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Stadt Bad Oeynhausen
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Bauleitplanung
Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend zur Bauleitplanung sowie zu aktuellen Bauleitplanverfahren informieren.
Das grundlegende Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune ist in Deutschland die Bauleitplanung. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune vorbereitet und geleitet. Das Baugesetzbuch (BauGB) gliedert die Bauleitplanung in zwei Stufen: den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Darüber hinaus gibt das BauGB durch sog. Innen- und Außenbereichssatzungen weitere Steuerungsmöglichkeiten zur städtebaulichen Entwicklung.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Hier finden Sie aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitplanung in Bad Oeynhausen.

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ der Stadt Bad Oeynhausen
- Öffentliche Auslegung -
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zu der Zeit geltenden Fassung beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum und Mischgebietsflächen sowie die Verortung eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Eidinghausen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in der Sitzung am 01.12.2022 die Änderung des Geltungsbereiches wie folgt beschlossen:
„3) Die Flurstücke 483, 484 und 528 der Flur 10 aus der Gemarkung Eidinghausen sind nicht mehr Teil der städtebaulichen Konzeption. Der Geltungsbereich umfasst diese Flurstücke im Norden nicht mehr.“
Die Fläche des geänderten Geltungsbereiches des Bebauungsplans beträgt etwa 7,5 ha. Dabei grenzt der Geltungsbereich im Norden an den parallel zum „Alten Postweg“ verlaufenden Radweg und umfasst die Straßen „Kleine Heide“ im Osten, „Tongrubenstraße“ als auch „Heidkampweg“ im Süden sowie „Auf dem Heidkamp“ im Westen. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem Lageplan entnommen werden.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in der Sitzung am 01.12.2022 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zu dieser Zeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:
„1) Im Textteil des Entwurfs wird die Seite 8 und in der Begründung des Entwurfs werden die Seiten 5, 6, 19 ausgetauscht. Diese Seiten werden der Niederschrift beigefügt.
[…]
4) Dem gem. Nr. 1 des Beschlussvorschlags geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der beigefügten Begründung wird zugestimmt. Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ öffentlich auszulegen.“
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ – bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit vom
06.01.2023 bis einschließlich 07.02.2023
bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 8 (Nebengebäude im Innenhof von Schwarzer Weg 6), während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
In der Zeit der Pandemie durch Covid-19 kann zusätzlich eine Einsicht nach erfolgter Terminabsprache unter der Telefonnummer 05731/14-2114 und unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen sichergestellt werden.
Ferner kann der Bebauungsplan Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 124 „Nordöstliche Heidkämpe“ unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbezogene Stellungnahmen
Schutzgut | Stellungnahme |
Fläche / Boden | Kreis Minden-Lübbecke, Kreisplanungsstelle vom 06.08.2021
Stadtwerke Bad Oeynhausen vom 14.07.2021
|
Gewässer / | Bezirksregierung Detmold vom 16.07.2021
|
Klima / | Kreis Minden-Lübbecke, Kreisplanungsstelle vom 06.08.2021
|
Mensch / | Industrie- und Handelskammer vom 23.07.2021
|
Kulturgüter / | LWL-Archäologie für Westfalen vom 13.07.2021
|
2. Umweltbezogene Informationen unterteilt nach Schutzgütern
Schutzgut Tiere / Pflanzen | |
Begründung | |
Pkt. 6.1.5, 6.1.6, S. 20f
| Pkt. 7, S. 22-25
|
Umweltbericht | |
Pkt. 3.2, S. 17f
Pkt. 3.4, S. 22-25
Pkt. 3.5. S. 25-27
Pkt. 3.12, S. 39-41
| Pkt. 4.1.2, S. 42
Pkt. 4.1.3, S. 43f
Pkt. 4.3, S. 45-51
|
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag | |
Pkt. 6.2, S. 18-31
Pkt. 6.3, S. 32-39
| Pkt. 7, S. 40-42
|
Schutzgut Fläche / Boden | |
Begründung | |
Pkt. 5, S.19
Pkt. 6.1.2, S. 19
| Pkt. 7, S. 22-25
|
Umweltbericht | |
Pkt. 3.2, S. 17f
Pkt. 3.6, 3.7, S. 27-30
Pkt. 3.12, S. 39-41
| Pkt. 4.1.4, 4.1.5, S. 44
Pkt. 4.3, S. 45-51
|
Bodengutachten | |
Pkt. 3.1, S. 4; 3.3, S. 6-8; 6.4, S. 22
|
|
Schutzgut Gewässer / Grundwasser | |
Begründung | |
Pkt. 4.7, 4.9, S.16-18
| 6.1.3, S. 19
|
Umweltbericht | |
Pkt. 3.2, S. 17f
Pkt. 3.8, S. 30f
Pkt. 3.12, S. 39-41
| Pkt. 4.1.6, S. 44
Pkt. 4.3, S. 45-51
|
Schutzgut Klima / Lufthygiene | |
Begründung | |
Pkt. 6.1.4, S. 20
| Pkt. 6.3, S. 22
|
Umweltbericht | |
Pkt. 3.2, S. 17f
Pkt. 3.9, S. 31-34
| Pkt. 3.12, S. 39-41
Pkt. 4.1.7, S. 44
|
Schutzgut Mensch / Gesundheit | |
Begründung | |
Pkt. 4.1.2, 4.1.3, S. 9-12
| Pkt. 6.1.7, S. 21
|
Umweltbericht | |
Pkt. 3.2, S. 17f
Pkt. 3.3, S. 19-22
| Pkt. 3.12, S. 39-41
Pkt. 4.1.1, S. 42
|
Schalltechnische Untersuchung | |
Pkt. 6, S. 30-44
| Pkt. 8, S. 47-67
|
Schutzgut Landschaft | |
Umweltbericht | |
Pkt. 3.2, S. 17f
Pkt. 3.3.2, S. 21f
Pkt. 3.10, S. 34-38
| Pkt. 3.12, S. 39-41
Pkt. 3.13, S. 41f
Pkt. 4.1.8, S. 45
Pkt. 4.3.1, S. 45
|
Schutzgut Kulturgüter / sonstige Güter | |
Begründung | |
Pkt. 6.1.8, S. 21
|
|
Umweltbericht | |
Pkt. 3.11, S. 38f
| Pkt. 3.12, S. 39-41
|
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Bad Oeynhausen vom 01.12.2022 zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - vom 26.08.1999 (GV NRW S.516) in der zur Zeit geltenden Fassung wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 01.12.2022 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Stadt Bad Oeynhausen
Der Bürgermeister
Die Plantunerlagen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können unter folgendem Link bis zum 07.02.2023 heruntergeladen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/AvZLMh91bAs20622ozFGkKBJhqWJBRN3
Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Sven Bartusch
Mail: s.bartusch@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2114

a) 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ der Stadt Bad Oeynhausen
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
a)
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 die 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:
„Der Geltungsbereich und Vorentwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen gegenüber der Grundschule Lohe zwischen der Loher Straße und der Martin-Luther-Straße im Stadtteil Lohe wird zur Kenntnis genommen und die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.“
Der Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ ist dem Lageplan zu entnehmen.
b)
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in der Sitzung am 21.12.2022 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ der Stadt Bad Oeynhausen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der zur Zeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:
„Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs statt.
Der Vorentwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung werden in der Zeit vom
23.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023
bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 8 (Nebengebäude im Innenhof von Schwarzer Weg 6) während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Ein Termin zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung kann telefonisch unter 05731/14-2128 vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie zum Vorbringen von Stellungnahmen.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der Vorentwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ kann ebenso auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de eingesehen werden
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Bad Oeynhausen vom 21.12.2022 zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Loher Straße“ sowie der Beschluss des Rates zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch VO vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), wird bestätigt, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates vom 21.12.2022 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Stadt Bad Oeynhausen
Der Bürgermeister
Die Planunterlagen können auf foglendem Link bis zum 13.02.2023 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/OQ0t3AIJJPMaIqtVTWQGVD6Chn4AM7Sz
Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Melanie Boenisch
Mail: m.boenisch@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2128

a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ der Stadt Bad Oeynhausen
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
a)
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:
„Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnbauflächen gegenüber der Grundschule Lohe zwischen der Loher Straße und der Martin-Luther-Straße im Stadtteil Lohe wird der Geltungsbereich und Vorentwurf zur Kenntnis genommen und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ ist dem Lageplan zu entnehmen
b)
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in der Sitzung am 21.12.2022 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ der Stadt Bad Oeynhausen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der zur Zeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:
„Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung werden in der Zeit vom
23.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023
bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 8 (Nebengebäude im Innenhof von Schwarzer Weg 6) während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Ein Termin zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung kann telefonisch unter 05731/14-2128 vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie zum Vorbringen von Stellungnahmen.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ kann ebenso auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Bad Oeynhausen vom 21.12.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 „Nördlich Loher Straße“ sowie der Beschluss des Rates zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch VO vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), wird bestätigt, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates vom 21.12.2022 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Stadt Bad Oeynhausen
Der Bürgermeister
Die Planunterlagen können auf foglendem Link bis zum 13.02.2023 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/vJYOnkciBs3gXhKMdMkQTfA8w5Fpf6zo
Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Melanie Boenisch
Mail: m.boenisch@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2128
Ziele der Bauleitplanung
Mit der Bauleitplanung wird die Sicherstellung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verfolgt, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt. Im Baugesetzbuch heißt es dazu im § 1 (5):
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“
Dabei ist im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 1 BauGB „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Aus dieser Darstellung der sog. „vorbereitenden Bauleitplanung“ sind wiederum die Bebauungspläne als sog. „verbindliche Bauleitplanung“ zu entwickeln (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Des Weiteren kann die Gemeinde unter gewissen Voraussetzungen durch Satzung (sog. Innenbereichssatzungen) das Ziel verfolgen die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu definieren (vgl. § 34 Abs. 4 BauGB). In ähnlicher Weise kann die Gemeinde ebenfalls per Satzung (sog. Außenbereichssatzung) bebaute Bereiche im Außenbereich sichern, sofern auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB).
Die gesetzliche Grundlage dazu in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die ergänzenden Vorschriften wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO), aber auch landesrechtliche Regelungen wie zum Beispiel die Landesbauordnung NRW (BauO NRW).
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen:
Auskunft zu bestehenden baurechtlichen Regelungen
Wenn Sie wissen möchten welche baurechtlichen Regelungen für ein bestimmtes Grundstück gelten, können Sie hier die gültigen Pläne einsehen:
Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen