Staatsbad
  • Stadt
  • Staatsbad
  • Stadtwerke
Leichte Sprache
Sprache
German English Dutch Italian Polish Romanian Ukrainian Russian Turkish Arabic
Suche
Logo Stadt Bad Oeynhausen
  • Rathaus, Service & Politik
    AktuellesDienstleistungen A-ZOnline-ServicesStadtverwaltungKarriereportalFinanzenPolitikRatsinformationssystemWahlenStadtinfo & GeschichteNeubürgerFeuerwehr
  • Bauen, Umwelt & Wirtschaft
    Baustelleninfos, Großbauprojekte & StraßensperrungenPlanen, Bauen & WohnenStadtentwicklungVerkehrklimaengagiert!Umwelt- und NaturschutzWirtschaft & Wirtschaftsförderung
  • Bildung, Familie & Soziales
    Familiengerechte KommuneErziehung & BildungStadtbüchereiMusikschuleStadtarchivKinder & JugendlicheUnterstützung für FamilienPflegekinderdienstSeniorinnen & SeniorenSozialesEhrenamt & freiwilliges EngagementKliniken & Ärzte
  • Freizeit, Kultur & Sport
    VeranstaltungskalenderParks & GrünanlagenKulturDeutsches Märchen- und WesersagenmuseumMuseumshofSport & BewegungBäderVereine & VerbändeStadtführungenÜbernachtenBummeln gehen
    Suche Dienst-
    leistungen
    Online-
    Services
    Ratsinfo Mängel-
    melder
    Menu
       
      Gesucht nach stellen. Es wurden 647 Ergebnisse in 0 Millisekunden gefunden.
      Ergebnisse pro Seite:
      • «
      • ....
      • 7
      • 8
      • 9
      • 10
      • 11
      • 12
      • 13
      • 14
      • 15
      • 16
      • ....
      • »

      Innen- und Außenbereichssatzung

      Relevanz:

      Das Baurecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem „unbeplanten Innenbereich“ nach § 34 BauGB und dem „Außenbereich“ nach § 35 BauGB. Als unbeplanten Innenbereich hat die Rechtsprechung definiert, dass es sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit tatsächlich aufeinanderfolgender zusammenhängender Bebauung handelt, die Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Als Abgrenzung umfasst der Außenbereich alle Flächen außerhalb des unbeplanten Innenbereichs und außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen. Durch Innenbereichssatzungen können Kommunen die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Klarstellungssatzung), bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind (Entwicklungssatzung), einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind (Ergänzungs-, Erweiterungs- bzw. Abrundungssatzung). Liegt ein Grundstück innerhalb einer Innenbereichssatzung, richtet sich die zulässige Bebauung nach der Satzung und § 34 BauGB. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, es sei denn das BauGB sieht bestimmte Nutzungen dort vor (z. B. landwirtschaftliche Betriebe und Windenergieanlagen). Für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, kann gemäß § 35 Absatz 6 BauGB durch die Gemeinde bestimmt werden, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben leichter zugelassen werden können. Mit der Außenbereichssatzung gehört der Geltungsbereich aber weiterhin zum planungsrechtlichen Außenbereich, auch sind hierdurch Bauvorhaben innerhalb der Satzung nicht entsprechend § 35 Absatz 1 BauGB privilegiert. Für die Aufstellung von Innen- und Außenbereichssatzungen ist die Kommune zuständig, den Satzungsbeschluss fasst der Rat. Für eine Außenbereichs- oder Innenbereichssatzung ist außer bei Klarstellungssatzungen eine Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung vorgesehen. Bauleitplanung und aktuelle Bauleitverfahren Bebauungsplan Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Bad Oeynhausen

      Willkommen in Bad Oeynhausen

      Relevanz:

      Willkommen in Bad Oeynhausen Mit den zusammengestellten Informationen auf unserer Internetseite möchten wir Ihnen bei der Bewältigung Ihrer vielfältig zu erledigenden Angelegenheiten behilflich sein und Ihnen nützliche Informationen zu unserer Stadt zur Verfügung stellen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können sich unabhängig von Öffnungszeiten und Standort über Dienstleistungen informieren, diese beantragen und gegebenenfalls online bezahlen. Grußwort Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Oeynhausen, liebe Gäste, herzlich willkommen auf unserer städtischen Internetseite. Als Bürgermeister begrüße ich Sie auch im Namen von Rat und Verwaltung. Wie sie vielleicht bereits wissen, ist Bad Oeynhausen ein bundesweit anerkanntes Gesundheitszentrum für Regeneration und Heilung mit einem breiten Angebot an spezialisierten Kur- und Reha-Kliniken. Der Tradition treu bleiben, aber neue Impulse setzen, aus diesem Leitgedanken heraus ist eine lebendige Kulturlandschaft und eine Freizeitregion mit einem eigenen Profil entstanden. Bei all unseren kommunalen Bemühungen konzentrieren wir uns gleichermaßen auf die Besucher, als auch auf diejenigen, die dauerhaft hier leben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststellen der Stadt Bad Oeynhausen, der Stadtwerke und der Staatsbad GmbH stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite – natürlich auch persönlich und telefonisch. Nur so kann es gelingen diese lebens- und liebenswerte Stadt voranzubringen. Eine gute Zeit hier bei uns in Bad Oeynhausen wünscht Ihnen Ihr Lars Bökenkröger Ideen, Anregungen & Beschwerden Helfen Sie uns dabei, den Service für Sie zu verbessern. Haben Sie Ideen, Anregungen oder Beschwerden, die Sie an die Stadtverwaltung richten möchten? Kontaktformular Weiterlesen Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte der Stadt Bad Oeynhausen Rathaus, Service & Politik Informationen zu Stadtverwaltung, Serviceangeboten und politischen Gremien Bauen, Umwelt & Wirtschaft Ausführliche Informationen rund um die Themen Bauen, Umwelt und Wirtschaft Bildung, Familie & Soziales Bildungsangebote, Beratungs- und Hilfsangebote Freizeit, Kultur & Sport Zahlreiche Angebote für jeden Geschmack

      Stadtbücherei

      Relevanz:

      Willkommen in der Stadtbücherei Bad Oeynhausen! Die Stadtbücherei im Lenné-Karree finden Sie zentral gelegen mitten in der Innenstadt von Bad Oeynhausen. Mehr als 30.000 Medien stehen Ihnen zur Ausleihe zur Verfügung. Kommen Sie vorbei und durchstöbern Sie unser Angebot. Wir freuen uns auf Sie! Wichtiger Hinweis! Liebe Leserinnen und Leser, die Stadtbücherei im Lenné Karree ist wegen eines Wasserschadens telefonisch und per E-Mail nur eingeschränkt erreichbar. Die Stadtbücherei ist ansonsten ganz normal geöffnet. Ihr Bücherei-Team Aktuelles & Veranstaltungen Über uns Medien & Angebote Online-Katalog WebOPAC In unserem Online-Katalog können Sie unseren Medienbestand einsehen, ein Benutzerkonto anlegen und Medien vorbestellen. Alle Aufführungen & Tickets Beratung & Info Während unserer Öffnungszeiten beraten wir Sie gern zu allen Fragen rund um das Thema Stadtbücherei Bad Oeynhausen. Mehr erfahren Anfahrt So finden Sie uns! Mehr erfahren Benutzungsordnung & Gebührensatzung Regeln und Kosten für die Nutzung der Stadtbücherei Bad Oeynhausen. Mehr erfahren WLAN Sie möchten ins Internet? Kein Problem! In der Stadtbücherei stellen wir Internet-PC´s und ein freis WLAN zur Verfügung. Mehr erfahren Vormerkungen Wunschmedium gerade nicht verfügbar? Hier kann man es vormerken lassen. Mehr erfahren Fernleihe Medien, die in der Stadtbücherei Bad Oeynhausen nicht vorhanden sind, können über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Mehr erfahren Medienkiste Leihen Sie Medien für Ihre Schulklasse oder Kindergartengruppe aus! Mehr erfahren Leseförderung Lesestart - ein Programm zur Sprach- und Leseförderung. Mehr erfahren Freunde & Förderer Der Verein zur Unterstützung der Stadtbücherei Bad Oeynhausen stellt sich vor. Mehr erfahren

      Schwerbehindertenausweise

      Relevanz:

      Bitte beachten Sie die nachstehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erstausstellung und Änderung sowie die Verlängerung! Erstausstattung und Änderung: Für die Erstausstellung und Änderung der Schwerbehindertenausweise ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Rathaus I (Bürgerbüro), im Sozialamt oder im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie online unter www.elsa.nrw.de . Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke . Verlängerung: Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer direkt bei dem Bereich Soziales und Wohnen der Stadt Bad Oeynhausen bearbeitet werden sofern keine Änderung beim Grad der Behinderung eingetreten ist und der Ausweis noch nicht länger als 3 Monate ungültig ist. In der Regel wird die Gültigkeit des Ausweises für 5 Jahre verlängert. Beträgt die Geltungsdauer des vorhandenen Ausweises weniger als 5 Jahre kann der Ausweis nur für 1 weiteres Jahr verlängert werden. bei Erstausstellung und Änderung: 1 Lichtbild ggf. vorhandenen Schwerbehindertenausweis Evtl. Bericht(e) vom behandelnder Arzt/ behandelnden Ärzten bei Verlängerung: den vorhandenen Schwerbehindertenausweis

      Girl*- Power- Festival zum Weltmädchentag

      Relevanz:

      Der Kinderschutzbund, SheDoesFuture, Johanniter Mehrgenerationenhaus, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Jugendförderung der Stadt Bad Oeynhausen haben sich in diesem Jahr für den Weltmädchentag etwas ganz Besonderes ausgedacht: Das Girl*- Power - Festival, das am kommenden Mittwoch (11.10.2023) im Mehrgenerationenhaus der Johanniter stattfindet. Alle Mädchen im Alter von 6-18 Jahren sind herzlich willkommen. Die Kooperationspartner haben sich im Vorfeld regelmäßig getroffen. Entstanden ist ein vielfältiges Programm mit verschiedenen Aktionen. Die Mädchen können Boxen ausprobieren oder eine starke Pose mit einem selbstgestalteten Statement vor der Fotobox zeigen. Die Fachberatungsstelle Wildwasser stellt sich vor. Natürlich werden auch Snacks gereicht, alkoholfreie Cocktails gemixt und getanzt. Der Weltmädchentag soll einen sicheren Rahmen für die Mädchen und jungen Frauen gewährleisten, in dem sie gestärkt werden und somit die Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen gefördert wird. Das Girl* - Power - Festival findet von 16:30-20:00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Kristin Ganzow vom städtischen Bereich Jugend unter 05731 14-4217.

      Städtische Online Services werden auf die BundID umgestellt

      Relevanz:

      Am kommenden Montag (27.05.2024) wird das Service Portal der Stadt Bad Oeynhausen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Hintergrund ist die Ablösung des Servicekonto.NRW durch die BundID. Bürgerinnen und Bürger, die das Service Portal der Stadt Bad Oeynhausen nutzen möchten, können sich nach erfolgter Umstellung über die deutschlandweit gültige BundID im Portal anmelden. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellt und ersetzt das vorherige Servicekonto.NRW. Sie ermöglicht den einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten in den Kommunen sowie auf Landes- und Bundesebene. Für Nutzerinnen und Nutzer, die sich bereits beim Servicekonto.NRW registriert haben gibt es eine einfache Lösung: Wird bei der Anmeldung über die BundID dieselbe E-Mail-Adresse wie beim Servicekonto.NRW angegeben, erfolgt automatisch eine Übernahme der bestehenden Daten. Somit bleiben die persönlichen Informationen und Nachrichten erhalten. Fragen zur Umstellung beantwortet das Team E-Government der Stadtverwaltung per E-Mail . Hier finden Sie weitere Informationen zur BundID

      Mobilitätsbeauftragter stellt aktuelle Planungen vor

      Relevanz:

      Im Rahmen einer zweieinhalbstündigen Radtour hat der städtische Mobilitätsbeauftragte Martin Flohre interessierten Bürgerinnen und Bürgern die aktuellen Planungen für den Radschnellweg vorgestellt. Gemeinsam mit seinem Kollegen Jens Grove aus dem Bereich Infrastrukturmanagement führte er die Teilnehmer der Tour zunächst zum Knotenpunkt Brunnenstraße/Kanalstraße, der beim Rückbau der Ortsdurchfahrt verbunden mit dem Bau des Radschnellweges zu einem Kreisverkehr umgebaut werden soll. Am Werreknie auf dem Gebiet der Stadt Löhne erläuterten Flohre und Grove die verschiedenen Möglichkeiten, die bereits vorhandene Radinfrastruktur an den späteren Radschnellweg anzubinden. „Der Werreradweg hat ja jetzt schon einen hohen Stellenwert für Pendler und wir überlegen, wie wir dort möglichst einfach eine Verbindung zum RS 3 realisieren können“, erläuterte Jens Grove bei einem Zwischenstopp am Werreknie. Diese Überlegungen würden bereits jetzt in die Pläne zur Umgestaltung der Werre in diesem Bereich mit einfließen. Im weiteren Verlauf des Werreradweges führte Martin Flohre die Radtour zum Übergang zur Fahrradstraße ‚In der Ahe‘. Dort entstehe mit einer Nahmobilitätsbrücke über die Werre eine weitere wichtige Verknüpfung des städtischen Radnetzes mit dem Radschnellweg. „Gleichzeitig wird hier an dieser Stelle aber auch deutlich, dass wir die Gewerbetreibenden entlang des Radschnellweges bei unseren Plänen mitnehmen müssen“, unterstrich Flohre mit Blick auf die Werkhalle eines größeren Unternehmens. Auch sein Kollege Jens Grove sieht in der Kommunikation mit den Anliegern wie zum Beispiel auch dem Werrepark einen wichtigen Teil der Arbeit bei den Planungen zum RS 3. „Wir wollen hier gemeinsam zu guten und tragfähigen Lösungen für Alle kommen.“ Aus dem Kreis der Teilnehmenden kam an dieser Stelle die Frage auf, wie die Verbindung aus Eidinghausen über die neue Nahmobilitätsbrücke weiter beispielsweise zum Schulzentrum geführt werden soll. „Wir wollen 2024 ein Radverkehrskonzept entwickeln und vorstellen und das ist natürlich einer der Punkte, den wir dabei im Blick haben“, sagte der Mobilitätsbeauftragte Martin Flohre zu dieser Frage. Ziel der Tour war die Rehmer Insel, wo die Stadt Bad Oeynhausen in Kürze rund eine Million Euro für die Aufwertung des Weserradweges und in mehr Aufenthaltsqualität am Anleger der Weserfähre Amanda und an der Werremündung investieren wird. „Der Auftrag dazu ist heute an ein heimisches Unternehmen vergeben worden“, sagte Jens Grove, der in den vergangenen Monaten die Planungen für diesen Bereich gemeinsam mit Kollegen aus dem Bereich Stadtentwicklung bis hin zur Genehmigung begleitet hat. „Wir haben hier mit der Weser eine Bundeswasserstraße und deshalb ist die Bezirksregierung die Genehmigungsbehörde, wenn es um den Hochwasserschutz geht. „Grundsatz ist bei solchen Eingriffen immer, dass kein Retentionsraum, also keine Überschwemmungsfläche für die Weser verloren gehen darf.“ Das sei ein hoher Anspruch für die Planungen gewesen, den Stadt und Bezirksregierung aber gelöst hätten. Ein wesentliches Element der Umgestaltung des Weserradweges an dieser Stelle ist die Trennung von Fuß- und Radverkehr. Die bisherige Wegführung, bei der sich Radfahrende und Fußgänger den gut zwei Meter breiten asphaltierten Weg teilen, berge zu viel Konfliktpotenzial. Deshalb gibt es in Zukunft einen drei Meter breiten reinen Radweg und einen davon abgesetzten 2 Meter breiten Gehweg. Bänke sollen gleichzeitig auch zum Verweilen an der Weser einladen. Ob dieser Bereich später für den Radschnellweg in Betracht kommt, ist zurzeit eher unwahrscheinlich. „Wir planen gemäß unserer Planungsvereinbarung nur bis zum Knotenpunkt Mindener/Dehmer Straße. Von dort an liegt die Planung für den RS 3, der ja auch im Stadtgebiet später eine Landesstraße ist, wieder in Händen des Landesbetriebes Straßen.NRW“, machte Jens Grove deutlich. Wahrscheinlicher sei derzeit eine Trassenführung für den Radschnellweg im Zuge der Vlothoer Straße und eine Weserquerung im Bereich der Eisenbahnbrücken. Verantwortlich dafür sei aber in jedem Fall das Land.

      Impressum

      Relevanz:

      Impressum Transparenz und rechtliche Klarheit sind uns wichtig. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen zur Verantwortlichkeit, Kontaktaufnahme sowie den rechtlichen Hinweisen zu unserer Webseite www.badoeynhausen.de . Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Angaben gemäß § 5 DDG Herausgeber und Verantwortung Stadt Bad Oeynhausen Der Bürgermeister Ostkorso 8 32545 Bad Oeynhausen Telefon: 05731 14 - 0 Telefax: 05731 14 - 1900 E-Mail Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 12 60 23 988 Die Stadt Bad Oeynhausen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Lars Bökenkröger. Bankverbindungen Sparkasse Bad Oeynhausen – Porta Westfalica BIC: WELADED1OEH IBAN: DE96 4905 1285 0000 0000 67 Volksbank in Ostwestfalen eG BIC: GENODEM1GTL IBAN: DE43 4786 0125 5200 2008 00 Design & Programmierung dieser TYPO3-Internetseiten seitenweise Internetagentur & Werbeagentur Bielefeld Stapenhorststraße 44b 33615 Bielefeld Telefon: 0521 7871650 E-Mail https://seitenweise.com Streitbeilegung Online-Streitbeilegung Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind. Außergerichtliche Streitbeilegung Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Oeynhausen 1. Formlose elektronische Kommunikation Alle Mitarbeiter/innen und Organisationseinheiten der Stadt Bad Oeynhausen können per einfacher E-Mail erreicht werden. Die formlose elektronische Kommunikation per E-Mail kann jedoch Sicherheitslücken aufweisen. Unverschlüsselte E-Mails und Inhalte können auf ihrem Weg durch das Internet mitgelesen und verändert werden. 2. Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Oeynhausen Zugangseröffnung der Stadt Bad Oeynhausen Nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 87a Abgabenordnung ist eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Mit der Einrichtung einer virtuellen Poststelle (VPS) eröffnet die Stadt Bad Oeynhausen den Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Virtuelle Poststelle Wenn Sie mit der Stadt Bad Oeynhausen sicher und rechtsverbindlich auf elektronischem Wege kommunizieren möchten, nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle: poststelle@vps.badoeynhausen.de Andere E-Mail-Anschriften der Stadt Bad Oeynhausen stehen für rechtsverbindliche Erklärungen oder Dokumente ausdrücklich nicht zur Verfügung. Nachrichten an einfache E-Mail-Adressen besitzen keine Rechtsverbindlichkeit, d.h., dass sie im Zweifel keine Beweiskraft haben. Rechtsverbindlichkeit liegt vor, wenn durch Gesetz die Schriftform (= mit eigenhändiger Unterschrift) vorgeschrieben ist. Eine gesetzlich vorgesehene Schriftform kann in vielen Fällen durch die elektronische Form (= qualifizierte elektronische Signatur) ersetzt werden. Eine Nachricht, die eine qualifizierte elektronische Signatur enthält, entfaltet die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform. Dies bedeutet, dass Sie nur über die zentrale E-Mail-Adresse poststelle@vps.badoeynhausen.de verbindliche Anträge stellen oder Fristen wahren können. Sie können E-Mails und Dokumente (z.B. pdf- oder Word-Dokumente, aber auch Bilder, Excel-Tabellen etc.) qualifiziert elektronisch signieren. Anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur kann der Empfänger erkennen, dass das signierte Dokument tatsächlich von derjenigen Person signiert (unterschrieben) wurde, die für die verwendete Signatur registriert ist. Schritt 1 Besorgen Sie sich bzw. installieren Sie … · Signaturkarte (Chipkarte oder neuer Personalausweis) · Signaturkartenlesegerät · Signaturanwendungs-Software Anbieter von Signaturkarten und Zertifikaten finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/QualifizierteVD/QualifizierteSignatur/QualZertifikateSignatur_node.html Schritt 2 Installieren Sie den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen. Schritt 3 Signieren Sie Ihre E-Mails. Nähere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie Verschlüsselung Des Weiteren können Sie E-Mails, die Sie an poststelle@vps.badoeynhausen.de senden, verschlüsseln. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigem Inhalt von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden können. Verschlüsselt bedeutet, dass nur der Empfänger den Inhalt der E-Mail lesen kann. Für jeden anderen, der Zugriff auf die E-Mail hat (z.B. Mitarbeiter/innen beim E-Mail-Provider), ist der Inhalt unleserlich (= verschlüsselt ). Um eine E-Mail zu verschlüsseln benötigen Sie vor allem ein E-Mail-Programm, das über die Möglichkeit verfügt, sog. Zertifikate zu verwalten. Ein Zertifikat ist im Wesentlichen nichts anderes als ein Schlüssel , mit dem die zu sendende E-Mail verschlüsselt wird. Die meisten E-Mail-Programme verfügen über diese Möglichkeit. Schritt 1 Stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Programm über die Möglichkeit verfügt Zertifikate zu verwalten bzw. installieren Sie ein geeignetes E-Mail-Programm. Verschlüsselung (auf der Senderseite) und Entschlüsselung (auf der Empfängerseite) benötigen immer zwei Schlüssel – einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel. Die Stadt Bad Oeynhausen verfügt über solch ein Schlüsselpaar. Schritt 2 Laden Sie sich hier den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen herunter und installieren ihn in Ihrem E-Mail-Programm. Hier erhalten Sie das Zwischenzertifikat und das Wurzelzertifikat . Schritt 3 Senden Sie Ihre E-Mail verschlüsselt an poststelle@vps.badoeynhausen.de . Auch Anhänge werden dabei mitverschlüsselt – beachten Sie dabei ggf. die Anleitung zu Ihrem E-Mail-Programm. Wir entschlüsseln dann Ihre E-Mail mit dem – nur uns vorliegenden – privaten Schlüssel , der exakt zu unserem öffentlichen Schlüssel passt, mit dem Sie Ihre E-Mail verschlüsselt haben. So können Sie sicher sein, dass nur wir Ihre E-Mail lesen können. Denn niemand sonst verfügt über den privaten Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen. Und nur mit diesem privaten Schlüssel kann man eine mit dem entsprechenden öffentlichen Schlüssel verschlüsselte E-Mail lesen. Sofern Sie zum öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen auch ein eigenes Schlüsselpaar installiert haben, wird Ihr öffentlicher Schlüssel mit der an die Stadt Bad Oeynhausen versandte E-Mail mitgeliefert. Mit dessen Hilfe ist es wiederum uns möglich, Ihnen eine E-Mail in verschlüsselter Form zukommen zu lassen. Wir verschlüsseln mit Ihrem öffentlichen Schlüssel, Sie entschlüsseln mit Ihrem privaten Schlüssel. Sie können aber auch nur die E-Mail-Anhänge (z.B. pdf-, Word- oder Excel-Dokumente) verschlüsseln. Dazu benötigen Sie zum einen den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen und zum anderen ein Programm, das mit Hilfe dieses Schlüssels die zu versendende Datei verschlüsseln kann. Diese Datei senden Sie anschließend als E-Mail-Anhang an poststelle@vps.badoeynhausen.de . Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg, es sei denn Sie wünschen die Antwort ausdrücklich in Papierform. Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

      Öffnungszeiten & Kontakt

      Relevanz:

      Kontakt Stadt Bad Oeynhausen Postanschrift Ostkorso 8 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 0 Telefax: +49 (0) 5731 14 - 1900 E-Mail Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Hier finden Sie die Adressen und sonstigen Kontaktinformationen der Stadtverwaltung im Überblick. Online Terminvergabe Rathaus I Bürgerbüro, Büro des Bürgermeisters und des Rates, Rentenstelle, Standesamt, Organisation, Personal, Wirtschaftsförderung Rathaus II Bauordnung, Gebäudemanagement, Infrastrukturmanagement, IT, Stadtentwicklung Steinstraße 20 Jugend, Soziales und Wohnen Weitere Verwaltungsstandorte Team Asyl, Bildung und Kultur, Finanzen und Beteiligungen, Gleichstellung, Jugendförderung, Personalrat, Rechnungsprüfung, Sicherheit und Ordnung, Sport, Trauzimmer Städtische Einrichtungen Musikschule, Stadtarchiv, Stadtbücherei, Städtische Museen, Familienbüro Kurstadtkind Weiterlesen Organisation Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Verwaltungsvorstand Steuerung der Stadtverwaltung Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte Einrichtungen & Beteiligungen Auswahl an öffentlichen Beteiligungen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlagen

      Urkundenservice

      Relevanz:

      Urkundenservice Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Urkunden bekommen Sie jeweils bei dem Standesamt, bei dem der entsprechende Fall auch im Personenstandsregister geführt wird. Eine Geburtsurkunde gibt es demnach am Ort Ihrer Geburt, eine Eheurkunde bei dem Standesamt, bei dem Sie auch die Ehe geschlossen haben. Häufigste Anfragen Zu den am häufigsten Anfragen hinsichtlich einer Personenstandsurkunde zählen: Geburtsurkunde Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunde Gebühren Urkundenservice Die aktuellen Gebühren betragen 14,00 Euro je Personenstandsurkunde. Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Soweit es gesetzlich geregelt ist, bekommen Sie die Urkunden zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder für einen Kindergeld-Antrag gebührenfrei. Bestellmöglichkeiten online schriftlich per E-Mail oder persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung Weiterlesen Die wichtigsten Anlaufstellen Übersicht und Orientierungshilfe Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Formulare A-Z Downloadbereich Online Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge

      • «
      • ....
      • 7
      • 8
      • 9
      • 10
      • 11
      • 12
      • 13
      • 14
      • 15
      • 16
      • ....
      • »
      Gesucht nach stellen. Zeige Ergebnisse 111 bis 120 von 647.
      Ergebnisse pro Seite:

      Stadt Bad Oeynhausen

      Der Bürgermeister
      Ostkorso 8
      32545 Bad Oeynhausen
      Stadtplan

      Kontakt

      Telefon: +49 (0) 5731 14 - 0
      Telefax: +49 (0) 5731 14 - 1900
      E-Mail: info@badoeynhausen.de

      Links

      Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback

      Facebook Instagram Youtube RSS-Feed