Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

In manchen Fällen ist eine Urkunde über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig. Welche Dokumente sie für die Anerkennung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit können sie im Einzelnen beim Ausländeramt des Kries Minden Lübbecke  erfahren. Im Falle des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit kann eine Negativbescheinigung ausgestellt werden. Bei Fragen zur Beurkundung und Antragstellung wenden sie sich ebenfalls gerne an das Ausländeramt des Kries Minden Lübbecke.

Kreis Minden-Lübbecke
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