Durch die Einbürgerung werden Menschen Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands. Nach der Einbürgerung ist es zum Beispiel möglich zu wählen oder sich selber für politische Ämter zur Wahl zu stellen. Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Die wesentlichen Informationen sind hier auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zusammengefasst. Der Antrag auf die Einbürgerung kann online unter dem folgenden Link beantragt werden: https://www.antragsservice-einbuergerung.de/commune-list Alternativ kann die Antragstellung auch weiterhin in Papierform erfolgen. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Dienstleistungen A-Z A Ö Ü B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Abbruchgenehmigung Abfallkalender Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum Abmeldung des Wohnsitzes Abschriften Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen Adoption Adressbuchsperre Allgemeine Anfragen Allgemeiner Sozialer Dienst Altenhilfe Amtliches Kreisblatt Amtsvormundschaften Angelschein Anlegen von Straßen, Wegen und Plätzen Anleinpflicht Anliegerbeiträge Anregungen und allgemeine Beschwerden Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW An- und Ummeldungen des Wohnsitzes Anwohnerparkausweis Arbeitslosengeld II Archiv Asylbewerberangelegenheiten Asylbewerberleistungen Aufenthaltserlaubnis Ausbildung Auskünfte aus dem Gewerberegister Auskunft aus dem Zentralregister Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister Ausländerangelegenheiten Ausnahmegenehmigung Nachtruhe Ausspielungen und Lotterien Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und nach der Ferienreiseverordnung Ausstellungen Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für die Region OWL Ausweis Ausweis Statusabfrage A Ö Ü B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Politik Die Verwaltung der Gemeinde wird durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Wichtigstes Organ der Gemeinde ist der Rat. Die 54 Mitglieder des Rates sind für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Rat ist für alle Angelegenheiten zuständig. Er hat allerdings die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben an andere Stellen bzw. das Gesetz hat verschiedene Aufgaben anderen Organen, zum Beispiel entscheidungsbefugten Ausschüssen, der Stadt übertragen. Die laufenden Geschäfte der Verwaltung sind so zum Beispiel auf den Bürgermeister übertragen. Die Ratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Einige Dinge bedürfen ihrer Natur nach eines besonderen Schutzes durch Geheimhaltung. Dazu zählen zum Beispiel Personal- und Grundstücksangelegenheiten. Nur in diesen Fällen gilt der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht. Um die Geschicke der Stadt Bad Oeynhausen transparent zu halten, finden Sie in unserem Ratsinformationssystem Angaben über die Zusammensetzung der Gremien, die aktuellen Sitzungstermine, deren Inhalte und die dazugehörigen Unterlagen. Ratsinformationssystem Informationen über aktuelle Aktivitäten des Stadtrates mit seinen Ausschüssen Mitglieder und Sitzverteilung im Stadtrat Vorstellung und Zusammensetzung Beiräte Bindeglied zwischen Interessengruppen, Verwaltung und Politik Weiterlesen Der Bürgermeister Lars Bökenkröger stellt sich vor Wahlen Informationen zu den aktuellen Wahlen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Informationen zu Satzungen, Bauleitpläne und Allgemeinverfügungen Aktuelles Pressemitteilungen der Stadt Bad Oeynhausen
Rechtsgrundlage für die Gewährung der Schülerfahrkosten ist die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der genannten Verordnung. Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung sowie über das zweckmäßigste Verfahren entscheidet der Schulträger. Grundschulen Für Schülerinnen und Schüler, die eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Bad Oeynhausen besuchen, übernimmt die Stadt Bad Oeynhausen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Schülerfahrkosten. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, daher erfolgt die Übernahme der Schülerfahrkosten durch die Ausgabe von Monatstickets (ChillTicket) für den öffentlichen Personennahverehr (ÖPNV). Die Gewährung einer Wegstreckenentschädigung etc. anstatt eines Schulwegtickets kann nur in Einzelfällen, auf gesonderten Antrag, erfolgen. Voraussetzungen Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt. Unabhängig von der Länge des Schulweges können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit eines Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen. Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks. Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Antragstellung Der Antrag auf Übernahme der Fahrkosten in Form eines Schulwegtickets ist zu Beginn des Schuljahres bzw. bei Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen über das Sekretariat der besuchten Schule zu stellen. Sofern sich keine Änderungen (z.B. der besuchten Schule oder der Anschrift) ergeben, ist eine Antragstellung in den Folgejahren entbehrlich. Das Antragsformular sowie Informationen zum Datenschutz erhalten Sie direkt in der Schule oder als Download im Formularcenter. Bitte beachten Sie auch das Informationsblatt zum Schulwegticket. Ein Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten in Form einer Wegstreckenentschädigung soll unverzüglich zu Beginn des Schuljahres bei der Stadt Bad Oeynhausen, Bereich Bildung, Kultur und Sport, gestellt werden. Die nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn der Antrag bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Schuljahres gestellt wird. Weiterführende Schulen (Sekundarstufen I und II) SchülerTicket Westfalen Seit dem 01.02.2022 nimmt die Stadt Bad Oeynhausen an dem Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen teil. Im Rahmen des Projektes sollen alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 in Bad Oeynhausen ein Ticket erhalten, um neben dem Schulweg auch in der Freizeit mobil zu sein. Das Ticket ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs 365 Tage und rund um die Uhr gültig. Außerdem können beliebig Busse, StadtBahnen sowie Nachverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Alle Infos zum WestfalenTarif-Gebiet inklusive Fahrplanauskunft finden Sie unter www.TeutoOWL.de . Das SchülerTicket Westfalen ist für ein ganzes Schuljahr gültig. Für die Ausstellung eines Tickets wird das Einverständnis zur Nutzung der persönlichen Daten (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung) benötigt. Die erforderliche Datenschutzerklärung sowie Informationen zum Datenschutz erhalten Sie im Formularcenter oder im Schulsekretariat der jeweiligen Schule. Schülerinnen und Schüler, für die von der Stadt Bad Oeynhausen die Kostenübernahme für die Taxibeförderung oder einer Wegstreckenentschädigung bewilligt wurde oder die nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen, erhalten kein SchülerTicket Westfalen! Die Kosten für das Chill-Ticket sowie das SchülerTicket Westfalen werden vollständig von der Stadt Bad Oeynhausen übernommen. Bei Verlust eines Tickets, ist bei der OWL Verkehr GmbH ein Ersatzticket gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr erhältlich. Schülerfahrkostenverordnung
Die Wirtschaftsförderung hat sich als Dienstleistungseinrichtung der Stadt Bad Oeynhausen auf die individuellen Informationsbedürfnisse heimischer und auswärtiger Interessent/innen spezialisiert und ist mit ihrer qualifizierten Beratung, der kompetenten Betreuung und der unbürokratischen Unterstützung ein Garant für kurze Wege sowohl bei der Informationsbeschaffung als auch bei behördeninternen Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen. Das gut funktionierende Netzwerk von Kontakten und Kooperationen ist für alle Beteiligten eine wirkungsvolle Hilfestellung. Betreuung ansässiger und ansiedlungsinteressierter Firmen Erstberatung von Existenzgründer/innen Hilfestellung im Kontakt mit Behörden Veräußerung und Vermittlung von Immobilien Weitere Informationen zur Wirtschaftsförderung finden Sie hier .
In manchen Fällen ist eine Urkunde über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig. Welche Dokumente sie für die Anerkennung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit können sie im Einzelnen beim Ausländeramt des Kries Minden Lübbecke erfahren. Im Falle des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit kann eine Negativbescheinigung ausgestellt werden. Bei Fragen zur Beurkundung und Antragstellung wenden sie sich ebenfalls gerne an das Ausländeramt des Kries Minden Lübbecke . Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13 32423 Minden Telefon: +49(0)571 807 - 0
Sportstätten- belegungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Die Stadt Bad Oeynhausen verfügt über zahlreiche Turnhallen, Sportplätze und Bäder. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unser Angebot und die dazugehörige Belegung. Zudem können Sie selbst und unkompliziert online eine Buchungsanfrage bzgl. gewünschter Nutzungszeiten stellen. Die städtischen Sporthallen stehen ausschließlich Vereinen sowie städtischen und kirchlichen Organisationen, Jugendgemeinschaften oder vergleichbaren Institutionen zur Verfügung. Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen. Buchungsanfragen können nur durch vertretungsberechtigte Personen wie Vorstände, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter oder vergleichbare Verantwortliche gestellt werden.
Wer eine Spielhalle betreiben will, braucht eine glücksspielrechtliche Erlaubnis (§ 24 Glücksspielstaatsvertrag). Zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Spielhalle befindet. Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis nach § 24 Glückspielstaatsvertrag i. V. m. § 16 Ausführungsgesetz NRW zum Glücksspielstaatsvertrag . Zur Erteilung der Erlaubnis sind örtliche und persönliche Voraussetzungen ("gewerberechtliche Zuverlässigkeit") zu erfüllen. Diese werden nach Antragstellung geprüft. Örtliche Voraussetzungen: Im Umkreis von 350 Metern Luftlinie zum beabsichtigten Spielhallenstandort darf sich keine weitere Spielhalle befinden. Im Umkreis von 350 Metern Luftlinie zum geplanten Standort darf sich keine öffentliche Schule sowie keine Kinder- und Jugendeinrichtung (wie zum Beispiel, Haupt- oder Realschulen, Gymnasium, Jugendheim, Jugendherberge) befinden. Mehrfachhallen sind nicht zulässig: Die geplante Spielhalle darf nicht im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen errichtet werden; auch sind weitere Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex nicht erlaubt (zum Beispiel in Einkaufszentren, Bahnhöfen etc.) Vor Beantragung der Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag wenden Sie sich bitte an den Bereich Bauordnung . Mit diesem ist zu klären, ob der Betrieb einer Spielhalle unter der geplanten Örtlichkeit grundsätzlich (nach Baurecht) möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung direkt an den u. g. Ansprechpartner! Insgesamt werden – auch zur Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit - folgende Unterlagen benötigt: Schriftlicher Antrag Lagepläne des Objekts Grundrisszeichungen aller Betriebs- und Nebenräume (maßstabsgerecht 1:50 oder 1:100) Miet- oder Pachtvertrag (sofern nicht im Eigentum befindlich) Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes Auskunft Vermögensverzeichnis Auskunft Schuldnerverzeichnis Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister (nur bei juristischen Personen z. B. GmbH) Baugenehmigung Sozialkonzept
An insgesamt neun Veranstaltungsorten finden bei der fünften Bad Oeynhausener KulturNacht am 27. September 54 Acts statt. Im Saal von Druckerei und Musikschule, im Emmaus Gemeindehaus und in der Auferstehungskirche, in VHS, Märchenmuseum, Stadtarchiv, Stadtbücherei und auch in der Tourist-Information erwartet die Gäste von 18.00 - 22:00 Uhr ein abwechslungsreiches Programm der 340 Akteurinnen und Akteure. Von Klassik bis Pop, von Instrumental- bis Chormusik, von Theater über Tanz und Literatur bis hin zu diversen Kunst-Ausstellungen oder Comedy ist diesmal alles dabei. Neben Promis wie Charleen White, die mit den Hiphoppern von v2-move auftritt, wird auch die Rockband Chicken´s Nightmare oder das Gesangsduo Sunny & Pat zu hören sein. Mit dabei sind außerdem die Dienstagsleser, der magisch-komische Fred Batzenberger oder der Chor Rehmissimo. Das Kleine Theater Rehme will mit Musical Evergreens verwöhnen und das Staatsbadorchester begibt sich auf eine musikalische Reise durch die Geschichte der Kurstadt. Aber auch die bildende Kunst kommt diesmal nicht zu kurz: Mit Vera Widmer, Hiltrud van de Loo und Jitka Kremer zeigen diesmal gleich drei Künstlerinnen aus Bad Oeynhausen eine Auswahl ihrer Werke. Zusätzlich präsentiert die VHS eine Foto-Ausstellung sowie Werke der Aquarellmalerei. Insgesamt sind 340 Kulturschaffende aus Bad Oeynhausen und Umgebung an der KulturNacht 2024 beteiligt. Möglich ist die Durchführung der KulturNacht nur, weil alle Mitwirkenden auf Gage verzichten. Die Sparkasse Bad Oeynhausen-Porta Westfalica, dieVolksbank Herford-Mindener Land und auch die Stadtwerke Bad Oeynhausen unterstützen die Finanzierung der KulturNacht. Das Programmheft zur KulturNacht 2024 liegt in der Innenstadt schon vielerorts aus. Eintrittskarten bzw. Bändchen, die zu allen Veranstaltungen Einlass gewähren, können ab sofort in den beteiligten Kultureinrichtungen erworben werden. Ab dem 2. September startet der Vorverkauf in der Tourist-Information. Die Tickets kosten 6,- € im Vorverkauf und 8,- € an der Abendkasse und gelten jeweils für die Gesamtveranstaltung. Weitere Informationen zur KulturNacht hier .
In Kooperation mit der Volkshochschule (VHS) bietet die Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Bad Oeynhausen einen Vortrag zu Fast Fashion vs. Fair Fashion an. Thematisiert wird, was unfaire Beleidung ist und wie im Gegenzug verträgliche Mode aussehen kann. Der kostenlose Info-Vortrag mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde findet um 19:00 Uhr am 26. September im Vortragsraum der VHS (Kaiserstraße 14) statt. Eine Anmeldung bei der VHS ist erforderlich. Dies ist telefonisch unter der Nummer 05731 8695511 oder unter www.vhs-badoeynhausen.de möglich. Anlässlich der Fairen Wochen finden deutschlandweit wieder mehrere Veranstaltungen im September statt, die das Thema Fairen Handel beleuchten. Unter dem Motto „Fair und kein Grad mehr!“ dreht sich vom 15. bis zum 29. September alles rund um das Thema Klimagerechtigkeit und Fairer Handel. Der VHS Vortrag befasst sich mit der Fragstellung, was Kleidung mit Klimagerechtigkeit zu tun hat und zeigt Möglichkeiten auf, sich mit gutem Gewissen zu bekleiden. Mode ist nicht mehr weg zu denken. Seit Menschengedenken ist Kleidung ein Thema. Früher möglichst praktisch gedacht, musste „Kleidung“ zum Jagen und zum warm halten geeignet sein. Mittlerweile ist sie nicht nur ein funktionaler Alltagsgegenstand, sondern Mittel zum Ausdruck der Persönlichkeit und ein non-verbales Kommunikationsmittel. Aber was macht Kleidung mit den Menschen, mit jenen die es produzieren und denen die es konsumieren? Diese und weitere Fragestellungen werden im Vortrag beantwortet und regen zu einem Fairen Miteinander an.