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Stadt Bad Oeynhausen
Bereich Jugend
Ostkorso 5
32545 Bad Oeynhausen
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten | ||
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Montag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
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Donnerstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, ihre Kritik- und Entscheidungsfähigkeit zu fördern sowie ihre Eigenverantwortlichkeit und soziale Verantwortung zu stärken.
Der Schwerpunkt des erzieherischen Jugendschutzes liegt auf präventiven Maßnahmen und der direkten Arbeit mit den Zielgruppen. Ergänzend zum gesetzlichen Jugendschutz, der sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen konzentriert, wird ein umfassender Schutz und die Entwicklung junger Menschen gefördert.
Gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe
Wie auch der § 14 SGB VIII bekräftigt das KJFöG die präventive Funktion des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. So gilt diese Form mittlerweile als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Aufgabe ist es, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, sie zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie zu Eigenverantwortlichkeit und zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Darüber hinaus sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
(3) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen informieren und aufklären, zur Auseinandersetzung mit ihren Ursachen beitragen und die Fähigkeit zu selbstverantworteten Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten.
Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Zielgruppen
Zu den Zielgruppen gehören Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sogenannte Multiplikator*innen (z. B. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Ausbilder*innen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).
Themenschwerpunkte
Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u. a.:
- Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Essstörungen)
- Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
- Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
- Gewalt und Aggression / Mobbing / Jugenddelinquenz
- Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
- Gesundheitserziehung
- Sexualpädagogik u. v. m.
Unterscheidung zum gesetzlichen Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterscheidet sich in seiner Arbeitsweise vom sogenannten gesetzlichen Jugendschutz, der sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und Institutionen richtet und dem die Ahndung von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen obliegt. Die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz vom 16. Dezember 2003 hat festgelegt, dass zuständi ge Behörden im Sinne des § 7 (Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe) und des § 8 (Jugendgefährdende Orte) des Jugendschutzgesetzes die örtlichen Ordnungsbehörden und die Kreispolizeibehörde sind. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 JuSchG (Bußgeldvorschriften) wird nach dieser Verordnung den örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.
Der gesetzliche und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sollen sich ergänzen und alle betreffenden Institutionen eng zusammenarbeiten. Für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist bei der Stadt Bad Oeynhausen das Team Jugendförderung des Bereiches Jugend zuständig. Die Aufgabe wird durch die Initiierung, Organisation und Durchführung entsprechender Maßnahmen wie themengebundene Schulprojekte, Elternabende oder Fachtagungen zu den oben genannten Themenschwerpunkten wahrgenommen. Eine weitere Aufgabe der Abteilung ist es, die breite Öffentlichkeit generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes zu sensibilisieren (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).