Sterbefälle

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
 
In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt. Der von Ihnen beauftragte Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (sofern vorhanden), ansonsten Geburtsurkunde, Ehekurkunde, -ggf. Scheidungsurteil-, die Sterbeurkunde des ggf. vorverstorbenen Ehegatten und den Ausweis der oder des Verstorbenen bereit halten. Wenn der/die Verstorbene nicht in Bad Oeynhausen wohnhaft bzw. gemeldet ist, ist zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde beizubringen.
 
Der Bestatter wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.

Bei Bedarf schauen Sie gern in unseren Ratgeber für den Trauerfall in Bad Oeynhausen.

Kontakt

Frau Körtner

r.koertner@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3327

Frau Marks

b.marks@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3328