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      Landratswahl 2023

      Relevanz:

      Landratswahl 2023 Die bei der Kommunalwahl 2020 gewählte Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke, Frau Anna Katharina Bölling, ist zum 01.09.2022 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Neuwahl durchzuführen. Die Bezirksregierung Detmold, als zuständige Aufsichtsbehörde, hat als Neuwahltermin den 15.01.2023 festgesetzt. Da im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat, wird es am 29.01.2023 eine Stichwahl geben. Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Sollte die Wahlbenachrichtigung zur Landratswahl nicht mehr vorhanden sein, können Wahlberechtigte auch problemlos unter Vorlage ihres Personalausweises in ihr Wahllokal gehen und dort bei der Stichwahl ihr Kreuz machen. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist dafür nicht zwingend notwendig. Hintergrundinformationen, Kandidatinnen und Kandidaten Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs am 15.01.2023 für die Wahlbezirke der Stadt Bad Oeynhausen können sie hier einsehen. Die Gesamtergebnbisse des ersten Wahlgangs am 15.01.2023 für den Kreis Minden-Lübbecke können Sie hier einsehen. Informationen des Kreises Minden-Lübbecke Weiterlesen Wahlhelferinnen & Wahlhelfer gesucht! Jetzt online registrieren! Briefwahl beantragen Briefwahlunterlagen ganz einfach online anfordern Europawahl 2024 Alle Infos rund um die Wahl am 9. Juni 2024 Landtagswahl 2022 Alle Infos rund um die Wahl am 15. Mai 2022 Bundestagswahl 2021 Ergebnisse der Bundestagswahl am 26. September 2021

      Stadt aktualisiert Mietspiegel

      Relevanz:

      Die Stadt Bad Oeynhausen beabsichtigt, im Herbst 2025 einen einfachen Mietspiegel mit aktualisierten Daten zu veröffentlichen. Für die Erstellung eines neuen Mietspiegels ist sie auf die Mithilfe der Mieterinnen und Mieter sowie der und Vermieterinnen und Vermieter angewiesen. Um an fundierte und aussagekräftige Daten zu gelangen, hat die Stadtverwaltung einen Erhebungsbogen erstellt. Der ist ab dem 15. März auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen bei den „Online-Services“ unter der Kategorie „Planen, Bauen & Wohnen“ zu finden. Damit möglichst viele Mietverhältnisse in die Auswertung eingehen, werden alle Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten, nicht öffentlich gefördertem Wohnraum gebeten, ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Die Angaben sind freiwillig und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Für den Mietspiegel 2025 sind nur Mieten relevant, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2024 neu vereinbart oder geändert wurden. Der Erhebungsbogen kann online ohne Anmeldung ausgefüllt und übermittelt werden. Alternativ liegen an den einschlägigen Stellen Vordrucke aus, die dann fertig ausgefüllt unter dem Stichwort Mietspiegel an Herrn Dettmer, Schwarzer Weg 8, 32549 Bad Oeynhausen übersandt oder im Rathaus abgegeben werden können. Der letzte Termin zur Abgabe ist der 15. Mai 2025. Bei der Datenerhebung werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Die Angaben der Befragten werden ausschließlich für die Erstellung des Mietspiegels verwendet und werden nach Ende der Datenaufbereitung vernichtet. Fragen zu der Datenerhebung beantwortet Herr Dettmer telefonisch unter 05731 14-2320 oder per E-Mail: mietspiegel@badoenhausen.de. Hier gelangen Sie zur Datenerhebung

      Stadt Bad Oeynhausen erneut für den Digital Award nominiert

      Relevanz:

      Die Stadt Bad Oeynhausen steht erneut im Finale des bundesweiten Digital Award der Fachmesse KommDIGITALE. Nach dem Projekt „Chatbot“ im Jahr 2024 gehört in diesem Jahr das Projekt „Von der Zettelwirtschaft zur Vollautomatisierung“ zu den Finalisten. Damit trägt dieses Projekt bereits jetzt das Siegel als „Exzellentes Projekt zur Digitalisierung der Verwaltung“. Mit dem Projekt hat die Stadt die Verarbeitung von SEPA-Lastschriftmandaten in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt digitalisiert. Ziel war es, ein bislang papierbasiertes Verfahren vollständig zu automatisieren und für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher zu gestalten. Das Projekt bildet den Schlusspunkt einer stetigen Weiterentwicklung der Verarbeitung des SEPA-Lastschriftmandats. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Organisation beschäftigen sich seit Jahren mit der stetigen Verbesserung weg von der klassischen Einzugsermächtigung zum modernen, elektronischen SPEA-Mandat. Bürgerinnen und Bürger können das SEPA-Mandat heute bequem von zu Hause über den Chatbot auf der städtischen Internetseite erteilen. In einem letzten Schritt haben sich die Projektverantwortlichen nun auch der Verarbeitung der eingehenden Mandate gewidmet. Diese erfolgt nun KI-basiert vollautomatisiert. Mit diesem weiteren wichtigen Schritt der Digitalisierung bleibt den Mitarbeitenden mehr Zeit für kritische Fälle und den direkten Bürgerkontakt. Die Zahlungspflichtigen bekommen nun innerhalb weniger Tage ihre Bestätigung, dass fällige Beträge termingerecht abgebucht werden. Über die finale Platzierung des städtischen Projekts entscheidet nun ein öffentliches Online-Voting. Die Abstimmung für den Digital Award der KommDIGITALE läuft noch bis zum 25 März 2026. Ihre Stimme für unser Projekt können Sie hier abgeben

      Ausbildung Jugendleiter/in

      Relevanz:

      Ausbildung Jugendleiter/in Jährlich findet in Kooperation mit der Stadt Löhne eine Ausbildung von Jugendlichen ab 16 Jahren statt, die den Erwerb der Jugendleiter/in-Card (JuLeiCa) zum Ziel hat. Das Angebot der Ausbildung zum/zur Jugendleiter/in richtet sich vorwiegend an junge Menschen, die Interesse daran haben, sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren, Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben und gerne einen neuen Arbeitsbereich für sich entdecken möchten. Vorerfahrungen sind hierfür nicht erforderlich. Inhalte der Ausbildung Während des Kurses erhalten die Teilnehmer/innen der Ausbildung einen Überblick über die offene Kinder- und Jugendarbeit und deren Einrichtungen, eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen, die Anleitung von Gruppen, den Umgang mit Konflikten und das Arbeiten im Team. Darüber hinaus soll methodisches Wissen in den Bereichen "Spiele und Basteln" vermittelt werden, welches über die praktische Erprobung und das eigene Erleben im Anleiten solcher Tätigkeiten vertieft wird. Bist Du dabei? Am Ende der Ausbildung zum/zur Jugendleiter/in hast Du die Grundkenntnisse der Kinder- und Jugendarbeit erlernt und Dich bereits an einer ersten praktischen Umsetzung versucht. Du bist nun soweit, dass Du als aktive/r ehrenamtliche/r Betreuer/in an den Ferienspielen teilnehmen kannst. Hier erhältst Du die Möglichkeit Deine neuen Fähigkeiten in der praktischen Arbeit unter Anleitung einzusetzen und zu erproben. Aktuelle Termine und Anmeldung für Schulungen Flyer Jugendleiter*innenschulung JuLeiCa Die Jugendleiter/in-Card - was ist das?

      FAQ

      Relevanz:

      FAQ – Häufige Fragen zu unserem KiTa-Portal Das Kita-Portal Bad Oeynhausen bietet viele Vorteile: Sie können Ihr Kind einfach, schnell und jederzeit voranmelden. Sie finden Informationen über alle Bad Oeynhausener Kindertageseinrichtungen (Kitas). Die jeweiligen Vorzüge, zum Beispiel die gewünschte Altersgruppe oder die konzeptionelle Ausrichtung der Kita, sind einsehbar und erleichtern so Ihre Suche. Sie können Ihr Kind in bis zu fünf Einrichtungen voranmelden. Bitte beachten Sie: Durch die Voranmeldung erhalten Sie noch nicht automatisch einen Betreuungsplatz für Ihr Kind. Eine Platzzusage kann Ihnen nur durch eine Kita übermittelt werden. Sobald Sie eine Platzzusage erhalten haben, können Sie für Ihr Kind vor Ort in der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag abschließen. Eine direkte Voranmeldung in der Kita selbst ist nach vorheriger Terminabsprache auch möglich. Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, für Ihr unter-dreijähriges Kind bei der Kita-Anmeldung alternativ Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege anzumelden, sofern keine Zusage für einen Kita-Platz erteilt werden kann. Wie läuft die Anmeldung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab? Die Online-Anmeldung ist ganzjährig möglich. Eltern, die ihr Kind bis zum 31. Dezember eines Jahres anmelden, erhalten ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Eltern, die ihr Kind erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet haben, erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung. Die Kindertageseinrichtungen wünschen sich weiterhin ein persönliches Kennenlernen der Familien. Nach Erhalt der Zusage können sich die Eltern mit den Kindertageseinrichtungen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Abschluss des Betreuungsvertrages zu vereinbaren Wie läuft die Anmeldung ab, wenn ich keinen Zugang zum Internet habe? Eltern ohne Internetzugang können ihre Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita abgeben. Dort wird diese dann in das System eingepflegt. Wie melde ich mich im Portal an? Unter dem Button „Eltern-Login“ kommen Sie auf die Anmeldeseite. Dort müssen Sie zur erstmaligen Registrierung zunächst auf „ Benutzerkonto erstellen “ klicken. Hier geben Sie im Folgenden mindestens die Pflichtfelder zu Ihrer Person und Ihre E-Mail-Adresse an, bestätigen die Datenschutzerklärung und geben den eingeblendeten Sicherheitscode (sogenanntes „captcha“) ein. Mit Klick auf „Registrieren“ versendet das Portal eine Bestätigungs-Meldung an Ihre Mail-Adresse und erwartet von Ihnen innerhalb einer Stunde eine Bestätigung mit einem Link zurück ins Portal. Erst nach dem Login können Sie Voranmeldungen vornehmen und sich über Ihre E-Mail-Adresse mit selbst vergebenem Passwort ganz einfach und immer wieder bei Bedarf im Portal anmelden. Was ist, wenn ich keine E-Mail mit dem Link erhalten habe? Bitte schauen Sie zunächst in Ihrem „Spam-Ordner“ nach. Was soll ich tun, wenn mein Zugangslink nicht funktioniert? Sollte der Link durch Anklicken nicht funktionieren, kopieren Sie den Link und fügen Sie diesen in den Browser ein. Mein Link hat seine Gültigkeit verloren, was kann ich tun? Aus Sicherheitsgründen verliert der Link nach einer Stunde seine Gültigkeit. Sie erhalten ganz einfach einen neuen Link: Wahlweise klicken Sie auf den zweiten Link weiter unten in der Antwortmail, oder Sie geben im Portal ihre E-Mail an und klicken auf die „Passwort-Vergessen“- Taste. Dann startet eine neue Bestätigungsmail mit einem neuen Link zur Registrierung. Wie sehe ich, ob meine Voranmeldung erfolgreich war? Das Portal versendet nach jeder gespeicherten Änderung, Anmeldung etc. eine E-Mail und zeigt spätestens nach einer Aktualisierung der Seite hinter jeder Voranmeldung den jeweiligen Status an (Voranmeldung unvollständig, eingereicht, Zusage erhalten, Vertragsabschluss o.ä.). Der erfolgreiche Status wird zusätzlich von einer grünen Ampel dargestellt und im Text beschrieben („Sie haben sich erfolgreich angemeldet“). Was passiert mit meinen Daten? Im Kita-Portal sehen Sie alle Kitas im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Bad Oeynhausen auf einen Blick und können Ihr Kind voranmelden. Für die Voranmeldung und die Kontaktaufnahme benötigt die Kita Ihre Daten. Deshalb müssen Sie sich zunächst im Kita-Portal registrieren. Ihre Daten werden dort gespeichert. Wenn Sie ein Kind im Online Portal anmelden, werden Ihre Daten an die Kita weitergeleitet. Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt und werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz Was passiert nach meiner Voranmeldung? Die Voranmeldung für Ihr Kind wird über das Kita-Portal in die elektronische Warteliste der ausgewählten Kita(s) übernommen. Sollte Ihnen die Kita einen Platz anbieten können, wird persönlich mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Der Betreuungsvertrag kann nur direkt von der Kita mit Ihnen geschlossen werden. Sobald ein Vertrag mit einer Kita zustande gekommen ist, können die anderen Kitas, in denen Sie sich vorgemerkt haben, dies im Portal sehen. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihre Bewerbung für die anderen Kitas zurückziehen. Wie und wann erfolgt die verbindliche Platzvergabe? Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitungskräfte in den Kindertageseinrichtungen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind für die endgültige Platzvergabe verantwortlich. Die Vergabe der Plätze erfolgt für das nächste Kindergartenjahr immer am letzten Freitag im Januar vor Beginn des Kindergartenjahres, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres. Sofern sie einen Platz im laufenden Kindergartenjahr benötigen und in Ihrer Wunscheinrichtung ein freier Platz verfügbar ist, kann dieser sofort vergeben werden. Kann ich mein Kind das ganze Jahr über im Portal anmelden? Ja, das Portal steht Ihnen ganzjährig zur Verfügung. Möchten Sie im folgenden Kindergartenjahr berücksichtigt werden, sollte die Voranmeldung über das Portal bis zum 31. Dezember eines Jahres erfolgt sein. Nur dann erhalten Sie ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung durch die Einrichtung. Eltern die Ihr Kind erst nach dem 31. Dezember voranmelden, erhalten auch erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung durch die Einrichtung. Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz? Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Das Jugendamt kann Ihren Rechtsanspruch nur erfüllen, wenn Ihr Kind zum Betreuungsbeginn im Zuständigkeitsbereich gemeldet ist. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kita. Wie kann ich die Einrichtung wechseln? Loggen Sie sich wieder in Ihrem Benutzerkonto ein, suchen Sie sich unter „Kita-finden“ Ihre Wunscheinrichtung heraus, öffnen Sie Ihre Kita-Auswahl zum Bearbeiten und geben Sie das Datum zum Betreuungsbeginn ein, die benötigte Betreuungszeit und setzen Sie einen Haken bei „Wechselwunsch“. Wie lange im Voraus kann ich eine Voranmeldung vornehmen? Ab dem 15.11.2021 sind Anmeldungen für das Kindergartenjahr ab 01.08.2022 bis 31.07.2023 möglich. Ab dem 01.08.2022 sind Anmeldungen bis zum 31.07.2024 möglich. Der Anmeldezeitraum wird jeweils zum 01.08. eines Jahres verlängert. Bitte beachten Sie, dass die meisten Plätze jeweils erst am 1.8. zu Beginn des neuen Kindergartenjahres frei werden. Kann ich nur noch über das Kita-Portal Voranmeldungen durchführen? Die zentralisierte Anmeldung in allen gewünschten Einrichtungen kann nur über das Portal erfolgen. Familien, denen es aufgrund von Sprachbarrieren oder des Fehlens der entsprechend benötigten Medien nicht möglich ist, eine online Anmeldung durchzuführen, können sich in den Einrichtungen melden und gemeinsam mit der Einrichtung die Anmeldung durchführen. Unterstützung bei der Online-Anmeldung bieten auch die Mitarbeiter des Projektes „Kita-Einstieg - Brücken bauen in frühe Bildung“ an. Ansprechpartnerinnen sind Frau Lisa Schmidt, Tel. 05731 14-4418 und Frau Jasmina Pavlovic, Tel. 05731 14-4220 . Was mache ich, wenn ich die erste Zusage von einer Kita erhalten habe? Wenn Sie noch auf die Zusage einer anderen Einrichtung hoffen, sollten Sie dort nachfragen, ob Sie ebenfalls mit einer baldigen Zusage rechnen können. Die zusagende Kita erwartet von Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen. Wenn Sie den Platz annehmen möchten, melden Sie sich am besten so schnell wie möglich zurück, sagen Ihrerseits zu und vereinbaren einen Termin zur Unterzeichnung des Betreuungsvertrags. Was mache ich, wenn ich von keiner Kita eine Zusage bekommen habe? Haben Sie bis Ende März keinen Betreuungsplatz erhalten, wenden Sie sich bitte an uns. Kann ich mein Kind über das Kita-Portal auch in der Kindertagespflege anmelden? Bei der Anmeldung eines unter-dreijährigen Kindes für eine Kindertageseinrichtung können Sie angeben, ob Sie auch eine alternative Betreuung in der Kindertagespflege wünschen, falls kein Betreuungsplatz in einer Kita für Ihr Kind zur Verfügung steht. Eine Voranmeldung nur für einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson oder direkt bei einer Tagespflegeperson ist leider zurzeit nicht möglich. Ist eine Änderung der Stammdaten des Kindes nach Einreichen der Anmeldungen möglich? Über den Button „Voranmeldung Kind(er)“ können Sie in die Übersichtliste der angelegten Kinder gelangen und dort anhand des Stift-Icons das Formular der Anmeldung erneut aufrufen. Nachdem die geänderten Daten bearbeitet wurden, müssen die geänderten Daten über „Eingabe speichern“ bestätigt werden. Die Änderung der Daten ist möglich, bis für das Kind ein Vertragsangebot einer Kita erstellt wurde. Änderung des Vornamens, Nachnamens und Geburtsdaten des Kindes werden durch das JA überprüft und ggfs. freigegeben. Ist eine Änderung der Stammdaten der erziehungsberechtigten Personen nach Einreichen der Anmeldungen möglich? Über den Button „Kontaktdaten“ können Sie die Daten zu den erziehungsberechtigten Personen aufrufen und bearbeiten. Nach der Bearbeitung müssen die Änderungen über „Eingabe speichern“ bestätigt werden. Die Änderung der Daten ist möglich, bis für alle angemeldeten Kinder ein Vertragsangebot einer Kita erstellt wurde. Ist eine Änderung der Betreuungsdaten möglich? In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Einrichtung oder per e-mail mit dem Jugendamt in Verbindung und bitten diese, Ihre eingereichten Daten (z.B. Änderung des Betreuungsumfangs) anzupassen. Sie selbst können diese Daten nicht ändern. Kann ich die Anmeldung für eine Einrichtung stornieren? Sie haben die Möglichkeit, Anmeldungen mit dem Status „Warteliste“ zu stornieren. Sobald sich der Status der Anmeldung jedoch in einem anderen Status als „Warteliste“ befindet, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Eine erneute Anmeldung in einer stornierten Einrichtung ist nicht möglich! Den Icon zur Stornierung finden Sie in der Übersicht zur Einrichtungsauswahl in der Spalte „Optionen“. Ab welchen Zeitpunkt kann ich ca. mit einer Zu- oder Absage rechnen? Bei einer Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr bis zum 31.12. des Vorjahres erhalten Sie ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung durch die Einrichtung. Bei späterer Anmeldung oder unterjähriger Anmeldung erhalten Sie eine Nachricht bis zum gewünschten Betreuungstermin.

      Rentenberatung

      Relevanz:

      Rentenberatung Sie interessieren sich für Themen wie Alters-, Erwerbsminderungs-, Verlängerung Erwerbsminderungs-, Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente, Hinterbliebenen- (sog. Witwenrente) und Waisenrente oder brauchen Unterstützung bei dem Antrag auf Kontenklärung? Die Rentenstelle der Stadt Bad Oeynhausen möchte Sie unterstützen und gemeinsam mit Ihnen die Anträge stellen oder versuchen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet eine telefonische Beratung über das Servicetelefon (gebührenfrei) unter 0800 1000 48011 an. Bitte halten Sie hierfür Ihre Sozialversicherungsnummer bereit (z.B. 65 170806 J008). Aufgrund der großen Nachfrage muss bei telefonischen Anfragen mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Servicezeiten sind Montag - Donnerstag 08:00 - 19:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:30 Uhr Für Fragen zu Ihrer Rente wenden Sie sich bitte zusätzlich direkt an den zuständigen Rententräger oder an die Auskunft- und Beratungsstelle der DRV in Bielefeld (Tel: 0521 5254-0) . Bitte halten Sie auch hier Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Weitergehende Infos finden Sie zudem hier: www.deutsche-rentenversicherung.de Rentenstelle der Stadt Bad Oeynhausen Zusätzlich zu den Beratungsmöglichkeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird Ihnen bei Ihren Fragen rund um das Thema Rentenanträge sowie Anträge zur Kontenklärung in der Rentenstelle der Stadt Bad Oeynhausen geholfen. Gern können Sie einen Beratungstermin vereinbaren: A-Z +49 (0) 5731 14-3332 (Herr Presch)

      Kurze Wege zur kompetenten Beratung

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      Mit dem neuen Kurstadtkind-Familienbüro erleichtert die Stadt Bad Oeynhausen jungen Familien den Einstieg in den Alltag mit kleinen Kindern. Egal ob die Betreuung durch eine Familienhebamme oder Informationen zum Elterngeld, zum Kindergarten oder zum Schulanfang - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Prävention der Stadt Bad Oeynhausen sind bemüht, stets ein offenes Ohr für alle Anliegen der Besucherinnen und Besucher des Familienbüros zu haben. „Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, eine familienfreundliche Stadt zu sein“, sagte Bürgermeister Lars Bökenkröger zur Eröffnung im Kreis der geladenen Gäste und fügte hinzu: „Das Familienbüro schließt eine Lücke indem wir hier alle Beratungsangebote bündeln.“ Der neue Beratungsstandort in der Innenstadt ist eine Kooperation von Stadt und Kinderschutzbund. Zusätzlich zum Familienbüro im Erdgeschoss sind in Räumen im Obergeschoss großzügige Räume für Präventionsangebote von Stadt und Kinderschutzbund entstanden. Bökenkröger: „Für Stadt und Kinderschutzbund alleine wären die Räume zu groß gewesen, so dass wir uns sehr schnell für dieses gemeinsame Projekt entschieden haben.“ Viel wichtiger sei aber, durch die Kooperation an diesem neuen Standort in der Innenstadt das Netzwerk zwischen Stadt und Kinderschutzbund noch enger zu knüpfen und die Angebote im Sinne der Familien miteinander zu verzahnen. Neben Büros und Räumen für Beratungsgespräche bietet das Familienbüro zum Beispiel auch den ersten städtischen Still- und Wickelraum. Das Familienbüro ist mittwochs von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung unter 05731 14-4240 oder per E-Mail: kurstadtkind@badoeynhausen.de. Viele weitere familienbezogene Angebote und Kontaktadressen gibt es auch in der kurstadtkindApp.

      Wertschätzung für gesellschaftlichen Einsatz junger Menschen

      Relevanz:

      Die Stadt Bad Oeynhausen hat das ehrenamtliche Engagement vieler Schülerrinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge der weiterführenden Schulen gewürdigt. In einer kleinen Feierstunde Rathaus hat Lars Bökenkröger den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Urkunden überreicht. „Ich danke euch für euer außerordentliches Engagement“, sagte der Bürgermeister in einer kleinen Feier am Freitagmittag im großen Sitzungssaal des Rathauses. „Ihr habt euch während euerer Schulzeit über den reinen Unterricht hinaus an vielen unterschiedlichen Stellen eingebracht“, lobte Lars Bökenkröger den Einsatz der Schülerinnen und Schüler. Ob im Klassenverband oder als Klassensprecher – jeder Einsatz für die Gemeinschaft ist wichtig und bringt Erfahrungen für die spätere Ausbildung oder für das Studium mit. Neben dem Engagement für die Schülervertretung hat zum Beispiel auch der Schulsanitätsdienst oder der Einsatz als Streitschlichter einen hohen Stellenwert. „Im Schulsanitätsdienst seid ihr eine wichtige Ergänzung bei Veranstaltungen der Schule gewesen und die Streitschlichter sind ein wichtiger Faktor für ein Klima des Miteinanders an den Schulen“, sagte der Bürgermeister bei der Übergabe der Urkunden. „Egal in welcher Position – ihr habt Verantwortung für andere übernommen und das ist immer auch eine wichtige Erfahrung für euch selbst.“ Die Schülerehrung ist seit vielen Jahren ein fester Termin der Stadt Bad Oeynhausen jeweils immer in der Woche vor dem Ferienbeginn. Neben der Ehrenamtspreisverleihung alle zwei Jahre soll mit ihr das besondere Engagement gerade junger Menschen gewürdigt werden. „Ihr seid Vorbilder für unsere Stadtgesellschaft“, unterstrich der Bürgermeister. Das Engagement zeige, wie wichtig der Einsatz für andere sei, gerade auch in jungen Jahren. Den großen Dank verband der Bürgermister mit einer großen Bitte: „Bleibt weiter so aktiv, wenn ihr jetzt ins Berufsleben oder ins Studium geht.“

      Straßensperrungen

      Relevanz:

      Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt. In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel der ausführenden Baufirma) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan benennen, Verkehrszeichenplan) beizufügen. Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Grundsätzlich ist nur die Straßenverkehrsbehörde für Verkehrsregelungen zuständig. Zuständige Stellen können jedoch hiervon abweichend auch die verschiedenen Baulastträger sein (zum Beispiel Landesbetrieb Strassen NW), nämlich dann, wenn sie Baumaßnahmen an eigenen Straßen durchführen. Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro. Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird. Es ist ein Antrag zu stellen. Beizufügen sind ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne angepasste Verkehrszeichenpläne eine Stellungnahme des betroffenen Baulastträgers (Gemeinde, Stadt, Kreis oder Straßen.NRW und die Polizei) ein Lageplan Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen). Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang. § 45 Straßenverkehrsordnung

      Grundschulen

      Relevanz:

      Grundschulen In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Im November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben von der nächstgelegenen Grundschule. Darin werden die Eltern gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt. Grundschulen in Bad Oeynhausen Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über unser bedarfsorientiertes Bildungs‐ und Betreuungsangebot an den Bad Oeynhausener Grundschulen. Grundschule Altstadt Paul-Baehr Straße 10 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 4300 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Simone Günther Grundschule Eidinghausen Kirchbreite 5 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 5500 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Anke Lehmann Grundschule Rehme - Oberbecksen Zur Ramsiekquelle 3 32547 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5900 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Ivette Brinkmann Grundschulverbund Werste - Wulferdingsen Hauptstandort Werste: Diesterwegstraße 31 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5600 Teilstandort Wulferdingsen: Wallücker Weg 6 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5650 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Judith Schmidt Grundschulverbund Weser und Wiehen Hauptstandort Dehme: Dehmer Straße 103 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5800 Teilstandort Volmerdingsen: Brötchenstraße 6 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5850 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Frau Tanja Kienapfel Grundschulverbund Wichern - Lohe Hauptstandort Wichern: Schulstraße 69 / 73 32547 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5700 Teilstandort Lohe: Loher Straße 14 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14-5750 E-Mail Internetauftritt der Einrichtung Leitung: Herr Sebastian Plöger Anmeldung Die Eltern können frei wählen an welcher Grundschule in Bad Oeynhausen sie ihr Kind anmelden. Für die Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Ihrer Wahl. Beim Anmeldetermin ist von den Eltern das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Impfpass vorzulegen. Sonderregelung für Kinder unter sechs Jahren Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu Beginn des oben genannten Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dazu müssen sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllen und in ihrem Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist während der Anmeldewoche in der zuständigen Grundschule zu stellen. Familiengrundschulzentrum Eltern sind einer der wichtigsten Faktoren für den Schulerfolg und die Verringerung von Bildungsungleichheit. Deshalb entwickeln sich Grundschulen zu Familiengrundschulzentren und werden damit zu Orten der Bildung, Beratung und Begegnung für Kinder und ihre Familien im Stadtteil. Familiengrundschulzentren bieten einen Ort, an dem kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden. Als Familiengrundschulzentren öffnen sich Schulen für die Eltern. Das Familiengrundschulzentrum ist außerdem wichtiger Bestandteil der Kommunalen Präventionskette. Ein Hauptziel ist das weitere Transparentmachen all der vielen Angebote, die es in unserer Kommune für Kinder, Eltern und Familien schon gibt. Noch viel mehr Familien sollen diese kennenlernen und in Anspruch nehmen. Das Familiengrundschulzentrum kann hier Informationsquelle und Vermittlerin sein. Die Kommunale Koordinierung ist an das Team Prävention des Jugendamtes angegliedert, eng verbunden dadurch auch mit dem Kommunalen Familienbüro sowie der Koordinierung der Kommunalen Präventionskette. Kommunale Koordinierung Familiengrundschulzentrum Team Prävention, Herforder Straße 47-51, 32545 Bad Oeynhausen Ansprechpartnerin: Vanessa Tamoyan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 4218 E-Mail Familiengrundschulzentrum der Grundschule Altstadt Paul-Baehr-Straße 10, 32545 Bad Oeynhausen Ansprechpartner: Volkan Baspinar E-Mail

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