Kontakt

Stadt Bad Oeynhausen

Stadtentwicklung

Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen

Telefon:
+49 (0) 5731 14 - 2101 (Fr. Pepping)
+49 (0) 5731 14 - 2111 (Hr. Krug)
+49 (0) 5731 14 - 2114 (Hr. Bartusch)
+49 (0) 5731 14 - 2128 (Fr. Boenisch)

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Bauleitplanung

Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend zur Bauleitplanung sowie zu aktuellen Bauleitplanverfahren informieren.

Das grundlegende Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune ist in Deutschland die Bauleitplanung. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune vorbereitet und geleitet. Das Baugesetzbuch (BauGB) gliedert die Bauleitplanung in zwei Stufen: den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Darüber hinaus gibt das BauGB durch sog. Innen- und Außenbereichssatzungen weitere Steuerungsmöglichkeiten zur städtebaulichen Entwicklung.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hier finden Sie aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitplanung in Bad Oeynhausen.

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen – Nordöstliche Heidkämpe

Öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die Änderung des Geltungsbereiches zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt beschlossen:
„Die Flurstücke 483, 484 und 528 der Flur 10 aus der Gemarkung Eidinghausen sind nicht mehr Teil der städtebaulichen Konzeption. Der Geltungsbereich umfasst diese Flurstücke im Norden nicht mehr.“

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine gemeinverträgliche Verdichtung der landwirtschaftlich genutzten Fläche im städtischen Raum herbeizuführen. Dazu soll die Fläche der Landwirtschaft zur Verortung eines Feuerwehrhauses teilweise als „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie zur Schaffung von Wohnraum und der Ansiedlung von nicht wesentlich störendem Gewerbe entsprechend als „Wohngebiet“ und „Mischgebiet“ geändert werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zu dieser Zeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung gemäß der Anlage 1 zur Druckvorlage beschlossen.“

Dem Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird zugestimmt. Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat in der Zeit vom

 

09.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023
 

bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 8 (Nebengebäude im Innenhof von Schwarzer Weg 6) während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

In dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, einen Termin zur Einsichtnahme telefonisch unter 05731/14-2128 zu vereinbaren.

Ferner kann der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Nach § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Verfahren 54. Änderung des Flächennutzungsplanes

Im Rahmen der Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die öffentlich mit ausgelegt werden:

  • Kreis Minden-Lübbecke, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen, Stellungnahme zur Flächennutzungsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.08.2021
  • Kreis Minden-Lübbecke, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ der Stadt Bad Oeynhausen, Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.08.2021

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen unterteilt nach Schutzgütern sind verfügbar:

Schutzgut

54. Änderung FNP

 

Mensch / Gesundheit

 

Umweltbericht 3.3, S. 11, 3.3.1, S. 11-12, 3.3.2, S. 12

Angaben zu Immissionen

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustands

Angaben zu Erholung

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung
 

Tiere

 

Umweltbericht 3.4, S. 12

Angaben zu artenschutzrechtlichen Aspekten (im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 124)

Pflanzen

 

Umweltbericht 3.5, S. 12-14

Angaben zu

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustands
 

Fläche

 

Umweltbericht 3.6, S. 14-15

Angaben zu

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
 

Boden

Umweltbericht 3.7, S. 15-17

Angaben zu

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
 

Wasser

Umweltbericht 3.8, S. 17, 3.8.1, S. 17-18, 3.8.2, S. 18

Angaben zu Teilschutzgut Grundwasser

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustands

Angaben zu Teilschutzgut Oberflächengewässer

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustands
 

Klima /Luft

Umweltbericht 3.9, S. 18-20, 3.9.1, S. 20

Angaben zu

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustands
  • Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels
 

Landschaft

Umweltbericht 3.10, S. 20-24

Angaben zu

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustands
 

Kulturgüter /
Sonstige Sachgüter

Begründung 7.4, S. 16

Hinweis zu

  • Möglichen Bodendenkmälern

Umweltbericht 3.11, S. 24-25

Angaben zu

  • Bestandsaufnahme
 

Biologische Vielfalt / Wechselwirkungen

 

Umweltbericht 3.12, S. 25-27

Angaben zu Biologische Vielfalt

  • Bestandsaufnahme

Angaben zu Wechselwirkungen

  • Zusammenfassung
 

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen vom 09.02.2023 zur Änderung des Geltungsbereiches sowie der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Entwurfes zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, geändert durch VO vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 442, 481), wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 09.02.2023 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Bad Oeynhausen, den 18.04.2023

Stadt Bad Oeynhausen

Der Bürgermeister

 

Die Plantunerlagen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können unter folgendem Link bis zum 12.06.2023 herunterladen:

https://databox.krz.de/public/download-shares/5yv1803w36RNbR7UO8rvk9mgc9CxtO5k

Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Melanie Boenisch
E-Mail: m.boenisch@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2128

 

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Durchführung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen

Öffentliche Auslegung

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zu dieser Zeit geltenden Fassung beschlossen.

 

Ziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Vermarktung einer ca. 1,6 ha großen, bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche, zu Wohnzwecken zu schaffen. 

Mit der Durchführung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bauliche Nutzung der Fläche im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB vorbereitet und planungsrechtlich gesichert werden.

Der Geltungsbereich der 60. Flächennutzungsplanänderung ist dem nebenstehendem Lageplan zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt beschlossen:

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur  60. Änderung des Flächennutzungsplanes Stellungnahmen eingegangen sind und beschließt deren Abwägung gem. der Anlage 1 zu dieser Druckvorlage.

 

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt den Inhalten des Entwurfes zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie den Inhalten der Artenschutzrechtlichen Prüfung, zu.

Der Ausschuss beschließt, die Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und den Entwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023

bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 8 (Nebengebäude im Innenhof von Schwarzer Weg 6), während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

In der Zeit der Pandemie durch Covid-19 kann zusätzlich eine Einsicht nach erfolgter Terminabsprache unter der Telefonnummer 05731/14-2101 und unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen sichergestellt werden.

Ferner kann die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

Folgende Arten Umweltbezogener Informationen sind verfügbar

1. Umweltbezogene Stellungnahmen

aus der im Parallelverfahren durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“

  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Minden-Lübbecke, Stellungnahme vom 10.08.2021
  • Stadtwerke Bad Oeynhausen – Geschäftsbereich Abwasser, Stellungnahme vom 27.08.2021
  • Kreis Minden-Lübbecke, Stellungnahme vom 27.08.2021

2. Umweltbezogene Informationen unterteilt nach Schutzgütern

 

Schutzgut

60. Änderung FNP

 

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33

Mensch

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 11

Angaben zu Bestandsfunktionen und Bewertung der Umweltauswirkungen

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.1, S. 21

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Pkt. 6.3.2, S. 22

Erholung

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Fläche

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S.12 und 13

Angaben zur

  • Nutzung von Fläche
 
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.4, S. 25

Fläche

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 4.0, ab S. 30

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Boden

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 13

Angaben zu

  • Bodenfunktionen

 

II. Umweltnericht

Pkt. 6.3.4, S. 29

Boden

  • Bestandsaufnahme
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Altlasten
 
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Um-weltauswirkungen

 

Wasser

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 13

Angaben zur

  • Quellenschutzverordnung
 
  • Grundwasserneubildung

 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.6, S. 30

Wasser

6.3.6.1 Grundwasser

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

6.3.6.2 Oberflächengewässer

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Klima und Luft

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 14

Angaben zu

Klimaschutz

  • Klimaschutz und Klimaanpassung

 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.7, S. 34

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
  • Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels

6.3.7.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

6.3.7.3 Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Tiere und Pflanzen

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 11 und 12,

Angaben zur

  • Vorhandenen Schutzausweisung und Nutzung
 
  • Lebensraum für vorkommende Tierarten
 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.3, S. 22

Tiere und Pflanzen

• Bestandsaufnahme

  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Artenschutzrechtliche Prüfung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 – Stufe I: Vorprüfung

Angaben zur

  • Veranlassung, Bestandssituation
  • Wirkfaktoren
  • Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten
  • Konfliktanalyse
 

Artenschutzrechtliche Prüfung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 – Stufe I: Vorprüfung

Angaben zur

  • Veranlassung, Bestandssituation
  • Wirkfaktoren
  • Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten
  • Konfliktanalyse
 

Landschaft

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 14 und 15

Angaben zur

  • Bedeutung Landschaftsbild
 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.8, S. 37

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Kulturgüter und sonstige Sachgütergüter

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 15

Angaben zu

  • Kulturgüter
  • Bodendenkmäler
 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.9, S. 39

  • Bedeutung Kulturgüter

• Betroffenheit

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 16

Angaben zum

  • Bestand der biologischen Vielfalt
  • Wechselwirkungen der Schutzgüter

 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.4, S. 39

Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen

  • Erklärung Begrifflichkeit
  • Prognose der Entwicklung

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Art und Menge der erzeugten Abfälle

6. Umweltbericht

Pkt. 6.2.1, S. 16

Angaben zur

  • Art und Menge der erzeugten Abfälle

 

II. Umweltbericht

Pkt. 6.5, S. 40

  • Rangfolge der Abfallbewirtschaftung
  • Sachgemäße Entsorgung

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

 

Des Weiteren wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.04.2023 zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - vom 26.08.1999 (GV NRW S.516) in der zur Zeit geltenden Fassung wird bestätigt, dass der Wortlaut der Bekanntmachung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 18.04.2023 übereinstimmt und dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Bad Oeynhausen, den 03.05.2023

Stadt Bad Oeynhausen

Der Bürgermeister

 

Die Plantunerlagen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können unter folgendem Link bis zum 26.06.2023 herunterladen:

https://databox.krz.de/public/download-shares/O3UBgzWOerTmEVe4GE3lZjN6GMInFbpX

Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Irmgard Pepping
E-Mail: i.pepping@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2101

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ der Stadt Bad Oeynhausen

Öffentliche Auslegung

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ gem. § 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der zu dieser Zeit geltenden Fassung beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Vermarktung einer ca. 1,6 ha großen, landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche zu Wohnzwecken zu schaffen, die eine städtebaulich sinnvolle und gewünschte Arrondierung der Bebauung entlang des westlichen Ortsrandes von Eidinghausen ermöglicht.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ ist dem nebenstehendemLageplan zu entnehmen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ wie folgt beschlossen:

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ abgegeben wurden.

Der Ausschuss nimmt die Inhalte der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt deren Abwägung gemäß den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 zu dieser Druckvorlage.

2. 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Korrektur der im Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ erfolgten Auflistung der im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegenden Flurstücke wie folgt: 

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ umfasst die folgenden Flurstücke:

Flurstück 11, 297, 477, 556, 557 sowie die Flurstücke 102 und 611 (teilweise), Flur 17, Gemarkung Eidinghausen. 

3.

Der Ausschuss nimmt die Überarbeitung und Änderungen des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der beigefügten Begründung mit Umweltbericht sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung zur Kenntnis und stimmt deren Inhalten zu.

Der Ausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023

bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 8 (Nebengebäude im Innenhof von Schwarzer Weg 6), während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

In der Zeit der Pandemie durch Covid-19 kann zusätzlich eine Einsicht nach erfolgter Terminabsprache unter der Telefonnummer 05731/14-2101 und unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen sichergestellt werden.

Ferner kann der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ unberücksichtigt bleiben können.

 

Folgende Arten Umweltbezogener Informationen sind verfügbar

1. Umweltbezogene Stellungnahmen

  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Minden-Lübbecke, Stellungnahme vom 10.08.2021
  • Stadtwerke Bad Oeynhausen – Geschäftsbereich Abwasser, Stellungnahme vom 27.08.2021
  • Kreis Minden-Lübbecke, Stellungnahme vom 27.08.2021

 

2. Umweltbezogene Informationen unterteilt nach Schutzgütern

 

Schutzgut

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33

Mensch

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.1, S. 21

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Pkt. 6.3.2, S. 22

Erholung

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Fläche

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.4, S. 25

Fläche

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 4.0, ab S. 30

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Boden

II. Umweltnericht

Pkt. 6.3.4, S. 29

Boden

  • Bestandsaufnahme
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Altlasten
 
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Um-weltauswirkungen

 

Wasser

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.6, S. 30

Wasser

6.3.6.1 Grundwasser

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

6.3.6.2 Oberflächengewässer

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Klima und Luft

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.7, S. 34

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
  • Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels

6.3.7.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

6.3.7.3 Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Tiere und Pflanzen

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.3, S. 22

Tiere und Pflanzen

• Bestandsaufnahme

  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Artenschutzrechtliche Prüfung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 – Stufe I: Vorprüfung

Angaben zur

  • Veranlassung, Bestandssituation
  • Wirkfaktoren
  • Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten
  • Konfliktanalyse
 

Landschaft

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.8, S. 37

  • Bestandsaufnahme
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Kulturgüter und sonstige Sachgütergüter

II. Umweltbericht

Pkt. 6.3.9, S. 39

  • Bedeutung Kulturgüter
  • Betroffenheit

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen

II. Umweltbericht

Pkt. 6.4, S. 39

Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen

  • Erklärung Begrifflichkeit
  • Prognose der Entwicklung

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Art und Menge der erzeugten Abfälle

II. Umweltbericht

Pkt. 6.5, S. 40

  • Rangfolge der Abfallbewirtschaftung
  • Sachgemäße Entsorgung

Pkt. 7.0, ab S. 41

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.04.2023 zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Westliche Ortsmitte Eidinghausen“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - vom 26.08.1999 (GV NRW S.516) in der zur Zeit geltenden Fassung wird bestätigt, dass der Wortlaut der Bekanntmachung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 18.04.2023 übereinstimmt und dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bad Oeynhausen, den 03.05.2023

Stadt Bad Oeynhausen

Der Bürgermeister

Die Plantunerlagen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können unter folgendem Link bis zum 26.06.2023 herunterladen:

https://databox.krz.de/public/download-shares/SF4uV0t4K9GtfIcyCH9nvD3MDNHsmSAk

Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Irmgard Pepping
E-Mail: i.pepping@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2101

Ziele der Bauleitplanung

Mit der Bauleitplanung wird die Sicherstellung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verfolgt, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt. Im Baugesetzbuch heißt es dazu im § 1 (5):

„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

Dabei ist im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 1 BauGB „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Aus dieser Darstellung der sog. „vorbereitenden Bauleitplanung“ sind wiederum die Bebauungspläne als sog. „verbindliche Bauleitplanung“ zu entwickeln (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).

Des Weiteren kann die Gemeinde unter gewissen Voraussetzungen durch Satzung (sog. Innenbereichssatzungen) das Ziel verfolgen die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu definieren (vgl. § 34 Abs. 4 BauGB).  In ähnlicher Weise kann die Gemeinde ebenfalls per Satzung (sog. Außenbereichssatzung) bebaute Bereiche im Außenbereich sichern, sofern auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB).

Die gesetzliche Grundlage dazu in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die ergänzenden Vorschriften wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO), aber auch landesrechtliche Regelungen wie zum Beispiel die Landesbauordnung NRW (BauO NRW).

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen:

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Auskunft zu bestehenden baurechtlichen Regelungen

Wenn Sie wissen möchten welche baurechtlichen Regelungen für ein bestimmtes Grundstück gelten, können Sie hier die gültigen Pläne einsehen:

Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen

Übersichtskarte der Bebauungspläne im Kreis Minden-Lübbecke

Flächennutzungsplan