Die Erhaltung von Denkmälern ist eine wichtige Aufgabe. Dabei geht es nicht nur um einige historische Prunkstücke, wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit. Dazu zählen gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen, ganze Dörfer ebenso wie alte Bauernhäuser, Handwerksbetriebe oder Fabrikanlagen aus der frühindustriellen Zeit. Aus diesem Grunde sind die zuständigen Denkmalbehörden verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in die Denkmalliste einzutragen. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster. Als Untere Denkmalbehörde hat die Stadt Bad Oeynhausen insbesondere folgende Aufgaben: Führen der Denkmalliste, Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung, Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen, Bearbeiten von Förderungsanträgen, Erteilen von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden (Bußgeldrahmen bis zu 500.000 Euro), Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt. Erlaubnispflicht : Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn Gebäude mit dem zeitgemäßen Komfort ausgestattet werden sollen. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern allerdings viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungsstadium Architekt und Denkmalpfleger zur Beratung hinzugezogen werden. Sind Bauteile, wie zum Beispiel Fenster, auszuwechseln, müssen sie auf ihre Erhaltungswürdigkeit geprüft und gegebenenfalls repariert oder ersetzt werden. Alle Maßnahmen an einem Denkmal sind nach dem Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig, ganz gleich ob sie am (oder IM!) geschützten Gebäude selbst oder in naher Umgebung eines Baudenkmals stattfinden. Deshalb ist hier eine vorherige Beratung unabdingbar. In allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bietet die Untere Denkmalbehörde spezifische Beratung über die Verfahrensweise und den richtigen Umgang mit der Bausubstanz an. Denkmalförderung : Nachdem ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt ist, übernimmt der Eigentümer die Pflicht, sein Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Diese Kosten sind zuschussfähig und können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Zuschüsse und auch steuerliche Vergünstigungen werden jedoch nur erteilt, wenn die denkmalpflegerische Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt. Die erforderliche Bescheinigung wird von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt. Über die Förderprogramme von Land, Kreis, Stadt oder Gemeinde und über die steuerlichen Vergünstigungen informiert die Unteren Denkmalbehörde gerne. Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Satzung für den Denkmalbereich "Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen"
In den Grundschulen der Stadt läuft zurzeit das wichtige Präventionsprojekt „Mein Körper gehört mir“. Unter Anleitung eines Theaterpädagogen und einer Theaterpädagogin lernen die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen mit Hilfe von gestellten Spielsituationen, wie sie sich vor sexuellem Missbrauch schützen können. Der Präventionsansatz verfolgt die Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt, um den Kindern die Chance auf ein unbeschwertes, selbstbestimmtes Leben zu geben. Die offene Ansprache der Problematik und die Vermittlung von Handlungsmöglichkeiten sind ein wichtiger Bestandteil der präventiven Arbeit. Durch den Aufbau der Spielszenen durch die Akteure der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück können die Kinder selbst wählen, ob sie kritisch distanziert bleiben oder ob sie sich empathisch mit den Spielsituationen identifizieren. Diese Spielszenen stellen Alltagssituationen dar, die sich inhaltlich an der Lebenswirklichkeit von Kindern orientieren, wie zum Beispiel Begegnungen im Bus, Spielen auf dem Schulhof oder das Finden neuer „Freunde“ im Chat. Anhand dieser Spielszenen werden aufeinander aufbauende Themenbereiche zu Formen sexualisierter Gewalt erarbeitet. Eine besondere Bedeutung hat die die Interaktion zwischen den Schauspielern und den Schülerinnen und Schülern, denn die Kinder werden angeregt Fragen zu stellen oder Vorschläge zu machen. Sie erfahren so, was sexualisierte Gewalt ist, dass sie ihren Gefühlen trauen können und dass sie in jeder Situation das Recht haben „Nein!“ zu sagen, wenn eine Berührung unangenehm ist. Das Projekt „Mein Körper gehört mir“ in den Grundschulen der Stadt wird von der städtischen Jugendförderung organisiert. Zu der Arbeit in den Schulen zählt auch ein Elterninformationsabend, der jeweils vor dem Start in den Schulen für alle Eltern der Viertklässler an einem zentralen Ort angeboten wird. Finanziert wird das Angebot durch die Jugendförderung und die Gleichstellungstelle der Stadt, durch Elternbeiträge oder Fördervereine der Schulen und die Sparkasse Bad Oeynhausen - Porta Westfalica. „Als lokales Institut liegt uns die Förderung solcher Projekte hier vor Ort am Herzen“, sagte Sparkassenvorstand Matthias Paschke bei einem Besuch am Standort Volmerdingsen des Grundschulverbundes „Zwischen Weser und Wiehen“. Gemeinsam mit Bürgermeister Lars Bökenkröger hat er am Donnerstag eine der Unterrichtsstunden in Volmerdingsen besucht, um sich einen Eindruck vom Projekt „Mein Körper gehört mir“ zu verschaffen. „Es ist wichtig, dass wir den Kindern möglichst früh vermitteln, wie sie sich gegen sexuellen Missbrauch schützen können“, sagte er im Gespräch mit Matthias Paschke und Schulleiterin Tanja Kienapfel und fügte hinzu: „Ich hoffe, dass es uns gelingt, dieses Projekt auch in Zukunft gemeinsam in den Bad Oeynhausener Grundschulen anzubieten.
Informations- und Beratungsangebote Sie haben Fragen, wie Sie als Hauseigentümer/in oder Mieter/in Ihren Energieverbrauch reduzieren können? Sie wollen wissen, wie Sie am besten die Sanierung Ihres Gebäudes angehen können? Oder Sie wollen mehr Informationen dazu, wie Sie Ihre Heizung verbessern oder mit hoher staatlicher Förderung eine neue kaufen können? Hier finden Sie verschiedene Informations- und Beratungsangebote. Persönliche Beratung der Verbraucherzentrale NRW Beim Thema Reduzierung des Energieverbrauchs in Wohnräumen hilft Ihnen die Erstberatung unseres Kooperationspartners, die Verbraucherzentrale NRW: Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Minden Portastr. 9 32423 Minden Telefon: +49 (0) 571 386379 - 01 E-Mail https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/minden Die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale stehen Ihnen persönlich vor Ort (Stadtbücherei im Lennè-Karree) für Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese sind kostenfrei und richten sich sowohl an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter. Alle Fragen rund um das Thema Energie in Haushalt und Gebäude können hierbei angesprochen werden. Folgende Termine sind im Rahmen der Kooperation der Stadt Bad Oeynhausen mit der Verbraucherzentrale für Bad Oeynhausener Bürgerinnen und Bürger reserviert: 11.06.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 02.07.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 06.08.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 03.09.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 08.10.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 05.11.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 03.12.2026, 14:00 - 17:00 Uhr Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über die Verbraucherzentrale (s.o.) oder über die Koordinierungsstelle Klimaschutz. Informationsportal AltBauNeu für den Kreis Minden-Lübbecke ALTBauNEU ist eine gemeinsame Initiative der Kommunen und Kreise in NRW in der wir Sie zu vielen sinnvollen Umsetzungen und Maßnahmen bei einer energetischen Gebäudesanierung beraten. Planen Sie eine solche Sanierung? Auf dem dafür geschaffenen Internetprotal finden Sie umfangreiche Informationen über Sanierungsthemen, Fördermöglichkeiten, Veranstaltungen und mehr. http://www.alt-bau-neu.de/kreis-minden-luebbecke/
Konzepte & Berichte Im Rahmen Ihrer Bemühungen für den Schutz des städtischen Klimas hat die Stadt Bad Oeynhausen bereits in den Neunziger Jahren umfangreiche Konzepte für den Klimaschutz erstellt. Diese fließen in konkrete Maßnahmen ein und werden stetig aktualisiert. Klimaschutzkonzept In Bad Oeynhausen wurde bereits 1996 ein Gesamtenergiekonzept mit einer Energie- und Emissionsbilanz (1995) erarbeitet. Weite Teile des Konzeptes wurden umgesetzt. So wurde ein zentrales Energiecontrolling und –management eingeführt, die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung ausgebaut, ein prämienbasiertes Energiesparprojekt an Schulen eingeführt und eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Niedrigenergiebauweise beschlossen. Zielsetzung Mit der Mitgliedschaft im Klima-Bündnis/Alianza del Clima e.V. hat sich die Stadt Bad Oeynhausen ehrgeizigen Zielen zum Klimaschutz verpflichtet. Im Rat der Stadt wurde am 12.12.2007 als eines der strategischen Ziele einstimmig beschlossen: Wir wollen Bad Oeynhausen als umweltfreundliche Stadt weiterentwickeln und den kommunalen Klima- und Hochwasserschutz vorantreiben. Der bisherige Schwerpunkt der seitens der Stadtverwaltung initiierten Klimaschutzaktivitäten lag im direkt zu beeinflussenden internen Bereich. Diese Aktivitäten sollen auch im Sinne einer langfristigen Haushaltskonsolidierung weiterentwickelt werden. Um die lokal und global gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Aktivitäten im Bereich der privaten Haushalte, Gewerbe/Industrie und Verkehr deutlich verstärkt werden. Im Konzept wurden auf Basis einer aktuellen Bilanz Potentiale analysiert und der Maßnahmenkatalog der Stadt ergänzt. Die Handlungsempfehlungen wurden nach Klimaschutzeffekt, Kosten/Aufwand, Energiekosteneinsparung und regionaler Wertschöpfung bewertet. Durch einen partizipativen Erstellungsprozess wurden Akteure auch außerhalb der Verwaltung zum Klimaschutz motiviert und eingebunden, auch mit der Zielsetzung ein möglichst dauerhaftes Engagement in dem sich anschließenden Umsetzungsprozess zu erreichen. Maßnahmen Das Konzept baut auf dem 1996 erarbeiteten Gesamtenergiekonzept auf und die Energie- und Emissionsbilanz von 1995 wurde um den Sektor Verkehr ergänzt und fortgeschrieben. Die aktuelle CO 2 -Bilanz wurde mit dem Software-Tool ECO 2 -Region (Empfehlung Klima-Bündnis) erstellt und sichert so eine effiziente eigenständige Fortschreibbarkeit. Durch aktive Einbindung und begleitende Information relevanter Akteure und der Politik wird ein breites Fundament für umsetzungsorientierte Klimaschutzarbeit angestrebt. Der partizipative Erarbeitungsprozess wird in einen konstruktiven Umsetzungsprozess geleitet werden. Akteure Verwaltungsintern sind bereits in der Antragsvorbereitung die Bereiche Finanzen, Stadt- und Verkehrsplanung, Bauordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, der Fachbereich Jugend, Soziales und Schulen sowie der Eigenbetrieb Staatsbad, die Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) und die Städtische gemeinnützige Heimstätten-Gesellschaft mbH einbezogen worden. Die lokalen Energieversorger Gasversorgung Westfalica GmbH, E.ON Westfalen-Weser AG und Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH wurden in die Erstellung des Konzeptes eingebunden. Die Erstellung wurde durch einen Beirat begleitet. Hinsichtlich der angestrebten Umsetzungsbeschlüsse wurden die Fraktionen und politischen Gremien kontinuierlich informiert und eingebunden. Über Workshops und Interviews sind Akteure und Multiplikatoren u.a. aus den Bereichen Bauen (Planung/Handwerk/Handel), Finanzen (Banken/Sparkassen), Berufsverbände, Dienstleistung/Gewerbe/Industrie (z.B. Kliniken) sowie engagierte Einzelpersonen, Vereine und Kirchen beteiligt worden. Auszeichnung als bundesweites Praxisbeispiel Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIfU) hat Anfang 2012 die Broschüre "Erfolgreich CO 2 sparen in Kommunen" herausgegeben. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Oeynhausen wird in diesem Praxisleitfaden als eines von 20 bundesweiten Best-Practice-Beispielen zum Klimaschutz vorgestellt. Gesamtkonzept Am 15.12.2010 beschloss der Rat der Stadt Bad Oeynhausen das integrierte Klimaschutzkonzept, das eine Reduktion der Treibhausgase um 27 Prozent bis zum Jahr 2020 zum Ziel hat. Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Bad Oeynhausen 2010 Fortschreibung Am 10. Dezember 2019 fand mit reger Beteiligung der Auftakt zum Bürgerdialog Klimaschutz statt. Ziel sind zwei Strategien, die gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden: Erstens geht es um den aktiven Schutz des Klimas und zweitens um die Reaktion auf Folgen des Klimawandels. Zu den beiden miteinander verbundenen Handlungsfeldern konnten am 10. Dezember bereits erste Anregungen, Fragen und Ideen gesammelt werden. Dabei war klar, dass die einzelnen Bereiche nur angerissen und auch nicht alle für das Thema relevanten Felder bearbeitet werden konnten. Im Folgenden wurde zu einzelnen Themenbereichen Arbeitsgruppen gebildet, die jeweils die fünf wichtigsten Maßnahmen formulieren. Themenfelder: 1. Klimafreundliche Mobilität 2. Effiziente Gebäude und Quartiere 3. Städtisches Grün/Naturschutz 4. Gesundheit im Klimawandel 5. Wasserversorgung 6. Konsum 7. Erneuerbare Energien Ein weiteres gemeinsames Treffen im Rahmen des Bürgerdialogs konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Der Prozess pausierte zunächst für einige Zeit. Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Bad Oeynhausen 2025–2040 – auf dem Weg zur Klimaneutralität wurde schließlich Ende 2024 unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Bürgerdialog verwaltungsintern fertiggestellt und vom Rat beschlossen. Klimaschutzberichte Die Klimaschutzberichte enthalten die Klimabilanzen der Stadt Bad Oeynhausen. Sie werden mit Hilfe von ECOSPEED Region erstellt. Außerdem weisen die Berichte auf Schwerpunkte im Bereich Klimaschutz und die Klimaschutzaktivitäten der kommunalen Verwaltung hin. 10. Klimaschutzbericht 2021/2022 9. Klimaschutzbericht 2019/2020 8. Klimaschutzbericht 2018/2019 7. Klimaschutzbericht 2017/2018 6. Klimaschutzbericht 2016/2017 5. Klimaschutzbericht 2015/2016 4. Klimaschutzbericht 2014/2015 3. Klimaschutzbericht 2013/2014 2. Klimaschutzbericht 2012/2013 1. Klimaschutzbericht 2011/2012 Masterplan Klimafreundliche Mobilität Konzept und weiterführden Informationen
Was erledige ich wo? Wir versuchen Ihnen bei Ihrem Anliegen bestmöglich behilflich zu sein. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte der Stadt Bad Oeynhausen. Die wichtigsten Anlaufstellen Übersicht und Orientierungshilfe Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Formulare A-Z Downloadbereich Online-Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge der Stadt Bad Oeynhausen Weiterlesen Organisation Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Verwaltungsvorstand Steuerung der Stadtverwaltung Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Wo finden Sie uns? Einrichtungen & Beteiligungen Auswahl an öffentlichen Beteiligungen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlagen
Der Internationale Frauentag, auch Weltfrauentag genannt, wird jedes Jahr am 8. März begangen. Dieser Tag hat seinen Ursprung in den sozialistischen Bewegungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und wurde erstmals 1911 in verschiedenen Ländern begangen. Ziel des Frauentages ist es, auf die Rechte der Frauen aufmerksam zu machen, für Gleichberechtigung zu kämpfen und auf bestehende Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Der Internationale Frauentag wird weltweit von Frauenorganisationen, Aktivistinnen und Unterstützerinnen genutzt, um auf eine Vielzahl von Themen aufmerksam zu machen, darunter Lohngleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen. Die Thalia Buchhandlung und die Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Oeynhausen freuen sich, Frauen in Bad Oeynhausen mit Büchern, die speziell auf ihre Interessen zugeschnitten sind, zu inspirieren und zu stärken. Eine Stadtführung im April wird zudem eine großartige Gelegenheit sein, mehr über die bemerkenswerten Frauen der Stadt Bad Oeynhausen zu erfahren und ihre Geschichten zu hören. Wir hoffen, dass diese Initiative dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter zu schärfen und die Frauen in Bad Oeynhausen dazu ermutigt, sich gegenseitig zu unterstützen und aufzurichten. Wir laden alle Frauen herzlich ein, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und sich von der Stärke und Vielfalt der Frauen in unserer Stadt inspirieren zu lassen. Der Stadtrundgang startet am 13.04.2024 um 11:00 Uhr am Trinkpavillon. Der Preis beträgt 9 Euro. Bis zu 25 Personen können teilnehmen. Anmeldungen sind ab dem 18.03.2024 per E-Mail unter gleichstellung@badoeynhausen.de möglich.
Gebühren Bei einer standesamtlichen Hochzeit fallen unterschiedliche Gebühren wie beispielsweise für die Beurkundung der Ehe an. Zusätzlich sind für die Durchführung von Eheschließungen in den verschiedenen Trauzimmern Nutzungsentgelte zu entrichten. Auszug aus dem aktuellen Gebührentarif Personenstandsurkunde: 14,00 Euro Jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte Urkunde: 7,00 Euro Prüfung der Voraussetzungen für eine Eheschließung nach deutschem Recht, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 53,00 Euro Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 88,00 Euro Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist: 53,00 Euro Vornahme einer Trauung außerhalb des Rathauses: 53,00 Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 70,00 Euro Zusätzliche Nutzungsentgelte Für die Trauung an einem Samstag im Trauzimmer des Standesamtes Bad Oeynhausen fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an. Im GOP Kaiserpalais ist neben den üblichen Verwaltungsgebühren ein Nutzungsentgelt von 160,00 Euro zu zahlen. Ab dem 01.01.2027 wird diese Gebühr auf 200,00 Euro erhöht. Im Schloss Ovelgönne ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 Euro zu entrichten. Eine genaue Übersicht über die Gebühren in Zusammenhang mit der Eheschließung finden Sie hier: Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bad Oeynhausen Weiterlesen Anmeldung zur Eheschließung Formelle Anmeldung Heiraten in Bad Oeynhausen Übersicht über die Trauorte in Bad Oeynhausen Heiraten im Ausland Was benötigen Sie hierfür? Namensführung in der Ehe Wahl des Ehenamens
Seniorinnen & Senioren Der Begriff „Senior“ wird oft verwendet, um eine ältere Person zu definieren. Aber ab welchem Alter gehört man zu den Seniorinnen und Senioren? Ein genaues Alter zu bestimmen, ab wann eine Person als alt gilt, ist nicht möglich. Der Ausdruck Senior ist nichts anderes als ein Begriff, der die Kategorisierung einer Gruppe von Personen in verschiedenen Bereichen ermöglicht. Älter sein heißt nicht alt zu sein. Heutzutage herrscht ein differenziertes Bild vom Alter, das die vielfältigen Chancen eines längeren Lebens ebenso einschließt wie Zeiten der Verletzlichkeit und Pflegebedürftigkeit. Für das Alter mitgestalten Unbenommen ist aber, dass sich einige Themen rund um das Älterwerden ergeben und die veränderten Bedürfnisse, Wünsche und Herausforderungen der Bad Oeynhausener Seniorinnen und Senioren Berücksichtigung finden sollen. Um auf all dies auch die Verwaltung, Politik und andere Institutionen aufmerksam zu machen, gibt es seit 1993 einen Seniorenbeirat . Der Beirat setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. Die Mitglieder des Seniorenbeirates stehen den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit für Fragen, Auskünfte und Verbesserungsvorschläge zur Verfügung. Auch richten seit vielen Jahren die Stadt Bad Oeynhausen und der Seniorenbeirat einmal jährlich gemeinsam einen Seniorennachmittag mit einem abwechslungsreichen Programm aus. Neben einem geselligen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen werden die Gäste durch verschiedene Darbietungen unterhalten. Seniorenbeirat Bad Oeynhausen Rundum gut informiert Um Seniorinnen und Senioren sowie ihre Angehörige mit all den Informationen versorgen zu können, die sie benötigen können, erstellte das Unternehmen Gut versorgt in … GmbH durch die Initiative und in Zusammenarbeit mit der Stadt die Senioren- und Gesundheits-App Gut versorgt in Bad Oeynhausen . Um in unserer Stadt rundum gut versorgt zu sein, finden sich in den verschiedenen Rubriken „Aktiv im Alter“, „Rat und Information“ sowie dem Stadtportal regelmäßig neue Beiträge zu Themen wie Veranstaltungen, Gesundheit, Pflege sowie Vieles mehr. Beratung für den Bereich Pflege und Wohnen Manchmal ist man ganz unvorhergesehen auch mit Fragen zu Pflege und Hilfebedürftigkeit konfrontiert. Hier ist die Pflegeberatung Ihre Anlaufstelle für alle Fragen aus dem Bereich Pflege und Wohnen im Alter. Besonders pflegende Angehörige sind häufig allein mit dem, was sie erleben und was sie leisten. Da diese Menschen für Pflegebedürftige wichtige Bezugspersonen sind, ist es wichtig, eine dauerhafte Überforderung zu vermeiden. Bei der Pflegeberatung werden Sie individuell, neutral und kostenlos beraten. Bei Bedarf werden Sie an die richtigen Stellen weitergeleitet. Die Pflegeberatung ist sehr komplex und von laufenden Gesetzesänderungen betroffen. Alter und Pflegebedürftigkeit stellen Betroffene und Angehörige vor viele Fragen. Kostenfrei und kompetent können Sie sich für ein Beratungsgespräch im Zentrum für Pflegeberatung in Bad Oeynhausen melden, hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen. Das Zentrum für Pflegeberatung informiert zu allen Fragen rund um Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, berät über die entsprechenden Hilfsangebote, unterstützt beim Zugang zu Angeboten und weiteren Fachstellen und begleitet bei der Organisation der Hilfen gibt Auskunft über die vorhandenen Pflegedienste und Senioreneinrichtungen in Bad Oeynhausen. Die Inanspruchnahme des Zentrums für Pflegeberatung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonym möglich. Die Beratung ist trägerunabhängig. Angegliedert an das Zentrum für Pflegeberatung ist auch die Wohnberatungsstelle. Hier bekommen Sie informationen zum Thema altengerechte Wohnraumaussattung. Termine sind nach Vereinbarung möglich. Die offenen Sprechzeiten im Zentrum für Pflegeberatung sind montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten unter (0) 571 807 14 000. Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine und Hausbesuche auch nach Vereinbarung getroffen werden. Das gemeinsame Infotelefon Pflege des Kreises Minden-Lübbecke steht Ihnen für erste Auskünfte unter der (0) 571 807-22807 montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 – 15 Uhr, sowie donnerstags 9 - 18 Uhr zur Verfügung. Kontakt Zentrum für Pflegeberatung Bad Oeynhausen Bahnhofstraße 13 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 571 807 - 140 00 Telefax: +49 (0) 571 807 - 340 07 E-Mail https://www.pflegeberatung-minden-luebbecke.de Angegliedert an das Zentrum für Pflegeberatung ist außerdem die Wohnberatungsstelle. Hier erhalten Sie Informationen zum Thema altengerechte Wohnraumausstattung. Wohnberatung in den Räumen des Zentrums für Pflegeberatung Termine nach Vereinbarung Telefon: +49 (0) 5731 807 - 22 808 E-Mail Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen Die Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen bietet Informationen und Ressourcen speziell für Seniorinnen und Senioren im Bereich Verkehrssicherheit. Sie behandelt verschiedene Themen, die für ältere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer relevant sind, darunter Fahrfitness, Gesundheit im Straßenverkehr und Tipps für sicheres Fahren im Alter. Die Landesverkehrswacht bietet auch Informationen über spezielle Kurse und Veranstaltungen, die darauf abzielen, ältere Fahrerinnen und Fahrer bei der Erhaltung ihrer Mobilität und Sicherheit zu unterstützen. Landesverkehrswacht NRW Weiterlesen Seniorenbeirat Vereine Freizeit, Kultur & Sport Notfalldose Rettungspunkte
Lärmschutzbeirat Schon an der Vielzahl von Hauptverkehrstrecken, die durch Bad Oeynhausen verlaufen, lässt sich die besondere Lärmproblematik für die Bürger der Stadt erkennen. Doch auch andere Lärmverursacher stehen im Fokus der Öffentlichkeit. Um den vielfältigen Anliegen der Bürgerschaft besser gerecht zu werden, hat der Rat der Stadt Bad Oeynhausen am 24.06.2015 einstimmig die Einsetzung eines Lärmschutzbeirates beschlossen. Dieser hat sich am 26.01.2016 konstituiert. Mitglieder des Rates und sachkundige Bürger arbeiten hier basisnah zusammen. Organisation und Struktur des Lärmschutzbeirates Der Beirat setzt sich aus „geborenen“ und „gewählten“ Mitgliedern zusammen. A. Dem Beirat gehören an: 1.1 als geborene Mitglieder: jeweils zwei zu benennende Mitglieder von den in der Stadt Bad Oeynhausen vertretenen Fraktionen mit einer Stärke von mind. 10 Mitgliedern, jeweils ein zu benennendes Mitglied der übrigen vertretenen Parteien oder Wählergruppen die Vertreter der Stadtverwaltung jeweils ein Vertreter des Seniorenbeirates und des Beirates für Menschen mit Behinderungen Die Berufung der geborenen Mitglieder erfolgt durch die genannten Gruppen, die der Geschäftsführung ihre Mitglieder und Stellvertreter mitteilen. 1.2 als gewählte Mitglieder vier Vertreter der Bürgerschaft der Stadt Bad Oeynhausen Die Mitglieder zu A 1.2 sollen über die erforderliche Sachkenntnis oder Erfahrung verfügen, die der Bedeutung des Amtes entsprechen. Jeder der unter A 1.1 genannten Gruppe steht das Recht zu, Vorschläge für die Benennung zu A 1.2 zu unterbreiten. Die Geschäftsstelle ruft mind. zwei Monate vor Einrichtung eines neuen Beirates über die Medien die Öffentlichkeit und Politik auf, Vorschläge schriftlich einzureichen. Die Auswahl trifft der Rat. Die Mitglieder des Beirats werden bei Abwesenheit oder Verhinderung von persönlichen Stellvertretern vertreten. Bei Verhinderung der persönlichen Stellvertreter der Mitglieder unter A 1.1. aus Fraktionen, Wählergruppen und Parteien werden die übrigen Ratsmitglieder, die derselben Vereinigung angehören, ermächtigt die vom Rat gewählten Mitglieder ihrer Fraktion zu vertreten. B. An den Sitzungen des Beirats nehmen interessierte und betroffene Bürger der Stadt Bad Oeynhausen mit beratender Stimme auf Einladung der Verwaltung teil. Lärmschutzbeiratsordnung Aufgaben und Rechte des Beirats Der Beirat berät den Ausschuss für Stadtentwicklung hinsichtlich Fachlicher und interessenbezogener Begleitung angekündigter Lärmschutzmaßnahmen Benennung zukünftiger Lärmschutzanforderungen Verständigung und Ausgleich der Interessen der verschiedenen beteiligten Akteure Minderung vorliegender Lärmschutzbelästigungen gem. vorliegender Lärmschutzaktionsplanungen Der Lärmschutzbeirat ist ausschließlich über die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung gegenüber als gemeinsames Organ zur Beratung berechtigt und verpflichtet. Er trifft keine Sachentscheidungen. Vorsitz und Geschäftsführung Geschäftsführung, Moderation der Sitzungen, Einladungen und Protokollierung der Sitzungen obliegen der Verwaltung. Die Unterrichtung des Ausschusses für Stadtentwicklung über die Ergebnisse der Sitzungen des Lärmschutzbeirates erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Verwaltung. Mitglieder, Amtsdauer und Sitzungen Der Beirat wird für die Wahlzeit des Rates gewählt, er hält pro Kalenderjahr mindestens zwei ordentliche Sitzungen ab. Der amtierende Beirat bleibt so lange im Amt, bis durch den Rat neue Mitglieder und Vertreter benannt worden sind. Die Sitzungen des Beirates können aus öffentlichen und nichtöffentlichen Teilen bestehen. Hier können Sie Informationen zu den Mitgliedern des Lärmschutzbeirates sowie zu vergangenen und geplanten Sitzungen einsehen: Ratsinformationssystem Weiterlesen Politik Zusammensetzung der Gremien, aktuellen Sitzungstermine und Protokolle Beiräte Bindeglied zwischen Interessengruppen, Verwaltung und Politik Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte der Stadt Bad Oeynhausen Aktuelles Aktuelle Veröffentlichungen der Stadt Bad Oeynhausen
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Es gibt folgende Urkunden: Geburtsurkunden (auch international) Eheurkunden (auch international) Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunden (auch international) aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke bzw. -abschriften. Hinweis: Urkundenbestellungen über Internetseiten kommerzieller Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Standesamt der Stadt Bad Oeynhausen. Sie werden vom Standesamt Bad Oeynhausen nicht berücksichtigt.