Die Dienststellen der Verwaltung in den Rathäusern und den Außenstellen können von Montag an nur noch mit einem Termin aufgesucht werden. Außerdem gilt für den Zutritt die 3-G-Regel. Das gilt vor allem auch für das Bürgerbüro. Bereits über das Onlineportal vergebene Termine im Bürgerbüro bleiben gültig. Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger dann lediglich an den Genesenen-, Impf- beziehungsweise Testnachweis denken. Generell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail zu erreichen.
Für einige Bereiche der Verwaltung gilt bereits seit Längerem die 2G-Regel. Das betrifft unter anderem die Stadtbücherei, die städtischen Museen, die Musikschule und das Theater. Diese Regeln ergeben sich direkt aus der Coronaschutzverordnung und gelten auch weiterhin.
Zum Nachweis der Immunisierung und zum Testnachweis ist auch der Personalausweis als Identitätsnachweis vorzulegen. Die Einhaltung der 3G-Regel wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Eingängen der Dienstgebäude überprüft.