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Stadt Bad Oeynhausen

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Allgemeine Öffnungszeiten
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Bauleitplanung

Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend zur Bauleitplanung sowie zu aktuellen Bauleitplanverfahren informieren.

Das grundlegende Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune ist in Deutschland die Bauleitplanung. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune vorbereitet und geleitet. Das Baugesetzbuch (BauGB) gliedert die Bauleitplanung in zwei Stufen: den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Darüber hinaus gibt das BauGB durch sog. Innen- und Außenbereichssatzungen weitere Steuerungsmöglichkeiten zur städtebaulichen Entwicklung.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hier finden Sie aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitplanung in Bad Oeynhausen.

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 66. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Straße „Am Kokturkanal“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt beschlossen:

1.

Der Vorentwurf zur 66. Änderung des Flächennutzungsplanes - Westlich Straße „Am Kokturkanal“ der Stadt Bad Oeynhausen wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Einleitung des Verfahrens zur 66. Änderung des                  Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

2.  

Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 66. Änderung des Flächennutzungsplanes - Westlich der Straße „Am Kokturkanal“ durchzuführen.

Ziel der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des zwischen der Straße „Am Kokturkanal“ und dem Verlauf des „Mittelbachs“ liegenden Flächenareals zu einem Standort für die Umsetzung von Gewerbe- und Wohnbauprojekten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 66. Änderung des Flächennutzungsplans findet in Form einer verkürzten Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zur 66. Änderung des Flächennutzungsplanes statt.

Der Vorentwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Straße „Am Kokturkanal“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird in der Zeit vom

07.05.2025 bis einschließlich 28.05.2025
auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. 

Ferner kann der Vorentwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr eingesehen werden.

Die Planunterlagen stehen unter dem folgenden Link bis zum 28.05.2025 zur Einsicht und Download bereit:

https://databox.krz.de/public/download-shares/YHiBXpVmephEVygu7FZESwOP8jquyQNT 

Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Verfahren:
Irmgard Pepping
E-Mail: i.pepping@badoeynhausen.de
Tel.: 05731/14-2101

Ziele der Bauleitplanung

Mit der Bauleitplanung wird die Sicherstellung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verfolgt, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt. Im Baugesetzbuch heißt es dazu im § 1 (5):

„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

Dabei ist im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 1 BauGB „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Aus dieser Darstellung der sog. „vorbereitenden Bauleitplanung“ sind wiederum die Bebauungspläne als sog. „verbindliche Bauleitplanung“ zu entwickeln (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).

Des Weiteren kann die Gemeinde unter gewissen Voraussetzungen durch Satzung (sog. Innenbereichssatzungen) das Ziel verfolgen die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu definieren (vgl. § 34 Abs. 4 BauGB).  In ähnlicher Weise kann die Gemeinde ebenfalls per Satzung (sog. Außenbereichssatzung) bebaute Bereiche im Außenbereich sichern, sofern auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB).

Die gesetzliche Grundlage dazu in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die ergänzenden Vorschriften wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO), aber auch landesrechtliche Regelungen wie zum Beispiel die Landesbauordnung NRW (BauO NRW).

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen:

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Auskunft zu bestehenden baurechtlichen Regelungen

Wenn Sie wissen möchten welche baurechtlichen Regelungen für ein bestimmtes Grundstück gelten, können Sie hier die gültigen Pläne einsehen:

Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen

Übersichtskarte der Bebauungspläne im Kreis Minden-Lübbecke

Flächennutzungsplan