Schülerbeförderung

Rechtsgrundlage für die Gewährung der Schülerfahrkosten ist die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der genannten Verordnung.

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen.

Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung sowie über das zweckmäßigste Verfahren entscheidet der Schulträger.

 

Grundschulen

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Bad Oeynhausen besuchen, übernimmt die Stadt Bad Oeynhausen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Schülerfahrkosten. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, daher erfolgt die Übernahme der Schülerfahrkosten durch die Ausgabe von Monatstickets (ChillTicket) für den öffentlichen Personennahverehr (ÖPNV). Die Gewährung einer Wegstreckenentschädigung etc. anstatt eines Schulwegtickets kann nur in Einzelfällen, auf gesonderten Antrag, erfolgen.

Voraussetzungen

Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt. Unabhängig von der Länge des Schulweges können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit eines Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks. Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

 

Antragstellung

Der Antrag auf Übernahme der Fahrkosten in Form eines Schulwegtickets ist zu Beginn des Schuljahres bzw. bei Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen über das Sekretariat der besuchten Schule zu stellen. Sofern sich keine Änderungen (z.B. der besuchten Schule oder der Anschrift) ergeben, ist eine Antragstellung in den Folgejahren entbehrlich. Das Antragsformular sowie Informationen zum Datenschutz erhalten Sie direkt in der Schule oder als Download im Formularcenter. Bitte beachten Sie auch das Informationsblatt zum Schulwegticket.

Ein Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten in Form einer Wegstreckenentschädigung soll unverzüglich zu Beginn des Schuljahres bei der Stadt Bad Oeynhausen, Bereich Bildung, Kultur und Sport, gestellt werden. Die nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn der Antrag bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Schuljahres gestellt wird.

 

 

Weiterführende Schulen (Sekundarstufen I und II) 

SchülerTicket Westfalen

Seit dem 01.02.2022 nimmt die Stadt Bad Oeynhausen, für zunächst drei Jahre, an dem Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen teil. Im Rahmen des Projektes sollen alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 in Bad Oeynhausen ein Ticket erhalten, um neben dem Schulweg auch in der Freizeit mobil zu sein. Das Ticket ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs 365 Tage und rund um die Uhr gültig. Außerdem können beliebig Busse, StadtBahnen sowie Nachverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Alle Infos zum WestfalenTarif-Gebiet inklusive Fahrplanauskunft finden Sie unter www.TeutoOWL.de.

Das SchülerTicket Westfalen ist für ein ganzes Schuljahr gültig. Für die Ausstellung eines Tickets wird das Einverständnis zur Nutzung der persönlichen Daten (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung) benötigt. Die erforderliche Datenschutzerklärung sowie Informationen zum Datenschutz erhalten Sie im Formularcenter oder im Schulsekretariat der jeweiligen Schule.

Schülerinnen und Schüler, für die von der Stadt Bad Oeynhausen die Kostenübernahme für die Taxibeförderung oder einer Wegstreckenentschädigung bewilligt wurde oder die nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen, erhalten kein SchülerTicket Westfalen!

Die Kosten des SchülerTicket Westfalen werden vollständig von der Stadt Bad Oeynhausen übernommen. Bei Verlust eines Tickets, ist bei der OWL Verkehr GmbH ein Ersatzticket gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr erhältlich.

Kontakt

Frau Welsky

schulen@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4312