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      Starkregenkarte

      Relevanz:

      Starkregenkarte Bad Oeynhausen Für das Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen wurde eine Starkregengefahrenkarte erstellt, die für alle Grundstücke in der Stadt und den Ortsteilen das Risiko einer Überschwemmung bei Starkgegenereignissen darstellt. Das Kartenmaterial soll die öffentlichen und privaten Eigentümer in die Lage versetzen, Schutzmaßnahmen für ihr Hab und Gut zu ergreifen. Den Detailkarten Szenario 2 liegt ein 100-jähriges Regenereignis mit 50 mm Regen innerhalb einer Stunde auf ein eng umgenztes Gebiet zugrunde. Bei den Detailkarten Szeniario 3 liegt den Berechnungen ein Regenereignis mit 90 mm Regen innerhalb einer Stunde auf ein eng umgrenztes Gebiet zugrunde. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen: Sie können die eingebettete Seite über den folgenden Verweis aufrufen: Starkregengefahrenkarte

      Gemeinsam gegen Einsamkeit

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      Eine wachsende Zahl von Frauen fühlt sich einsam oder isoliert. Um dem entgegenzuwirken, lädt die Gleichstellungsstelle am 18.06.2026 um 15:00 Uhr vor der Wandelhalle, zu einem Walk & Talk ein, bei dem sich Frauen auf Augenhöhe begegnen, Erfahrungen austauschen und neue Kontakte knüpfen können. Ziel ist es, ein unterstützendes Netzwerk zu schaffen, das gegenseitige Hilfe, Inspiration und Motivation bietet – bei einem entspannten Spaziergang durch den Kurpark. Die Veranstaltung bietet: Offene Gespräche zu Themen wie Alltag, Gefühle, Mutmacher und Alltagsbewältigung Raum zum Kennenlernen in einer wertschätzenden Atmosphäre Möglichkeiten zur Vernetzung mit anderen Frauen in der Region Jede Teilnehmerin ist willkommen, ob mit Kinderwagen oder Rollator. Interessierte melden sich bitte unter gleichstellungsstelle@badoeynhausen.de an.

      Service- und Beratungsangebot

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      Zentrale Anlaufstelle für alle Gewerbetreibenden Die Wirtschaftsförderung hat sich als Dienstleistungseinrichtung der Stadt Bad Oeynhausen auf die individuellen Informationsbedürfnisse heimischer und auswärtiger Interessentinnen und Interessenten spezialisiert und ist mit Ihrer qualifizierten Beratung, der kompetenten Betreuung und der unbürokratischen Unterstützung ein Garant für kurze Wege sowohl bei der Informationsbeschaffung als auch bei behördeninternen Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen. Beratung für Existenzgründer Die Wirtschaftsförderung bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung und gibt nützliche Informationen für Ihr Gründungsvorhaben. Wir helfen z.B. bei Standortfragen, Genehmigungen oder beraten zu möglichen Fördermitteln. Weitere Beratungsangebote: Gründungsberatungen bieten u.a. auch die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Land NRW an: IHK Ostwestfalen Zweigstelle Minden Nadine Obersundermeyer Simeonsplatz 2 32423 Minden Telefon: +49(0)571 38538-12 Telefax: +49(0)571 38538-15 n.obersundermeyer@ostwestfalen.ihk.de Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Betriebsberatung Bad Oeynhausen Bernd Fuchs Bahnhofstraße 21a 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49(0)5731 86688 - 12 Telefax: +49(0)5731 86688 - 19 bernd.fuchs@hwk-owl.de Startercenter Auch das Land NRW hat auf Ihrer Seite https://www.startercenter.nrw/ Informationen rund um das Thema Existenzgründung für Sie zusammengestellt. Fördermittelberatung Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Das Spektrum reicht von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Darlehen, eigenkapitalähnlichen Darlehen bis hin zu Beteiligungskapital in Form offener oder stiller Beteiligungen. Die Fördermittel können z.B. für Unternehmensberatungen, Forschung und Entwicklung, Investitionen in neue Gebäude oder Betriebsausstattung sowie zur Fachkräftesicherung inklusive Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden. Darüber hinaus kann die Teilnahme an ausgewählten Messen oder der Einstieg in die Digitalisierung gefördert werden. Auch das Umweltbewusstsein und die Energieeffizienz eines Unternehmens spielen für zahlreiche Kunden eine immer größere Rolle. Entsprechende Maßnahmen führen somit nicht nur zur Umweltentlastung und teilweise recht hohen Energiekosteneinsparungen, sondern ziehen oft auch eine erhebliche Imagesteigerung für das Unternehmen nach sich. Wie kommt man nun aber an die dringend benötigten Finanzmittel? Welche Förderprogramme gibt es überhaupt? Was ist der Unterschied zwischen einer Zuschussförderung und einem geförderten Darlehen? Welche Maßnahmen sind überhaupt förderfähig? Wo kann ich mich eingehend informieren? Wer "verteilt" die Fördermittel und was muss ich bei der Antragstellung beachten? Diese und weitere Fragen will die Fördermittelberatung der Wirtschaftsförderung beantworten. Jedes Unternehmen wird individuell und in vertraulichen Einzelgesprächen beraten. Eine vorherige Terminanmeldung ist daher erforderlich. Nutzen Sie die Gelegenheit, lassen Sie Ihr Unternehmen fördern!

      Neues Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Werste

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      Mit dem ersten Spatenstich ist am Donnerstag (23.04.2026) der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Werste gestartet. „Wir investieren hier unmittelbar in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger“, betonte Bürgermeister Lars Bökenkröger beim ersten Spatenstich auf dem Grundstück an der Kreuzung der Straßen Auf’m Hamfelde/Vorm Busch. Der Neubau sei auch wichtig für die Weiterentwicklung unserer ehrenamtlichen Feuerwehr. „Die Männer und Frauen setzen sich in ihrer Freizeit für die Sicherheit ihrer Mitmenschen ein. Deshalb ist eine leistungsfähige und zukunftsfähige Infrastruktur so bedeutsam.“ Konkret ergibt sich der Neubau aus dem aktuell geltenden Brandschutzbedarfsplan mit Blick auf die geltenden Hilfsfristen. Der bestehende Standort an der Ringstraße entspricht aufgrund veralteter baulicher und funktionaler Strukturen nicht mehr den heutigen technisch-organisatorischen Anforderungen. Das neue Feuerwehrgerätehaus im Werster Norden umfasst eine Fahrzeughalle mit fünf Einstellplätzen und einen zweigeschossigen Sozialtrakt. Im Sozialtrakt gibt es künftig getrennte Alarmumkleiden für Damen und Herren sowie Sanitärbereiche, Schulungs- und Veranstaltungsräume und Büroräume. Beim Neubau für die Löschgruppe Werste wird auch die Erschließung des Grundstücks an die Erfordernisse der Feuerwehr angepasst. Die spätere Alarmzufahrt erfolgt über die Straße Vorm Busch. Die Stellplätze für einrückende Einsatzkräfte sowie Besucher- und sonstige Stellplätze sind hingegen über die Straße Auf’m Hamfelde erreichbar. Die Fahrzeughalle aus Stahlbetonstützen und Holzbindern wird durch eine moderne Fassade aus Sandwichelementen begrenzt. Der Sozialtrakt wird in massiver Bauweise mit Stahlbetondecken und gedämmtem Flachdach ausgeführt. Das Gebäude ist als Effizienzhaus 40 geplant. Ein entsprechender Förderantrag bei der KfW wurde bereits bewilligt. Auf den Dachflächen beider Gebäudeteile werden Photovoltaikanlagen installiert. Die Arbeiten sollen im Sommer kommenden Jahres abgeschlossen sein.

      Loher Dorfplatz nimmt Formen an

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      Mit der Planung des Dorfplatzes Lohe findet das aus dem Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) Lohe erwachsene Projekt „Standortsuche für eine attraktive Dorfmitte“ nun seinen planerischen Abschluss. Sowohl das Konzept als auch der Entwurf für den Dorfplatz sollen in einer Informationsveranstaltung am 8. Juni 2026 im Evangelischen Gemeindehaus Lohe öffentlich vorgestellt werden. Dass sich die Loher einen Dorfplatz wünschen, ist nachvollziehbar – einen solchen gibt es bisher nicht auf der Lohe. So kam es im Rahmen des Prozesses der Dorfentwicklung Lohe vor gut vier Jahren dazu, dass der Wunsch nach einer Dorfmitte als Projekt ins DIEK Lohe mit aufgenommen wurde. Das Projekt bekam den Titel „Standortsuche für eine attraktive Dorfmitte“, da ein Standort für eine solche Dorfmitte zunächst noch gefunden werden musste. Die Standortsuche erfolgte 2024 und 2025. Dabei kristallisierte sich der ehemalige Sportplatz als Favorit für einen Dorfplatz auf der Lohe heraus. Da der Dorfplatz allerdings nur einen Teil der großen Sportplatzfläche ausmachen wird, schlug das für die Standortsuche beauftragte Büro Wolters Partner aus Coesfeld vor, die Sportplatzfläche als multifunktionale Dorfgemeinschaftsfläche zu etablieren, wovon ein Teil als Dorfplatz entwickelt werden könnte. Der Stadtrat hat im Sommer vergangenen Jahres beschlossen, die Idee weiter zu verfolgen und die Vergabe von Planungsleistungen für einen Dorfplatz auf den Weg gebracht. Das Ergebnis dieser Planungen wurde Anfang März im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt und soll nun erstmals einer breiten Öffentlichkeit auf der Lohe vorgestellt werden. Neben den Projektverantwortlichen der Stadt Bad Oeynhausen werden vor allem die Planer vom Büro Peters + Winter Landschaftsarchitektur aus Bielefeld für Fragen zur Verfügung stehen. Die Informationsveranstaltung am 8. Juni 2026 beginnt um 17:30 Uhr und soll etwa zwei Stunden dauern.

      Probleme bei der Zustellung von Wahlbenachrichtigungen

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      In der Südstadt im Bereich der Triftenstraße und Umgebung sind anscheinend nicht alle Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 zugestellt worden. Anfang der Woche hatten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt gemeldet, da sie ihre Wahlbenachrichtigung bisher nicht im Briefkasten hatten. Die Verwaltung prüft zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum und der Deutschen Post, wo die Ursache des Problems liegt. Wer seine Stimme am 15. Mai per Brief abgeben möchte, kann einen Antrag per Mail oder persönlich im Rathaus auch ohne die Wahlbenachrichtigung stellen. Auch für die Wahl im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich. Jeder Wahlberechtigte kann in seinem üblichen Wahllokal unter Vorlage des Personalausweises seine Stimme abgeben. Wer eine neue Wahlbenachrichtigung haben möchten, kann dies auch telefonisch beantragen. Fragen beantwortet Herr Beyer unter 05731 14-3329.

      Sterbefälle

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      Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt. Der von Ihnen beauftragte Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (sofern vorhanden), ansonsten Geburtsurkunde, Ehekurkunde, -ggf. Scheidungsurteil-, die Sterbeurkunde des ggf. vorverstorbenen Ehegatten und den Ausweis der oder des Verstorbenen bereit halten. Wenn der/die Verstorbene nicht in Bad Oeynhausen wohnhaft bzw. gemeldet ist, ist zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde beizubringen. Der Bestatter wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.

      Mehr als 10.000 Umschläge für die Briefwahl gepackt

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      In der kommenden Woche werden die Unterlagen für die Briefwahl bei den Wählerinnen und Wählern ankommen. Dafür haben rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung am Samstagvormittag mehr als 10.000 Umschläge mit Briefwahlunterlagen zusammengestellt. Die Wahlscheine, die Stimmzettelumschläge und die Erläuterungen waren in den vergangenen Wochen schon vorbereitet worden. Endgültig gepackt werden konnten die Unterlagen erst jetzt, da die Lieferung der Stimmzettel erst für gestern angekündigt war. Tatsächlich konnten Mitarbeiter des Wahlbüros die Stimmzettel dann erst gegen Mitternacht in Herford abholen, so dass die Team-Aktion zur endgültigen Zusammenstellung der Wahlunterlagen wie geplant am Samstag um 8 Uhr starten konnte. Da nun die Stimmzettel vorliegen, können Bürgerinnen und Bürger ab Montag die Briefwahl auch im Rathaus beantragen und direkt vor Ort wählen.

      Walk & Talk im Kurpark

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      Am 04.09.2025 um 11:00 Uhr lädt die Gleichstellungsstelle zu einem besonderen Begegnungsformat ein: Walk & Talk für Frauen. Beim ersten gemeinsamen Spaziergang durch den Kurpark haben Frauen die Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre ins Gespräch zu kommen, sich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Das Format richtet sich an alle, die Verbindung, Inspiration und Austausch suchen – unabhängig von Alter, Hintergrund oder Lebenssituation. Treffpunkt ist vor der Wandelhalle. Die Veranstaltung bietet Raum für spontane Gespräche, neue Impulse und gegenseitige Unterstützung in einer freundlichen, respektvollen Umgebung. Eine kurze Anmeldung erleichtert die Organisation; Anmeldungen bitte per Mail an gleichstellungsstelle@badoeynhausen.de Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmerinnen und einen inspirierenden Vormittag im Grünen.

      Tagespflegeperson werden

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      Um die Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB-VIII) durch die Stadt Bad Oeynhausen voraus. Hierzu müssen entsprechende Qualifizierungen und die räumlichen Möglichkeiten nachgewiesen werden. Die Fachberaterinnen des Bereiches Jugend informieren Sie gerne über die Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis. Wenn Sie einen Antrag auf Erstattung von Qualifizierungskosten stellen möchten, setzen Sie sich bitte per Mail ( m.windmoeller@badoeynhausen.de oder j.rathke@badoeynhausen.de ) mit uns in Verbindung. § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und Erhebung von Elternbeiträgen Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Kindertagespflege Informationsblatt

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