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      Tage mit Beflaggung

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      Tage mit Beflaggung An welchen Feiertagen oder Gedenktagen werden öffentliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen beflaggt? Hier finden Sie die Termine und deren Hintergründe, zu denen die Fahnen des Staates, der Europäischen Union oder auch der Stadt gehisst werden: 27. Januar (Halbmast): Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von russischen Soldaten befreit. Auschwitz steht wie kein anderes Konzentrationslager als Symbol für den millionenfachen Mord des NS-Regimes vor allem an Juden, aber auch an anderen Volksgruppen. Deshalb wurde der Tag der Befreiung 1996 zum ersten Mal als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Der 27. Januar soll, wie es Bundespräsident Roman Herzog in seiner damaligen Rede vor dem Deutschen Bundestag ausdrückte, als zentraler Gedenktag "aus der Erinnerung immer wieder lebendige Zukunft werden lassen". Der Deutsche Bundestag trifft sich an diesem Gedenktag alljährlich zu einer Feierstunde. 1. Mai: Tag des Friedens und der Völkerversöhnung Nach dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz heißt dieser Tag "Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde". International ist er bekannt als Tag der Arbeit. Er geht zurück auf einen 1888 gefassten Beschluss der American Federation of Labor, den 1. Mai 1890 als sozialen Feiertag zu begehen. Bis 1918 galt die Arbeitsruhe am 1. Mai fast überall als Streik; seitdem ist der Tag in zahlreichen Ländern zum gesetzlichen Feiertag erklärt worden. In den USA wird der 1. Montag im September als Labor Day begangen. Daneben finden Maifeiern statt. Sie stammen wahrscheinlich von den Riten, die zu Ehren Majas, einer römischen Göttin, vollzogen wurden, die als Urheberin der Fruchtbarkeit von Mensch und Natur gefeiert wurde. Der Maibaum, der vielerorts am Vorabend gesetzt wird, ist nach Ansicht der meisten Gelehrten Überbleibsel eines phallischen Symbols, das einst in den Frühlingsriten für die Göttin Maja verwendet wurde. 9. Mai: Europatag Der 9. Mai ist durch Artikel IV-1 Satz 5 des Vertrages der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Verfassung für Europa als Europatag bestimmt worden. Dieser Vertrag wurde am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet. Am 9. Mai 1950 trat der französische Außenminister Robert Schuman mit dem sogenannten "Schuman-Plan" an die Öffentlichkeit. Der Schuman-Plan sah die Schaffung einer einheitlichen Behörde zur Kontrolle der Erzeugung von Kohle und Stahl in Deutschland, Frankreich und weiteren Beitrittsländern vor. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) 1951 beruhte auf dem Schuman-Plan und war die erste Etappe auf dem Weg zur europäischen Einigung. Bis zum Jahr 2004 wurde der 5. Mai als Europatag in der Bundesrepublik Deutschland begangen. Dieses Datum bezieht sich auf die Unterzeichnung der Satzung des Europarates am 5. Mai 1949 in London und damit auf den Tag der Gründung des Europarates. 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949 Der Parlamentarische Rat hatte am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte, angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz am 23. Mai 1949 ausgefertigt und verkündet. Es trat damit am 23. Mai 1949 in Kraft. In der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts vom 23. Mai 1949 wurde es mit folgender Präambel veröffentlicht: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden." 17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953) Jahrestag zum Gedenken an den Volksaufstand in der DDR am 16./17. Juni 1953. Der Anlass war die Verschlechterung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lage, die durch eine im Mai verfügte Arbeitsnormerhöhung um 10% noch verschärft wurde. Am Morgen des 17. Juni 1953 legten Arbeiter im ganzen Land die Arbeit nieder. Demonstrationszüge formierten sich. Zentren waren neben Berlin noch Halle, Leipzig, Merseburg und Magdeburg. Nach Schätzungen beteiligten sich zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Menschen. Um 13 Uhr wurde in Berlin der Ausnahmezustand ausgerufen, die Sektorengrenze weitgehend abgeriegelt, 600 Panzer rückten aus. Landesweit wurden 16 Divisionen der Sowjetarmee mobilisiert, um die Demonstrationen zu beenden. Zwischen 50 und 125 Menschen kommen ums Leben. Tausende Protestler kamen vorrübergehend in Haft, 1526 Angeklagte vor Gericht. 2 Personen wurden zum Tode verurteilt. Während die DDR-Regierung von einem durch westliche Geheimdienste inszenierten "faschistischen Putsch" sprach, bewerteten westdeutsche Politiker die Aufstände als den Willen der ostdeutschen Bevölkerung zur Freiheit und zur deutschen Einheit. Der 17. Juni wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 4.8.1953 als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Seit 1990 fällt dieser Feiertag auf den 3. Oktober, zur Erinnerung an den Beitritt der 5 neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland. 20. Juli: Jahrestag zum Gedenken an das Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 Am 20. Juli 1944 scheiterte das Attentat von Claus Graf Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler. An diesem Tag zündete der Graf eine Bombe im "Führerhauptquartier". Die Ereignisse vom 20. Juli 1944 sind die größte Erhebung der deutschen Widerstandsbewegung gegen Adolf Hitler. Die Beteiligten stammen aus vielen Schichten der Bevölkerung. Unter den 200 nach der Erhebung Hingerichteten sind 19 Generäle, 26 Oberste, zwei Botschafter, sieben Diplomaten, ein Minister, drei Staatssekretäre sowie der Chef der Reichskriminalpolizei; des weiteren mehrere Oberpräsidenten, Polizeipräsidenten und Regierungspräsidenten. Zur Voraussetzung des Machtwechsels wurde ein Mordanschlag auf Hitler gemacht. Die von Claus Schenk von Stauffenberg platzierte Bombe tötete Hitler jedoch nicht. Die Ereignisse trugen sich wie folgt zu: Am frühen Donnerstag (20. Juli 1944) fliegt Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg zusammen mit seinem Adjutanten Oberleutnant Werner von Haeften von Berlin in das Führerhauptquartier "Wolfsschanze" bei Rastenburg (Ostpreußen). Haeften führt in einer Aktentasche Sprengstoff mit sich. Vor der Berichterstattung an Hitler gibt Stauffenberg vor, sich umziehen zu wollen. Da er als Einarmiger dazu Hilfe braucht, kann er gemeinsam mit Haeften die Sprengladung vorbereiten. Da er von hinzu Kommenden gestört wird, kann er jedoch nur ein Kilogramm statt der geplanten zwei Kilogramm Sprengstoff einsetzen. Stauffenberg verlässt die Besprechung unter dem Vorwand eines Telefonates. Etwa um 12.45 Uhr detoniert die Bombe. Vier Personen werden getötet, fast alle Anwesenden werden verletzt. Hitler selbst wird jedoch nur leicht verletzt, da ihn der schwere Kartentisch schützt. Stauffenberg fliegt nach Berlin in der festen Überzeugung, dass Hitler tot ist. In Berlin sollen unter dem Codewort "Walküre" alle Gestapo-, Partei- und SS- Dienststellen von der Wehrmacht besetzt werden. Es wird jedoch nur halbherzig vorgegangen. Stauffenberg muss nach seiner Ankunft im Berliner Bendlerblock, dem Oberkommando des Heeres und Verschwörerzentrale, gegen 16.30 Uhr feststellen, dass außer der Alarmierung der Truppen des Ersatzheeres, welches die militärische und vollziehende Gewalt in Deutschland übernehmen soll, nichts unternommen wurde. Es fehlen zudem klare Nachrichten über den Erfolg des Attentates auf Hitler. Erst jetzt, und damit viel zu spät, gehen Befehle für den Staatsstreich heraus, die jedoch umgehend von der "Wolfsschanze" aus widerrufen werden. Es scheitern die Abriegelung des Berliner Regierungsviertels in der Wilhelmstraße, die Ausschaltung des Rundfunks in Berlin-Charlottenburg, die Verhaftung der SS-Führung in Lichterfelde und die Besetzung der Gestapozentrale in der Prinz-Albrecht-Straße. Noch vor Mitternacht gewinnen die Anhänger des Nazi-Regimes die Oberhand. Im Hof des Bendlerblocks werden noch am selben Tag Stauffenberg, Haeften, General Friedrich Olbricht und Oberst Albrecht Mertz von Quirnheim standrechtlich erschossen. Generaloberst Ludwig Beck wird die Gelegenheit zum Selbstmord gegeben; als dieser misslingt, wird er von einem Feldwebel erschossen. 23. August: Tag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen Am 23. August 1946 wurde das Land Nordrhein-Westfalen aus der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen unter dem Codenamen „Operation marriage“ durch die britische Militärverwaltung kraft Besatzungsrecht gegründet. Die Vereinigung mit dem Land Lippe trat erst später am 21. Januar 1947 in Kraft und vervollständigte somit den heutigen Zuschnitt. 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit Seit 1990 wird am 3. Oktober zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland mit den fünf Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Tag der Deutschen Einheit begangen. Der 3. Oktober ist als "Tag der Deutschen Einheit" in Artikel 2 Abs. 2 des Einigungsvertrages geregelt worden. Bis 1990 wurde der Tag der Deutschen Einheit am 17. Juni begangen. 2. Sonntag vor dem 1. Advent (Halbmast): Volkstrauertag Dieser Tag ist ein nationaler Trauertag zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus und der Toten beider Weltkriege. Er wird immer am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent begangen. Wahltermine Informationen zu aktuellen Wahlen finden Sie hier . Weiterlesen Stadtgeschichte Stadtteile Stadtplan Veranstaltungskalender

      Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

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      Das Strafrecht umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen , durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt § 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) . Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird als "Verwaltungsunrecht" bezeichnet. Im Gegensatz zum Strafrecht handelt es sich im Ordnungswidrigkeitenrecht bei der Rechtsfolge nicht um eine Strafe. Die Verfolgung sowie die Ahndung übernimmt nach § 35 OWiG anstelle der Staatsanwaltschaft stets die im jeweiligen Fall sachlich und örtlich (§§ 36, 37 OWiG) zuständige Behörde, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Angeklagte aus dem Strafverfahren heißt im Ordnungswidrigkeitenverfahren Betroffener. Dieser erhält bei Verstößen auch keine Strafe, sondern eine Geldbuße. Grundlage des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist der von der Verwaltungsbehörde erlassene Bußgeldbescheid. Wird nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen diesen eingelegt, wird dieser rechtskräftig. Der Einspruch muss rechtzeitig und in der richtigen Form, also in deutscher Sprache und schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden. Verwarnungsgeld: Für Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die sich im Bagatellbereich abspielen, sieht das Ordnungswidrigkeitenverfahren als milderes Mittel zum Bußgeldbescheid die sogenannte Verwarnung vor. Ziel der Verwarnung ist eine einfache und kostengünstige Erledigung des Verfahrens, die durch die fristgerechte Zahlung des angebotenen Verwarngeldes eintritt. Die Verwarnung ist jedoch nur mit Einverständnis des Betroffenen möglich ist. Stimmt er nicht zu, kommt es zu einem normalen Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Bußgeldverfahren. Die Bereiche, in denen Buß- und Verwarngelder auftreten können, sind sehr vielfältig. Sicherlich jedem bekannt ist das sog. „Knöllchen“, was bei Parkverstößen erteilt wird. Hierbei handelt sich um eine Verwarnung. Der Verwarngeldrahmen bewegt sich von 5 bis 55 Euro. Aber auch in weiteren das Ordnungsrecht berührenden Vorschriften, z. B. dem Gaststättengesetz , Landesimmissionsschutzgesetz , Landeshundegesetz und im Straßen- u. Wegegesetz , finden sich Ordnungswidrigkeitenvorschriften. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

      Anmeldestart für Ferienspiele am Montag

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      Am kommenden Montag (30.05.2022) starten die Anmeldungen für die diesjährigen Sommerferienspiele der Stadt Bad Oeynhausen. Die Onlineanmeldung ist über die Internetseite der Stadt (siehe unten) zu erreichen und wird ab 12 Uhr freigeschaltet. Wie vor Corona werden die Ferienspiele traditionell in der zweiten Ferienhälfte angeboten, in diesem Jahr vom 18. Juli bis zum 5. August. Die einzelnen Angebote sind auf verschiedene Standorte verteilt. Ein Veranstaltungsort ist nach einem Jahr Pause wieder der Platz am Schützenhaus in Werste. Außerdem stellt der Museumshof Räume zur Verfügung und das Veranstaltungszentrum Bürgerhaus Rehme öffnet die Türen. Für Sportbegeisterte gibt es Angebote in der Sparkassenarena und das Jugendcafé Sonderfahrt steht in den ganzen drei Wochen mit verschiedenen Mottos bereit. Die Betreuung der Kinder ist von 9 – 16 Uhr möglich, im Jugendcafé gibt es eine Halbtagsbetreuung von 9 – 13 Uhr. Auf Wunsch kann eine Frühbetreuung ab 7:30 Uhr gebucht werden. Für Verpflegung wird gesorgt. In der ersten Ferienspielwoche dreht sich im Museumshof alles rund um das Thema ‚Raya und der letzte Drache‘ und im Jugendcafé Sonderfahrt stehen Ninjas im Mittelpunkt. Vom Bilderbuch zum Theaterstück lautet das Motto am Schützenhaus in Werste. Fußballbegeisterte können in der zweiten Woche am Fußballcamp in der Sparkassenarena teilnehmen. Im Museumshof steht dann das Thema Natur im Mittelpunkt und um Pokémons geht es im Jugendcafé. Um das Thema Zirkus geht der dritten Ferienspielwoche am Schützenhaus in Werste. Im Veranstaltungszentrum Bürgerhaus Rehme wird das Musical „Eule findet den Beat‘ einstudiert. Das Jugendcafé Sonderfahrt bietet das Motto ‚Ferienspiele goes Hollywood‘ Neu ist in diesem Jahr ein Familienfest für alle Teilnehmenden der Ferienspiele, zu dem die Jugendförderung der Stadt Bad Oeynhausen am 6. August einlädt. Alle Eltern und Kinder, die in diesem Sommer bei den Ferienspielen mitmachen, sind dazu herzlich eingeladen. Weitere Informationen zu dem Familienfest bekommen Eltern und Kinder während der Ferienspiele. Hier geht es zur Online-Anmeldung zu den Ferienspielen

      Bewegung bei den Kurstadtläden

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      Die Malerin, Autorin und Wegbegleiterin Monika Fischer hat mit ihren ‚Zauberwelten‘ einen weiteren Kurstadtladen in der Innenstadt eröffnet. Neben dem reinen Verkauf ihrer Werke bietet sie in dem Ladenlokal in der Klosterstraße 24 auch Workshops, zum Beispiel zu intuitiver Malerei, zur Collagentechnik, zum Art Journaling, zu Vision- und Soundboards sowie zum meditativen Malen. Kunden, die sich gerne selbst im Malen ausprobieren möchten, können sich in den ‚Zauberwelten‘ ausprobieren, denn der neue Kurstadtladen bietet auch einen freien Malraum. Daneben bietet Monika Fischer als ganzheitliche Wegbegleiterin auch Hilfe für Menschen an, deren Laben aus den Fugen geraten ist. „Gerade in solchen Phasen fühlen Menschen sich allein und Unterstützung von außen kann eine wichtige Hilfe sein“, sagt die Malerin und Autorin. Wichtig sei es, den Betroffenen das Lachen der Seele, die Freude und die Leichtigkeit wiederzugeben. In verschiedenen Workshops, die sie online oder vor Ort anbietet, gehe es darum, die Sinne zu schulen, damit der Lebensweg sich wieder besser entfalten kann. Ebenfalls neu in der Riege der Kurstadtläden ist der Service-Punkt der Firma Greenfiber im Lenné-Karree in der Viktoriastraße. Das Unternehmen nutzt das Ladenlokal als Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden für den Ausbau des Glasfasernetzes in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bad Oeynhausen. Bewegung gibt es auch im ehemaligen Casa Mobile an der Herforder Straße. Die Räume dort werden momentan für ein neues gastronomisches Angebot umgebaut. Aleksandar Languric als neuer Mieter und Betreiber dieses Kurstadtladens rechnet damit, dass die Umbauarbeiten im September abgeschlossen sind. Die Eröffnung seines „Stadtglücks“ plant er für Anfang Oktober. Ein weiteres gastronomisches Angebot im Rahmen des Projekts Kurstadtladen kommt leider doch nicht zur Eröffnung. Ursprünglich wollte ein Familienunternehmen aus Detmold im ehemaligen Spree-Engel in der Viktoriastraße ein Café eröffnen. Diese Pläne musste die Familie mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.

      Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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      Wieviel Geld bekommen die Asylbewerber? Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt den Leistungsbedarf von Asylbewerbern, der sich in der Höhe an den Beträgen der Sozialhilfe des SGB XII orientiert. Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen, die sich am gesamten Umfang des Sozialgesetzbuches XII orientieren. Der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Personenkreis beschränkt sich nicht nur auf Asylbewerber, sondern umfasst unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich im Besitz einer ausländerrechtlich erteilten Duldung oder eines der in § 1 AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) näher bezeichneten Aufenthaltstitel sind. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Für eine zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung werden bei entsprechendem Bedarf Krankenscheine und Zahnscheine ausgestellt. Dürfen Asylbewerber arbeiten? Asylbewerbern, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Asylbewerber und geduldete Personen dürfen grundsätzlich nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn die Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke dies genehmigt. In bestimmten Fällen muss zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt werden. Diese sogenannte Vorrangprüfung entfällt bei Asylbewerbern, die sich bereits seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland aufhalten. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist jedoch weiterhin notwendig. Bei Nachfragen wenden sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreis Minden - Lübbecke. Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13 32423 Minden Telefon: +49(0)571 807-20600 E-Mail: auslaenderwesen@minden-luebbecke.de Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

      Bad Oeynhausener Heilquellen wieder geschützt

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      Bad Oeynhausener Heilquellen wieder geschützt Bezirksregierung erlässt neue Verordnung Die Heilquellen auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen sind wieder geschützt. Die Bezirksregierung in Detmold hat am Montag eine neue Heilquellenschutzgebietsverordnung erlassen, die in einer Woche in Kraft tritt. Die Verordnung ist auf 40 Jahre befristet. „Die Heilquellen sind die Keimzelle der heutigen Stadt Bad Oeynhausen. Ihr gesundheitlicher Wert hat sich über 175 Jahre bewährt und wird auch in Zukunft von Bedeutung sein. Allein die Existenz und Nutzung der Quellen verschafft Bad Oeynhausen das Privileg als ‚staatlich anerkanntes Heilbad zertifiziert‘ zu sein. Neben gesundheitlichen und ideellen Werten sind die Quellen damit auch ein Wirtschaftsfaktor für die Kurstadt auf den wir nicht verzichten können“, betont Bürgermeister Lars Bökenkröger angesichts der neuen Verordnung und ergänzt: „Deshalb ist es für mich immer selbstverständlich gewesen, dass diese Quellen auch rechtlich einen besonderen Schutz verdienen.“ Hierzu habe es in den vergangenen Jahren einen Schulterschluss über alle Parteigrenzen hinweg gegeben. Rat und Verwaltung hätten immer wieder betont, dass die Quellen wieder unter Schutz gestellt werden müssten. Die bisherige Schutzverordnung aus den siebziger Jahren war 2014 ausgelaufen. Sie galt gemeinsam für die Heilquellen in Bad Oeynhausen und Bad Salzuflen. Die neue Verordnung ist ausschließlich auf Bad Oeynhausen beschränkt. „Gerade die Diskussion um den Kiesabbau am Gut Deesberg hat gezeigt, wie sehr sich die Menschen in Bad Oeynhausen mit ihren Heilquellen identifizieren“, blickt Bökenkröger auf die vergangenen Jahre ohne konkreten Heilquellenschutz zurück. Das Vorhaben war nach dem Auslaufen der alten Verordnung genehmigt worden. Mittlerweile sind in dem Kiessee deutlich erhöhte Salzkonzentrationen nachgewiesen worden. Möglicherweise sind durch die Abgrabung die Heilquellen beeinträchtigt, so das hochmineralisiertes Tiefenwasser in den Kiessee aufsteigt. Der Stadtrat hat deshalb mit breiter Mehrheit ein Beweissicherungsverfahren beschlossen, um den Ursprung des erhöhten Salzgehalts im Kiessee zu ermitteln. „Rückwirkend kann der neue Heilquellenschutz die Kiesabbau zwar nicht rückgängig machen, aber für künftige ähnliche Projekte haben wir damit ein starkes Instrument zum Schutz unserer Heilquellen.“

      Vom Workshop zum Konzert

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      Zwölf Schülerinnen und Schüler haben sich in einem Workshop in der städtischen Musikschule in drei Altersstufen an der Fagottmusik probieren dürfen. Die Jugendliche und jungen Erwachsenen im Alter von 9 bis 35 Jahren waren aus Minden, Bielefeld, Hannover und Berlin angereist, um am Fagottworkshop teilzunehmen und ihre bereits vorhanden Erfahrungen mit dem Instrument zu erweitern. Das Fagott ist ein Holzblasinstrument mit Doppelrohrblatt, das einen einzigartigen Ton abspielt und so meist im Bass bzw. Tenorregister spielt. Die Schülerinnen und Schüler konnten in Kleingruppen Originalkompositionen von Barock bis Jazz ausprobieren und einüben und zum Ende des Workshops im Werkstattkonzert vorführen. Präsentiert wurden Teile der Werke „Wassermusik“ von Georg Friedrich Händel, der „Marionettenmarsch“ von Charles Gounod als Bearbeitung oder der „Abendsegen“ aus „Hänsel und Gretel“ von Engelbert Humperdinck und zum Schluss das Stück „Wer hat an der Uhr gedreht“ von Quirin Amper. Dabei konnten die Zuschauer den weichen, vielfältigen Sound der Fagotte bewundern, den sie mit großem Applaus und vielen neugierigen Ohren belohnten. Als Zugabe spielten Ludger Taubitz und Jhong Siang Lan Lan zwei Originalkompositionen für Fagott und Klavier von Edward Elgar und ein Duett von Wolfgang Amadeus Mozart. Die Zugabe ermöglichte es den Schülerinnen und Schüler zu beobachten, wohin Fleiß und Talent führen können. Der Höhepunkt für die Workshopteilnehmerinnen und -teilnehmer war es, in der Vorbereitung eine Stunde lang mit dem extra aus München angereisten Fagottisten und Kontrafagottisten Gernot Friedrich zu sprechen. Dabei bekamen sie wichtige Tipps zum Fagottspiel sowie zum Üben schwieriger Stellen. Neben dem gewohnten, wöchentlichen Unterricht bei der eigenen Fagottlehrerin war das Treffen mit einem der führenden Lehrer für Kontrafagott an mehreren Musikhochschulen und Orchestermusiker eine neue weitere unterstützende Facette des Fagottlernens. Mit viel Eifer und Aufgregung gingen die Schüler in die Stunden und kamen mit geröteten Wangen der Anstrengung wieder zurück in die Gruppen. Das Üben hat sich gelohnt - für die Vorführung im Werkstattkonzert waren Gäste aus ganz NRW angereist.

      13 Bäume im Kurpark müssen gefällt werden

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      Der Eigenbetrieb Staatsbad muss im Kurpark 13 Bäume fällen lassen. Die Arbeiten sind für die letzten Februartage angesetzt. „Es handelt sich dabei um Bäume, die durch ausbleibende Niederschläge und lange Hitzephasen in den vergangenen Jahren an Vitalität verloren haben,“ sagt Gärtnermeister Ralf von der Marwitz von den Stadtwerken Bad Oeynhausen. „Zu den besonders geschädigten Baumarten zählen Eichen und Buchen. Häufigere Kontrollen der Bäume auf Verkehrssicherheit sind dadurch unerlässlich. Erste Anzeichen des Absterbens eines Baumes sind zahlreiche vertrocknete Kronenäste die zunächst entfernt werden, um durch Einkürzungen des Baumes die Fällungen so lange wie möglich zu vermeiden.“ Die Stadtwerke führen diese Pflegearbeiten im Kurpark im Auftrag des Eigenbetriebs Staatsbad durch. In dem knapp 26 Hektar großen Kurpark befinden sich insgesamt etwa 2.400 Bäume. Das Parkpflegewerk von 2000 weist dabei für den Kurpark insgesamt 16 Bäume aus, die 300 Jahre und älter sind. 115 Bäume sind zwischen 150 und 300 Jahre alt. 74 Bäume kommen auf 130 bis 150 Jahre. Die Erlaubnis zum Fällen der Bäume wurde von der unteren Denkmalbehörde als Aufsichtsbehörde mit Unterstützung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bereits erteilt. Notwendige Ersatzpflanzungen sind für den kommenden Herbst beziehungsweise Winter geplant. Bei den Nachpflanzungen wird darauf geachtet, dass die über Jahrhunderte entstandenen Parkbilder möglichst originalgetreu beibehalten werden. Aus diesem Grund werden klimaresilientere Bäume gleicher Gattung nachgepflanzt, jedoch Arten anderer Regionen. Anstelle der heimischen Eiche wird in der Zukunft auf die ungarische Eiche oder die Traubeneiche gesetzt. Seit 2020 waren einige der betroffenen Bäume bereits als abgängige Bäume identifiziert, die zum Teil auch bereits abgestorben sind. Die bereits abgestorbenen Bäume und die nicht mehr verkehrssicheren Bäume werden nun zeitgleich gefällt. Der Eigenbetrieb Staatsbad als Verwalter des Kurparks hat den Auftrag dafür an eine entsprechenden Fachunternehmen vergeben.

      Kinder & Jugendliche

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      Kinder & Jugendliche Junge Menschen sind unsere Zukunft. Damit sie sich in Bad Oeynhausen geschätzt und zuhause fühlen, bietet die Kurstadt spezielle Angebote für Kinder & Jugendliche. Bei allen Bemühungen stehen Kinderfreundlichkeit und Kindeswohl im Fokus der städtischen Bemühungen. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bad Oeynhausen Mit diesem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan werden die gesamten Angebote aus dem Bereich der freien Träger und des öffentlichen Trägers erfasst, beschrieben und bewertet. Um die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt so umfassend wie möglich zu beschreiben, haben die Mitglieder der AG Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 78 SGB VIII ihre Maßnahmen und Angebote entsprechend der vorgegebenen Gliederung dokumentiert. Die zusammengestellte Bestandsaufnahme wurde im Arbeitskreis diskutiert und ergänzt. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bad Oeynhausen bildet die Grundlage für ein sich ständig weiterentwickelndes Instrumentarium zur Kinder- und Jugendförderung, das sich kontinuierlich an neue gesellschaftliche Erfordernisse anpassen muss. Die maßgeblichen Veränderungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung durch die am 10.06.2021 in Kraft getretene Reform des SGB VIII-Reform werden im vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bad Oeynhausen Digitale Angebote Für Familien, Kinder und Jugendliche Ferienspiele & Freizeiten Angebote der Stadt Bad Oeynhausen und Freier Träger Spielplätze Wohnortnahe Spielangebote im Stadtgebiet Bad Oeynhausen Jugendzentren Treffpunkte für Kinder und Jugendliche Kulturrucksack Workshops und mehr Jugend in Aktion Jugendkulturtage in Bad Oeynhausen Kinder- und Jugendparlament Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Ausbildung Jugendleiter/in Ausbildung und Vergünstigungen Förderung der Jugendarbeit Richtlinien und Anträge Kinder- und Jugendschutz Gesetzliche Auftrag der Stadt Bad Oeynhausen Weiterlesen Vereine Kinder- und Jugendfeuerwehr Freizeit, Kultur & Sport Angebote für Schulen und Kindergärten Schulen Kindergarten

      Schiedsperson für Werste gesucht

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      Im August wird die Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Bad Oeynhausen – Werste, Silvia Gutsfeld, mit Ablauf ihrer aktuellen Amtszeit die Schiedsamtstätigkeit beenden. Ab sofort nimmt die Stadt Bad Oeynhausen Bewerbungen für die Nachfolge entgegen. Schiedspersonen haben die Aufgabe zwischen streitenden Parteien zu schlichten, eine Einigung herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Voraussetzungen, die eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für die Ausübung des Schiedsamtes mitbringen sollte, sind im Schiedsamtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Bewerber sollten allerdings über eine gewisse Lebenserfahrung, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit verfügen, sich mündlich und schriftlich klar auszudrücken. Außerdem ist die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erforderlich, um das notwendige Rüstzeug für die Amtsführung zu erwerben. Schiedspersonen sollten möglichst nicht jünger als 30 und nicht älter als 70 Jahre sein und in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder unter Betreuung stehen, sind vom Schiedsamt ausgeschlossen. Wer durch eine sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, soll ebenfalls nicht berufen werden. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Bad Oeynhausen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Bevor sie ihre Schiedsamtstätigkeit beginnen können, erfolgt noch die Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts. Wer Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk Bad Oeynhausen - Werste hat, sollte sich bis zum 15.05.2024 bei der Stadt Bad Oeynhausen, Bereich 10 – Personal/Organisation/IT -, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen, E-Mail: info@badoeynhausen.de oder i.budde@badoeynhausen.de bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 05731 14-1263. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

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