auf dem Grundstück realisiert werden kann. Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde an den darin genehmigten Stand, solange er gültig ist. Eine davon abweichende Planung oder Fragestellung ist jedoch nicht durch einen positiven Vorbescheid abgedeckt. Bauen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich (im Zusammenhang bebauten Ortsteil) richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) . Danach ist ein Vorhaben dann zuzulassen, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dabei sind für die Bauaufsichtsbehörde vielerlei Kriterien zu berücksichtigen. Fügt sich eine bauliche Anlage also ein und widerspricht dabei keinerlei weiteren Rechtsvorschriften, so ist es auf dem Grundstück zulässig. Bauen im Außenbereich (§35 BauGB) Befindet sich ein Grundstück weder im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung noch in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, so ist es in den Außenbereich zu verorten. Das Bauen auf Flächen im baulichen Außenbereich unterliegt strengeren rechtlichen Voraussetzungen und soll grundsätzlich vermieden werden. Das Baugesetzbuch hat jedoch durch den § 35 BauGB Möglichkeiten geschaffen, die die Bebauung im Außenbereich im Ausnahmefall erlauben. Aufgrund der gesetzgeberischen Ziele, den Naturhaushalt zu schonen und das Landschaftsbild zu erhalten, spielt gerade der umweltrechtliche Aspekt bei der Zulässigkeit eines Vorhabens eine große Rolle. Das Beantragen eines Vorbescheides ist demnach für Bauvorhaben im Außenbereich von Vorteil, um vorab eine Einschätzung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zu erhalten. Digitales Bauantragsverfahren Die Stadt Bad Oeynhausen bietet Ihnen die Möglichkeit, den Bauantrag statt wie bisher analog, also in Papierform, auch digital zu stellen. Ausführliche Informationen finden Sie hier . Landesbauordnung NRW Baugesetzbuch

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