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      Deutschlandticket "sozial" / WeserWerreTicket

      Relevanz:

      Zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial sind folgende Voraussetzungen notwendig: Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Vorlage eines Berechtigungsnachweises Für den Erwerb des Tickets ist die Vorlage eines Berechtigungsnachweises erforderlich. Dieser Nachweis wird durch das Bürgerbüro ausgestellt. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Alternativ kann das „WeserWerreTicket“ als gültiger Berechtigungsnachweis verwendet werden.

      Abfallkalender

      Relevanz:

      Der Abfallkalender der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) informiert Sie über Sammel- und Abfuhrtermine eines Jahres. Sie erhalten wertvolle Informationen im Umgang mit Abfällen und Ihnen werden die einzelnen Sammelsysteme wie z. B. die Restmülltonne, Biotonne oder der gelbe Sack vorgestellt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie: - was gehört in welche Tonne, - wohin mit dem Sperrmüll, - wie funktioniert der Austausch eines Abfallgefäßes? Weiter werden Sie über die Schadstoffsammlung, die Sperrmüllsammlung und den Recyclinghof informiert. Weitere Infornationen zur Abfallentsorgung finden sie auf der Homepage der Stadtwerke . Über die Online-Services können Sie auch Dienstleistungen der Stadtwerke online beantragen. Sie erhalten den Abfuhrkalender im Rathaus I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen oder online hier .

      Ab Montag 3G im Rathaus

      Relevanz:

      Die Dienststellen der Verwaltung in den Rathäusern und den Außenstellen können von Montag an nur noch mit einem Termin aufgesucht werden. Außerdem gilt für den Zutritt die 3-G-Regel. Das gilt vor allem auch für das Bürgerbüro. Bereits über das Onlineportal vergebene Termine im Bürgerbüro bleiben gültig. Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger dann lediglich an den Genesenen-, Impf- beziehungsweise Testnachweis denken. Generell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Für einige Bereiche der Verwaltung gilt bereits seit Längerem die 2G-Regel. Das betrifft unter anderem die Stadtbücherei, die städtischen Museen, die Musikschule und das Theater. Diese Regeln ergeben sich direkt aus der Coronaschutzverordnung und gelten auch weiterhin. Zum Nachweis der Immunisierung und zum Testnachweis ist auch der Personalausweis als Identitätsnachweis vorzulegen. Die Einhaltung der 3G-Regel wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Eingängen der Dienstgebäude überprüft.

      Urkundenservice

      Relevanz:

      Urkundenservice Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Urkunden bekommen Sie jeweils bei dem Standesamt, bei dem der entsprechende Fall auch im Personenstandsregister geführt wird. Eine Geburtsurkunde gibt es demnach am Ort Ihrer Geburt, eine Eheurkunde bei dem Standesamt, bei dem Sie auch die Ehe geschlossen haben. Häufigste Anfragen Zu den am häufigsten Anfragen hinsichtlich einer Personenstandsurkunde zählen: Geburtsurkunde Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunde Gebühren Urkundenservice Die aktuellen Gebühren betragen 14,00 Euro je Personenstandsurkunde. Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Soweit es gesetzlich geregelt ist, bekommen Sie die Urkunden zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder für einen Kindergeld-Antrag gebührenfrei. Bestellmöglichkeiten online schriftlich per E-Mail oder persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung Weiterlesen Die wichtigsten Anlaufstellen Übersicht und Orientierungshilfe Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Formulare A-Z Downloadbereich Online Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge

      Auskünfte aus dem Gewerberegister

      Relevanz:

      Nach § 14 Absatz 6 der Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Weitere Daten können erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag soll die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Die Festlegung der Gebühr erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde. Der Gebührenrahmen gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung liegt zwischen 5,00 und 40,00 €. formloser Antrag eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) § 14 Gewerbeordnung

      Meldebescheinigung

      Relevanz:

      Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung gibt an wer wo gemeldet ist und wird z.B. vom Arbeitsamt gefordert. Enthalten sind: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung. Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden: gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie Familienstand. Hinweis: Der Antragsteller muss in Bad Oeynhausen gemeldet sein. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Die Gebühr beträgt 9 EUR. Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen, wenn Sie eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen. eine Haushalts- oder Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes benötigen. die Bescheinigung der Versorgungsdienststelle des Kreises Lippe auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen. Personalausweis oder Reisepass

      Bundespersonalausweis

      Relevanz:

      Alle deutschen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen – ab dem 16. Lebensjahr. Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgerbüro . Antragstellung bei Minderjährigen Bei Antragstellung vor dem 16. Lebensjahr ist folgendes zu beachten: Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich: Persönliches Erscheinen oder Schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils inkl. Kopie eines Ausweisdokuments Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil muss persönlich vorsprechen Abgabe von Fingerabdrücken Seit dem 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken bei der Antragstellung verpflichtend. Gültigkeit des Personalausweises Alter bei Ausstellung Gültigkeitsdauer Unter 24 Jahre: 6 Jahre Ab 24 Jahre: 10 Jahre Bitte beachten Sie, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, verliert das Ausweisdokument auch vor dem Ablaufdatum die Gültigkeit . Grade bei Kindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern und eine Identifizierung ist auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. Bei Kleinkindern kann dieses bereits nach mehreren Monaten eintreten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise. Neuerung ab 1. Mai 2025: Digitales Passfoto verpflichtend Zum Schutz vor Bildmanipulationen (Morphing) werden seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Zertifizierte Fotostudios : Dort erhalten Sie einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin im Rathaus mitbringen und bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vorlegen. Fotobox im Wartebereich des Bürgerbüros : Hier können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort für 6 € erstellen lassen. Die Zahlung ist sowohl bar als auch mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. Wichtiger Hinweis: Für Kleinkinder sowie Personen im Rollstuhl ist die Nutzung der Fotobox nur eingeschränkt oder nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir, das Passfoto bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie: Papierfotos oder Datenträger (z. B. USB-Stick) können nicht angenommen werden. Online-Terminvergabe Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro , um Wartezeiten zu vermeiden. Personengruppe Kosten Unter 24 Jahre: 27,60 € Ab 24 Jahre: 46,00 € Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € Die Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. Digitales biometrisches Passfoto * Bisheriger Personalausweis/Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung) Zusätzlich bei Minderjährigen: Gemeinsame Sorgeerklärung (bei erstmaliger Beantragung) oder Aktuelle Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge / Negativbescheinigung * Hinweis zum Passfoto: Seit dem 1. Mai 2025 werden zum Schutz vor Bildmanipulationen ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert. Diese können entweder in zertifizierten Fotostudios (mit QR-Code) oder direkt vor Ort an der Fotobox im Bürgerbüro (6 €) erstellt werden. Passbild Schablone für Personen ab einem Alter von 10 Jahren Foto-Mustertafel Internetseite des Bundesministerium Internetangebot zum neuen Personalausweis Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher Zertifizierte ePassfotos ab 1. Mai 2025: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

      Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/2024

      Relevanz:

      Die Anmeldungen für das im kommenden Sommer (01.08.2023) startende Kindergartenjahr sind seit dem 01.08.2022 online unter kitaportal.badoeynhausen.de möglich. Die Online-Anmeldung ist ganzjährig geöffnet. Eltern, die ihr Kind bis zum 31. Dezember eines Jahres anmelden, erhalten ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Hauptvergabe der Plätze zum 01.08.2023. Eltern, die ihr Kind erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet haben, erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung bei freien Kapazitäten. In der Zeit vom 7. bis 18.11.2022 bieten viele Kindertageseinrichtungen den Eltern darüber hinaus die Möglichkeit, die Einrichtungen bei einem Tag der offenen Tür oder nach vorheriger Terminvereinbarung kennenzulernen. Nähere Informationen, ob und welche Möglichkeit die jeweilige Kindertageseinrichtung anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Einrichtung oder auf telefonische Nachfrage.

      Anmeldung für das Kindergartenjahr 2025/2026

      Relevanz:

      Die Anmeldungen für das am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 für die Bad Oeynhausener Kindertageseinrichtungen sind ab dem 01.08.2024 online unter kitaportal.badoeynhausen.de möglich. Die Online-Anmeldung ist ganzjährig geöffnet. Eltern, die ihr Kind bis zum 31. Dezember eines Jahres anmelden, erhalten ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Hauptvergabe der Plätze zum 01.08.2025. Eltern, die ihr Kind erst nach diesem Zeitpunkt anmelden, erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung bei freien Kapazitäten. In der Zeit vom 11. bis 22.11.2024 bieten viele Kindertageseinrichtungen den Eltern die Möglichkeit, die Einrichtungen bei einem Tag der offenen Tür oder nach vorheriger Terminvereinbarung kennenzulernen. Nähere Informationen, ob und welche Möglichkeit die jeweilige Kindertageseinrichtung anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Einrichtung oder auf telefonische Nachfrage

      Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/2027

      Relevanz:

      Die Anmeldungen für das am 01.08.2026 beginnende Kindergartenjahr 2026/2027 für die Bad Oeynhausener Kindertageseinrichtungen sind ab dem 01.08.2025 online unter kitaportal.badoeynhausen.de möglich. Die Online-Anmeldung ist ganzjährig geöffnet. Eltern, die ihr Kind bis zum 31. Dezember eines Jahres anmelden, erhalten ab dem letzten Freitag im Januar eine Rückmeldung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Hauptvergabe der Plätze zum 01.08.2026. Eltern, die ihr Kind erst nach diesem Zeitpunkt anmelden, erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung bei freien Kapazitäten. In der Zeit vom 10. bis 21.11.2025 bieten viele Kindertageseinrichtungen den Eltern die Möglichkeit, die Einrichtungen bei einem Tag der offenen Tür oder nach vorheriger Terminvereinbarung kennenzulernen. Nähere Informationen, ob und welche Möglichkeit die jeweilige Kindertageseinrichtung anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Einrichtung oder auf telefonische Nachfrage.

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