Kontakt
Stadt Bad Oeynhausen
Eigenbetrieb Staatsbad
Im Kurpark (Haus des Gastes)
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: +49 (0) 5731 1314
Öffnungszeiten
| Haus des Gastes | ||
|---|---|---|
| Montag | 09:00 - 17:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00 - 17:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00 - 17:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00 - 17:00 Uhr | |
| Samstag | 10:00 - 15:00 Uhr | |
| Sonntag | 13:00 - 17:00 Uhr | |
Kurbeitrag und Gästekarte
Willkommen in Bad Oeynhausen – schön, dass Sie da sind!
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in unserer charmanten Kurstadt entschieden haben. Zwischen historischen Gebäuden und dem gepflegten Kurpark erwarten Sie Ruhe, Erholung und eine Vielzahl an Gesundheits- und Freizeitangeboten – von entspannenden Anwendungen bis hin zu stimmungsvollen Kurkonzerten.
Mit Ihrer persönlichen Gästekarte, die Sie bei Ihrer Ankunft im Kurgebiet von Ihrem Gastgeber erhalten, genießen Sie zahlreiche Vorteile und exklusive Angebote – für einen rundum gelungenen Aufenthalt.
Kurbeitrag – ein Plus für alle Gäste
Damit Ihr Aufenthalt in Bad Oeynhausen rundum gelungen ist, investieren wir viel in die Pflege und den Erhalt unserer besonderen Infrastruktur: vom historischen Kurpark über die Wandelhalle bis hin zu Kurkonzerten und Serviceangeboten, die Ihren Besuch so angenehm wie möglich machen.
Um all das dauerhaft ermöglichen zu können, wird ganzjährig ein Kurbeitrag erhoben. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Kurbeitragssatzung des Staatsbades Bad Oeynhausen.
Mit Ihrem Beitrag helfen Sie dabei, unsere Stadt als Ort der Erholung, Gesundheit und Gastfreundschaft zu bewahren und weiterzuentwickeln – dafür danken wir Ihnen herzlich!
Wir freuen uns, Sie in Bad Oeynhausen willkommen zu heißen, und wünschen Ihnen eine erholsame und inspirierende Zeit in unserer Kurstadt.
Kurbeitragspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die im Kurgebiet von Bad Oeynhausen übernachten und dort nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Von der Zahlung des Kurbeitrags befreit sind:
- Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie in Begleitung von Erziehungsberechtigten reisen
- Personen, die sich ausschließlich zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung bzw. Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten
- Hausbesucherinnen und -besucher, die unentgeltlich bei einer Familie mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet unterkommen
- Personen, die sich in Krankenhäusern aufhalten, sofern es sich nicht um Kurkliniken handelt
- Patientinnen und Patienten, die ihre Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können und dies durch ein ärztliches Attest belegen
- Personen, die im Ronald McDonald Haus Bad Oeynhausen übernachten
- Personen, die nur eine Nacht im Kurgebiet übernachten (gilt nur bis zum 30.06.2026)
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 100 %, sofern sie ihren Aufenthalt selbst bezahlen und selbst keine Gesundheitsmaßnahmen durchführen
Der Kurbeitrag wird ermäßigt für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung > 50%.
Beitragshöhe und Ermäßigungen
Die Höhe des Kurbeitrages im Erhebungsgebiet wird als Tagesbeitrag wie folgt festgesetzt:
| Personengruppe | Hauptkarte | Jahreskarte | |
|---|---|---|---|
| Gästekarte regulär | 2,80 € / Tag | – | |
| Gästekarte ermäßigt | 2,55 € / Tag | – | |
| Jahresgästekarte | – | 110,00 € |
Diese Vorteile genießen Sie mit Ihrer Gästekarte
Von Ihrem Gastgeber erhalten Sie gemeinsam mit Ihrer Gästekarte einen Gutschein-Flyer, der Ihnen weitere attraktive Vorteile bietet:
- Freier Eintritt im Deutschen Märchen- und Wesersagenmuseum sowie im Museumshof
- Kostenlose Monatskarte für die Stadtbücherei Bad Oeynhausen
- Ermäßigungen bei teilnehmenden Einzelhändlern, Gastronomiebetrieben sowie bei Wellness- und Beauty-Angeboten
- Vergünstigte Eintrittspreise für das Sielbad Bad Oeynhausen und
ausgewählte Veranstaltungen im Theater im Park
- Informationsmaterial rund um Ihren Aufenthalt in Bad Oeynhausen
- Kostenfreier Zugang zu den Kurparks in Bad Driburg und Bad Pyrmont
Freuen Sie sich auf eine Vielzahl an Angeboten, die Ihren Aufenthalt in unserer Kurstadt noch angenehmer machen!
Rechtliches und Datenschutz
Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen zum 01.01.2004
Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen zum 01.01.2026
FAQ-Bereich
Wenn Sie in einer Kurklinik untergebracht sind, wird der Kurbeitrag für Sie automatisch von der Klinik an das Staatsbad Bad Oeynhausen entrichtet. Wenn Sie in einer Ferienwohnung oder anderweitigen Unterkunft im Erhebungsgebiet wohnen, müssen Sie den Kurbeitrag an den Gastgeber entrichten. Im Gegenzug erhalten Sie jeweils die Gästekarte.
Zunächst bekommt man keine Gästekarte und kann daher auch nicht die vielen Vorteile der Gästekarte nutzen. Zudem kann der Kurbeitrag als öffentlich-rechtliche Forderung im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens eingetrieben werden.
Wenn Sie sich lediglich zur Berufsausübung (darunter fallen auch Dienstreisen) im Erhebungsgebiet aufhalten, sind Sie von der Beitragspflicht befreit. Sie müssen Ihrem Gastgeber lediglich nachweisen, dass es sich um eine Dienstreise handelt.
Nein, Sie sind von der Beitragspflicht befreit, wenn Sie unentgeltlich Unterkunft beziehen bei einer Familie mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet.
In diesem Fall können Sie den Kurbeitrag auch direkt beim Staatsbad Bad Oeynhausen im Haus des Gastes im Kurpark entrichten und erhalten dort die Gästekarte mit Gutscheinflyer.
Noch nicht, aber wir arbeiten daran. Vielleicht ist es bei Ihrem nächsten Aufenthalt schon so weit.
Kontakt & Ansprechpersonen
Wenn Sie Fragen zum Kurbeitrag haben, wenden Sie sich bitte an das Staatsbad Bad Oeynhausen, telefonisch zu erreichen unter 05731 13 - 1314 oder per E-Mail an staatsbad@badoeynhausen.de
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, steht Ihnen die Tourist Information im Haus des Gastes im Kurpark zur Verfügung, zu erreichen unter 05731 13 - 1300 oder per E-Mail an tourist-information@badoeynhausen.de