Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Oeynhausen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind wie z.B. Satzungen, Ortsrecht, Bebauungspläne, werden vollzogen im „Amtlichen Kreisblatt“ des Kreises Minden-Lübbecke. Dies gilt auch für Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Rates der Stadt.
Die neuesten Ausgaben liegen in der Zentrale des Rathauses I, Ostkorso 8, zur Mitnahme bereit.
Nachrichtlich werden öffentliche Bekanntmachungen auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.
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https://www.minden-luebbecke.de/Verwaltung/Amtliches-Kreisblatt/
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Oeynhausen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind wie z.B. Satzungen, Ortsrecht, Bebauungspläne, werden vollzogen im „Amtlichen Kreisblatt“ des Kreises Minden-Lübbecke. Dies gilt auch für Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Rates der Stadt.
Die neuesten Ausgaben liegen in der Zentrale des Rathauses I, Ostkorso 8, zur Mitnahme bereit.
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- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Sabrina
Röthemeier
- s.roethemeier@badoeynhausen.de
Kerstin
Vornheder
- k.vornheder@badoeynhausen.de
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Oeynhausen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind wie z.B. Satzungen, Ortsrecht, Bebauungspläne, werden vollzogen im „Amtlichen Kreisblatt“ des Kreises Minden-Lübbecke. Dies gilt auch für Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Rates der Stadt.
Die neuesten Ausgaben liegen in der Zentrale des Rathauses I, Ostkorso 8, zur Mitnahme bereit.
Nachrichtlich werden öffentliche Bekanntmachungen auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.