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      Kampfmittelbeseitigung

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      Nicht alle Kampfmittel, die während des Zweiten Weltkrieges über Bad Oeynhausen abgeworfen wurden, sind explodiert. Immer wieder werden Kampfmittel noch heute gefunden und stellen eine mögliche Gefahr dar. Hierunter fallen nicht nur Bomben, sondern auch Munition, Munitionsteile, aber auch die Reste davon. Im Laufe der Jahre verlieren Kampfmittel nicht an Gefährlichkeit und eine Selbstdetonation kann zum Beispiel aufgrund der Korrosionseinwirkung mit zunehmendem Alter nicht ausgeschlossen werden. Munition oder munitionsähnlichen Gegenständen ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen. Solche Funde sollten auf keinen Fall berührt werden. Bei der Kampfmittelbeseitigung handelt es sich um Gefahrenabwehr und sie ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Stadt wird dabei vom Land Nordrhein-Westfalen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt. Munitionsfunde sind umgehend der örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei zu melden.

      Arbeiten für weitere Verbesserungen am Weserradweg starten

      Relevanz:

      Nach ersten Vorarbeiten in dieser Woche starten am kommenden Montag die Arbeiten für die Aufwertung des Weserradweges zwischen dem Fähranleger und dem alten Fährhaus. Die Strecke ist deshalb ab Montag bis etwa Mitte Oktober gesperrt. Der Abschnitt wird ähnlich der bereits fertiggestellten Strecke zwischen dem Werre-Weser-Kuss und dem Fähranleger umgestaltet und deutlich aufgewertet. Künftig wird es auch dort einen zwei Meter breiten Gehweg für Fußgänger und einen davon getrennten drei Meter breiten Radweg geben. Im Zuge des drei Meter breiten Radweges entsteht auch eine neue Brücke über den Borstenbach. Für Radfahrer wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt über den Fährweg zum Radweg an der Vlothoer Straße und von dort über die Adam-Opel-Straße zum Fähranleger. Die Vlothoer Straße muss dafür nicht überquert werden.

      Abfallkalender

      Relevanz:

      Der Abfallkalender der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) informiert Sie über Sammel- und Abfuhrtermine eines Jahres. Sie erhalten wertvolle Informationen im Umgang mit Abfällen und Ihnen werden die einzelnen Sammelsysteme wie z. B. die Restmülltonne, Biotonne oder der gelbe Sack vorgestellt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie: - was gehört in welche Tonne, - wohin mit dem Sperrmüll, - wie funktioniert der Austausch eines Abfallgefäßes? Weiter werden Sie über die Schadstoffsammlung, die Sperrmüllsammlung und den Recyclinghof informiert. Weitere Infornationen zur Abfallentsorgung finden sie auf der Homepage der Stadtwerke . Über die Online-Services können Sie auch Dienstleistungen der Stadtwerke online beantragen. Sie erhalten den Abfuhrkalender im Rathaus I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen oder online hier .

      Infoveranstaltung des Pflegekinderdienstes am 21.11.2024

      Relevanz:

      Der Pflegekinderdienst der Stadt Bad Oeynhausen lädt alle Interessierten zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein. Wer sich vorstellen kann, einem Kind – vorübergehend oder auf Dauer – ein liebevolles und stabiles Zuhause zu geben, erhält hier umfassende Informationen zu den Aufgaben und Möglichkeiten als Pflegefamilie. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 21. November 2024, um 17 Uhr im Johanniter-Mehrgenerationenhaus an der Weserstraße statt. In einem unverbindlichen Rahmen erfahren die Teilnehmenden, wie sie Kindern in herausfordernden Lebenssituationen helfen und ihnen Geborgenheit bieten können. Mitarbeitende des Pflegekinderdienstes informieren und beantworten alle Fragen rund um die Themen Pflegeelternschaft, Unterstützung und Voraussetzungen. Interessierte können sich ab sofort unter pflegekinderdienst@badoeynhausen.de für die Infoveranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.

      Ehrung engagierter Schüler im Rathaus

      Relevanz:

      Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurden 18 Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Bürgermeister Lars Bökenkröger danke den Jugendlichen und jungen Erwachsenen für ihr vielfältiges Ehrenamt in der Schule: „Ihr habt in den vergangenen Jahren etwas Tolles geleistet und deshalb verdient ihr es auch, hier heute besonders ausgezeichnet zu werden.“ Egal ob im Schulsanitätsdienst, bei der Hausaufgabenbetreuung, bei den Streitschlichtern oder als Schülersprecher, in jedem einzelnen Fall sei es ein Engagement über den normalen Schulalltag hinaus gewesen. Verbunden mit der Urkunde und einem kleinen Geschenk richtete der Bürgermeister einen Dank an die Ausgezeichneten: „Bleibt engagiert und bringt euch ein. Unsere Gesellschaft braucht Menschen wie euch, die sich an vielen verschiedenen Stellen engagieren.“

      Das geschenkte Grün

      Relevanz:

      Das geschenkte Grün Ein kühler Platz im Sommer, ein Lebensraum für Tiere, ein Filter gegenüber Feinstäuben, eine ästhetische Aufwertung Ihres Grundstücks - es gibt viele Gründe, die für eine Baumpflanzung sprechen. Die Stadt Bad Oeynhausen trägt der zunehmenden Bedeutung einer durchgrünten Stadt Rechnung und unterstützt mit dem neuen Aktionsprogramm „Das geschenkte Grün“ die Pflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken ihrer Bürger mit bis zu 250,00 Euro. Nutzen Sie das Angebot und lassen Sie sich Ihren neuen „grünen Mitbewohner“ von der Stadt schenken! Die notwendigen Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Aktionsflyer: Flyer " Das geschenkte Grün" Das Budget für das Jahr 2026 st leider ausgeschöpft. Daher können aktuell keine weiteren Anträge gestellt werden.

      Eingriffsregelung

      Relevanz:

      Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur Das Naturschutzgesetz NRW definiert Eingriffe in Natur und Landschaft als Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Wenn z.B. vom Rat der Stadt neue Bebauungspläne beschlossen werden, muss im Vorfeld ein Umweltbericht erstellt werden. Dieser wird nach festgesetzten gesetzlichen Regeln erstellt. In dem Bericht werden die naturschutzrelevanten Defizite erfasst. In einem ausführlichen Bericht wird erläutert und in Werteinheiten berechnet, wie umfangreich Ausgleichsmaßnahmen sein müssen. Entsprechende Defizite werden dargelegt und noch vor Beschluss muss von der Stadt aufgezeigt werden, wo und wie die entsprechenden Defizite ausgeglichen werden sollen. Dies muss von der unteren Naturschutzbehörde akzeptiert werden, weshalb hier eine frühzeitige Beteiligung von großem Vorteil ist, um ein Verfahren zügig voran zu bringen. Entsprechend der Kostenerstattungssatzung müssen die Kosten für die Herrichtung der Ausgleichsmaßnahmen von den Maßnahmenträgern erstattet werden. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sind z.B. Aufforstungsmaßnahmen mit heimischen Laub- und Heckengehölzen, möglichst im Umfeld der Eingriffsvorhaben. Im Stadtgebiet sind viele Streuobstwiesen als solche Ausgleichsmaßnahmen entstanden. Extensive Beweidung mit Rindern, extensive Mahd von Feuchtwiesen, wie auch Maßnahmen am Gewässer, Bildung von Kleingewässern sind durch die gesetzlich geforderte Eingriffsregelung erst möglich geworden. Ziel ist es, durch eine Bündelung von einzelnen Ersatzverpflichtungen auf größeren zusammenhängenden Flächen die Funktionalität der Maßnahmen zu steigern. Beispiele dafür in Bad Oeynhausen sind das in den letzten 25 Jahren entstandene größere Waldgebiet im Süden der Stadt und die Beweidungsflächen in der Wulferdingsener Bachniederung. Beispiele für Eingriffsmaßnahmen Als Eingriffe gelten u.a. folgende Maßnahmen: oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen Aufschüttungen ab zwei Meter Höhe, Abgrabungen ab zwei Meter Tiefe auf einer Grundfläche größer als 400 Quadratmeter Errichtung oder wesentlich Änderung von Schienenwegen, Straßen, versiegelten land- oder forstwirtschaftlichen Wegen und baulichen Anlagen Verlegen ober- und unterirdischer Leitungen im Außenbereich Ausbau von Gewässern Beseitigung von Hecken, Allen, Baumreihen, Streuobstwiesen, Tümpeln und Weihern Umwandlung von Wald Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes Verursacher von Eingriffen sind zu verpflichten vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen und für unvermeidbare, nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen Ersatzmaßnahmen in dem durch den Eingriff betroffenen Landschaftsraum durchzuführen. Letzteres setzt voraus, dass die Prüfung aller Anforderungen an Natur und Landschaft eine Abwägung zugunsten des Eingriffes ergeben hat. Stehen keine Ersatzflächen zur Verfügung, muss ein Ersatzgeld gezahlt werden (vgl. §§ 4-6 Landschaftsgesetz NW).

      Wohngeld

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      Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heimes als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung ​​Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Anträge erhalten Sie an der Rezeption in der Steinstraße 20 in Bad Oeynhausen (Bereich Soziales und Wohnen) und sind auch online möglich (siehe unten unter Formulare). Weitere Informationen zum Thema Wohngeld Wohngeldrechner Das Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld-Plus-Gesetz wird am 1.1.2023 in Kraft treten. Durch diese Wohngeld-Reform werden deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben. Außerdem wird für die bestehenden Wohngeldhaushalte die Höhe des Wohngeldes steigen. Vom Wohngeld ausgeschlossene Personen und Personengruppen: Kraft Gesetzes vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von: Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören (Kinder- und Jugendhilfe) Nicht antragsberechtigt sind folgende Personen oder Personengruppen: alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstes ebenso alleinstehende Zivildienstleistende für die Dauer des Zivildienstes Haushalte, denen nur Personen angehören, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 ff. SGB III durchführen (z. B. Studenten) und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen. Nachweise über die Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder Vermieterbescheinigung ggf. Mietvertrag bei Mietzuschuss Nachweise über die Belastung für Erwerb, Bau oder Umbau des Hauses, der Eigentumswohnung bei Lastenzuschuss Bescheid über Grundbesitzabgaben bei Lastenzuschuss Grundbuchauszug bei Lastenzuschuss Wohnflächenberechnung bei Lastenzuschuss ggf. Bescheid über Baukindergeld Lassen Sie sich über den Antrag und die erforderlichen Nachweise durch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Bereich Soziales und Wohnen beraten. Wohngeldgesetz (WoGG) Sozialgesetzbuch (SGB)

      Pflegekinderdienst

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      Willkommen beim Pflegekinderdienst der Stadt Bad Oeynhausen Der Pflegekinderdienst sucht engagierte Frauen, Männer und Paare als Pflegeeltern, die sich vorstellen können, ein Kind auf Dauer oder für eine befristete Zeit in ihrem Haushalt aufzunehmen. Motivierte und verantwortungsbewusste Bewerberinnen und Bewerber sind bei uns herzlich willkommen. Wir suchen Menschen, die bereit sind, Kinder oder Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren bei sich aufzunehmen und ihnen Zuwendung, Stabilität und Schutz zu geben. Egal ob verheiratet oder nicht, alleinstehend oder alleinerziehend, hetero- oder homosexuell, mit oder ohne eigene Kinder, in einer Patchworkfamilie lebend oder mit Migrationshintergrund - wir freuen uns von Ihnen zu hören! Jetzt bewerben! Save the Date: Infoabend für interessierte Pflegeeltern Der Pflegekinderdienst der Stadt Bad Oeynhausen lädt herzlich alle Interessierten zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein. Wer sich vorstellen kann, einem Kind – vorübergehend oder auf Dauer – ein liebevolles und stabiles Zuhause zu geben, erhält hier umfassende Informationen zu den Aufgaben und Möglichkeiten als Pflegefamilie. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 2. Juli 2026, um 16:30 Uhr in der Steinstraße 20, Raum 233 statt. In einem unverbindlichen Rahmen erfahren die Teilnehmenden, wie sie Kindern in herausfordernden Lebenssituationen helfen und ihnen Geborgenheit bieten können. Mitarbeitende des Pflegekinderdienstes informieren und beantworten alle Fragen rund um die Themen Pflegeelternschaft, Unterstützung und Voraussetzungen. Interessierte können sich ab sofort hier für die Infoveranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Das bringen Pflegeeltern mit Pflegeeltern bieten Kindern und Jugendlichen, die nicht von ihren Eltern selbst versorgt werden können oder aus anderen Gründen nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können, ein Zuhause auf bestimmte Zeit oder auf Dauer. In der Regel besteht auch bei einem Pflegeverhältnis weiterhin ein Kontakt zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern. Pflegeeltern sollten... einem Kind Verständnis, Zeit, Liebe und Geborgenheit geben können, die Fähigkeit haben, Konflikte anzupacken und durchzuhalten , das Kind und seine Lebensgeschichte akzeptieren und mit der Herkunftsfamilie zusammenarbeiten , aufgeschlossen in der Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten sein, über ausreichenden Wohnraum verfügen und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben . Welche Pflegeverhältnisse gibt es? Vollzeitpflege Pflegeeltern bieten den Kindern und Jugendlichen ein langfristiges Zuhause. Bereitschaftspflege Bei akuten Krisensituationen, wenn eine sehr schnelle Unterbringung notwendig ist. Das Pflegeverhältnis bleibt bestehen, bis eine geeignete Perspektive gefunden ist. Verwandtenpflege Nahe Verwandte (z. B. Großeltern, Tanten oder Onkel) übernehmen die Pflege und Erziehung eines Kindes, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Weitergehende Informationen & Schulungen Unterstützung und Informationen für Pflegefamilien

      Fördermittelberatung

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      Die Fördermittelberatung der Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Oeynhausen richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Bad Oeynhausen angesiedelt sind, oder sich ansiedeln möchten. Aktuell ist eine Vielzahl von Förderprogrammen verfügbar. Die passende Auswahl für ein Förderprogramm ist leider nicht ganz einfach und erfordert in der Regel Beratung. Sie wollen in erneuerbare Energien investieren? Ihre Unternehmensorganisation optimieren? Ein Gesundheitsmanagement einführen? Sie planen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt? Wollen ins Ausland expandieren? Oder Ihre Mitarbeiter schulen? Für all diese Fälle gibt es die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Fördermittelberatung der Wirtschaftsförderung informiert allgemein zum Thema Fördermittel, ist bei der Auswahl des passenden Förderprogramms behilflich, vermittelt Kontakte zu den speziellen Ansprechpartnern und bietet Hilfestellung bei der Beantragung und Abwicklung von Förderprojekten.

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