Elternbeiträge für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson

Wird Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut, wird geprüft, ob Sie dafür einen Elternbeitrag zahlen müssen. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen im laufenden Kalenderjahr und der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen

Kontakt

Frau Krömker

m.kroemker@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4213

Frau Windmöller

m.windmoeller@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4212