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Stadt Bad Oeynhausen
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Bauleitplanung
Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend zur Bauleitplanung sowie zu aktuellen Bauleitplanverfahren informieren.
Das grundlegende Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune ist in Deutschland die Bauleitplanung. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune vorbereitet und geleitet. Das Baugesetzbuch (BauGB) gliedert die Bauleitplanung in zwei Stufen: den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Darüber hinaus gibt das BauGB durch sog. Innen- und Außenbereichssatzungen weitere Steuerungsmöglichkeiten zur städtebaulichen Entwicklung.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Hier finden Sie aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitplanung in Bad Oeynhausen.
1. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ der Stadt Bad Oeynhausen gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 11.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung des BauGB beschlossen:
1. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der Flächen zwischen „Steinstraße“, „Weserstraße“ sowie „Rolandstraße“ beschließt der Rat der Stadt Bad Oeynhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 (1) BauGB i.V.m. § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt.
Im Norden: durch die nördlichen Grenzverläufe der Grundstücke 1.234 und 585, Flur 11, Gemarkung Bad Oeynhausen,
Im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstückes 1446 (teilweise), Flur 11, Gemarkung Bad Oeynhausen (Rolandstraße),
Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 1445 (teilweise), Flur 11, Gemarkung Bad Oeynhausen (Weserstraße);
Im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 986 (teilweise) und 987, Flur 11, Gemarkung Bad Oeynhausen (Steinstraße).
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 120 „Südliche Steinstraße “.
Ziel des Bebauungsplans ist es, den Ausschluss von großflächigem Einzelhandel zu erwirken und eine potentielle Entwicklung der Fläche weiterhin zu ermöglichen.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ mit der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 25.07.2024 wird zugestimmt.
Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ in der Fassung vom 19.07.2024 öffentlich auszulegen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ soll der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel für den gesamten Geltungsbereich erfolgen, um die zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche nötige Planungssicherheit zu erlangen und gleichzeitig auf der Planfläche Freiraum für künftige Entwicklungen zu ermöglichen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ findet in Form einer Veröffentlichung des Entwurfs im Internet sowie einer öffentlichen Auslegung statt. Die Öffentlichkeit soll auf diese Weise über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Ferner soll ihr dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der beigefügten Begründung wird in der Zeit vom
02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen unter dem Link https://www.badoeynhausen.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplanung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Ferner kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „Südlich Steinstraße“ bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr eingesehen werden
Die Planunterlagen können unter dem foglenden Link bis zum 10.01.2025 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/mTbkhHZEX6F0sKDJDOeExOQAQzp23Fyk
Ihr Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Nicolas Woytt
Mail: n.woytt@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2112
Beschluss zur Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs, 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Klinik“ der Stadt Bad Oeynhausen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes des Kreises Minden-Lübbecke vom 04.04.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Errichtung eines Krankenhausanbaus an die bestehende „Auguste-Viktoria-Klinik“ zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Inhalten des vorgestellten Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Klinik“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Klinik“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der beigefügten Begründung und dem Umweltbericht sowie den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Kenntnis und stimmt deren Inhalten zu.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Klinik“ im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Klinik“ mit der beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts in der Zeit vom
20.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024 auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen unter dem Link https://www.badoeynhausen.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplanung zur Einsicht und Download zur Verfügung.
Ferner werden die Unterlagen des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Auguste-Viktoria-Klinik“ bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr durch eine öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen können unter dem folgenden Link bis zum 23.12.2024 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/4e83Jv55cKJOVTnBHNOIOBy3sxyDOvO2
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Verfahren:
Irmgard Pepping
Mail: i.pepping@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2101
Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“ der Stadt Bad Oeynhausen
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Einleitung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde in der Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes des Kreises Minden-Lübbecke vom 26.10.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage zu schaffen. Die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für den gleichzeitig im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Inhalten des vorgestellten Entwurfs der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
1.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung gemäß der Anlage 1 zur Druckvorlage beschlossen.
2.
Dem Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird zugestimmt. Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu veröffentlichen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“ mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit vom
22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024
auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen unter dem Link https://www.badoeynhausen.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplanung zur Einsicht und Download zur Verfügung.
Ferner werden die Unterlagen des Entwurfs der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“ bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr durch eine öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Hinweise
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB können während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber bei Bedarf auch verschriftlicht oder zur Niederschrift abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“ unberücksichtigt bleiben.
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen des Entwurfs der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Hüffer Brink“, neben der Veröffentlichung im Internet, zusätzlich über eine öffentliche Auslegung leicht zugänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
- Nach § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Planunterlagen können unter dem folgenden Link bis zum 23.12.2024 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/pY3bh3wqQmPgtlyYXYsLJYvK66enhV1j
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Verfahren:
Melanie Boenisch
Mail: m.boenisch@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2128
Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“ der Stadt Bad Oeynhausen
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes des Kreises Minden-Lübbecke vom 26.10.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage zu schaffen und somit eine Leistungssteigerung zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Inhalten des vorgestellten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
1.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 130 eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung gemäß der Anlage 1 zur Druckvorlage beschlossen.
2.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung sowie dem Umweltbericht, wird zugestimmt. Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 130 zu veröffentlichen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“ mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das Geruchsgutachten und das Schallgutachten in der Zeit vom
22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024
auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen unter dem Link https://www.badoeynhausen.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplanung zur Einsicht und Download zur Verfügung.
Ferner werden die Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“ bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr durch eine öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Hinweise
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB können während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber bei Bedarf auch verschriftlicht oder zur Niederschrift abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“ unberücksichtigt bleiben.
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 130 „Biogasanlage Hüffer Brink“, neben der Veröffentlichung im Internet, zusätzlich über eine öffentliche Auslegung leicht zugänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen können unter dem folgenden Link bis zum 23.12.2024 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/BuR9YEVVmR8fq3DoEZOquGuyn1A9KWeN
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Verfahren:
Melanie Boenisch
Mail: m.boenisch@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2128
Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung des BauGB beschlossen.
Die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung einer Kindertagesstätte mit bis zu 4 Gruppen schaffen.
Der Geltungsbereich der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Inhalten des vorgestellten Entwurfs der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung gem. der Anlage 1 zur Druckvorlage beschlossen.
2. Dem Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der beigefügten Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird zugestimmt.
Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ zu veröffentlichen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kita Eidinghausen“ der Stadt Bad Oeynhausen mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in der Zeit vom
02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen unter dem Link https://www.badoeynhausen.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplanung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Ferner kann der Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr eingesehen werden.
Hinweise
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB können während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber bei Bedarf auch verschriftlicht oder zur Niederschrift abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“ unberücksichtigt bleiben.
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen des Entwurfs der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen „Kita Eidinghausen“, neben der Veröffentlichung im Internet, zusätzlich über eine öffentliche Auslegung leicht zugänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
- Nach § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Planunterlagen können unter dem folgenden Link bis zum 10.01.2025 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/XG0p3ALsZ2WvHvEyAOhtGXJx36d0vigb
Ihre Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Johannes Krug
Mail: j.krug@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2111
Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ der Stadt Bad Oeynhausen
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung des BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung einer Kindertagesstätte mit bis zu 4 Gruppen schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Inhalten des vorgestellten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung gem. der Anlage 1 zur Druckvorlage beschlossen.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der beigefügten Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird zugestimmt. Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ zu veröffentlichen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in der Zeit vom
02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen unter dem Link https://www.badoeynhausen.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplanung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Ferner kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr eingesehen werden.
Hinweise
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB können während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber bei Bedarf auch verschriftlicht oder zur Niederschrift abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 132 „Kita Eidinghausen“ unberücksichtigt bleiben.
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 132 „Kita Eidinghausen“, neben der Veröffentlichung im Internet, zusätzlich über eine öffentliche Auslegung leicht zugänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen können unter dem folgenden Link bis zum 10.01.2025 eingesehen werden:
https://databox.krz.de/public/download-shares/SyGNW97DTaR4Yo5zytkPO7KhW2JsbCuI
Ihre Ansprechpartner zu diesem Verfahren:
Johannes Krug
Mail: j.krug@badoeynhausen.de
Tel.: 05731 14-2111
Ziele der Bauleitplanung
Mit der Bauleitplanung wird die Sicherstellung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verfolgt, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt. Im Baugesetzbuch heißt es dazu im § 1 (5):
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“
Dabei ist im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 1 BauGB „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Aus dieser Darstellung der sog. „vorbereitenden Bauleitplanung“ sind wiederum die Bebauungspläne als sog. „verbindliche Bauleitplanung“ zu entwickeln (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Des Weiteren kann die Gemeinde unter gewissen Voraussetzungen durch Satzung (sog. Innenbereichssatzungen) das Ziel verfolgen die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu definieren (vgl. § 34 Abs. 4 BauGB). In ähnlicher Weise kann die Gemeinde ebenfalls per Satzung (sog. Außenbereichssatzung) bebaute Bereiche im Außenbereich sichern, sofern auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB).
Die gesetzliche Grundlage dazu in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die ergänzenden Vorschriften wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO), aber auch landesrechtliche Regelungen wie zum Beispiel die Landesbauordnung NRW (BauO NRW).
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen:
Auskunft zu bestehenden baurechtlichen Regelungen
Wenn Sie wissen möchten welche baurechtlichen Regelungen für ein bestimmtes Grundstück gelten, können Sie hier die gültigen Pläne einsehen:
Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen